PV in Altstadt? Dar...
 
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PV in Altstadt? Darf man oder darf man nicht?

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(@d_steckdose)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 1
Themenstarter  

Hallo,

Ich habe folgendes Problem oder Frage, ich wohne in der Altstadt von Rothenburg ob der Tauber und man bekommt hier leider keine PV-Anlage genehmigt, weil ein "Ensembleschutz" geltend gemacht wird.

Ist das in der aktuellen Situation und Rechtslage überhaupt zulässig?

Es ist auch so, dass eine nichteinsehbare PV-Anlage abgelehnt wurde, weil diese theoretisch von einem Ballon aus sichtbar wäre.

Gibt es hier evtl. Einschätzungen oder weiß hier jemand wie man das gelöst bekommt?

Kurioserweise sind Solaranlagen genehmigbar...

Vielen Dank.


   
Zitat
(@najagut)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 13
 

Hallo, die Rechtslage ist hier Ländersache. Für Bayern kann ich da nicht viel aus dem Ärmel schütteln. Das Landesdenkmalamt hat aber bestimmt ein paar Informationen diesbezüglich (solarenergie_baudenkmal.pdf (bayern.de)). 

Grundlegend geht es bei dieser Thematik meistens um die Einsehbarkeit vom öffentlichen Raum aus. So kenne ich es zumindest aus meinen (geringfügigen) beruflichen Berührungspunkten mit dem Thema (Die Ballonfahrt erscheint mit eine sehr abenteuerliche Argumentation). Ensembleschutz muss sicherlich auch nicht so eng gesehen werden, wie ein Einzeldenkmal. Gibt es denn in deiner näheren Umgebung bereits sichtbare (oder nicht sichtbare) Solarmodule?

Die Reversibilität der Anlage ist auch ein wichtiger Punkt. Es versteht sich von selbst, dass die historische Bausubstanz nicht durch das Vorhaben beschädigt werden darf.

In Sachsen-Anhalt gibt es beispielsweise ein Runderlass, der sich mit diesem Thema auseinandersetzt -  Erlass_Solaranlagen_Denkmalschutz_22-12-2023.pdf (sachsen-anhalt.de)

Hier geht es eher in die Richtung der regelmäßigen Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung, insbesondere bei Denkmalbereichen (nicht aber bei ganz wichtigen Einzeldenkmalen). Aber wo kämen wir denn da hin, wenn die Zulässigkeiten offensichtlich und für jeden Bürger nachvollziehbar zu beurteilen wären?

So richtig weiterhelfen kann ich wahrscheinlich nicht, aber vielleicht kann eine Kontaktaufnahme zur Behörde ja das Eis schmelzen oder andere Möglichkeiten eröffnen. 


   
AntwortZitat
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