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Photovoltaik zukünftig ohne Finanzamt. Steuerbefreiung bis 30 kWp

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Sigis
(@sigis)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 84
Themenstarter  

Hier die neuste Meldung, worauf viele gewartet haben!

Photovoltaik zukünftig ohne Finanzamt. Steuerbefreiung bis 30 kWp und auch massive Bürokratieabbau 70%


   
Zitat
profantus
(@profantus)
Mitglied Wiki-Moderatoren
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1198
 

HOWTO Wechselrichter Dimensionierung


   
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 MiH
(@mih)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 35
 

Hallo zusammen,

zu dem Thema hätte ich ein paar Fragen.

Situation bei mir: Ich bin gerade am Aufbau einer 30KWp Anlage, wird noch ne Zeit dauern. Ein Elektroniker wird mir diese dann abnehmen, einen ersten Termin gab es schon, er macht aber nur die Finale Abnahme.
1. Wenn die Inbetriebnahme dann im Januar Erfolgt, sollte genau die Steuerbetreiung gelten, oder?
2. Die Komponenten habe ich bereits heuer gekauft. So wie es Beschrieben wird, wenn es eine Finale Rechnung 2023 gibt könnte man sich die Umsatzsteuer des Materials erstatten lassen, korrekt? Oder gilt das nur für die Elektronikerrechnung
3. Die Panele habe ich in Österreich gekauft, also 20% Umsatzssteuer. Lässt sich dies dann auch erstatten? Oder gibt es eine Möglichkeit von 20% auf 19% zu kommen?

Situation bei meinem Kollegen: Er betreibt seit 2006 eine Solaranlage mit knapp 10KWp volleinspeisung. Er ist aus der Erstattung raus und nur mehr Pro-forma Kleinunternehmer.
4. Kann seine Frau weitere 20KWp installieren und diese als Teileinspeisung mit der Steuerbefreiung nutzen?
5. Was passiert wenn seine alte Anlage 2026 aus Einsspeisung kommt? Kann man die Problemlos mit der neuen Anlage koppeln? Wie läuft es dann mit der Einspeisevergütung?

Vielen Dank im Vorraus.
Michael


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7751
 

1. Wenn die Inbetriebnahme dann im Januar Erfolgt, sollte genau die Steuerbetreiung gelten, oder?

ich denke ja habe so auch die 16% mwst wärend corona auf meine pv bekommen weil das datum der rechnung in die zeit gefallen ist
hat mir ordentlich was gespart

Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.


   
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profantus
(@profantus)
Mitglied Wiki-Moderatoren
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1198
 

1. Wenn die Inbetriebnahme dann im Januar Erfolgt, sollte genau die Steuerbetreiung gelten, oder?
2. Die Komponenten habe ich bereits heuer gekauft. So wie es Beschrieben wird, wenn es eine Finale Rechnung 2023 gibt könnte man sich die Umsatzsteuer des Materials erstatten lassen, korrekt? Oder gilt das nur für die Elektronikerrechnung
3. Die Panele habe ich in Österreich gekauft, also 20% Umsatzssteuer. Lässt sich dies dann auch erstatten? Oder gibt es eine Möglichkeit von 20% auf 19% zu kommen?

Wird doch im Video erklärt. Das Lieferdatum entscheidet dann. Wenn du die Lieferung/Rechnung von Einzelkomponenten diese Jahr bezahlt hast bleibt es bei 19%. Ab 1.1.2023 sind es 0%.
Da du ja kein Unternehmen beauftragt hast und die Sachen selber gekauft hast gibt es keine Finale Rechnung für die gesamte Anlage sondern nur die Rechnung des Elektrikers zu Abnahme.

HOWTO Wechselrichter Dimensionierung


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7751
 

blöde frage wenn ich wechselrichter aus china importiere oder pv module in D kaufe, fällt dann die mwst ab 23 auch weg?

Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
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Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.


   
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profantus
(@profantus)
Mitglied Wiki-Moderatoren
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1198
 

Grin
Ich denke schon. Es soll ja alle Produkte betreffen die zum Bau einer PV notwendig sind egal wo die her kommen.
Bei den China-Sachen müsste dann die Einfuhrumsatzsteuer wegfallen.
Heisst es muss nur noch Transport bezahlt werden.

Bin mal gespannt wann der erste seine LFP ohne MwSt bekommt und wie man nachweisen muss dass das für eine PV Anlage und nicht für ein Golf Caddy ist LoL

HOWTO Wechselrichter Dimensionierung


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7751
 

ok dann verschiebe ich den kauf auf 23 und nen deye 8kw wollte ich auch noch kaufen

fast 20 % ist schon nen batzen geld wird wohl auch ne weile dauern bis das die chinesen umsetzen
mal sehen ob die preise dann um 20% steigen 😉

Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
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 MiH
(@mih)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 35
 

Hat jemand ne Antwort auf meine Frage 4 und 5?
Vg Michael


   
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profantus
(@profantus)
Mitglied Wiki-Moderatoren
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1198
 

Zu 4. Das glaube ich geht nicht. Das wird als Erweiterung der bestehenden Anlage laufen. Steht so im EEG. Kannst du auch bei der Clearingstelle nachlesen.

