Hallo,
leider finde ich auch mit einer langen Internetsuche nichts über die Datenverbindung des verpflichtenden Smart-Meter-Gateways. Das ganze Marketing/FAQ BlaBla ist mir klar, aber nirgends steht etwas darüber, wie die Dinger die WAN Verbindung aufbauen?
- Muss man das Ding an seinen eigenen Internetzugang anschließen?
Das wäre vom Datenschutz ein GAU – ich will doch keine Black-Box Fremdgeräte in meinem Heimnetz.
Wenn das aber doch der Fall währe, was für Ports muss man dem erlauben in einem eigenen V-LAN, das komplett vom Heimnetz getrennt ist?
Was wenn man das Ding einfach absteckt weil man keine Lust auf diese Spionage hat, gibt es da Strafen?
Müsste man in der Konsequenz dann auch Strafe zahlen, wenn der eigene Internetzugang ausfällt?
- Was ist mit Häusern ohne Internetzugang?
Ja, sowas gibt’s auch noch… Ist dann ein Internetzugang Pflicht für jeden der so ein Ding als Pflicht hat?
Was wenn man keinen anschafft, gibt’s da Strafe?
- Manchmal ist auch von einer „Extra Verbindung“ die Rede über die das Ding kommunizieren soll. Weiß jemand was damit gemeint sein könnte? 5G aus dem Betonkeller? Davon mal abgesehen dass wir hier (auf dem Land) schon nicht mal normalen Handyempfang im Erdgeschoss hätten ^^. `
Also wenn jemand etwas weiß über die WAN Datenverbindung dieser Dinger, das wäre echt hilfreich.
Eigentlich steht überall nur was man "könnte" und "in Zukunft",... aber nicht was die 3 aktuell verbauten jetzt konkret haben.
Hat jemand schon so ein Schreckgespenst im Zählerschrank?
Ich habe mal bei einer Firma gearbeitet die Auslesesoftware für SMGw gebaut hat. Das waren noch Prototypen mit LTE.
Wie die WAN Kommunikation funktioniernen sollte war auch da immer eine offene Frage
Der Messstellenbetreiber muss die Kommunikation stellen.
In Dänemark habe ich mal ein Projekt betreut die Zähler über Powerline ausgelesen haben.
Das wird mit SMGw auch gehen.
Hier noch ein Link zu PPC https://www.ppc-ag.de/de/produkte/smart-meter-gateways/
da kannst du sehen welche Kommunikationsmodule die anbieten 😉
Danke.
Was die Hersteller anbieten hatte ich gefunden (Praktisch jede denkbare Möglichkeit), aber nicht was die Netzbetreiber einem davon nun konkret verbauen wollen.
Außerdem keine rechtlichen Konsequenzen - wie was ist bei keinem Funkempfang? Kann man verpflichtet werden die Verbindung zu stellen oder ist das so ein legaler "Workaround" die einfach von der Datenverbindung abzuschneiden?
Sollte der Netzbetreiber Powerline nach außen verwenden kann er das gerne machen.
Vorteil währe, dann sieht nicht einer im LAN was man sonst für Geräte, Dateifreigaben, Stremingserver, Drucker, Scanner,... hat.
Aber da das für den Netzbetreiber das teuerste sein wird, vermute ich nicht dass dies breitflächig so kommt?
Scheint noch keiner gegen seinen Willen damit beglückt worden zu sein.
Wie ich grade heute auf das Thema komme:
Es gibt eine neue Vorschrift für Zählerschränke, wo ein spezieller Platz für den Router für diese Gateways vorgesehen werden muss.
Damit sind nun 5 Felder in jedem neuen Zählerschrank für den Netzbetreiber reserviert.
Mein Zählerschrank hat natürlich so ein Feld nicht...
Daher währe auch das unklar, ob man für diesen Einbau (auf welche Kosten?) den Zählerschrank umbauen/erneuern müsste?
Muss nach "neuer" norm ein mit Plombe sicherbares Feld sein, das eine Datenverbindung vorkonfiguriert hat.
Aber es ist total offen was für eine Datenverbindung gemeint sein könnte...
Wie kommst dz auf 5 Plätze? Ich kenne nur das APZ Feld und das Multimedia Feld. Mit Zähler sind das dann 3 Felder.
Ich habe auch nur noch einen Platz frei. Mal sehen was das gibt .
Wenn die SMGw kommen, dann wohl eher punktuell, daher denke ich das die meisten mit LTE eingebaut werden.
