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Überblick: Wann und Wo muß eine PV-Anlage angemeldet werden?

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(@uschi)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1091
 

Es ist nett, das die BNA uns ihre Sicht der Dinge erläutert.
Nur hat das rechtlich, für mich, keine besondere Relevanz.

Also nochmal: § oder, falls der nicht eindeutig ist, ein Urteil mit Rechtswirkung.

Das Kernproblem dürfte sein, das es einfach zu viele Varianten von Inselanlagen gibt um das umfassend rechtlich sauber zu regeln.
Es würde ein Katze und Maus Spiel werden, wenn man bestimmte Sachen verbietet.
Die Leute würden sich wieder andere Varianten einfallen lassen, die davon nicht erfasst werden. Also muß § bzw. Urteil wieder angepaßt werden ... und so weiter.

Ich nehme mal die Idee mit dem "Grundstück mit Stromanschuß ≠ Insel" auf ...

Variante 1 - Karl hat ein 1000m langes Grundstück. Vorne sein Haus mit Strom und am anderen Ende eine Hütte mit autarker Solaranlage. Welcher Richter glaubt da ernsthaft an die Möglichkeit einer mittel/unmittelbaren Verbindung?

Variante 2 - nehmen wir an es gibt tatsächlich so einen Richter oder § ... Karl verkauft einfach seinem Sohn das 100m2 Grundstück auf dem die Solaranlage steht. Und schwups steht die Solaranlage auf einem Grundstück ohne Stromanschluß. Vermesser und Grundbucheintragung kosten zwar ein paar Scheine ... aber soviel Spaß muß sein. Mr. Green
Ups, für Variante 2 reicht ja auch ein EFH-Grundstück mit 600m2 😉

Ganz nebenbei tendiert die EU dazu, die Mitgliedstaaten zu verdonnern den Bürgern einen unbürokratischen Zugang zu Solarenergie zu ermöglichen. Die 600W Balkon sind da schon ein erster Erfolg ... hoffen wir das weitere folgen.


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 4031
 

Danke Stefanseiner

Vielleicht können wir das irgendwie auf der Startseite verewigen, damit die Information leicht gefunden werden kann.
Sonst geht die Disskusion jede Woche wieder los.

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
3 Victron MP2 5000
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(@reinholdu)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 56
 

https://vorschau.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/faq.html

WANN? (anmelden)
https://vorschau.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtend.html

Pflichten im MaStR

Die Registrierung und Aktualisierung der Daten im MaStR ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Die Pflichten ergeben sich aus der MaStR-Verordnung, die auf Basis von §§ 111e und 111f des Energiewirtschaftsgesetzes vom Deutschen Bundestag erlassen wurde. Die Verordnung enthält Pflichten für Marktakteure und Pflichten im Zusammenhang mit Anlagen/Einheiten. Für die Erfüllung vieler Pflichten gelten nach der MaStR-Verordnung Fristen, meist ist eine Monatsfrist vorgesehen.

Webhilfe des Marktstammdaten­registers
->Wer muss sich registrieren?
->Was ist im MaStR zu registrieren?
-

https://vorschau.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/faq.html

Welche Stromlieferanten sind meldepflichtig?

Mit Start des MaStR-Webportals sind diejenigen Stromlieferanten zur Registrierung im MaStR verpflichtet, die Dritte aus einem Bilanzkreis beliefern.
Dies sind also ausschließlich Stromlieferanten, die Strom unter Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung oder eines geschlossenen Verteilernetzes liefern.

Webhilfe des Marktstammdaten­registers
->Was ist im MaStR zu registrieren?

https://vorschau.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/faq.html

Müssen alle Anlagen registriert werden?
Meine Anlage speist keinen Strom ins Netz ein. Muss ich sie trotzdem registrieren?

In der Regel sind Anlagen registrierungspflichtig, auch wenn sie keinen Strom ins Netz einspeisen, weil die Stromerzeugungseinheit (z.B. die Solaranlage) über die lokalen Leitungen (z.B. über das Hausnetz) eine Verbindung mit dem Netz der allgemeinen Versorgung hat. Die Verbindung besteht unabhängig davon, ob sie für die Einspeisung von Strom verwendet wird.

Nur Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Strom- oder Gasnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das Netz der öffentlichen Versorgung, als auch der Strombezug aus dem Netz dauerhaft ausgeschlossen sein muss. Dies gilt nur in seltenen Fällen z.B. in abgelegenen Berghütten ohne Netzanbindung.

