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Hallo in die Runde Ich glaube für meinen ersten Beitrag hier im Forum, suche ich mir direkt das wahrscheinlich beliebteste Thema raus: Rechtliches.
Kurz zu unserer Situation: Reihenmittelhaus. Gemietet von der Mutter meiner Frau. Perspektivisch wird das Haus irgendwann mal uns gehören.
Wir würden aber schon gerne jetzt unser Dach (ca. 6x6 Meter) "vollmachen" mit Solarmodulen.
Bezahlen würden wir das, demzufolge wollen wir auch die Einspeisevergütung bekommen und auch nicht für unseren eigens produzierten Strom bezahlen.
Ist das rechtlich überhaupt möglich? Also kann ich als Mieter (mit der Erlaubnis der Vermieterin) so eine Anlage bauen und anmelden?
Oder wäre das nur möglich wenn ich auf eine Einspeisung verzichte (z.B. hiermit: https://www.swm-infrastruktur.de/dam/swm-infrastruktur/dokumente/strom/erzeugungsanlagen/verguetungsverzicht.pdf )
Mir ist klar, dass das hier keine Rechtsberatung ist, aber vielleicht stand ja schonmal jemand vor dem selben Problem und kann mir schonmal ein bisschen aushelfen.
Vielen Dank euch 😉
Da ich selber Vermieter bin - ja das sollte problemlos gehen, wenn ihr euch völlig einig seid.
Nannte sich früher "Mietermodernisierung".
Aber kann man im Zuge einer Mietermodernisierung wirklich als Mieter eine Solareinspeisung anmelden?
Also auf uns nicht auf die Vermieterin?
Wer wäre da denn der Ansprechpartner? Der Netzbetreiber?
Da im Normalfall der Zähler auf den Mieter läuft, ja.
Wenn der Zählerschrank umgebaut werden muß, darf der Mieter natürlich dafür blechen.
Ansprechpartner ist erstmal ein zugelassener Elektriker, der sich die ganze Sache anschaut und einen Kostenvoranschlag erstellt.
Der macht dann, in der Regel, die Anmeldung ... nach Auftragserteilung.
Alternativ eine Balkonanlage bis 600VA, da kann man auch alles selber machen.
Ich finde es eine gute Frage. Was wäre denn wenn man auszieht? Definiert man dann vorher einen Pachtvertrag fürs Dach? Ist man dann zum Rückbau verpflichtet? Gerade noch das Thema Entsorgung/Haftung bei Akkusystemen!? Ist es dann mit DIY überhaupt möglich?
Beitrag geholfen? Links unter dem Profil einen "Daumen hoch" geben.
PS: Bitte wenn ich angesprochen werde immer mit der ZITAT Funktion arbeiten, so bekomme ich in meiner Timeline angezeigt.
Für die "Mietermodernisierung" gab (gibt?) es vorformulierte Verträge, die man natürlich anpassen kann.
Aus der Erinnerung heraus:
Die ersten 10 Jahre bekommt der Mieter, bei Auszug, um 10% p.a. fallend Geld zurück.
Ab dem 11. Jahr gibts dann nichts mehr zurück.
Bei Mieterhöhungen wird die Maßnahme außer acht gelassen.
Die Arbeiten müssen fachgerecht ausgeführt werden.
Basis der finanziellen Berechnung sind die Rechnungen.
Bei Auszug des Mieters fällt die Maßnahme an den Vermieter.
Sämtliche Reparaturkosten während der Mietdauer gehen zu Kosten des Mieters.
Kein Rückbau.
Danke euch allen!
Um den Fall des Auszugs mache ich mir gar nicht so sehr Gedanken. Früher oder später gehört uns das Haus ja.
Mir ging es erstmal um die momentane Situation der Anmeldung.
Na dann schaue ich mal ob momentan überhaupt noch was zu bekommen ist 😅