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Stecker Solar /Balkonkraftwerk als Mieter und späterer Zählertausch -> wessen Problem?

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(@abrissfunke)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 136
Themenstarter  

Guten Tag zusammen,

 

durch den ein oder anderen Beitrag hier im Forum frage ich mich, wie das nun mit den Zähler ist.

Um es mal ganz konkret zu machen sollen die folgenden Werte angenommen werden. 2 Module je 300W + µWR 600W bei einem Mieter in einem Mehrfamilien Haus, Zähler zentral im Keller. BKW angemeldet im Marktdatenstammnregister.

Frage: Wenn der Zähler nun alt ist und auch rückwärts laufen würde, dann ...

a) kann dieser Ausgetauscht werden durch den Netzbetreiben, Kosten entstehen nicht (Problem vom Netzbetreiber)

b) Der Vermieter (Eigentümer) muss diese übernehmen (und kann diese auf dem Mieter umlegen)?

c) Der Mieter trägt die Kosten 

d) irgendwas anderes und ihr könnt es mir verraten

 

Ich bin dann mal gespannt.

 

BTW: Werden die Zähler nicht sowie in Zukunft  ausgetauscht werden müssen (Smartmeter)?

 

 

Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7957
 

Veröffentlicht von: @abrissfunke

BKW angemeldet im Marktdatenstammnregister.

Das reicht nicht, du musst es auch deinem Netzbetreiber mitteilen. Und dann ist es seine Aufgabe und liegt in seiner Verantwortung, den Zähler zu tauschen. Das muss er auch auf seine Kosten machen. Es wird aber gerne versucht, diese Kosten auf dich abzuwälzen, da musst du aufpassen, was du unterschreibst. Dein Netzbetreiber hat in der Regel ein Formular, wo du nicht ankreuzen darfst, dass der Zähler in deinem Auftrag getauscht wird.

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mager and Abrissfunke reacted
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(@abrissfunke)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 136
Themenstarter  

@Win Vielen Dank!

 

Ich gehe davon aus, das es die aktuelle Rechtslage ist.

Soll sich das in den Zukunft ändern? Ich dachte es wird "alles" einfacher?

Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1044
 

Veröffentlicht von: @abrissfunke

...

d) irgendwas anderes und ihr könnt es mir verraten

...

BTW: Werden die Zähler nicht sowie in Zukunft  ausgetauscht werden müssen (Smartmeter)?

Es gibt auch die Variante, dass der Zähler nicht getauscht werden kann.
( vorgeschoben oder technisch begründet)

d.a) Das BKW muss wieder weg.
d.b) Der Zählerschrank und Diverses soll deshalb erneuert werden.

BTW:) der gleiche Mist.

SolarHeini

 


   
Abrissfunke reacted
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(@abrissfunke)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 136
Themenstarter  

@SolarHeini Vielen Dank! - Also, nichts ist einfach oder standardisiert, aber dafür hat das dann ein wenig Glücksspiel-Charakter.

@Win Sollte das mit dem Netzbetreiber nicht bald wegfallen?

Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1044
 

Veröffentlicht von: @abrissfunke

@SolarHeini Vielen Dank! - Also, nichts ist einfach oder standardisiert, aber dafür hat das dann ein wenig Glücksspiel-Charakter.

...

Das der VNB standardisierte Normen vorschieben und einfordern kann macht es eher zu einem Vabanquespiel.

Stichworte: erhebliche Änderung und Erweiterung, Nutzungsänderung, "Bestandsschutz"

 


   
Abrissfunke reacted
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 Ulli
(@ulli)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 531
 

@SolarHeini übertreibt wieder mal ein ganz klein wenig 😉. Es ist auch kein hochriskantes Spiel, wie Vabanquespiel. Sondern steckt Logik dahinter.

