Solarbetreiber werd...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Solarbetreiber werden und an privat vermieten?

9 Beiträge
7 Benutzer
0 Reactions
519 Ansichten
(@kay-solar)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 2
Themenstarter  

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes vor und frage mich ob das geht.

Ich = Privat habe eine Firma = GmbH

Meine Idee: Die GmbH kauft eine Solaranlage und mietet sich die Dachflächen meines Hauses. Die GmbH verkauft mir Privatperson dann den Strom, ohne ins Netz erst einspeisen zu müssen.

Also kauft die GmbH die Solaranlage und zahlt Dachmiete. Als Einnahmen bekommt die GmbH den Strom von mir privat bezahlt. Zudem kann der Überschuss an Strom von der GmbH ins Netz eingespeist werden.

Ist das rechtlich grundsätzlich möglich? Akzeptiert das Finanzamt derartiges?

Was denkt ihr?

Bin gespannt, danke

Kay

 

 


   
Zitat
(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1448
 

Da die einzige Geldvermehrung durch diese Konstruktion gegenüber einer „straight forward“ - Lösung ja nur irgend eine Steueroptimierung sein kann, stell diese Frage doch einfach deinem Steuerberater.

 

Oliver


   
AntwortZitat
DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @kay-solar
Ich = Privat habe eine Firma = GmbH

Meine Idee: Die GmbH kauft eine Solaranlage und mietet sich die Dachflächen meines Hauses. Die GmbH verkauft mir Privatperson dann den Strom, ohne ins Netz erst einspeisen zu müssen.

Also kauft die GmbH die Solaranlage und zahlt Dachmiete. Als Einnahmen bekommt die GmbH den Strom von mir privat bezahlt. Zudem kann der Überschuss an Strom von der GmbH ins Netz eingespeist werden.

Ist das rechtlich grundsätzlich möglich? Akzeptiert das Finanzamt derartiges?

Das FA dürfte dabei das kleinere Problem sein, aber wie schon erwähnt wurde, wird Dir das Dein Steuerberater aufdröseln. Mehr Kopfzerbrechen bekäme ich, weil die GmbH dann ja zu einem Energieversorger würde mit all den Auflagen, die einem die Lust vermiesen. Vielleicht können Dir die Leute der BNetzA weiterhelfen. Da würde ich einfach mal entweder eine Mail hinschicken oder einfach anrufen. Sind auch nur Menschen und beißen nicht.

Wenn Du da eine Rückmeldung hast, dann schreib's doch mal hier ins Forum. Sind ja noch weitere Leute hier mit Gewerbeschein, wenn auch nicht alle eine GmbH haben.

Daniel

 


   
AntwortZitat
(@t-h-h)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 84
 

Nicht das Mieterstrom Modell nutzen, Deine GmbH soll die Anlage an Dich verpachten, trotzdem kann das bei steuerlicher Organschaft natürlich nicht ganz so einfach sein. Also ab zum Stb!

Grundsätzlich solltest Du als GF Deiner GmbH aber Geschäfte mit Dir selbst machen dürfen, wenn das im GmbH Vertrag so drin steht.

Gruß Thomas

PV Freak (89,7kWp) derzeit mit 10kWh Huawei Speicher, e-Auto Fahrer (MG5), in Arbeit 14,5kWh DIY Speicherbatterie für Antrieb und Versorgung


   
AntwortZitat
Chris N
(@chris-n)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 946
 

Ich glaube nicht, dass man durch Errichten einer PV Anlage und Verkaufen des Überschusses zum "Energieversorger" wird. Eher zum "Energieerzeuger".

 

----------------------------------------------------------------------------
Vielen Dank und schöne Grüße Chris

PV 8,3kWp an DEYE 12K 3Ph + LFP 16* EVE LF280K; Go-E (openWB) Charger für e-Golf;


   
AntwortZitat
(@t-h-h)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 84
 

Bitte im Mieterstrommodell nachlesen.

Ich muß da mal nachfragen: Gibt es 2 Zähler für die GmbH und für Dich? Dann wäre es evtl. umgekehrt sinnvoll, privat die Anlage errichten (ggf. in 2 Teilen), und die eine "Hälfte" an die GmbH verpachten. So mache ich das gerade auf meiner Gewerbehalle, die Bestandsanlage wird von Volleinspeisung auf Überschußeinspeisung umgestellt und an meinen Mieter verpachtet. Die andere (noch nicht in Betrieb befindliche) Anlage wird Volleinspeisung.

Gruß Thomas

PV Freak (89,7kWp) derzeit mit 10kWh Huawei Speicher, e-Auto Fahrer (MG5), in Arbeit 14,5kWh DIY Speicherbatterie für Antrieb und Versorgung


   
AntwortZitat
 Fabi
(@fabi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 112
 

Ich sehe das wie Thomas, PV Privat kaufen und verpachten oder der GmbH den Strom verkaufen. Du willst ja den Ertrag der GmbH minimieren um deine Steuerlast zu senken und Geld aus der GmbH abschöpfen zu können ohne es mit dem Gehalt auszahlen zu müssen.

Aber wie meine Vorredner schon geschrieben haben: Dein Steuerberater wird am effizientesten helfen können.

Beste Grüße,

Fabi


   
AntwortZitat
(@kay-solar)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 2
Themenstarter  

Vielen Dank für eure Antworten.

Die GmbH verbraucht keinen Strom, also nutzt nur einen PC, daher keine wirklichen Stromkosten. Die Überlegung war ja die Gewinne der GmbH durch Kauf der Solaranlage zu mindern. Daher GmbH kauft und betreibt die Anlage, Privatperson vermietet die Fläche und kauft den Strom.

Ich denke ich muss den Steuerberater mal fragen. Wenn ich was weiß geb ich Bescheid.

LG Kay

 

 


   
AntwortZitat
(@stiech82)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 785
 

@kay-solar ob das so geht am besten den Steuerberater fragen.

Aber ich frage mich ob sich das lohnt. Als private Person mit einer normal großen Anlage zahlst du keine Steuern auf deinen Strom. Du bekommst das was du verbrauchst kostenlos.
Wenn du aber gewerblich den Strom an dich selbst verkaufst, dann musst du auf jede kWh Umsatzsteuer zahlen und später geht das ja auch in deinen Gewinn mit ein, wenn die Anlage abgesetzt ist und der Nettobetrag vom Strom den du an deine GmbH zahlst muss als Gewinn mit Einkommenssteuer belastet werden.

Das kann sich lohnen, aber der Schuss kann finanziell auch nach hinten losgehen. Rechtlich würde ich keine bedenken haben. So lange du das an Steuern zahlst was gezahlt werden muss, sollte das Finanzamt zufrieden sein.

Ich würde raten das ausrechnen zu lassen. Nicht das du dir am Ende MwSt. vom Kauf der Anlage sparst und durch den Kauf der Gewinn niedriger ist und du dadurch weniger Einkommenssteuer bezahlst, aber du dann dafür jedes Jahr den an dich verkaufen Strom mit Umsatzsteuer und Einkommenssteuer auf den Gewinn belasten musst.

PS: Ich habe das für mich als Freiberufler mal durchgerechnet und für mich ist klar, dass ich das über meine Freundin laufen lasse. Ich habe keine Lust mir die 19% MwSt zu sparen aber dafür auf den Strom jedes Jahr Umsatzsteuer und Einkommenssteuer zahlen zu müssen. Dann vermutlich wird die Krankenkasse noch teurer weil der Beitrag sich nach dem Gewinn orientiert. Dann wird der Steuerberater teurer, weil der Jahresabschluss sich an dem Umsatz orientiert usw...
Bei dem was wir an Strom verbrauchen, zahle ich da definitiv nach wenigen Jahren ordentlich drauf nur wegen den 19% MwSt und der Einkommenssteuer bis der Kaufpreis verrechnet wurde.


   
AntwortZitat
Teilen: