Vermieter Forderung...
 
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Vermieter Forderung zu Hoch

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Nemothefish
(@nemothefish)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Monaten
Beiträge: 104
 

@Jay Auch wenns ja sowieso nur ein hypothetischer Fall ist sehe ich das anders.

Es geht nicht um den einen m2. Ein standsicherer Balkon ist eine nicht unerhebliche, vertraglich zugesicherte Eigenschaft der Mietsache. Da dürfte eine viel größere Mietminderung angemessen sein. 

Abgesehen von der medialen Aufmerksamkeit für den Vermieter, falls der Mieter es drauf anlegt.

Alle sagten: "Das geht nicht!" Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1631
 

Veröffentlicht von: @nemothefish

Es geht nicht um den einen m2.

In der Anspielung des Zitierten schon.

Ansonsten ist die Annahme der VERmieter müsse die Standfestigkeit seines Balkons irgendweinem Mieter auf Zuruf nachweisen absurd.

 


   
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Nemothefish
(@nemothefish)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Monaten
Beiträge: 104
 

Veröffentlicht von: @kaetzy

  • Vor der Montage der Balkon-PV-Anlage ist die Tragfähigkeit und Standsicherheit des

     Balkons und der Balkonbrüstung sowie die Windlastfestigkeit – insbesondere für den Fall

     starker Winde bzw. Stürme – sicherzustellen Es muss ein statischer Nachweis durch

      einen Statiker zum Einbau am Gebäude vorgelegt werden.

Weiß nicht. Der Vermieter des Threaderstellers hat ja anscheinend selber Zweifel, dass sein Balkon sicher ist. Wenn ich als Mieter sowas von meinem Vermieter lesen würde, könnte mich das schon berechtigter Weise verunsichern. 😅

Alle sagten: "Das geht nicht!" Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1631
 

Veröffentlicht von: @nemothefish

Weiß nicht. Der Vermieter des Threaderstellers hat ja anscheinend selber Zweifel, dass sein Balkon sicher ist.

Nein. Die Zweifel sollten dir da bei deinem Vorhaben kommen.

Es wäre vielleicht verständlicher formuliert wenn da stünde:

Du willst etwas an meinem Balkon tun, für das er nie vorgesehen war und für das er nicht gebaut, entworfen und geprüft wurde.

Weise mir also nach, dass durch das Befestigen deines 4qm großen Segels das da bei jedem Wetter und auch bei Sturm dranhängen soll, nichts an meinem Balkon passiert und dass dadurch nicht Gefahren für andere entstehen können.

Für den Zweck zu dem ich den Balkon gebaut habe, ist er geeignet. Alles weitere musst DU mir beweisen.

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1631
 

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Sollte der Eigentümer/Vermieter tatsächlich Zweifel an der Tragfähigkeit des Balkons bzw. dessen Brüstung haben wäre dieser zum Schutz des Mieter umgehend zu sperren, ebenso alle baugleichen im Objekt.

Sollte ein Mieter Ein BKW daran befestigen, so wäre dem tatsächlich so.

Der Mieter, bzw der der das Ding montiert hat, ist dann für alle Kosten zur Überprüfung haftbar.

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Bis zu einer endgültigen Klärung wäre damit die Wohnfläche entsprechend reduziert und damit auch die Mietzahlungen. 

Das Gegenteil ist der Fall. Die berechtigten Forderungen bestehen dem VERmieter gegenüber dem Mieter.

Ggf. die Absperrung der restlichen darunter und daneben befindlichen Balkone und der Fläche, die gefährdet sein kann. Inkl Nutzungsausfallentschädigung.

 

 


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 913
 

Ein paar Argumente sachgerecht dargelegt:

https://balkon.solar/news/2024/05/15/die-neue-strategie-zur-verhinderung-von-balkonsolar-auflagen/

 

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 235
 

Die hier immer vermeintlich höhere Windlast angeführt wird mal ein paar Gedanken/Infos.

Jedes Geländer MUSS auf Brüstungsminimumhöhe mindestens 500N je Meter als horizontale Kraft ohne Schäden aufnehmen können. Bauvorschrift. Dadurch ergibt sich alleine schon aus der Physik, das ein Geländer auf der halben Höhe schon etwas die doppelte Last aushalten kann. Am Balkonboden schon weit über 2000N Hängt etwas vom Material ab, sonst auch mehr. Und das ist MINDESTANFORDERUNG.

Übliche Module haben eine Fläche von weniger als 1qm.

Windlast bei Orkanstärke ist ca.900N je qm wenn voll im Wind gestellt.

Also wäre bei Wertmittlung mit 1000N die Sicherheit der Windlast noch gegeben, weil die üblichen Module 1,2m lang sind und somit auf Brüstungshöhe schon 600N Festigkeit vorhanden sind.

Wir reden also von gerade mal 100kg Druck vom Modul, und Gefühlt wird hier über Tonnen gesprochen. 


