Hier ging es eigentlich um Potentialausgleich aber gestritten wird über Blitzschutz
Was meiner Meinung nach daran liegt, dass diese Begriffe oft im selben Atemzug genannt werden, wie z.B. hier: https://photovoltaik.org/solarstrom/elektro/blitzschutz-erdung-und-potentialausgleich Wobei das ein durchaus lesenswerter Artikel ist, der auch die Ausgangsfrage des Threadstarters beantwortet (kurze Version: Potentialausgleich: „Ja, Pflicht gemäß DIN Norm“, Blitzschutz: „Normalerweise keine Pflicht bei Privatgebäuden“, Versicherung: „nur für PV Versicherungen relevant“).
Potentialausgleich mit fettem Querschnitt = Blitzschutz.
Definitiv Nein.
Der Potentialausgleich ist nur ein Teil davon.
Drahtzieher.
@Scherheinz Das ist schön dass du Dinge weisst die wir nicht wissen. Magst Du uns erhellen?
Weil zum Blitzschutz mehr gehört, zum Beispiel Überspannungsableiter. Ich hab meine UK mit 2 x 16mm² + Erdstab angeschlossen, würde es aber nicht als Blitzschutzanlage bezeichnen. Ich will einfach egal was passiert den Erdwiderstand so gering wie möglich halten.
Drahtzieher.
@maximilianh In dem Artikel steht "sämtliche geerdete Installationen". Das Gestell der PV-Anlage kommt sogesehen nichtmal in die Nähe anderer metallischer Teile, welche die Möglichkeit eines Potentialunterschieds liefern würden (wenn nicht beide durch einen Potentialausgleich verbunden). Daher würde ich auch einen möglichen hochohmischen Übergangswiderstand von Holz ignorieren (darin sind die PV-Konstruktionen im Regelfall befestigt). Also kann man sich auch über diese Forderung streiten.
Natürlich kann man hier jetzt noch etwas genauer verschiedene Situationen betrachten, wie beispielsweise einen Schornstein der Heizungsanlage mit Inlay (Metall), Antennen oder sonstige Bauteile auf Dächern berücksichtigen, wodurch man dann wieder eine Anforderung ableiten kann.
Ein Abstand der PV-Anlage und anderen - an den Potentialausgleich angeschlossenen - metallischen Teilen von 2,5m sollte auch ausreichen, damit man da keine Probleme mit Potentialunterschieden bekommt. Da bräuchte man schon sehr lange Arme, um einer Gefährdung ausgesetzt zu sein (korrigiert mich hier bitte wenn ich falsch liege).
Edit: Ich würde aber wirklich unterscheiden zwischen innerem und äußerem Gebäude, sonst kommt man am Ende noch darauf, den Zaun zu Erden. Zumal hier die Anforderungen z.B. von Antennen und Sat-Schüsseln mit 16mm² etwas anderes sind, als die Anforderungen für den Potentialausgleich im Gebäudeinneren mit 6mm².
Was meiner Meinung nach daran liegt, dass diese Begriffe oft im selben Atemzug genannt werden, wie z.B. hier: https://photovoltaik.org/solarstrom/elektro/blitzschutz-erdung-und-potentialausgleich Wobei das ein durchaus lesenswerter Artikel ist, der auch die Ausgangsfrage des Threadstarters beantwortet (kurze Version: Potentialausgleich: „Ja, Pflicht gemäß DIN Norm“, Blitzschutz: „Normalerweise keine Pflicht bei Privatgebäuden“, Versicherung: „nur für PV Versicherungen relevant“).
Das ist ein gutes Beispiel dafür, was ich meine. Was ist denn „Ja, Pflicht gemäß DIN Norm“ bitte für eine Aussage in so einem Artikel? Dann sollte die Norm schon konkret benannt werden. Davon abgesehen, ist die PV Unterkonstruktion doch eben gar nicht geerdet.
Vielleicht kann mir jemand bei meiner Frage mit Mikrowechselrichter antworten? Danke!