Vermieter Forderung...
 
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Vermieter Forderung zu Hoch

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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
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Veröffentlicht von: @paddy72

Veröffentlicht von: @stocki1

Veröffentlicht von: @g1cs2009

... Übliche Module haben eine Fläche von weniger als 1qm  ... die üblichen Module 1,2m lang sind ...

nee, übliche Module sind ca. 1300x1700mm und damit schon über 2qm

mfg, stocki

 

Nein, die übliche Größe bei 430...460 Wp-Modulen ist 1730...1760 x 1130 ... 1140 mm und damit knapp unter 2qm.

Ab 2 qm braucht es in den meisten Bundesländern noch eine baurechtliche Sondergenehmigung.

 

Meine 2ct: Die Forderungen der WG/Vermieter sind hier schon sehr hart und rabiat - so lohnt kein BKW mehr.

Auf der anderen Seite kann ich die Sicherheitsbedenken von Vermietern verstehen. Jeder diy-Bastler möchte nun mal schnell ein BKW montieren ohne die nötigen Fachkenntnisse von Mechanik/Statik/Windlast/Elektrik. Das ist natürlich ein Sicherheitsrisiko. Auf der anderen Seite gibt es genügend gewissenhafte Bastler mit den nötigen Kenntnissen ein BKW selbst zu errichten und sicher zu betreiben. Eine schwierige Situation, die nur im Einzelfall auf good-will Basis geklärt werden kann, meine ich. Da helfen auch keine neuen Gesetze oder Richtlinien auch wenn es eine 'Priviligierung' von BKW gibt. Es muß eben zum 'Standard' werden, dass diese grundsätzlich erlaubt sind, sofern nicht bauliche oder Sicherheitsgründe massiv dagegen sprechen. Eine gewisse handwerkliche und elektrische Eignung des Bastlers sollte aber vorausgesetzt werden und ggf. auch überprüft werden können. Wenn man für alles einen Fachbetrieb fordert, der ggf. mit seiner Unterschrift für die fachgerechte und sichere Montage gerade steht, wird das ganze nicht mehr bezahlbar, da sich der Fachbetrieb natürlich auch absichert. Deutschland ist und bleibt ein Sicherheits-Bedenkenträger und damit Technologie-Verhinderer.

Ich empfehle einen Blick nach Fernost oder Afrika (nicht ganz ernst gemeint ;-))

 

 

Warum soll ein Endanwender Ahnung erlangen wie er einen Stecker einsteckt? Warum muss er mehr wissen als andere die einen Ikea Schrank nach Anleitung montiert?

DIY, i ist nicht ein fertiges BKW zu kaufen und es zu montieren wie es in der Anleitung steht. JEDER Gasgrill ist gefährlicher. Dann muss auch jeder erstmal einen 6 Stunden Lehrgang zum Thema "Gasflasche wechseln" absolvieren! Auch werden viele Gasgrills von erst noch vom Verbraucher zusammen gebaut.

Es werden immer alle Menschen zu Kinder degradiert statt das gefährliche nach dem tatsächlichen vorhanden sein der Gefahr und damit entstandenen Problemen einzuschränken. Das ist die neue Herangehensweise, jeder ist unmündig zu denken, also alles verboten bis es erlaubt wird. Früher war alles erlaubt bis es verboten wird.

 

DIY ist sich alle Einzelkomponenten selber zusammen zu stellen und in Betrieb zu nehmen. Aber nicht ein fertiges System mit fertigen Kabeln, welche über Stecker verfügen. Ebenso die Montage am Geländer, es sind nicht alle Studierte, welche können auch was montieren, aber Arbeiten bis 70, das dürfen alle. 

Für das Fahrradfahren gibt es keine Prüfpflicht, bitte sofort verbieten, die Gefahren im Straßenverkehr sind zu groß und?

 


   
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(@paddy72)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 871
 

@g1cs2009 : Ich bin ja ganz bei Dir!