Powerline ist für den Messstellenbetribe bei flächigem Ausbau die Beste Lösung. Die Stromleitungen zur Kommunikatin liegen ja schon
Ich glaube nicht das der private Internetzugang genutzt werden darf. Gerade dann nicht wenn es um Leistungsbegrenzung geht. Bei uns wird das immernoch über Rundsteuerempfänger gemacht
ZF - Zählerfeld
RfZ - Raum für Zusatzanwendungen, das schmale über den Zählern, das ist z.B. die Nachtstrom / Wärmepumpen Abschaltung
AAR/OAR - das ist reserviert für Überspannungsschutz SPD, Hauptklemmen, HAN (über den Zählern)
NAR / UAR - das ist reserviert für die Hauptleitungsabzweigung (unter den Zählern)
APZ - Abschlusspunkt Zählerplatz - das ist das neue Feld für das Smart-Meter-Gateway
....
Und erst der Rest ist dann für eigene Nutzung als Verteilerfeld.
Infos wie Zählerplätze "NEU" aussehen müssen, findet ihr hier:
https://hager.com/de/wissen/normen/vde-ar-n-4100
Am Besten den Hager Tipp 44 runterladen.
Das SMG kommt in den RfZ, von da aus muss ein Ethernetkabel inden APZ führen. Außerdem muss aus dem Vorzählerbereich ein Stromkreis in den APZ führen. Hier könnte der Netzbetreiber dann ein Modem (Powerline, 2G/4G/5G, LoRAWAN )installieren, oder es dem Hauseigentümer schmackhaft machen, seinen Internetanschluss zur Verfügung zu stellen.
Gerade in Gebäuden, wo der Zählerschrank im Keller sitzt, wird er mit Funkverbindungen Probleme haben aus einem Metallschrank heraus Daten zu übertragen. Schauen wir mal. Bis jetzt ist SMG ja nur eine Sickergrube für Steuergelder.
Ein Multimediafeld ist nicht notwendig oder vorgeschrieben. Finde bis jetzt auch nicht wirklich einen geeigneten Verwendungszweck dafür. Für eine Medienzentrale ist ein kleines Feld sowieso zu klein (NAS, Router, Switch, etc). Das lieber extra machen. Außerdem für einen Router sowieso Quatsch, da der ja mit WLAN rausfunken muss. Ein kleines Mediafeld mit Steckdose könnte man machen, um da eventuell einen kleine Switch oder Raspi hinzuhängen, um die Vorzüge vom SMG nutzen zu können. Aber nicht mehr als 1 Feld.
Hallo zusammen.
ich würde an das Thema gern nochmal anknüpfen.
ich werde eine pv Anlage bei mir installieren mit 18kwp.
nun ist dafür ein Smart Meter Gateway, also eine sogn. intelligente Messeinrichtung, Voraussetzung und ich begrüße das ausdrücklich. Variable Strompreise bieten eine Riesen Chance.
nur stellt sich mir nun die Frage ob dazu ein APZ im zählerschrank nachgerüstet werden muss.
Mein Schrank ist von Hager aus 2004. er ist bereits gut gefüllt.
Hallo zusammen.
ich würde an das Thema gern nochmal anknüpfen.ich werde eine pv Anlage bei mir installieren mit 18kwp.
nun ist dafür ein Smart Meter Gateway, also eine sogn. intelligente Messeinrichtung, Voraussetzung und ich begrüße das ausdrücklich. Variable Strompreise bieten eine Riesen Chance.nur stellt sich mir nun die Frage ob dazu ein APZ im zählerschrank nachgerüstet werden muss.
Mein Schrank ist von Hager aus 2004. er ist bereits gut gefüllt.
Also generell:
mME = moderne Messeinrichtung = digitaler Zähler mit Datenschnittstelle
SMGW = Smart Meter Gateway = Kommunikationsmodul zwischen Zähler und Messstellenbetreiber
iMSys = intelligentes Messsystem = mME + SMGW
In den meisten Fällen wird erstmal nur die mME eingebaut und noch kein Gateway.
Bei vielen Messstellenbetreibern bekommt man selbst auf Wunsch noch kein Gateway eingebaut. Dann musst du den Messstellenbetreiber wechseln. Theoretisch müssen die Netzbetreiber ab 2025 einen dynamischen Stromtarif anbieten. Das geht nur mit iMSys.
Weitere Infos gibt es bei der Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html
Was mit dem Zählerschrank aus 2004 passieren muss, entscheidet der Netzbetreiber und das ist von NB zu NB seht unterschiedlich.
Generell erfüllt dein ZS nicht die neuste Norm VDE AR-N 4100:2019-03. Es kann sein, dass du gar nichts erweitern musst, wenn dein NB entspannt ist. Manche NB fordern nur SLS und Überspannungsableiter, andere wollen ein APZ-Feld sehen und andere fordern, dass alles auf neusten Stand gebracht wird und dein ZS getauscht werden muss.
Es gibt leider auch extreme Fälle, wo der NB selbst einen neuen Zählerschrank nicht akzeptiert, weil bei den Mindestabständen ein paar cm fehlen und im Haus kein passender Platz gefunden wird. Dann brauchst du eine Zähleranschlusssäule vor dem Haus, die schon mal mit allem bis zu 10kEUR kosten kann.
Da ganze musst du oder dein Eli mit dem NB klären.