Verbindungen zum Netz vor Ort müssen technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt. Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber wieder herstellen können, entbinden Sie nicht von einer Pflicht sich selbst und Ihre Anlage im Marktstammdatenregister zu registrieren. Weitere Informationen finden Sie hier,

Bei der INSELDISKUSSION würde ich empfehlen dem direkten o.g. LINK ="hier" zu folgen
->Welche Anlagen bzw. Einheiten müssen registriert werden?
->Ausnahmen von der Registrierungspflicht für Stromerzeugungsanlagen

=====
Ich zitiere nur ---BOLD--- hervorhebungen sind von mir, z.T. als Ersatz für anderweitige Hervorhebungen im Originaltext


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7703
 

Das bedeutet ganz klar: eine Inselanlage ist nur dann eine Insel, wenn kein Netzanschluss am Grundstück besteht oder dieser vom Netzbetreiber verplombt ist (ohne einseitige Wiederherstellungsmöglichkeit).
Wenn das erfüllt ist dann trifft auch der Artikel von "Elektrofachkraft" zu, andernfalls nicht.

ok, der fall trifft bei mir zu

danke für den link schade das der nicht früher gepostet wurde dann hätte man sich die diskussion ersparen können

die andere frage ist warum zum geier soll man eine anlage die eigenständig arbeitet anmelden nur weil ein kabel vom hak rausgeht, welches nicht genutzt wird oder die anlage nie am stromnetz angeschlossen werden kann...
was für ein schwachsinn gut das ich da fein raus bin

Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 4031
 

Das bedeutet ganz klar: eine Inselanlage ist nur dann eine Insel, wenn kein Netzanschluss am Grundstück besteht oder dieser vom Netzbetreiber verplombt ist (ohne einseitige Wiederherstellungsmöglichkeit).
Wenn das erfüllt ist dann trifft auch der Artikel von "Elektrofachkraft" zu, andernfalls nicht.

ok, der fall trifft bei mir zu

danke für den link schade das der nicht früher gepostet wurde dann hätte man sich die diskussion ersparen können

die andere frage ist warum zum geier soll man eine anlage die eigenständig arbeitet anmelden nur weil ein kabel vom hak rausgeht, welches nicht genutzt wird oder die anlage nie am stromnetz angeschlossen werden kann...
was für ein schwachsinn gut das ich da fein raus bin

Weil es immer wieder Spakos gibt, die an der Anlage rumbastel.

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2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
3 Victron MP2 5000
Panasonic Aquarea 9KW Split
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7703
 

Weil es immer wieder Spakos gibt, die an der Anlage rumbastel.

und eine anmeldung hält sie dann davon ab?

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crazygo62
(@crazygo62)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 504
 

Bestimmt nicht !!


   
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Stefanseiner
(@stefanseiner)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 2257
 

Es ist nett, das die BNA uns ihre Sicht der Dinge erläutert.
Nur hat das rechtlich, für mich, keine besondere Relevanz.

Also nochmal: § oder, falls der nicht eindeutig ist, ein Urteil mit Rechtswirkung.

Das klingt auf den ersten Blick logisch, aber in der Praxis wird das anders gehandhabt.

Die allermeisten Gesetze lassen einen gewissen Spielraum zu. Das EEG ist ein verbindliches Gesetz, und da steht auch alles geregelt drin bis eben auf die haargenaue Definition von Inselanlage.
Gerichte, wenn es zu irgendeinem Klärungsstreit kommt, halten sich in erster Linie an Gesetze, gibt es keines dann an vergleichbare Urteile aus der Vergangenheit. Gibt es auch da nichts dann halten sie sich an die Deutung von Experten und Fachgremien.
Dasselbe passiert ja mit den kompletten VDE-Richtlinien. Nichts davon ist ein Gesetz, und nichts davon ist rechtsbindend. Aber da die VDE de facto das höchste Fachgremium im Bereich Elektrosicherheit ist haben deren Auslegungen Gesetzescharakter.

Bei sicher­heits­tech­ni­schen Fest­le­gungen in DIN- bzw. DIN-VDE-Normen besteht juris­tisch eine sog. tatsäch­liche Rechts­ver­mu­tung

Quelle: Hager.com

Im Zweifel, also wenn mal was passiert und ein Fall vor Gericht landet, wird sich das Gericht mangels passender Gesetze immer auf die VDE-Richtlinien berufen und wenn man die nicht eingehalten hat muss man schon sehr gute Argumente liefern, wieso die für den eigenen Fall nicht gelten sollten.

Dasselbe ist es beim Thema Insel. Da das im EEG nicht explizit definiert ist wird sich im Zweifel ein Gericht an das halten, was die Bundesnetzagentur als höchstes "Energiegremium" festgelegt hat.

Klar kann man dann vor Gericht argumentieren, dass das was die Bundesnetzagentur schreibt kein Gesetz ist, aber das wird ähnlich erfolgsversprechend sein wie gegen die VDE-Richtlinien zu argumentieren.

Leitfaden Akkus & PV von A-Z
Projekttagebuch: 10kWh Akku mit 3kWp auf dem Holzunterstand
China-Akku 18650 Test - 508.800mAh in 62 Zellen
Beschaffung der Akkus und deren Kosten // Akkuquellen


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7703
 

das ist aber auch nur eine vermutung wenn es diesbezüglich keine urteile gibt

für mich ist die sachlage klar, keine verbindung mit dem vnb netz ist gleich eine inselanlage. ein guter rechtanwalt kann hierzu mit leichtigkeit argumentieren
besonders mit diesen argumenten
https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig

aber gut, abschließend sei gesagt es gibt für inselanlagen keine klaren regeln und jeder kann das machen was dieser für sinnvoll erachtet
deswegen gibt es auch keine urteile weil kein schaden vorliegt, es sei denn man lässt den zähler zurücklaufen(was ja keine inselanlage wäre)

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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 4031
 

Es geht nicht darum ob deine Anlage gerade angeschlossen ist oder nicht. Jeder Depp kann ein Kabel anklemmen und die Anlage ist am Netz.
Schau dir doch mal die möchtegern inseln an die hier gebaut werden, die kommen mit 5-6KWp PV und 10KWh Speicher und denken sie sind autark mit ihrer selbstbau Insel. Dass da schon im September der Strom nicht mehr reicht ist denen im July nicht klar, und dann wirds Kabel angeschlossen.

Die Absicht war sicher mal eine Insel, aber 98% der möchtegern Inseln hier im Forum sind über kurz oder lang am Netz.

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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7703
 

und wo liegt das problem?
das ist sache der inselbetreiber

fakt ist doch wie wir hier ausführlich ausdiskutiert haben das es keine einheitliche regelung für inseln gibt, wenn diese nicht ans netz angeschlossen sind. (sind und nicht können)

ob jemand was wo anklemt ist ja nicht dein problem, oder?
ich verstehe auch dein problem nicht andere meinungen zu akzeptieren, es ist ja ok wenn du etwas anmeldest hat ja auch niemand was gegen.
warum versuchst du hier krampfhaft den leuten zu unterstellen sie machen was illegales?

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Stefanseiner
(@stefanseiner)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 2257
 

ich verstehe auch dein problem nicht andere meinungen zu akzeptieren [...]
warum versuchst du hier krampfhaft den leuten zu unterstellen sie machen was illegales?

die Frage ist ja nicht, ob Deine Meinung die richtige ist oder die von Stromsparer / mir
sondern
ob bei einem Rechtsstreit ein Gericht Deine Auslegung als richtig einstuft oder die der Bundesnetzagentur.

Die Auslegung, eine Insel ist dann eine Insel, wenn es keine Verbindung zum Netz gibt stützt sich ausschließlich auf Meinungen, Intuition, Bauchgefühl
Die Auslegung, eine Insel ist nur dann eine Insel, wenn der Netzanschluss nicht vorhanden oder verplombt ist stützt sich auf die Aussage der Bundesnetzagentur. Und die hat im deutlich mehr Gewicht weil sie Zweifelsfall wie die VDE auch quasi rechtsbindend ist

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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7703
 

Die Auslegung, eine Insel ist dann eine Insel, wenn es keine Verbindung zum Netz gibt stützt sich ausschließlich auf Meinungen, Intuition, Bauchgefühl

nein, die insel ist eine insel wenn nicht ans netz angeschlossen stützt sich auf handfeste regelungen die bundesnetzagentur hat diese regelungen zu beachten
und wie gesagt wäre das ein leichtes anhand dieser ausführungen einen rechtsstreit zu gewinnen, denn was interressiert einen das geblubber von der agentur...
oder sind die VDE, TAB, bzw NAV unwichtige regelungen?

https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig

außerdem da es keine urteile gibt ist das sowieso egal, da es anscheinend niemand von denen interressiert

von meiner seite aus haben wir das geklärt

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