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PV-Guerrillia: Einspeiseanlagen ohne Anmeldung

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(@spannungsabfalleimer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 87
Themenstarter  

Hallo!

Hat einer von euch negative Erfahrungen gemacht mit einer illegalen Einspeiseanlage?
Ich bin arg frustriert dass man als gesetzestreuer Mensch doch soviele Steine in den Weg gelegt bekommt... Gerade ein Telefonat mit dem Netzversorger gehabt Roll

Frage: wenn ich jetzt einfach meine Anlage mit Nulleinspeisung aufbaue und dann z.b. ein Balkonkraftwerk anmelde, wie soll dass dann jemand rausbekommen? Technisch geht nur minimal was über den Zähler und wenn ein dümmer Nachbar ärger macht wegen Solarplatten auf dem Dach dann ist das halt mein ordentlich angemeldetes und eingetragenes 600w Balkonkraftwerk. Was ist eure Einschätzung?

Danke!

PV-Selbstversorger in spe
Anlage: 4,8 kwp, Deye SG03LP1 + Felicity Solar 12,5 kwh


   
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 ak75
(@ak75)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 44
 

Meine Oma hat immer gesagt:
"Wer viel fragt, geht viel irr!" 😎
Daran halte ich mich noch heute.


   
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E-t0m
(@e-t0m)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 861
 

Dein Plan ist sehr weit gediehen! Vielleicht kann man sich auch noch den Hickhack um das Balkonkraftwerk sparen?!


   
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Stefanelo
(@stefanelo)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 846
 

Ist halt arg vom Netzbetreiber abhängig. Bei uns hier ist es die Hölle sowas anzumelden. Bin mittendrin und sie kommen immer mit neuen Sachen. Jetzt wollen sie mir meine 63 A Vorsicherungen gegen 35 tauschen, weil das bei Solar so wäre. Dann laufen aber meine Durchlauferhitzer nicht mehr, mit denen ich warmes Wasser mache.
In Homburg paar km weg sagt der elektriker ist ok, da kommt keiner raus.
Problem ist halt, wenn die mal nen Zählertausch machen (was alle paar Jahre wegen Eichung vorkommt oder wenn die Smart Dinger kommen) dann musste alles rückbauen oder es fällt auf.

Stefan


   
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(@spannungsabfalleimer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 87
Themenstarter  

Es ist schwer sowas nachzuweisen - klar.

Daher die Frage: kennt ihr Fälle, in denen die Energiepolizei ärger gemacht hat? SEK und GSG9 springen in meinen Keller 😀

Weise deine Oma... Aber man muss im Leben auch nicht jeden Fehler selber machen. 😀

Ich stehe halt als braver Bürger wie der Idiot da. Die wollen 4000€ haben, damit mein Stromkasten sexy aussieht und dann noch weitere Einschränkungen, Finanzamt, Blubb. Die Vergütung ist mir egal.

Wäre nur teuer wenn die um die Ecke kommen und z.b. fragen warum ich keinen (wenig) Strom von Ihnen verbrauche.

PV-Selbstversorger in spe
Anlage: 4,8 kwp, Deye SG03LP1 + Felicity Solar 12,5 kwh


   
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E-t0m
(@e-t0m)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 861
 

Wenn du eine echte Insel baust, bleibt nur die Ordnungswidrigkeit es nicht beim Marktstammdatenregister angemeldet zu haben.
Der VNB ist dann raus.

Je nach Installation lässt sich sowas sehr leicht bewerkstelligen.

Meine letzte Erfahrung mit der freundlichen vom VNB. (happy end)


   
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(@spannungsabfalleimer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 87
Themenstarter  

Insel ist eine gute Sache, einen Netzumschalter zu haben wäre easy. Echte Insel hat nur das Problem, das es nervig mit dem Umschalten ist. Nicht für mich, für die anderen Mitglieder im Haus, der WAF(Woman acceptance Factor) ist nicht sehr hoch. Eine Fake-Insel mit Netzbezug wäre auch ok, ich denke aber dann kann ich auch einfach 0-Einspeisen, da beides illegal ist. Die Fake-Insel ist vielleicht schwerer nachzuweisen, da ich nur ein Kabel abklemmen müsste und ich wäre legal unterwegs...

