Hallo, ich bin noch ganz neu in diesem Thema und komme direkt auch schon mit wahrscheinlich einer der dümmsten Fragen, die aber wirklich auch nur theoretischer Natur ist.
Nehmen wir mal an ich habe hinten im Garten einen Schuppen auf dem ein Paar Solarpanele liegen, halt ein kleines Balkonkraftwerk.
Wenn ich nun versehentlich vergessen hätte, die Registrierung hierfür durchzuführen, welche justiziarische Einheit (Polizei, Ordnungsamt, Stromanbieter, ...) kann mich denn an dieser Stelle eigentlich belangen?
Und wenn ich einfach den Stecker der Anlage aus der Steckdose ziehe und sage, dass die Anlage noch nicht im Betrieb war, eben weil sie noch nicht abgenommen ist, ist es dann überhaupt möglich mir einen Verstoß nachzuweisen?
Gäbe es hierbei eigentlich noch Unterschiede, zw. 600 Wp und 605 Wp?
Wenn "jemand" kommt, sagst du "geh weg".
Hat er einen (echten) richterlichen Beschluss, verlangst du einen vereidigten Zeugen und unterschreibst nichts.
welche justiziarische Einheit (Polizei, Ordnungsamt, Stromanbieter, ...) kann mich denn an dieser Stelle eigentlich belangen?
das ksk kommt mit einer ganzen einheit.
aber wirklich wer soll das überhaupt mitbekommen
und wenn doch dann sagste einfach wie der olaf, du kannst dich an nichts erinnern
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-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Wenn ich nun versehentlich vergessen hätte, die Registrierung hierfür durchzuführen, welche justiziarische Einheit (Polizei, Ordnungsamt, Stromanbieter, ...) kann mich denn an dieser Stelle eigentlich belangen?
Und wenn ich einfach den Stecker der Anlage aus der Steckdose ziehe und sage, dass die Anlage noch nicht im Betrieb war, eben weil sie noch nicht abgenommen ist, ist es dann überhaupt möglich mir einen Verstoß nachzuweisen?
Also der Stromanbieter hat mit der Justiz schon mal nichts zu tun. Polizei und Ordnungsamt wird das erst mal nicht interessieren, es sei denn, sie werden zur Amtshilfe durch die BNetzA angefordert (und das kann die BNetzA tatsächlich). Erwischt Dich die BNetzA, drohen Dir im wirklich allerschlimmsten Fall nur Lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld und anschließender Sicherheitsverwahrung, normal aber höchstens ein Bußgeld von 50 Riesen. Wenn Du aber nicht gleich eine Fläche von zehn Fußballfeldern mit Solarmodulen zugepflastert hast, wirst Du vermutlich auf die 50.000 € Höchstbußgeld noch einen kleinen Rabatt bekommen, vor allem bei der Ersttat, bei der Du wahrscheinlich nur einen erhobenen Zeigefinger siehst mit dem Kommentar: "Das nächste Mal geben wir aber a bissel mehr Obacht!"
Trotzdem ist es natürlich Gesetz und Du solltest die Anlage im MaStR anmelden. Das kostet Dich nichts außer Nerven und (Lebens-) Zeit, also kann man den Jungs von der BNetzA diesen Gefallen auch tun.
Beim VNB ist das anders: Solange Du eine Rücklaufsperre hast oder nicht einspeist, ist alles in Ordnung. Ohne Rücklaufsperre wär's eine Straftat, Strom einzuspeisen, und dann läuft die ganze Justiz tatsächlich an, sobald Du einspeist und erwischt wirst. Das gibt immer so häßliche Flecken auf der weißen Weste im Bundeszentralregister. Würde ich lassen.
Wenn Du die Anlage gerade eben erst in Betrieb genommen hast, wird nichts passieren. Wenn dann aber schon eine dicke Moosschicht auf den Modulen haftet, wäre es nicht auszuschließen, daß der Beamte von der BNetzA Zweifel hegt.
Gäbe es hierbei eigentlich noch Unterschiede, zw. 600 Wp und 605 Wp?
Du kannst sogar 10 kWp haben, das ist völlig schnurz. Nur die maximale Leistung des (zugelassenen!) Wechselrichters zählt.
Daniel