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Hallo an alle Kundigem im Forum
Meine Ausgangslage: PV Anlage mit Baubeginn Sommer 2022, Restarbeiten irgendwann in 2023. Also, im letzten Sommer habe ich mit dem Bau meiner PV Anlage mit knapp 10 kWp begonnen. Da gab es noch keine Gesetzesänderung wegen Umsatzsteuer 0% für privat und natürlich habe ich für die in 2022 angeschafften Teile meine 19% gezahlt. Nebenberuflich bin ich etwas gewerblich tätig und unterliege nicht der Kleinunternehmerreglung. Inzwischen hatte ich Kontakt mit den Leuten vom Finanzamt. Der Herr von der Umsatzsteuer meinte, da ich bereits eine Umsatzsteuerakte habe, bin ich mit meiner PV auf jeden Falls umsatzsteuerpflichtig. Soweit, so gut, damit kann ich mir meine inzwischen auf etwa 3k€ aufgelaufene Vorsteuer zurück holen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird mir für den Betrieb einer PV Anlage ein neues Unternehmen eingetragen. Und jetzt geht es ums Geld.
Nach aktueller Reglung würde ich durch meinen angestrebten Eigenverbrauch eine Einspeisevergütung von 8,3 Cent netto bekommen. Die Umsatzsteuer darauf ist ein durchgeschobener Posten ans Finanzamt, also nur Bürokratie und belastet mich nicht weiter. Warum die Vergütung niedriger als bei Volleinspeisung ist, erschließt sich mir nicht ...
Jetzt kommt der unangenehme Teil dieser Rechnung, für meinen eigenverbrauchten Strom muss ich ans Finanzamt Umsatzsteuer abführen. Laut diverser Tools kann ich mit einem Ertrag um die 7000 kWh/Jahr rechnen. Ich rechne mit einem Verbrauch von 3500 kWh für mein Haus für Haushalt und Gewerbe. Der Netzbezug soll laut obiger Tools bei nur noch 600 kWh liegen, rechnen wir hier mal mit 1000 kWh. Als Berechnungsgrundlage für die zu entrichtende Umsatzsteuer zieht das Finanzamt den Strompreis meines Versorgers zuzüglich Grundgebühr heran, in Zahlen auf volle Cent gerundet brutto die kWh 39 Cent x 1000 kWh macht 390 € und 180 € Grundgebühr, in Summe 570 €. Umgerechnet auf die kWh sind das 48 Cent netto plus 9 Cent Umsatzsteuer. Und eben diese 9 Cent muss ich auf jede kWh Eigenverbrauch ans FA abdrücken, bei 3000 kWh / Jahr 270 €. Damit würde nahezu die gesamte Einspeisevergütung ans FA abfließen. Das kann ja wohl so nicht angehen. Da ich seit Jahren meinen Stromverbrauch je zur Hälfte auf Haushalt und Geschäft aufteile, würde die Hälfte als Vorsteuer zurück kommen.
Meine Idee: Kann oder darf ich zu einem von mir festgelegten Preis Strom an meinen Haushalt verkaufen ? Wo finde ich einwandfreie und verständliche gesetzliche Reglungen ? Um dem FA gegenüber eine Gewinnerzielungsabsicht unterjubeln zu können, wäre meine Vorstellung, Einspeisevergütung x1,5.
Ich möchte aber auch die Vorsteuer auf die Anschaffung nicht sausen lassen. Abschreiben darf ich die Investition auch nicht wegen nicht erkennbarem Gewinn. Man würde es mir auf Antrag zwar zugestehen. Wenn aber nach 15 Jahren kein endgültiger Gewinn erzielt wird, würde das Ganze Rückabgewickelt und natürlich 6% Zinsen je Jahr berechnet.
Grüße aus dem Vogtland
@vogtlaendervomdienst Du hast deine Situation und das Dilemma genau beschrieben.
Durch deine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit, fällst du aus dem Raster für die 0%MwSt. und leider auch aus der Einkommensteuerbefreiung.
Am besten besprichst du das mit deinem Steuerberater, der kann dir das dann nochmal erläutern und vielleicht eine sinnvolle Aufteilung finden.
Vom Steuerberater Mücke gibt es viele Beiträge zum Thema PV auf YT und den alten Regelungen, unter die du fällst.
Vielleicht ist da was dabei, was dir hilft, deine Steuerlast auf den Eigenverbrauch zu senken.
Herzliche Grüße
Eclipse
Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
Installation:
Wärmepumpe für Warmwasser und 7kW Monoblock Wärmepumpe zum Heizen
Daikin Multisplit 3MXM40 mit Perfera Innengerät 20, 20, 25 als Ergänzung
Daikin Comfora 35 als Single-Split schon zwei Jahre länger zur Kühlung, jetzt auch zum Heizen.
31*410Wp PV auf dem Dach und 11kWh BYD Hochvolt Batteriespeicher
Mobiles Solar-Batterieladegerät zum Laden einer 2,5kWh Batterie für Off-Grid Notstromanwendung
Gartenhütte mit 5,4kWp (12x Trina Vertex S+ 450W) ist jetzt am Netz.
100% Eigenstrom von März bis Oktober 🙂
Hallo eclipse
Da dachte ich schon, nur meine Entwicklungsumgebung unter Linux heist so...
Das Problem mit den Steuerberatern, drei gefragt und drei verschiedene Antworten. Und mit meinen Finanzamtlern liege ich momentan sowieso recht schräg. Die legen alle Reglungen aus, wie sie es brauchen, für mich eine Grenze zur Rechtsbeugung. Leider bleibt man bei Ärger mit diesen Typen immer auf den Kosten sitzen und als Alleinverdiener bleibt sowieso nix übrig. Diese Typen sind doch in Sachen Geld, wenn es nicht um ihres geht, völlig abgehoben. Da hat mir doch tatsächlich so eine Steuerprüferin unterstellt, ich fahre mit dem eigenen Auto nur so weit zur Arbeit, um Steuern zu sparen. Da zahle ich doch auf einen Euro Einkommen lieber 6 Cent Steuern, als diesen Euro auszugeben, um die paar Cent zu sparen. Auf dem Weg zur Arbeit Auto bei Glatteis auf der Autobahn zu Klump gefahren. Nach deren Meinung ist mir ja kein Schaden außer der Selbstbeteiligung zur Kasko entstanden und das FA zahlt mit schließlich kein neues Auto. Sehr, sehr seltsame Logik bei diesen Leuten. Und leider existiert im Vogtlandkreis absolut gar nichts, das man auch nur ansatzweise als öffentlichen Nahverkehr bezeichnen könnte. Ist aber doch toll, wenn diese ganzen Grossstadttypen mit wenigen Metern Arbeitsweg mit Tretroller oder zukünftig auch noch wieder für`n Appel und`Ei durch die Gegend gefahren werden. Für 49€ im Monat kann ich noch nicht mal die Versicherung bezahlen und die Alternative in der Region ist dann halt Arbeitslosigkeit ...
Ich habe diese Grünen jedenfalls nicht gewählt.
Grüße aus dem Vogtland
Wenn du diese Steuerlast auf den Eigenverbrauch reduzieren willst kannst du zwei GbR gründen (mit unterschiedlichen Geselschafteranteilen (z.B.: Gbr 1 = 51/49 und Gbr 2 = 49/51) kannst du den Produzierten Strom (GbR1) an deine GbR 2 (dein Heim) verkaufen und das sogar legal für den Einspeisewert (8,3Cent) darauf die Ust = 1,577Cent ans Finanzamt abführen, das sind dann 47,31€
Genauer kann dir das bestimmt dein Steuerberater erklären.
LG
Jens
Hallo Jens
Ist das nicht etwas viel Aufwand, um einige Hundert € im Jahr zu sparen ? Wie ist denn eigentlich die rechtliche Lage, Strom zu einem höheren Preis als die Einspeisevergütung an meinen Haushalt zu verkaufen ? Tante Guurgel wirft da nichts für mich verwertbares aus. Immer geht es nur um EEG aus vergangenen Zeiten.
Es wird sonst wohl darauf hinaus laufen, das Zeug auf meine Frau anzumelden und gleich die Kleinunternehmerreglung zu nutzen. Da geht mir halt die Vorsteuer flöten. Und irgendwie habe ich keine Lust, einer Regierung Geld zu schenken, die unsere Wirtschaft ruiniert und einem anderen Land den Krieg erklärt.
Grüße aus dem Vogtland
Ich hatte mich bei anfang meiner Planung beraten lassen, ja es ist etwas Aufwand reduziert aber auf Laufzeit die Steuerlast beträchtlich, besonders da ich mit anderer Firma eh schon selbständig bin und eh einen Steuerberater habe. Gut das meine Planung so lange gebraucht hat das ich mir um die Ust nun keine Gedanken mehr machen muss.
Das mit der Kriegserklärung raffe ich übrigens nicht.