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Hallo zusammen,
ich habe im Mai 2022 eine eigene netzgekoppelte DIY-PV-Anlage mit 10.25 kWp installiert und beim Netzbetreiber angemeldet. Der hat auch nach der Umsatztsteuer-Variante gefragt, hier habe ich für die Kleinunternehmer-Regelung votiert, da meine Anschaffungskosten relativ gering waren und ich vergleichsweise hohe Eigenverbräuche erwarte (habe bereits ein Elektroauto und lade solar-optimiert, vielleicht kommt demnächst noch eine Wärmepumpe, die den Eigenverbrauch nochmal erhöhen wird).
Jetzt frage ich mich mit dem neuen Steuergesetz, ob es nicht doch besser wäre, für die Umsatztsteuer-Regelbesteuerung zu votieren. Würde ich dann die MWSt für meine in 2022 gekauften Komponenten zurückholen können, ohne dass ab 2023 auf den Eigenverbrauch Umsatzsteuer anfällt? Das habe ich mit dem Gesetz nicht wirklich verstanden.
(Unterschied Einkommenssteuer und Umsatzsteuer ist mir aber bewusst.)
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10/2018: Nissan Leaf (1. Gen)
03/2019: DIY Wallbox auf Basis ESP8266
05/2022: 10.25 kWp PV, SMA Sunny Tripower 8 kW, kein Speicher (bis jetzt)
03/2023: 3x1.75 kW Heizstab im 400l Warmwasserspeicher
06/2023: Daikin 4MXM80A mit Stylish FTXA20, FTXA20, FTXA25, FTXA35
05/2024: Daikin ARXD35A mit Siesta ATXD35A
??/2025: Daikin 3MXM52A mit Perfera All Seasons CTXM15, CTXM15, FTXM35
OpenHAB Home Automation mit DIY PV-EV-Laden Energieoptimierer
ich denke das geht. Mir ist aber nicht klar, wie das dann mit Besteuerung des Eigenverbrauchs läuft, früher wäre der dann angefallen. Ob nun auch noch....keine Ahnung.
Viel interessanter wäre, ob der Steuerbescheid 2021 schon rechtskräftig ist oder nicht. Ist er es nicht, kannst du das PV Gewerbe (egal ob regelbesteuert oder Kleinunternehmerregelung) schon 2021 anmelden und einen sog. Investitionsabzugsbetrag =IAB beantragen. Der kann bis zu 50% betragen. Leider ist hier noch offen, wie das nun mit der rückwirkenden Steuerbefreiung ab 2022 vom FiAmt gehandhabt wird. Es gibt von einem Steuerberater Mücke einige Infos dazu. Und einen anderen Thread von mir...
Gute Frage. Ähnliches betrifft mich auch. DIY-Anlage 2022 beschafft, Inbetriebnahme erfolgt allerdings erst 2023, da ich bzw. mein Elektriker noch auf meinen neuen Schaltschrank wartet.
Meinen bisherigen Recherchen verhält es sich so: geht man in die Regelbesteuerung, erhält man die gezahlte Umsatzsteuer für die Komponenten zurück, dafür muss man aber auch seinen Eigenverbrauch besteuern und 5/6 Jahre in der Regelbesteuerung bleiben.
Geht man in die Kleinunternehmerregelung, erhält man die USt. nicht zurück, muss aber auch nicht seine. Eigenverbrauch besteuern.
Ich schwanke auch noch. Würde zwar grob 2500 € wiederkriegen, rechne aber auch mit einem relativ hohen Eigenverbrauch. Und bei eined niedrigen dreistelligen Ersparnis weiss ich noch nicht ob ich mir den 'Verwaltungsaufwand" antun will 😇
Sich die USt wiederholen und den Eigenverbrauch nicht so besteuern wäre natürlich optimal, aber ist wohl leider nicht möglich.
Für 2022 würde ich es mal durchrechnen. Durch die Gesetzesänderungen hat es für alle Anlagen aus 2022 den Nachteil, dass man die Anlage nicht mehr abschreiben kann, auch wenn man Regelbesteuerung gewählt hat.
Ansonsten siehst du doch in etwa wie hoch dein eigenverbrauch ist und kannst hochrechnen