Wenn der alte Zähler auf einer Zählerplatte mit 3-Punkt-Befestigung, dem sogenannten Zählerkreuz sitzt, kann der neue Zähler darauf montiert werden. Wenn noch eine uralte Installation von vor 1965 vorliegt, kann dieses Kreuz fehlen. Dann könnte man erwägen, dieses Kreuz zu installieren, der VNB müsste mitspielen. I.d.R. wird die Installation dann so alt sein, dass sie eh ausgetauscht werden sollte.


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1044
 

Veröffentlicht von: @ulli

@SolarHeini übertreibt wieder mal ein ganz klein wenig 😉. Es ist auch kein hochriskantes Spiel, wie Vabanquespiel. Sondern steckt Logik dahinter.

Wenn der alte Zähler auf einer Zählerplatte mit 3-Punkt-Befestigung, dem sogenannten Zählerkreuz sitzt, kann der neue Zähler darauf montiert werden. Wenn noch eine uralte Installation von vor 1965 vorliegt, kann dieses Kreuz fehlen. Dann könnte man erwägen, dieses Kreuz zu installieren, der VNB müsste mitspielen. I.d.R. wird die Installation dann so alt sein, dass sie eh ausgetauscht werden sollte.

Ein wenig viel Konjunktiv für meinen Geschmack.
900 VNBs 900 „Realitäten“
Der (Ver)mieter sollte das beauftragen, aber nicht wegen eines albernen BKWs aufgedrückt bekommen.
Das BKW hängt und ist angemeldet!

Mit dem Fuß einmal in der Tür finden sie etwas, wenn sie nur wollen.
Der VNB verweigert die starren Zähleranschlusskabel.
Der beauftragte Eli verweigert die Arbeit an der Bestandsanlage.
Beide und du sind für eine Kernsanierung?

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 8 Monaten 2 mal von SolarHeini

   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7957
 

Veröffentlicht von: @solarheini

Mit dem Fuß einmal in der Tür finden sie etwas, wenn sie nur wollen.

Mir geht es auch langsam auf die Nerven, dass du aus irgendwelchen Sonderfällen so tust, als würde jede Anmeldung zu einem Problem werden. 90% aller Anmeldungen laufen völlig unproblematisch durch. Du verwirrst hier nur die Leute. 

Veröffentlicht von: @abrissfunke

Sollte das mit dem Netzbetreiber nicht bald wegfallen?

Ja, aber bis jetzt ist da noch nichts entschieden, auch noch nicht die 800 W Erweiterung. Hoffen wir, dass es dieses Jahr noch neue Regeln für BKW geben wird.

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Abrissfunke, wihz and Ulli reacted
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(@mhltheone)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 902
 

Veröffentlicht von: @solarheini

Das BKW hängt und ist angemeldet!

Nach aktueller Lage, muss er es bei VNB anmelden und darf es erst betreiben, wenn ein Zähler mit Rücklaufsperre verbaut ist.
Rückwärts laufende Zähler sind aktuell noch nicht erlaubt.

Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.


   
Abrissfunke reacted
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(@thomas0815)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 789
 

@mhltheone 

Erlaubt? Da gibt es ein Gesetz?


   
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(@abrissfunke)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 136
Themenstarter  

Jep, soweit mir bekannt ist, soll es in Zukunft nur eine Anmeldung im Marktstammdatenregister sein, wenn man nur max. 800Watt über einen WR einspeisen kann. (Zu anderen BKW oder PV Anlagen kann ich nichts sagen.)

Die Anzahl der Module und deren Leistung ist wohl noch unklar, bzw. die Modulanzahl ist wohl nicht definiert, aber die max. Gesamtleistung der Module wird wohl beschränkt (irgendwas max. zwischen 1200 - 2000 Wp)

Ab der Anmeldung des BKW (max.800W) kann es eingesteckt werden und genutzt werden. 

Das Thema Zähler liegt dann komplett beim Messstellenbetreiber, diese soll dann 4 Monate Zeit haben diesen zu tauschen. Wenn er dies nicht tut, dann ist es sein Problem.

Bin für aktuellere Infos empfänglich 😉

Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣


   
Win reacted
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