Ich habe vielleicht nicht das klass. Fix-Fertig-BKW im Sinn sondern wie hier häufig anzutreffen das DIY kompl. gebastelte BKW. So eines baue ich auch gerade, aber eigentlich auch kein BKW im Sinne des Erfinders sondern eher eine 2 kWp Inselanlage mit 4 x 440Wp Modulen in 2S2P und 2,66 kWh LFP-Speicher. Eine kleine Lösung für die Grundlast in unserem Dachstudio 🙂

Aber selbst bei Steckerfertigen-BKW müssen die Module i.d.R. selbst aufgebaut werden und oftmals ist noch nicht einmal das geeignete Montagematerial dabei sondern muß zusätzlich erworben werden. Wie das dann fachgerecht und sicher aufgebaut und befestigt wird, sollte schon klar sein und kein try-and-error-Experiment 😉 


   
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 238
 

@paddy72 Dafür muss es halt eine Anleitung geben. Das DIY bezieht sich auf die Massenanwendung und Bedenken der Vermieter. Ansonsten halt Vertreiberhaftung wenns nicht rechtlich kommform ist. Halter als Extra ist ja ok, gibt ja verschiedene Balkonbrüstungen. Passen muss es mit Anleitung trotzdem.

Ich bin selber nur DIY unterwegs, aber halt in meinem privatem Bereich, was ich verantworten kann.


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1660
 

Veröffentlicht von: @g1cs2009

Jedes Geländer MUSS auf Brüstungsminimumhöhe mindestens 500N je Meter als horizontale Kraft ohne Schäden aufnehmen können. Bauvorschrift.

Das Problem ist, dass es das NACH der Montage deines BKW ja noch immer aushalten muss. Die Montage ist ja eine dauerhafte Erhöhung dieser Last.

Um es nicht falsch zu verstehen: Ich selbst würde bei meinem Eigentum jederzeit nach eigener Sichtprüfung in meinem Ermessen entscheiden, ob ich da ein BKW dranhänge.

Was ich aber strikt verneine ist, dass man hier will dass ein Vermieter dafür zuständig sein soll, dass JEDER Balkon auf die neue, nachträgliche Anforderung seines Mieters umgerüstet oder geprüft werden soll. Und das zu Lasten und Haftung des Eigentümers.

Eine Nutzungsänderung des Balkons bedingt m.E. einen neuen Mietvertrag oder zumindest eine Ergänzung dessen.

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1660
 

Veröffentlicht von: @g1cs2009

Aber bei unserem alten, gemietetem Haus wäre der Balkon 20qm groß gewesen, somit deutliche Mietminderung.

Ein Balkon geht zu 25% in die Wohnfläche ein. Wären also 5qm. Bei einem so großen Balkon ist die restliche Wohnfläche ziemlich sicher größer als 50qm. Also lägen die 5 anrechenbaren qm wohl unter den 10% Wohnflächenabweichung, bei denen eine Mietminderung wegen Flächenabweichung möglich wäre.

Bei neueren Mietverträgen ist die Wohnfläche regelmäßig sowieso nurnoch für die Flächenanteile in der Nebenkostenabrechnung relevant. Da fällt dieses Ansinnen dann komplett raus.

Mir scheint irgendwie, dass hier viele von Sachen reden, von denen sie eigentlich garkeine Ahnung haben, weil sie nicht betroffen sind. Hauseigentümer im Eigenheim z.B., die hier im Forum wohl die Überzahl ausmachen dürften.

Veröffentlicht von: @paddy72

Wenn man für alles einen Fachbetrieb fordert, der ggf. mit seiner Unterschrift für die fachgerechte und sichere Montage gerade steht, wird das ganze nicht mehr bezahlbar,

Genau das ist der Hauptgrund. Der Eigentümer soll hier für etwas haftbar gemacht werden, das nicht in seinem Einflussbereich liegt. So ist die momentane Gesetzeslage.

Eine Versicherung des Mieters oder Bastlers nutzt dem VM genau garnichts. die kann der M jederzeit kündigen oder sonstwas. Spätestens dann greift die Haftung auf den Eigentümer durch.

Solang nicht DAS durch Gesetze geändert wird, sind solche Klauseln die einzige wirkliche Absicherung für den VM. Es sind bisher immer Einzelprüfungen und Einzelfallentscheidungen nötig und die kosten eben (zuviel).

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1660
 

Veröffentlicht von: @g1cs2009

Für das Fahrradfahren gibt es keine Prüfpflicht, bitte sofort verbieten, die Gefahren im Straßenverkehr sind zu groß

Da bin ich zu 100% bei dir. Bei den heutigen Fahrrädern und Geschwindigkeiten wäre eine Prüfung und vor allem eine Kennzeichenpflicht für Fahrräder mehr als angebracht!

Aber das ist ja ein komplett anderes Thema.

 

 


   
g1cs2009 reacted
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 235
 

Veröffentlicht von: @jay

Mir scheint irgendwie, dass hier viele von Sachen reden, von denen sie eigentlich garkeine Ahnung haben, weil sie nicht betroffen sind. Hauseigentümer im Eigenheim z.B., die hier im Forum wohl die Überzahl ausmachen dürften.

Ja, ich bin Hauseigentümer im Eigenheim. Aber ich bin auch Immobilienfachwirt und habe jahrelang in der Vermietung gearbeitet. Und ich glaube, dass deine Rechtsauffassungen nichts mit der Realität zu tun haben.


   
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 238
 

Veröffentlicht von: @jay

Veröffentlicht von: @g1cs2009

Jedes Geländer MUSS auf Brüstungsminimumhöhe mindestens 500N je Meter als horizontale Kraft ohne Schäden aufnehmen können. Bauvorschrift.

Das Problem ist, dass es das NACH der Montage deines BKW ja noch immer aushalten muss. Die Montage ist ja eine dauerhafte Erhöhung dieser Last.

Eine Nutzungsänderung des Balkons bedingt m.E. einen neuen Mietvertrag oder zumindest eine Ergänzung dessen.

 

 

Die Dauerhafte Erhöhung der Last sehe ich nicht zwangsläufig. Es ist schon bewusst das dies die Horizontal wirkende Last ist? Also die, wenn du mit voller Kraft gegen das Geländer läufst. Es geht nicht um die Lagekräfte, die sind um ein Vielfaches höher ausgelegt, was das Balkongeländer abkann und können muss. Das Gewicht ist also nicht das entscheidende. 

Somit muss bei Orkan einer auf dem Balkon, nein mehrere Menschen auf dem Balkon stehen und mit Kraft am Geländer ziehen. Halte ich für einen sehr unwahrscheinlichen Fall. Bei normalen Wind sind die Kräfte gering. Also alles wieder im Rahmen des zulässigen inkl. Menschenkraft. Drücken der Menschen macht bei Orkan auch keinen Unterschied, da der Wind von der Gebäudeseite aus nicht in Orkanstärke drücken kann. 

Das hat alles nichts mit der permanenten Gewichtskraft zu tun und somit keine Addition.

Ebenso ist die Regelung der Belastbarkeit der Geländer keine neue Erfindung, das gilt schon länger, einzig die Brüstungshöhe ist erhöht worden. Sobald vermietet wird, ist man aus rechtlicher Sicht sowieso eher dazu verpflichtet bestehendes nachzurüsten wenn dieses mit verhältnismäßig einfachen Mitteln möglich ist. Was man bei sich Privat macht, ist was anderes, Vermietung unterliegt da aber anderen Anforderungen.

Bei Vermietern wird das Fehlen der Rauchmelder schnell mit Bußgelder belegt, bei Privat wird es nicht kontrolliert oder auch bei Feststellung nach dem Brand nicht mit Bußgelder belegt, da beim Vermieter die Informationspflicht besteht, da wird das Wissen darum als Vorraussetzung angenommen, willst ja gewerblich Geld verdienen und musst dich halt selber über alles informieren. Unternehmerisches Risiko.

Ebenso muss der Vermieter tätig werden wenn das Geländer nach seinem Kenntnisstand nicht den Aktuellen Anforderungen entspricht, da er es ja jetzt weiß und es Recht einfach verstärkt werden kann. Es ist sicherheitsrelevant. Nichts anderes erklärt der Vermieter ja, wenn er sagt das es Altbestand ist und das Geländer nach heutigen Anforderungen als unsicher einzustufen ist. 

 

Ebenso ist es keine Umnutzung des Balkon, der einen neuen Mietvertrag begründet. Warum? Der Balkon gehört immer noch zur Wohnung und ist Grundgesetz geschützter Privatbereich, somit ist alles was nicht bei Einzug verboten war rechtlich erlaubt. Viele Vermieter haben schon Pflanzen auf dem Balkon verboten, aber es ist normale Nutzung, ebenso Blumenkästen. Der Vermieter muß rechtssicher nachweisen, das eine Gefahr besteht. Da sind keine Ideen, Vermutungen oder ich habe mal gehört.

Alleine das Thema Belastung eines Balkon grundsätzlich. Der Balkon muss wie ein Fahrstuhl, das Gewicht von Menschen aushalten die ohne drängeln alle gleichzeitig auf dem Balkon stehen. Es darf nicht vom Mieter erwartet werden daß er immer den Balkon beaufsichtigt und jedem einen Flächenbereich zuweist um die Gewichtsbelastbarkeit des Balkon nicht zu überschreiten. Geht das nicht, ist der Balkon zu sperren und die Miete wird dementsprechend geringer ausfallen.

