Ich möchte gerne versuchen wissen was "mittelbarer Anschluss" jetzt GENAU (physikalisch/rechtlich) wirklich bedeutet und wodurch dieser Zustande kommt.
Am Ende will ich wissen, ob eine reine DC-Kopplung (alle bösen Umschalter entfernt, Ladegerät installiert und als einziges Gerät mit dem VN verbunden) das jetzt erfüllt oder nicht.
Das ein Netzanschluss nicht existieren darf steht ja weder in der Verordnung noch im Gesetz. Es wird indirekt, wenn auch nicht ausdrücklich, im FAQ der BNA gesagt und konkret im (sehr veralteten) Leitfaden der sich dazu noch auf gestrichene Passagen im EEG bezieht. Tatsächlich geht es in dem Kapitel im Leitfaden um Ausnahmen zur EEG-Umlage. Das ganze Kapitel ist hier obsolet.
Schade finde ich, dass sich die BNA rauswindet zu schreiben was denn jetzt ein mittelbarer Anschluss ist.
Zwar leiten sie einen vielversprechenden Absatz mit "Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann ..." ein, aber bleiben einem dann die Antwort schuldig.
Denn im Kern schreiben sie: "Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann [...] wenn das Hausnetz [...] unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist."
Danke für nix. Wann genau ist denn jetzt mittelbar erfüllt ? Sie bleiben einem die Erklärung/Definition schuldig was mittelbar heißt und wann das Hausnetz mittelbar mit dem VN verbunden ist. Das Problem wurde nur eins weiter geschoben.
Und genauso ist unklar was ein erheblicher technischer Aufwand heißt.
Da ist die Begründung zum EEG, die im Leitfaden (also von der BNA) referenziert wird, sogar aufschlussreicher ( https://dserver.bundestag.de/btd/18/013/1801304.pdf):
"Mittelbar an das Netz der öffentlichen Versorgung angeschlossen sind Eigenversorger,
deren Eigenversorgungsanlage in ein nicht-öffentliches Netz eingebunden ist (Mein Hausnetz), welches aber seinerseits mit dem Netz der öffentlichen Versorgung verbunden ist."
Nix "mittelbar". In der Gesetzes-Begründung geht es um ein Hausnetz das mit dem VN "verbunden" ist.
Also die BNA formuliert unklar und leiten dann aber den Schluss ab: "Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt."
Sie erklären mittelbar mit mittelbar. Wo die Gesetzesbegründung schlicht von "verbunden" spricht.
Wo immer jemand versucht einem mittelbar zu erklären wird auf diesen dämlichen Absatz verwiesen. Oder gibt es da noch eine deutlichere Erklärung was mittelbar heißt und warum und ob eine reine DC-Kopplung demnach als mittelbare oder gar unmittelbare Koppung angesehen werden muss.
Ich habe da nix gefunden. Auch nicht bei der Clearingstelle. Hat da wer anders was gefunden ?
Ja, das ist alles irgendwie interpretierbar und dehnbar wie Gummi (vielleicht auch so gewünscht).
Ich habe mich letztens mit einem ehemaligen Kollegen (der ist bei der IHK engagiert und ist auch Prüfer zur Meisterprüfung) darüber unterhalten.
Seine Interpretation war:
unmittelbarer Anschluss = du hast einen direkten Anschluss (HAK und Zähler) vom NB
mittelbarer Anschluss = du wohnst z.B. in einer Einliegerwohnung und dein Strom läuft über einen Zwischenzähler über den Stromanschluss des Vermieters
Er war der Meinung, dass bei reiner DC-Koppelung kein mittelbarer Anschluss vorliegt.
Das kann der NB natürlich anders sehen.
Der erwähnte Kollege hat auch Kontakte zur örtlichen Stadtwerke und zumindest dort ist man aktuell eher vorsichtig und geht eher Konfrontationen aus Weg.
Es gibt da wohl einige, die sich sehr energisch gegen Entscheidungen der Stadtwerke wehren und z.B. auch Hilfe von der DUH bekommen haben, so dass dies auch in der Lokalpresse gelandet ist wo dann sowas steht wie „die Stadtwerke behindert aktiv den Klimaschutz“. (natürlich nur in der CDU-nahen Lokalpresse, weil der Stadtwerkevorstand rot gespickt ist).
Aber solange es keine klaren und eindeutigen Regeln gibt ist das ganze immer mit einer Unsicherheit verbunden.
Annscheinend ist das gerkein Thema mehr https://www.photovoltaikforum.com/thread/195695-eeg-2023-61-gestrichen-es-gibt-keinen-mittelbaren-anschluss-mehr/
Jeder Kommentar von mir spiegelt nur meine Meinung, meine Erfahrungen oder mein Halbwissen wieder.
Alle Projekte die ich hier vorstelle, zeigen nur wie man es besser nicht machen sollte (Nachbau nur auf eigenes Risiko 🤓)
@brinki nunja, da hast du meinen Thread im anderen Forum entdeckt. Ja im Grunde bezieht sich das MastR immer noch darauf um seine Inseltheorie zu stützen. Zumindest tun sie das "mittelbar" , denn es wird auf den Leitfaden verwiesen und dieser wiederum verweist auf diese weggefallene Stelle.
Davon abgesehen ist mittelbar nicht klar definiert. Siehe was dein Vorredner schrieb.
@asplenium 🤣 🤪
Jeder Kommentar von mir spiegelt nur meine Meinung, meine Erfahrungen oder mein Halbwissen wieder.
Alle Projekte die ich hier vorstelle, zeigen nur wie man es besser nicht machen sollte (Nachbau nur auf eigenes Risiko 🤓)
Am Ende will ich wissen, ob eine reine DC-Kopplung (alle bösen Umschalter entfernt, Ladegerät installiert und als einziges Gerät mit dem VN verbunden) das jetzt erfüllt oder nicht.
Habe noch nicht ganz verstanden, was Du mit reiner DC-Kopplung meinst.
Meinst Du, dass Dein Akku nur mit einem Ladegerät mit dem Netz Deines Hausanschlusses verbunden ist? Aber der Wechselrichter, der am Akku angeschlossen ist keinerlei Verbindung mit Deinen Hausanschluss hat? An dem Wechselrichter hast Du einen separaten Stromkreis und separate Verbraucher angeschlossen, die Ihrerseits aber keinerlei Verbindung mit dem Hausanschluss haben?
Oder meinst Du etwas anderes?
So verstehe ich das auch.
Ist wie bei mir: AC-Out vom Multiplus versorgt die Verbraucher, AC-in ist nicht angeschlossen.
Sollten die MPPTs und mWR nicht genügend den Akku laden wird über ein Ladegerät nachgeholfen. Nur dieses ist mit dem öffentlichen Netz verbunden.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
@rainbow-dash Frag Dich und vielleicht den Kollegen mal, ob der Strom unmittelbar über den Zwischenzähler zum HAK fließen kann. Wenn die frage mit ja beantwortet werden muss, dann ist der Anschluss unmittelbar, ohne weitere "Handlung" oder sonstige Voraussetzung. Wenn erst ein Schalter / Schütz betätigt werden müsste, dann mittelbarer Anschluss.
Darunter fällt nicht, der durch die Anlage versorgte Verbraucher wird händisch umgeklemmt oder in eine andere Steckdose gesteckt und erst dadurch mit dem Netz des VNB verbunden.
Lasst grüne Männchen die Däumchen senken
wird über ein Ladegerät nachgeholfen. Nur dieses ist mit dem öffentlichen Netz verbunden.
jo und es ist auch absolut legal.
wär ja was wenn man jedes ladegerät anmelden müsste 🤣
das ladegerät muss nichtmal viel leistung haben, 1kw reicht auch schon volkommen um über nacht den akku etwas auzuladen
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
..... das Ladegerät ist am Akku angeschlossen. Um das übersichtlicher zu gestalten, bastel ich das einfach mit in den WR, da dieser auch am Akku angeschlossen ist.
Nun nenne ich den Anschluss AC IN.
Nun wird der WR mit Ladegerät in einem Gehäuse direkt an das Netz angeschlossen
🤣
Um das übersichtlicher zu gestalten, bastel ich das einfach mit in den WR
das kannst du machen. das ladegerät bleibt ein ladegerät.
wenn du darauf hinauswillst dass im bwr auch ein ladegerät drin ist, jo aber manchmal kann es auch einspeisen kommt auf den wr an.
bei mir am sunny island zb kann man das so und so konfigurieren, das ist dann kein ladegerät mehr.
wenn jemand vom vnb stress will siet der maximal ein ladegerät am akku hängen und keinen wr am netzanschluss.
alles easy
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Genau 🤣
Ich bin entspannt 😊
..... das Ladegerät ist am Akku angeschlossen. Um das übersichtlicher zu gestalten, bastel ich das einfach mit in den WR, da dieser auch am Akku angeschlossen ist.
Nun nenne ich den Anschluss AC IN.
Nun wird der WR mit Ladegerät in einem Gehäuse direkt an das Netz angeschlossen
Und genau das ist keine reine DC-Kopplung, sondern Anschluss eines Wechselrichters.
Ja, da fängt aus meiner Sicht der grauen Bereich an.
Ohne ESS Assistenten gibt ein Multiplus nichts an AC-in aus, aber das ist jetzt eine reine Softwareeinstellung.
Ich war da auch zu vorsichtig, das nicht so anzuschliessen: Ich habe ein extra Ladegerät gekauft und lasse das interne vom Multiplus ungenutzt.
Doof, ich weiss.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
..... das Ladegerät ist am Akku angeschlossen. Um das übersichtlicher zu gestalten, bastel ich das einfach mit in den WR, da dieser auch am Akku angeschlossen ist.
Nun nenne ich den Anschluss AC IN.
Nun wird der WR mit Ladegerät in einem Gehäuse direkt an das Netz angeschlossen
Und genau das ist keine reine DC-Kopplung, sondern Anschluss eines Wechselrichters.
Immer wieder die seltsame Argumentation:
Auf dem gleichen Grundstück, im gleichen Gebäude, im gleichen Raum, nun im gleichen Gehäuse (?).
Sicher nicht ohne Hintergedanken wird der inzwischen benannte Inselmodus ohne Bezug aus dem öffentlichen Netz definiert.
Dann aber an anderer Stelle einer Insel das Nachladen zur Funktionssicherung und Schadensabwehr zugestanden wird.
Gewollt fortgeschriebener Schwachsinn?
Unstrittig ist der Zwischenkreis Ladegerät und Laderegler zum Wechselrichter DC, anders ist das kaum vorstellbar?
Besonders seltsam finde ich die Stimmen die einen Wechselrichter als Gesamtheit in einem Gehäuse sehen wollen.
Hartnäckig nicht verstehen wollen, dass es Wechselrichter gibt, die in einem Gehäuse mit Ladegerät und Laderegler hausen, aber NICHT netzparallel betrieben und somit auch NICHT einspeisen können.
Die Ausgänge dieser Komponente „Wechselrichter“ haben keine Verbindung zum öffentlichen Netz.
Etwas anders ist das bei den Geräten mit denen dies hardwarebedingt möglich wäre?
Sind das alles nur Elektriker und VNB Leute mit dem bekannt, führsorglichen Interesse?
SolarHeini