Vermieter Forderung...
 
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Vermieter Forderung zu Hoch

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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 235
 

@kaetzy Theoretisch müsste er alles erforderliche in den Bauunterlagen besitzen. Sehe ich aber auch so, er muss die Grunddaten liefern. 

 

Auch das Privilegiert ist erstmal nicht so viel Wert, die Definition von triftigen Gründen müssen am Ende erstmal die Gerichte liefern. 


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7497
 

das wird noch ein langer weg.

aus erfahrung weiß ich das vermieter erfinderisch sind wenn es darum geht ihre interessen durchzusetzen. ob das alles rechtlich haltbar ist interresiert die erstmal nicht.

klagen muss dann der mieter, der dann auch die kosten dafür auslegen muss und die wenigsten die sich balkon pv installieren wollen um geld zu sparen können sich einen rechtstreit leisten.

das wissen auch vermieter.

 

einfacher wird es zunächst für die eigentümer denen von der verwaltung verboten wurde pv am balkon anzubringen. grund, weils halt nicht erlaubt ist und so.

auch aus erfahrung vom kollegen und der eigentümerversammlung da kam einfach immer der hausmeister mit 2/3 mehrheit an vollmachten der eingentümer und hat einfach alles blockert was ihm nicht gefallen hat.

das sind richtige ...(beliebiges wort hier bitte einsetzen)

man kann ja ruhig bedingungen stellen, zb nur schwarze module bestimmte größe bestimmte anzahl damit es von außen einheitlich aussiet.

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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MaxYield
(@maxyield)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 16
 

ich als Eigentümer habe keine Statiknachweise für mein Balkon, und bekomme auch keine(von wem denn auch?) Gutachter beauftragen auf eigenekosten....ich glaub mein schwein pfeift!

Habe nur die zeichnungen vom umriss des hauses, selbst wenn der mieter diese haben wollen würde, alles auf mieter kosten und erschwert zu bekommen. ich habe meine Balkon PV ohne statiknachweis selber montiert siehe privathaftpflicht.

17,2 KWh Envision ESS 24V 2x 8 Cell 317Ah 2x JK BMS 8S /2A
2x Modul 380W /2x Modul 430W Glas/Glas Bifazial
1,6 KWp (1,4KW mit Victron 100/50)


   
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(@blindwiderstand)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 146
 

Welche objektiven Mindestanforderungen seitens des Vermieters oder der WEG machen hinsichtlich der Anbringung einer Steckersolaranlage (Balkonkraftwerk) am Balkon einer Wohnanlage Sinn?

 


   
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(@kaetzy)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 14
Themenstarter  

@oliverso Der Vermieter sagt ja auch nicht nein sonder nur unter .... ???


   
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(@roterfuchs)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 646
 

Veröffentlicht von: @maxyield

ich als Eigentümer habe keine Statiknachweise für mein Balkon, und bekomme auch keine(von wem denn auch?) Gutachter beauftragen auf eigenekosten....ich glaub mein schwein pfeift!

Habe nur die zeichnungen vom umriss des hauses, selbst wenn der mieter diese haben wollen würde, alles auf mieter kosten und erschwert zu bekommen. ich habe meine Balkon PV ohne statiknachweis selber montiert siehe privathaftpflicht.

Der Vermieter würde von mir fordern, ich müsste nachweisen, dass die Balkonsolar statischen Anforderungen entspricht.

Dann fordere ich vom Vermieter den Nachweis, dass der Balkon den statischen Anforderungen entspricht.

 

 

 


   
Nemothefish reacted
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 235
 

Veröffentlicht von: @maxyield

ich als Eigentümer habe keine Statiknachweise für mein Balkon, und bekomme auch keine(von wem denn auch?) Gutachter beauftragen auf eigenekosten....ich glaub mein schwein pfeift!

Habe nur die zeichnungen vom umriss des hauses, selbst wenn der mieter diese haben wollen würde, alles auf mieter kosten und erschwert zu bekommen. ich habe meine Balkon PV ohne statiknachweis selber montiert siehe privathaftpflicht.

 

Als Hauseigentümer sollte man für gewöhnlich die alten Bauunterlagen bekommen, als Wohnungseigentümer wird's da schwieriger. 

 


   
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(@miccheck)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 2
 

Da ich es in diesem Thread noch nicht verlinkt sah: Die seit letzter Woche geltende rechtlichen Siutation ist in <a href=" Link entfernt " target="_blank" rel="noopener">diesem Beitrag von balkon.solar zusammengefasst worden.