Ach ist doch alles ein Kreuz 😀

PV-Selbstversorger in spe
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(@linuxdep)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3218
 

Fake Insel oder Nulleinspeisung sind aus Sicht der Anmeldung gleich, eine Insel hat zwei Berge ach ne keinen Hausanschluss.
Aber BKW und Nulleinspeiser hört sich doch gut an... aber frag mal einen Elektriker in deinem Bereich was der VNB wirklich genau fordert bei PV Anlagen und Zählerschrank. Hier ist es nur der fehlende Überspannungsschutz und Platz für die Zähler, das war es bei halbwegs aktuellen Anlagen.

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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Mittelbare Inselanlagen (also solche, die in einer gewissen Reichweite eines Netzanschlusses sind) müssen auch im MaStR angemeldet werden. Da führt kein Weg dran vorbei und die Solarmodule sind von außen ja auch einsehbar. Den Akku für die Nulleinspeisung mußt Du ebenfalls anmelden zumindest dann, wenn Du außen eine Tafel montierst, auf der steht: "Achtung, Gefahr, hier wird unsichtbar ein Akku für den WR betrieben." Gilt analog auch für Facebook, Twitter & Co.

Solange aber niemand etwas von Deinem Verbrechen durch Unterlassen (der Anmeldung) weiß: Wo kein Kläger, da kein Richter. Erst wenn's rauskommt, stürmen sie Dir nachts um 3 Uhr mit Polizei und einer Ramme die Wohnung, nehmen Dich mit Hand- und Fußfesseln und einem Sack über dem Kopf fest und stecken Dich zu den Mördern und Bankräubern ins Gefängnis. Also einfach nicht an die große Glocke hängen. 😉

Daniel


   
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(@spannungsabfalleimer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 87
Themenstarter  

😀
Zur mittelbaren Insel: Muss die mittelbare Insel nur im Register gemeldet werden? Also hat der Netzbetreiber nix damit am Hut? Eine mittelbare Insel kann man ja eigentlich jedem Haus mit Netzanschluss unterstellen, egal ob wirklich galvanisch getrennt oder mit einem Bein im Netz.

PV-Selbstversorger in spe
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Muss die mittelbare Insel nur im Register gemeldet werden? Also hat der Netzbetreiber nix damit am Hut?

Also beim MaStR ist es bußgeldbewehrtes Gesetz. Der VNB kann aber bei einem Verstoß kein Bußgeld aussprechen. Dir einfach den Strom abdrehen kann er, solange Du nicht einspeist, eigentlich auch nicht. Verschiedene Forenten hier im Forum stellen auch die unbequeme Frage, ob es den VNB überhaupt etwas angeht, solange Du selbsterzeugten Strom nicht einspeist.

Beim Einspeisen sieht es dagegen ganz anders aus und ohne Rücklaufsperre ist es sogar eine Straftat.

Daniel


   
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Stefanelo
(@stefanelo)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 846
 

Also ich habe das ja alles durchgespielt auch mit einem super entspannten Elektriker. Der meinte er kann mir alles ansschließen und solange es niemand bemerkt ist alles ok. Er habe aber auch schon Fälle gehabt, wo ein Mitarbeiter vom Versorger rausgekommen ist und festgestellt hat, dass da Sachen angeschlossen sind, die nicht sollen (die vermuten hier zuerst mal Stromklau) und dann kamen 3 Leute raus und dann haben sie ihm die Anlage stillgelegt wegen möglicher Personengefährdung. Danach musster er ALLES umbauen und es hat ihn fast 15000 Euro gekostet, weil er ja möglichst schnell Strom haben wollte und die Elektriker natürlich Mondpreise genommen haben und Sachen schlecht verfügbar waren. Er meinte so was kommt sehr selten vor ohne einen Grund.
Aber nach einem Brand kommt IMMER ein Gutachter und da hat er regelmässig, dass wegen der Hausinstallation gestritten wird.
Und das zweite Problem (betrifft mich zum Glück nicht) sind superschlaue Mieter, die im Netz gelesen haben, was alles an Elektrik sein muss und dumme Fragen stellen oder Überprüfung anfordern nach ner Nebenkostenabrechnung.

