Hallo, ich betreibe ein BKW mit Zweirichtungszähler. Nun habe ich wahrgenommen, dass der Betrieb auch ohne Zweirichtungszähler gestattet wird. Wenn Strom ins Netz zurückfliesst dreht der ja rückwärts. Das kommt dann ja einer Einspeisevergütung gleich. Ich fühle mich da ein wenig benachteiligt. Gibt es Pläne oder Wege, wie ich mit einem Zweirichtungszähler und einem BKW eine Einspeisevergütung bekommen kann, oder ob die Stromanbieter in Zukunft den eingespeisten Strom mit dem verbrauchten verrechnen?
LG,
Oli
Die Erlaubnis, dass alte Einrichtungszähler Rückwärts drehen kommt daher, dass man sein neues Balkonkraftwerk sofort einstecken und einschalten darf.
Ich musste z.B. 1,5 Monate warten bis ich das BKW einschalten durfte, da ich keinen zweirichtungszähler hatte. Um diesen Zeitraum zu vermeiden wird es künftig geduldet, dass Zähler kurzzeitig Rückwärts drehen.
Da sind die Energieversorger auch verpflichtet, die Stromzähler zu tauschen.
Wenn du eine Einspeiseverügung haben möchtest, dann wende dich an deinen Energieversorger. Ob sich der Aufwand für 20-30€ im Jahr lohnt, sei mal dahingestellt.
Theoretisch hast du den Anspruch auf eine Einspeisevergütung, aber die meisten Anmeldeformulare beim Energieversorger haben eine Phrase wie "Durch die vereinfachte Anmeldung verzichte ich auf eine Einspeisevergütung". Das müsstest du dann anfechten und drauf ankommen lassen, dass du eine Vergütung bekommst.
Bitte bitte bitte verzichte im Sinne der Energiewende auf diesen Unsinn.
Die Versoger haben genug mit "richtigen" PV anlagen zu tun und der Zeitraum der Duldung ist, wie danielm ja schon schrieb, auf die Zeit vom Anmelden bis zum Zählertausch befristet. Wie lange das dauert ist sicher abhängig vom Auftragsstand beim Versorger aber was willst du für ein paar Wochen bis Monate bei nem 600 Watt Kraftwerk an Vergütung haben?
Dieses, von meinem Vorredner genannte, Verhalten würde nur die wichtigen Dinge ausbremsen!
Daher meine persönliche Bitte an dich, lass es gut sein. Die "Benachteiligung", wenn man überhaupt davon reden darf, ist winzig.
Balkon-Solar mit AP-Systems QS1
DIY-Dach-PV - komplette Eigeninstallation & -anmeldung
DIY-Stromspeicher (11kw mit 230A CALB LiFePo4 + 32 KW mit 280A EVE)
Deye SUN-12k: Läuft seit Oktober 2023
Stromautarkie in 2024: 223 Tage am Stück!
Hallo, danke für die schnellen Antworten.
Tatsächlich habe ich in dem Anmeldeformular beim Netzbetreiber einen Satz 'Der erzeugte Strom wird selbst verbraucht. Für eventuell in das Netz eingespeisten Strom wird keine Vergütung gemäß der Fördergesetze (EEG, KWKG) beansprucht. ' gefunden. Somit nehme ich das dann einfach mal so hin....
LG,
Oli
Bitte bitte bitte verzichte im Sinne der Energiewende auf diesen Unsinn.
Daher meine persönliche Bitte an dich, lass es gut sein. Die "Benachteiligung", wenn man überhaupt davon reden darf, ist winzig.
Hi,
das ist absolut kein Unsinn sondern folgerichtig,
es geht auch nicht um 'ne pille palle Einspeisevergütung von lächerlichen Cent Beträgen sondern die Rückrechnung von bezogenem Strom mit selbstproduzierten Strom, einzig eine faire Konstellation.
Wäre das so anerkannt hätten sich zu 90% Speicherlösungen erledigt.
mfg, stocki
2x405 an 600-er WR am Balkon, 1x5kWh 48V im Keller
angesteuert von EM540, Cerbo GX mit Touch, Multiplus 3000
öffentliche Ladestation DC 150kWh mit 2 Ladepunkten
sondern die Rückrechnung von bezogenem Strom mit selbstproduzierten Strom, einzig eine faire Konstellation.
Das wäre sicherlich sehr schön für BKW-Betreiber. Aber ob das fair ist, hängt sehr vom Blickwinkel ab. Irgendjemand muss dafür bezahlen und das können durchaus die anderen Stromkunden sein, die sich kein BKW installieren können.
Ich wäre trotzdem dafür, es zu machen, um das Thema BKW ordentlich zu fördern.
----
Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten