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Vergütung bei Voll und Überschussmischanlage

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(@splitmaster)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 12
Themenstarter  

Hallo alle zusammen,

ich habe eine 5kw Überschussanlage jetzt möcht ich eine 10kw Volleinspeiser dazu installieren.

Wie errechnet sich die Vergütung?

Für die Überschussanlage bekomme ich 12 Cent Link entfernt

Werden die 5kw zu den 10kw dann dazu gerechnet?

Über 10kw bekommt man ja eine geringere Vergütung.


   
Zitat
(@xilli)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 98
 

Für einen Volleinspeiser bräuchtest du einen extra Zähler, der auch bezahlt werden muss und ein extra Zählerfeld benötigt. Das solltest du dir nochmal durchrechnen, ob zu Schwachlichtzeiten nicht ggfs. mehr aus der 10kw-Anlage mitnutzen kannst.

2015- 6,05kwp Fronius mit TrinaSolar
2015- BWWP 270l
2017- 9,72kwp Fronius mit BenQ
2020- Klimasplit Duo Panasonic (Kühlen und Heizung DG)
2020- WP Panasonic Aquarea 5kw (J-Modell)
2023- Multiplus II 5000/48 GX - 20,48kwh Wallmount-Speicher mit 2x Neey Aktivbalancer
2024- 10,35kwp Fronius mit TrinaSolar


   
AntwortZitat
(@xilli)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 98
 

Ansonsten bei beiden als Überschußeinspeiser wären 12Cent zu 1/3 und 8,? zu 2/3 aus dem monatlichen Gesamtertrag errechnet und überwiesen.

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(@splitmaster)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 12
Themenstarter  

Ja das ist mir alles bewusst, die Vergütung würde aber von ca. 13 auf 9 cent fallen. Macht 500 Euro aus.

Das Schwachlicht von der 5 kw reicht mir! Das würde nicht viel bringen.

 

 


   
AntwortZitat
(@xilli)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 98
 

Na dann. Ich würde noch nachfragen, was der zweite Zähler so an Installation und Grundgebühr jährlich kostet.

Da wird bei getrennten Messeinrichtungen nichts addiert. Wenn dir in 3 Jahren einfällt eine weitere einzelne Anlage zu bauen, wird die ebenfalls wieder für sich gesehen. (nur hier der Vorteil, dass du schon den Einspeisezähler hast; dann wieder gleiches Berechnungsmodell wie oben beschrieben).

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, frag doch deinen VNB. Der sagt, wie er es haben will.

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Splitmaster reacted
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(@rs3579)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1
 

Laut Clearingstelle werden die Vergütungsgrenzen bei genau je einer Voll- und Überschußeinspeiseanlage auf einem Gebäude nicht zusammengefasst.

Siehe Ende der Stellungnahme 150 mit Bezug auf § 48 Absatz 2a Satz 2 EEG 2023

Link entfernt

Zu den Kosten des Zählers siehe

Link entfernt

 


   
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