Also wenn man damit leben kann, dass irgendwann jemand kommt und den Strom abstellt bis die Mängel beseitigt sind und dann genug Zeit hat sich jemanden zu suchen der alles auf den geforderten Stand bringt könnte ich gut damit leben.
Da bei mir die geforderten Arbeiten ca 1000 Euro gekostet haben, habe ich es zähneknirschend aktzeptiert, da wie mein Vorredner schon sagte der WAF in meinem Haushalt im mohm Bereich liegt 🙂
Dass sie mir jetzt die 63 A Vorsicherungen durch 35 ersetzen wollen habe ich nicht aktzeptiert und habe Widerspruch eingelegt. Angeblich darf ich dann meine Anlage nicht betreiben. Werden sehen was dabei rauskommt.

Edit 1 Die Bußgelder sind meist nicht das Problem. Ist zwar blöd, aber ich halte mich ja in der STVO auch nicht an alles und lebe dann mit Bußgeldern 🙂 Problem ist meist die geforderte Änderung, um wieder in Betrieb nehmen zu können.

Stefan


   
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(@alexx)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 776
 

Mittelbare Inselanlagen (also solche, die in einer gewissen Reichweite eines Netzanschlusses sind) müssen auch im MaStR angemeldet werden. Da führt kein Weg dran vorbei und die Solarmodule sind von außen ja auch einsehbar.

Dazu mal eine Frage:
Wenn man sich z.B. 20 kWp Module aufs Hausdach baut, angeordnet in 10 Strings a 2 kWp, und sich 10 Heizpatronen in den Brauchwasserspeicher der Heizung baut, z.B. DC-ELWA's von my-pv, ist das dann eine mittelbare Inselanlage, die man anmelden muss?

Da gibt es dann keinen Wechselrichter, es entstehen nirgendwo 230V AC, sondern es wird Photovoltaik-Gleichstrom direkt in einer Heizwicklung "verbraten". Das ist dann quasi nichts anderes als Solarthermie, nur halt mit dem Umweg über Gleichstrom. Muss man so etwas im Marktstammdatenregister eintragen?


   
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(@linuxdep)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3218
 

Mittelbare Inselanlagen (also solche, die in einer gewissen Reichweite eines Netzanschlusses sind) müssen auch im MaStR angemeldet werden. Da führt kein Weg dran vorbei und die Solarmodule sind von außen ja auch einsehbar.

Dazu mal eine Frage:
Wenn man sich z.B. 20 kWp Module aufs Hausdach baut, angeordnet in 10 Strings a 2 kWp, und sich 10 Heizpatronen in den Brauchwasserspeicher der Heizung baut, z.B. DC-ELWA's von my-pv, ist das dann eine mittelbare Inselanlage, die man anmelden muss?

Da gibt es dann keinen Wechselrichter, es entstehen nirgendwo 230V AC, sondern es wird Photovoltaik-Gleichstrom direkt in einer Heizwicklung "verbraten". Das ist dann quasi nichts anderes als Solarthermie, nur halt mit dem Umweg über Gleichstrom. Muss man so etwas im Marktstammdatenregister eintragen?

Nö, das ist eine PV betriebene Heizung, musst ja deine Solarlampen auch nicht melden. Aber wirtschaftlich nicht gerade tolle Lösung würde ich mal denken, denn bei Solarthermie ist der Wirkungsgrad höher...
Wenn du dein Haus mit 12V oder 48V Lampen ausstattest ist das auch nicht anzumelden.
Ich bin mal gespannt, wenn der Holger von dem ersten Prozess/Vergleich berichtet von seinen Nulleinspeiseanlagen die der gebaut hat.

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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Strenggenommen ist es immer der WR, der, wenn es keine echte Insel ist, angemeldet werden muß. Ohne WR keine Anmeldung. Bliebe nur noch die Frage, ob ein DC-DC-Wandler vom Schaltungslayout her ebenfalls als WR gilt. Soll ich mal schlafende Hunde wecken und bei der BNetzA anfragen? 😉

Daniel


   
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