Vermieter Forderung...
 
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Vermieter Forderung zu Hoch

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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 234
 

Veröffentlicht von: @oliverso

an den nicht-seinen Balkon

Eigentümer ist der Vermieter. Das Nutzungsrecht hat der Mieter.


   
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 235
 

Leider hat der Mieter nur ein "übliches" Nutzungsrecht, das wird gerne mal starkt eingeschränkt durch Gesetze, Mietverträge und Gerichte. Nur ein Beispiel, das Thema Rauchen, gerade erst wieder gesehen, wo die Besitzer eines Reihenhauses nur noch immer 3 Stunden Rauchzeit, 3 Stunden Rauchfrei in ihrem eigenen Garten rauchen dürfen.

Das Problem ist die "Montage", wie bereits erwähnt, darf die FACHGERECHTE (Vom Fach heißt leider auch, das gelernt zu haben) verlangt werden. Gerade wegen der möglichen Wind oder Schneelasten an der Gebäudestruktur. Wenn das Geländer später mal versagt, weil die erzeugten Schwingungskräfte für Materialbrüche gesorgt haben, dann sagt der Mieter, das er ja nicht das Geländer gebaut hat, aber der Vermieter soll dann haften, weil es sein Geländer ist. Ist halt etwas tricky.


   
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 234
 

@g1cs2009 Die Diskussion bringt nichts. Das werden die Gerichte entscheiden.


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7497
 

Veröffentlicht von: @oliverso

Die Idee, daß jeder Mieter einfach so und ungeprüft irgendwas irgendwo irgendwie an den nicht-seinen Balkon schrauben kann, kannst du tatsächlich beerdigen.

genau, man muss dem mieter zeigen wer das sagen hat... den mieter abzuzocken reicht wohl nicht mehr?

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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MaxYield
(@maxyield)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 16
 

Das ganze vorhaben ist sicherlich vor gericht nicht gut haltbar für den Vermieter/Die Gemeinschaft, bisschen zeichenen, berechnen, prüfen, konstruiiren, modellentwürfe machen, es gibt schon wind simulatoren, stefigkeit, materialanalyse, und dann einfach montieren und abwarten, in der zwischen zeit einen brief Für den Vermieter verfassen das es montiert ist.....und jetzt?....was wollen die machen? dich aus der wohnung werfen? das sehen einige gerichte anders, ambesten noch vorsorglich privathaftpflicht und mieter rechttschutz abschließen.

17,2 KWh Envision ESS 24V 2x 8 Cell 317Ah 2x JK BMS 8S /2A
2x Modul 380W /2x Modul 430W Glas/Glas Bifazial
1,6 KWp (1,4KW mit Victron 100/50)


   
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 235
 

@tigger Es geht nicht um Diskussion, sondernd um Rechte und Pflichten. Der Eigentümer muss immer dafür sorgen, das von seinem, Eigentum keine Gefahr aus geht. Genau diese Rechtsprechung hat für solche ausufernden Forderungen gesorgt und der Vermieter ist im Recht. Keine Diskussion, Fakt. Das beste Beispiel sind Parabolantennen, es gibt kein RECHT für den Mieter mehr, so eine ohne Erlaubnis des Eigentümer zu montieren. Internet sei Dank.


   
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 235
 

Veröffentlicht von: @maxyield

Das ganze vorhaben ist sicherlich vor gericht nicht gut haltbar für den Vermieter/Die Gemeinschaft, bisschen zeichenen, berechnen, prüfen, konstruiiren, modellentwürfe machen, es gibt schon wind simulatoren, stefigkeit, materialanalyse, und dann einfach montieren und abwarten, in der zwischen zeit einen brief Für den Vermieter verfassen das es montiert ist.....und jetzt?....was wollen die machen? dich aus der wohnung werfen? das sehen einige gerichte anders, ambesten noch vorsorglich privathaftpflicht und mieter rechttschutz abschließen.

Warum soll das nicht haltbar sein? Vermieter dürfen fast alles verbieten, was AU?ERHALB statt findet. Grillen auf dem Balkon, übermäßige Belastung durch Pflanzen etc wegen Gewicht, Farbliche Gestaltung usw.

Einzig bei der Forderung nach der statischen Berechnung könnte es etwas Zweifel geben.

 


   
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(@rean91)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 1
 

Hallo zusammen, 

 

mein Vermieter (VivaWest) hat ähnliche wenn nicht sogar noch höhere Forderungen gestellt. Da jetzt die Privilegierung für Balkonkraftwerke durch ist wird sich da was ändern ? 


   
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(@kaetzy)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 14
Themenstarter  

@nemothefish das kann ja wieder dauern


   
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(@kaetzy)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 14
Themenstarter  

@mischa Hilfe wie ??? Die Montage ist nicht so einfach das der Balkon nicht standart ist deshalb mal ein Link mit Bildern.

 

Wie kann man den Bilder einfügen ? Mit einem Link geht ja auch nicht ?

 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten 3 mal von kaetzy

   
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(@kaetzy)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 14
Themenstarter  

@nemothefish Also wenn es eine Firma montiert brächte ich nicht Haften. Ich werde mal blöd Antworten, da haben die auch mal zu Tun Grinning


   
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(@kaetzy)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 14
Themenstarter  

@g1cs2009 Dazu müsste aber auch der vermieter die Daten zu berechnen liefer können. Was ich denke schwer wird, damit kann auch keiner was berechnen


   
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Nemothefish
(@nemothefish)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Monaten
Beiträge: 104
 

Ich bin mal gespannt auf die ersten Gerichtsurteile jetzt, da Balkon PV als privilegierte Maßnahme gilt. 

Alle sagten: "Das geht nicht!" Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.


   
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(@roterfuchs)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 646
 

Veröffentlicht von: @kaetzy

@g1cs2009 Dazu müsste aber auch der vermieter die Daten zu berechnen liefer können. Was ich denke schwer wird, damit kann auch keiner was berechnen

Dann muss der Vermieter eben einen Statiker beauftragen, der die Last des Balkons und des Geländers offenlegt...

 


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1387
 

Veröffentlicht von: @rean91

mein Vermieter (VivaWest) hat ähnliche wenn nicht sogar noch höhere Forderungen gestellt. Da jetzt die Privilegierung für Balkonkraftwerke durch ist wird sich da was ändern ? 

Die Frage kannst du dir selber beantworten, wenn du verstehst, was „ Privilegierung“ bedeutet: Der Vermieter darf dir nicht ohne triftigen Grund das BKW verbieten. Nicht mehr und nicht weniger.

 

Oliver


   
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