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Rückbau der DIY Anlage gefordert

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(@ragnar)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 82
Themenstarter  

Hi.

Ich habe eine kleine Diskussion mit dem Energieversorger.

Ich soll den Ursprungszustand der E-Anlage wieder herstellen und dann ausschließlich steckerfertige Lösungen verwenden, an denen technisch nichts modifiziert wurde sondern nur der originale Zustand vom Hersteller verwendet wird.

Victron Anlagen oder z.B. nen Hoymiles mit Power-Queen LFP Akku wird nicht akzeptiert, da es nicht "Plug and Play" ist

Auch Transferschalter in irgend einer Art und Weise werden nicht akzeptiert.

Ich soll tatsächlich ein kommerzielles Plug-And-Play Produkt kaufen, wie z.B. Blueletti oder Ecoflow Powerstation usw.

 

Allerdings haben die beiden Netztechniker kein Problem damit, wenn ich meine Gartenhütte mit Victron autark betreibe.

Weiterhin haben die beiden kein Problem damit, wenn ich im Haus einzelne Verbraucher über ein Insel-Netz betreibe, wenn die dazu gehörigen Leitungen ganz offensichtlich 100% getrennt sind und jederzeit optisch verfolgt werden können. (z.B. Aufputz Installation)

Beispiel: Den Router usw direkt am 230V Ausgang der Power Station angeschlossen, kein Problem.

Die haben auch kein Problem damit, wenn ich meine 48V Akkus in der Gartenhütte über ein handelsübliches 48V Ladegerät auflade, sofern es "nicht modifiziert wird" ist und nicht fest installiert wird.

Ich dürfte auch mit der Insel mit an den Blueletti mit ran gehen, wenn der im Originalzustand bleibt und die vom Hersteller vorgesehenen Anschlüsse benutzt werden. 


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7533
 

Veröffentlicht von: @ragnar

Ich habe eine kleine Diskussion mit dem Energieversorger.

Ich soll den Ursprungszustand der E-Anlage wieder herstellen und dann ausschließlich steckerfertige Lösungen verwenden,

sein netz seine regeln

alles was über ein bkw hinaus geht muss vom elektriker abgenommen und angemeldet sein egal ob 3kwp oder 20kwp

 

woher weiß dein energieversorger überhaut von deiner diy anlage? hast du sie etwa angemeldet?

 

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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(@uschi)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1008
 

Ich finde die Zugeständnisse traumhaft!

 

Ein normales BKW + eine Insel mit Verbindung zum Haus, was will man mehr?


   
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(@paddy72)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 871
 

Ich nehme an, Du hast (versucht) ein BKW mit div. Zusatzeinrichtungen anzumelden? Das ist dann wohl immer etwas Glückssache.

Ich betreibe auch ein kleines autarkes Inselnetz, wäre offiziell aber u.U. auch nicht zulässig. Kann aber auch noch ein BKW daraus machen.


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7499
 

Beschreib doch erstmal genauer, was du da betreibst und wie der Energieversorger davon erfahren hat. Dann lässt sich der Fall besser einordnen.

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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
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(@janvi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 121
 

Alles was hinter dem Zähler ist gehört zu deiner Kundenanlage. Ob die Leitungen Aufputz oder unsichtbar sind oder darin Wechsel oder Gleichstrom fliesst, geht den VNB einen feuchten Dreck an. Mir hat die Zählertussi von meinem VNB auch schon absichtlich falsche Auskünfte gegeben und telefonisch mit dem Rückbau meines Netzanschlusses gedroht. Passiert ist aber bis heute nichts.

Allerdings können sie dir einen Strick draus drehen, wenn der Zähler in Einspeiserichtung zählt und du gar nichts angemeldet hast. Die bekannten Kommentare bezüglich der Inseldefinition kommen von der Bundesnetzagentur und sind nutzlos. Sie stammen aus einer Zeit wo die Einspeisevergütung höher als der Bezugspreis war und für Eigenerzeugung den Betreibern dafür auch noch Steuern aus den Rippen geleiert wurde. Den Kommentaren der BNA nach kann man auf einem Grundstück mit Netzanschluss gar keine Insel haben, weil ein Anschluss jederzeit mit unwesentlichem Aufwand möglich wäre. Darauf zielen die VNBs ab. Es ist etwa so, als ob private Autos verboten wären weil man damit jederzeit ohne besonderen Aufwand eine gesperrte Straße befahren könnte. Kommentare der BNA haben aber meiner Meinung nach genausowenig gesetzgebende Kraft wie VDE oder Kommentare der Clearingstelle. Alleine das Gesetz hat verbindliche Wirkung. Bezüglich Inselanlagen gibt es wohl keine Gerichtsurteile (???).

Der Hintergrund ist, daß Leute mit Akkus bei den Versorgern ausserordentlich unbeliebt sind, weil sie nur noch dann Strom beziehen wenn der Börsenpreis hoch ist. Das schmälert den Gewinn und bringt deren Mischkalkulation für kWh Bezug heftig durcheinander. Es wird aber höchste Zeit für die Energiewende, diese Regeln zu klären. Nur mit offiziell möglicher Nulleinspeisung können Guerillia Anlagen aus der Grauzone kommen. Stattdessen werden PV Anlagen vom EEG und Finanzamt noch immer mit völlig unrelevanter Modulleistung in kWp eingestuft weil die nicht kapieren wie die Maßeinheit kVA in der Elektrizität funktioniert.

Mein Tipp: Man kann das aussitzen indem man sich ansonsten ordentlich benimmt. Den VNBs sind PV Anlagen einfach nur lästig. Solange es keine offensichtlichen Probleme mit Überspannungen, Oberwellen, Unsymmetrien mit klingelnden Ortsnetztrafos  oder rückwärtslaufenden Zählern gibt, halten die auch ruhig.

 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Woche 2 mal von Janvi

   
solarfreund reacted
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7499
 

Veröffentlicht von: @janvi

Alles was hinter dem Zähler ist gehört zu deiner Kundenanlage. Ob die Leitungen Aufputz oder unsichtbar sind oder darin Wechsel oder Gleichstrom fliesst, geht den VNB einen feuchten Dreck an.

So pauschal kann man das nicht sagen. Sobald es eine Verbindung zum öffentlichen Netz gibt, muss auch deine Anlage bestimmte Vorgaben erfüllen, damit keine kritischen Netzrückwirkungen entstehen. Genauso wie du an die Telefonleitung nicht alles nach Belieben anschließen darfst, weil du damit die Modems auf der Gegenseite zerstören kannst.

Dieser Aspekt ist mit vernünftigen Menschenverstand nachvollziehbar und hat nichts mit Bösartigkeit oder Gewinnoptimierung seites des VNB zu tun. Es ist die Grundlage, damit das ganze Netz sicher funktioniert.

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(@ragnar)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 82
Themenstarter  

Hi,

Ich hatte letztes Jahr ein Standard Balkonkraftwerk gemeldet, mit 600 W und 1680Wp . In der Maske vom Netzbetreiber konnte man maximal 999 W angeben. Im MaStR aber mehr. Dann war das Ding wegen Diskrepanzen ewig in der Netzbetreiberprüfung und wurde dann irgendwann als 600W/680Wp übernommen. Begründung "Tippfehler des Kunden". 

Ich hab dann, als man nicht mehr beim Netzbetreiber melden musste, nochmal neu angemeldet. Lange nichts gehört, dann wollten die den Zähler tauschen (Obwohl ich schon einen elektronischen hatte der auch die Einspeisung zählte)

Die beiden Techniker waren dann da und haben dann halt ein paar "Mängel" festgestellt, wobei man mit denen auch vernünftig auf der technischen Ebene reden konnte. Die kamen nicht gleich mit Paragraphen usw.

Zum Beispiel meinten die beiden, dass es denen völlig egal ist, was ich als komplett autarke Anlage in meiner Gartenhütte treibe. Und das Aufladen der Bleiakkus mittels einem handelsüblichem Ladegerät interessiert die auch nicht, solange es nicht fest angeschlossen ist.

Und wenn es optisch zweifelsfrei erkennbar ist (Alles offen sichtbar und nachvollziehbar, also alles Aufputz), dass es eine komplett autarke Anlage ohne Netzverbindung ist und nur einzelne Geräte direkt versorgt werden, kann man auch im Haus darüber hinweg sehen.

Man darf aber nicht in das ursprünglich vorhandene Leitungsnetz einspeisen. Selbst wenn man Bestandsleitungen aus der UV raus zieht und daneben in einer Abzweigdose von der Insel neu auflegt geht das nicht. Die Leitungen, bei denen ich das gemacht habe, sollen wieder so angeschlossen werden, wie es original war.

Ans Netz darf ich nur fertige und zugelassene Geräte von der Stange im Originalzustand anschließen. Den DIY Kram oder sowas wie einen Transferschalter wollen sie am Netz nicht mehr sehen.

Die haben mir z.B. gesagt, ich soll mir einfach ne fertige Powerstation von der Stange (z.B. Bluetti) kaufen und dann da mit den Verbrauchern direkt an den Ausgang dran gehen. Das Ding interessiert dann praktisch niemanden. Solche Powerstations sind heute quasi schon Standard um ein bisschen den Überschuss vom Balkonkraftwerk zu "retten".

Nun wollen sie in ein paar Wochen vorbei kommen, und sehen ob ich es auch zurück gebaut habe.

Deswegen werde ich wohl nochmal ein weiteres Balkonkraftwerk als fertiges Set kaufen, idealerweise mit Speicher, und das dann anmelden und vorzeigen.


   
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(@ragnar)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 82
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @janvi

Alles was hinter dem Zähler ist gehört zu deiner Kundenanlage. Ob die Leitungen Aufputz oder unsichtbar sind oder darin Wechsel oder Gleichstrom fliesst, geht den VNB einen feuchten Dreck an. Mir hat die Zählertussi von meinem VNB auch schon absichtlich falsche Auskünfte gegeben und telefonisch mit dem Rückbau meines Netzanschlusses gedroht. Passiert ist aber bis heute nichts.

Zu mir haben sie halt gesagt, ich darf die bestehenden Leitungen im Haus nicht "Umwidmen" zur Insel. Alles was mal an der normalen UV angeschlossen war, muss auch da bleiben.

Wenn, dann Aufputz neue verlegen, so dass man direkt den Weg von der Powerstation (also praktisch dem Inselwechselrichter) bis zu den Verbrauchern nachvollziehen kann. 

 

Aber immerhin darf die "Powerstation" mittels dem dafür vorgesehenen Ladegerät an einer normalen Steckdose aufgeladen werden so dass die daran angeschlossenen Verbraucher auch im Winter immer genug Strom haben.

 

P.S.

Ich suche jetzt übrigens nach einem Balkonkraftwerk mit Speicher und brauchbarer Nulleinspeiung "fertig von der Stange". Das Ding sollte natürlich noch die Möglichkeit haben, irgendwo auf der Kleinspannungsebene noch eine Querverbindung zu meinem Gartenhaus zu machen damit die Anlage dann wirklich 24/7 durch läuft und die Stromrechnung reduziert. Ich will aber nicht über die Solarpanel Anschlüsse gehen, das fällt zu sehr auf. Lieber über den Anschluss für den "Zusatzakku", "KFZ Ladestecker" oder ähnliches.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Woche 2 mal von Ragnar

   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7533
 

Veröffentlicht von: @ragnar

Nun wollen sie in ein paar Wochen vorbei kommen, und sehen ob ich es auch zurück gebaut habe.

auf welche rechtsgrundlage berufen sie sich überhaupt?

nach dem hak endet die zuständigkeit des netzbetreibers, was du an deinem verteiler machst geht die nichts an würde ich sagen.

 

Veröffentlicht von: @ragnar

Zu mir haben sie halt gesagt, ich darf die bestehenden Leitungen im Haus nicht "Umwidmen" zur Insel

 

ist das dein haus/wohnung oder das des elektrikers?

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(@janvi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Veröffentlicht von: @voltmeter

nach dem hak endet die zuständigkeit des netzbetreibers, was du an deinem verteiler machst geht die nichts an würde ich sagen.

Ganz so ist es natürlich nicht. Der Zähler gehört auch noch zum Einflussbereichs des VNB welchen er plombieren darf. Grundsätzlich muß man sich schon an die TAB halten und darf im Netz nix kaputtmachen. Bei mir war das aber so, daß ich meinen Multiplus mit eingetragenem Elektriker ordentlich angemeldet habe. Als die Inbetriebnahmeldung nach obligatorischer Wartezeit abgeben wurde, wollte ich tel. wegen dem Rundsteuerempfänger nachfragen. Der ist lt. EEG leider ab 25kWp (nicht 25kVA) erforderlich obwohl es bei Nulleinspeisung oder auch 15kVA für 3 Multiplus rein gar nichts abzugegeln gibt. Das hat die Sache dann ins Rollen gebracht weil sie vermutlich unbearbeitet rumgelegen hat. Victron haben die beim VNB einfach noch nie gesehen und wussten nicht was damit anzufangen. Mir wurde deshalb von einer technisch völlig unkompetenten Dame aus dem organisatorischen Bereich des Zählerwesens mitgeteilt, daß die Anlage so überhaupt nicht möglich wäre. Die dazu aufgezählten Gründe waren definitiv falsch und gegenüber dem eingetragenen Elektroinstallateuer ist sie dann schriftlich auch wieder etwas zurückgerudert. Fakt ist aber dass das MaStR von mir und die Inbetriebnahmemeldung von einem eingetragenen Installateuer abgegeben wurde und die Anlage seither über 5000 kWh eingespeist hat was der vorhandene eHZ auch problemlos korrekt anzeigt. Also keine Guerilla Anlage. Der Zählerschrank läuft seither freilich unplombiert und der MaStR Eintrag ist nach einem Vierteljahr immer noch ohne Netzbetreiberprüfung. Halbes bis ganzes Jahr ist aber keine Seltenheit. Alles öffentlich im MaStR einzusehen. Der VNB bekommt vom MaStR übrigens ein Ticket auf welches er die Netzbetreiberprüfung innerhalb von 4 Wochen vornehmen muß. Wegen Busgeldern für den VNB habe ich deswegen auch noch nie etwas gehört weil das dann wieder indirekt die Netzkunden zahlen müssten. Tatsächlich als Insel betriebene Anlagen dürfen im MaStR übrigens nicht eingetragen werden. Meiner Ansicht nach, ist für eine Beurteilung der Inseleigenschaft alleine der Betreiber verantwortlich. Wer der sagt daß es eine Insel ist, geht das niemand Anderes mehr etwas an. Die Zuständigkeit des Netzbetreibers beschränkt sich auf Beurteilung von Anlagen welche an sein Verbundnetz angeschlossen sind. Für nicht angeschlossene Anlagen ist er auch nicht zuständig. acuh nicht wenn sie im örtlichen Bereich seines Verbundnetzes sind auch auch nciht wenn sie dort vielleicht auch (ohne erheblichen Aufwand) angeschlossen werden könnten. Solche Anlagen können alleine von einem eingetragenen Installateuer als in Betrieb gemeldet werden. Es verbietet sich also schon deshalb, sich vom  Netzbetreiber die Inseleigenschaft einer Anlage bestätigen zu lassen, weil dieser dafür gar nicht zuständig ist. Einen Rückbau kann er da  meiner Meinung auch nicht verlangen. Allerbestens eine Anmeldung durch einen eingetragenen Installateuer.

Also einfach keinerlei Diskussionen mit Netzbetreibern weil diese immer kontroproduktiv sind. Wenn die was wollen, stelle ich mich dumm und schicke sie zum meinem eingetragenen Elektriker den ich glücklicherweise habe. So machen es die VNB gegenüber ihren Kunden bei technischen Fragen auch.

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Woche 6 mal von Janvi

   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7499
 

Mir ist immer noch nicht klar, was genau du da umgebastelt hast. Du schreibst, du hast ein BKW mit 600W und 1680Wp. So ein BKW speist über einen Stecker ein oder auch direkt verkabelt. Das wäre so alles ok.

Scheinbar hast du aber mehr gemacht, was die bemängeln. Genau das hast du aber noch nicht genauer beschrieben.

Aufputz und Unterputz ist natürlich Nonsens. Es gibt keine Gesetze oder Vorschriften, wo Aufputz korrekt und Unterputz unkorrekt wäre. Auch das man bisherige UP-Verkabelung nicht für eine Insel nutzen kann, ist Unsinn.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Woche von Win

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AntwortZitat
 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
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Veröffentlicht von: @ragnar

Ich habe eine kleine Diskussion mit dem Energieversorger.

Ich verstehe dein Problem nicht.

Die "Zugeständnisse" deines Netzbetreibers sind doch der feuchte Traum eines jeden Selbermachers.

 


   
Uschi reacted
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(@jayha)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 8 Monaten
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Veröffentlicht von: @jay

Ich verstehe dein Problem nicht.

Die "Zugeständnisse" deines Netzbetreibers sind doch der feuchte Traum eines jeden Selbermachers.

Ich verstehe das eher als mündliche Aussage der beiden Techniker, das bzw. was sie dulden würden. Und nicht als Zugeständnisse des Netzbetreibers. Im Streitfall eher nicht belastbar.  Entweder ist eine Installation Netzverträglich oder eben nicht. Das sollte das Kriterium sein.

Sobald jemand Verantwortung und Haftung für seine Aussagen übernehmen soll, wird das oft schnell negiert. Daher alles rechtsverbindlich schriftlich, damit ich das einer rechtlichen Prüfung unterziehen kann, oder gar nicht erst fragen und selbst die Verantwortung übernehmen.

 


   
AntwortZitat
 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1660
 

Veröffentlicht von: @jayha

Das sollte das Kriterium sein.

Sollte es.

Leider sind die Ansichten mancher Netzbetreiber eher wenig Rational.

 


   
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