 

edit: da man hier wohl keine HyperLinks posten darf(!?): balkon.solar/news/2024/07/04/balkonsolar-verein-begruesst-die-einfuehrung-eines-recht-auf-balkonsolar-informiert-in-webinar-am-montag-um-1800/ 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von miccheck

   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7497
 

Veröffentlicht von: @roterfuchs

Dann fordere ich vom Vermieter den Nachweis, dass der Balkon den statischen Anforderungen entspricht.

und wenn der vermieter nie was drauf antwortet? die taktik ist bei der gruppe beliebt.(früher in der mietwohnung, die oft den vermieter gewechselt hat, erlebt)

ich würds dann einfach dranhängen und fertig, soll der vermieter doch klagen einfach wirds nicht mehr das zu verhindern...  auch gut wenn man ne rechtschutzversicherung hat oder erwerbslos ist und ein p konto führt da hat man eh die besten karten.

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(@miccheck)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 2
 

Veröffentlicht von: @voltmeter

ich würds dann einfach dranhängen und fertig, soll der vermieter doch klagen einfach  [...]

Also wenn man gar nicht erst versucht hat, eine Einwilligung seitens des Vermieters zu erhalten, hat man da schlechte Karten, wenn ich (den neu gefassten) § 554 Abs. 1 BGB richtig verstehe. Man müsste sich im Zweifel vorwerfen lassen, die Interessen des Vermieters nicht gewürdigt zu haben

 

 

 


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7497
 

Veröffentlicht von: @miccheck

Also wenn man gar nicht erst versucht hat

ich habe geschrieben wenn der vermieter nicht antwortet. das verhalten kommt öfters vor wenn unbequeme fragen gestellt werden und erst dann einfach dranhängen.

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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 913
 

Zu den verschiedenen "Wünschen" des Vermieters gibt es eine Klage der DUH:

https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Kommunal/230824_DUH_BKW_Klage.pdf

Balkonkraftwerk darf angebracht werden: Von Deutscher Umwelthilfe vor Gericht unterstützte Mieter kommen endlich zu ihrem Recht – Deutsche Umwelthilfe e.V. (duh.de)

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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(@roterfuchs)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 646
 

Ho ho ho:

In statischer Hinsicht ist dabei nämlich zu berücksichtigen, dass es die Beklagte selbst ist, welche als Gebäudeeigentümerin nach der DIN EN 1991-1-1 für den Nachweis der statischen Tragfähigkeit ihres Balkons verantwortlich ist. Das aber wiederum bedeutet, dass die Beklagte in Bezug auf regelmäßig auf den Balkonen ihres Gebäudes zu
erwartende Nutzlasten selbst in der Verantwortung steht. Geht man demzufolge davon aus, dass die Beklagte als Gebäudeeigentümerin die
Brüstungslast ihrer Balkone und Balkongeländer in Übereinstimmung mit den gültigen Baunormen statisch zutreffend und normgerecht hat errechnen lassen, als sie die Balkone
in 2019 an ihr Gebäude hat neu sanieren/anbringen lassen – wogegen vorliegend nichts spricht – bedarf die fachgerechte, senkrechte Montage des vorliegend zur Installation
beantragten Steckersolargerätes auf diesem statisch berechneten Balkon keiner (weiteren)statischen Prüfung mehr.

Denn dann ist nämlich auch ohne Weiteres davon auszugehen, dass die Anbringung der Balkone insbesondere sowohl unter hinreichender Berücksichtigung der sog. Auflehnlast, als auch der Last durch Blumenkästen, o.ä., erfolgte. Weil die vorliegend zur Installation beantragen Glas/Folien-Module indes lediglich ca. 20 kg wiegen und damit eher Blumenkästen vergleichbar sind, für deren Befestigung am Balkon auch keine statischen Nachweise verlangt werden dürfen, so ist das dennoch von den Beklagten sogar mehrfach wiederholte Verlangen eines statischen Nachweises für das Balkonkraftwerk unverhältnismäßig.

Hört sich gut an.


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 913
 

Etwas offensiver formuliert:

Sollte der Eigentümer/Vermieter tatsächlich Zweifel an der Tragfähigkeit des Balkons bzw. dessen Brüstung haben wäre dieser zum Schutz des Mieter umgehend zu sperren, ebenso alle baugleichen im Objekt.

Bis zu einer endgültigen Klärung wäre damit die Wohnfläche entsprechend reduziert und damit auch die Mietzahlungen. 

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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1631
 

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

damit die Wohnfläche entsprechend reduziert und damit auch die Mietzahlungen. 

Tut bestimmt weh bei unter 1qm die wegfallen. Und das ist dann schon ein großer Balkon.

Das ist quasi immer noch unter den 10% erlaubter Abweichung bis zum Mangel.

 


   
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