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 913
 

Es gab auf dem Kanal von Andreas mal ein Video, wo die Last für die Brüstung berechnet wurde.

Ergebnis war wenn ich mich recht erinnere, das eine senkrechte Montage der Module eine Last erzeugt die innerhalb der gültigen Norm sicher ist, ebenso wie Blumenkästen.

Bei ausgestellten Modules wsr die Last wohl höher.

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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 235
 

@grumpy_badger das Video kenne ich noch nicht. Ich Frage mich nur wie die horizontal wirkenden Kräfte bei Aufstellung höher sein sollen. Die Vertikalen können die Geländer alle mal einhalten. 

Aber zumindest ist es kein gültiges Argument wenn der Vermieter einen vorschriftsmäßigen Balkon vermietet.

Aber bei unserem alten, gemietetem Haus wäre der Balkon 20qm groß gewesen, somit deutliche Mietminderung. Aber das Geländer war Privatpfusch ohne jegliche Stabilität und zu niedrig.


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 913
 

Hier ab Minute 10:

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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MaxYield
(@maxyield)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 16
 

was meint ihr wie wohl hier die statik ist? hat schon 120kmh windböen standgehalten und 70 kmh dauer wind.

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von MaxYield

17,2 KWh Envision ESS 24V 2x 8 Cell 317Ah 2x JK BMS 8S /2A
2x Modul 380W /2x Modul 430W Glas/Glas Bifazial
1,6 KWp (1,4KW mit Victron 100/50)


   
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(@stocki1)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 287
 

Veröffentlicht von: @g1cs2009

... Übliche Module haben eine Fläche von weniger als 1qm  ... die üblichen Module 1,2m lang sind ...

nee, übliche Module sind ca. 1300x1700mm und damit schon über 2qm

mfg, stocki

 

2x405 an 600-er WR am Balkon, 1x5kWh 48V im Keller
angesteuert von EM540, Cerbo GX mit Touch, Multiplus 3000
öffentliche Ladestation DC 150kWh mit 2 Ladepunkten


   
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 235
 

@stocki1 hast Recht, bei den BKW waren eine Zeit lang welche mit den kleineren häufiger zu finden.

Also sind es 2qm bei 1,7m ist dann leicht schlechter bei 1700N Belastbarkeit und 1800N Belastung bei Orkan.


   
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(@paddy72)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 854
 

Veröffentlicht von: @stocki1

Veröffentlicht von: @g1cs2009

... Übliche Module haben eine Fläche von weniger als 1qm  ... die üblichen Module 1,2m lang sind ...

nee, übliche Module sind ca. 1300x1700mm und damit schon über 2qm

mfg, stocki

 

Nein, die übliche Größe bei 430...460 Wp-Modulen ist 1730...1760 x 1130 ... 1140 mm und damit knapp unter 2qm.

Ab 2 qm braucht es in den meisten Bundesländern noch eine baurechtliche Sondergenehmigung.

 

Meine 2ct: Die Forderungen der WG/Vermieter sind hier schon sehr hart und rabiat - so lohnt kein BKW mehr.

Auf der anderen Seite kann ich die Sicherheitsbedenken von Vermietern verstehen. Jeder diy-Bastler möchte nun mal schnell ein BKW montieren ohne die nötigen Fachkenntnisse von Mechanik/Statik/Windlast/Elektrik. Das ist natürlich ein Sicherheitsrisiko. Auf der anderen Seite gibt es genügend gewissenhafte Bastler mit den nötigen Kenntnissen ein BKW selbst zu errichten und sicher zu betreiben. Eine schwierige Situation, die nur im Einzelfall auf good-will Basis geklärt werden kann, meine ich. Da helfen auch keine neuen Gesetze oder Richtlinien auch wenn es eine 'Priviligierung' von BKW gibt. Es muß eben zum 'Standard' werden, dass diese grundsätzlich erlaubt sind, sofern nicht bauliche oder Sicherheitsgründe massiv dagegen sprechen. Eine gewisse handwerkliche und elektrische Eignung des Bastlers sollte aber vorausgesetzt werden und ggf. auch überprüft werden können. Wenn man für alles einen Fachbetrieb fordert, der ggf. mit seiner Unterschrift für die fachgerechte und sichere Montage gerade steht, wird das ganze nicht mehr bezahlbar, da sich der Fachbetrieb natürlich auch absichert. Deutschland ist und bleibt ein Sicherheits-Bedenkenträger und damit Technologie-Verhinderer.

Ich empfehle einen Blick nach Fernost oder Afrika (nicht ganz ernst gemeint ;-))

 


   
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(@stocki1)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 287
 

@paddy72 

ja hast Recht,war aus der Hüfte geschossen, 1720x1135mm sind knapp unter 2m²

2x405 an 600-er WR am Balkon, 1x5kWh 48V im Keller
angesteuert von EM540, Cerbo GX mit Touch, Multiplus 3000
öffentliche Ladestation DC 150kWh mit 2 Ladepunkten


   
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