 

 


   
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(@kaetzy)
Vorsichtiger Stromfühler
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@miccheck Danke aber ich denke ich muss warten bis Zumutbar geklehrt ist


   
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(@kaetzy)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 14
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@grumpy_badger Hey warum kannst du den Link einfügen ???


   
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(@kaetzy)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 14
Themenstarter  

@g1cs2009 Gibt es da Rechner oder wo kann ich das anschauen? weil wenn das Modul 20cm vom Balkon abstehen muss ?


   
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(@kaetzy)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 14
Themenstarter  

@maxyield Wie hast du den das Bild posten können ?


   
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Nemothefish
(@nemothefish)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Monaten
Beiträge: 104
 

@kaetzy

Du kannst jetzt auch links und Bilder posten. Geht erst ab dem 4. Beitrag. Spamschutz.

Alle sagten: "Das geht nicht!" Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.


   
kaetzy reacted
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(@kaetzy)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 14
Themenstarter  

So um mal den Vermieter auch zu ängern !

Ich habe Meine Frage zu den Punkten Gelb hinterlegt.

  • Die Konstruktion ist fachgerecht und sturmsicher durch eine Fachfirma auszuführen,

während der Nutzungsdauer zu warten und instand zu halten. Die

Fachunternehmererklärung ist vorzulegen.

  • Für eine fachgerechte Montage brauche ich keine Fachfirma. Jede Fachfirma Montiert es auch nur fachgerecht nach der Anleitung des Herstellers. Da ich Mechatroniker bin habe ich dafür auch eine fachgerechte Kalzifikation. (Ich hafte ja so oder so mit der Haftpflichtversicherung
  • Vor der Montage der Balkon-PV-Anlage ist die Tragfähigkeit und Standsicherheit des

Balkons und der Balkonbrüstung sowie die Windlastfestigkeit – insbesondere für den Fall

starker Winde bzw. Stürme – sicherzustellen Es muss ein statischer Nachweis durch

einen Statiker zum Einbau am Gebäude vorgelegt werden.

  • Ich hoffe ja das die Tragfähigkeit und Standsicherheit des Balkons und der Balkonbrüstung geben ist weil ja sonst der Balkon gesperrt werden müsste, dafür ist der Vermieter zuständig. Da es ja eine Senkrechte Montage ist ändert sich ja die Windlast nicht das der Balkon ja schon verkleidet ist. Deshalb, was soll da erst berechnet werden?
  • Vor der Installation ist die Elektroanlage in der Wohnung zu prüfen. Der Anschluss ist

fachgerecht mit einer speziellen (zugelassenen) Energiesteckvorrichtung oder einem

Festanschluss auszuführen. Dies ist durch einen Elektrofachbetrieb nachzuweisen.

  • Was soll den da bitte vor an der Elektroanlage geprüft werden, das wäre auch die Aufgabe des Vermieters, da ich als Mieter da nicht machen darf. Da ich Mechatroniker bin habe ich den richtigen Abschluss um eine Energiesteckvorrichtung zu Montieren.
  • Warum muss den bitte bei einem Festanschluss geprüft werden ? Wenn ich dann nur einen Inselbetrieb mache.
  • Zulässig ist nur die Installation von Anlagen mit maximal 2 Solarmodulen und einer

Einspeiseleistung von maximal 800 VA.

Warum ist die Anzahl der Module begrenzt?

- Sollten wir die Vollzugsmeldung bis zum 23.09.2024 nicht erhalten haben, dann gilt diese

Warum ist das Zeitlich befristet?


   
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 238
 

Rechner direkt wird es so nicht geben. Das ist Physikalische  Berechnung, hab ich im Sondermaschinenbau regelmäßig machen müssen. Selbst wenn du 20cm vor verlegst ist und bleiben die Horizontalkräfte annähernd gleich. Wenn es ein verkleideter Balkon ist, ist die Windlast sogar egal, das es keinen Unterschied macht, ob der Wind die Verkleidungsplatten oder das Modul belastet. Beide Leiten die Kräfte gleich ein.

Ebenso ist eine feste elektrische Montage bei einem "Steckerfertigen Solaranlage" Schwachsinn hoch zehn. Dann bräuchte man keine Steckerfertige Anlage. Auch ist die Begrenzung auf 2 Module Schwachsinn, da die gar nicht die elektrische Auslegung zu interessieren hat, wenn man sich an die gesetzlichen Vorgaben hält.


   
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