HOWTO Wechselrichter Dimensionierung


   
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 MiH
(@mih)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 35
 

Hallo Progantus,

so würde ich das eben nicht sehen:

https://www.solaranlage-ratgeber.de/photovoltaik/photovoltaik-planung/pv-anlage-erweitern

Zitat aus der Website:

Wichtig für die EEG-Vergütung: Erweiterung oder Neuanlage?

Streng genommen sind die allermeisten „Anlagenerweiterungen“ Neuanlagen. Und das hat weitere finanzielle Konsequenzen. Der Unterschied ist in § 9 Abs. 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG klar geregelt: „Mehrere Solaranlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung (…) als eine Anlage, wenn

sie sich auf demselben Grundstück oder Gebäude befinden und
sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.“

Im Klartext heißt das: Nur wenn die beiden genannten Punkte zutreffen, handelt es sich beim Ausbau um eine Erweiterung der PV-Anlage. Und nur dann besteht dafür ein Anrecht auf die originale Einspeisevergütung.
Hinweis: Der Monat der Arbeitsaufnahme des ersten Photovoltaiksystems zählt bereits als erster Monat. So kann beispielsweise im Januar ans Netz gegangene Photovoltaikanlage bis einschließlich Dezember desselben Jahres erweitert werden.

Trifft auch nur einer der Punkte nicht zu, wird die Erweiterung wie eine neue Anlage behandelt. Dazu die Clearingstelle EEG/KWKG: „Für die nachträglich zugebauten weiteren Solaranlagen erfolgt eine neue Berechnung der EEG-Vergütung. Denn nach dem EEG ist jedes neue Modul eine Anlage mit einem eigenen Inbetriebnahmedatum und entsprechendem eigenen Vergütungssatz.“ Will sagen: Für die Erweiterung wird nur die Einspeisevergütung mit Stand der Inbetriebnahme der neuen Module gezahlt.

Würde heißen es würde wie eine Neuanlage Konzipiert. Die Alte Anlage ist eine Volleinspeiseanlage und hat einen eigenen Stromzähler.

Bitte um weitere Meinungen.
Viele Grüße
Michael


   
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(@heinrichu)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 10
 

blöde frage wenn ich wechselrichter aus china importiere oder pv module in D kaufe, fällt dann die mwst ab 23 auch weg?

Ich bin auch dabei, eine CN Bestellung auszulösen für PV. Habe mich gestern beim Zoll erkundigt. Die Dame wusste zwar noch nichts von dem Wegfall der USt auf PV ab dem 01.01.23, aber hat bestätigt, dass mit der Einfuhrumsatzsteuer in aller Regel so verfahren wird, wie mit der inländischen USt. Sprich: fällt das eine weg, fällt auch das andere.
Daher: jetzt Preis vereinbaren mit dem Chinamann und Rechnung und Lieferung in '23 und Chinamann nicht auf die Nase binden, dass die dt. Steuer sich ändert.


   
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(@petermeter)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 151
 

blöde frage wenn ich wechselrichter aus china importiere oder pv module in D kaufe, fällt dann die mwst ab 23 auch weg?

Ich bin auch dabei, eine CN Bestellung auszulösen für PV. Habe mich gestern beim Zoll erkundigt. Die Dame wusste zwar noch nichts von dem Wegfall der USt auf PV ab dem 01.01.23, aber hat bestätigt, dass mit der Einfuhrumsatzsteuer in aller Regel so verfahren wird, wie mit der inländischen USt. Sprich: fällt das eine weg, fällt auch das andere.
Daher: jetzt Preis vereinbaren mit dem Chinamann und Rechnung und Lieferung in '23 und Chinamann nicht auf die Nase binden, dass die dt. Steuer sich ändert.

Hast du schon was im Auge? So weit ich das sehe sind die Zeiten bei abnahme von 2-3 Paletten inklusive Versand kaum billiger als hier


   
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(@heinrichu)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 10
 

blöde frage wenn ich wechselrichter aus china importiere oder pv module in D kaufe, fällt dann die mwst ab 23 auch weg?

Ich bin auch dabei, eine CN Bestellung auszulösen für PV. Habe mich gestern beim Zoll erkundigt. Die Dame wusste zwar noch nichts von dem Wegfall der USt auf PV ab dem 01.01.23, aber hat bestätigt, dass mit der Einfuhrumsatzsteuer in aller Regel so verfahren wird, wie mit der inländischen USt. Sprich: fällt das eine weg, fällt auch das andere.
Daher: jetzt Preis vereinbaren mit dem Chinamann und Rechnung und Lieferung in '23 und Chinamann nicht auf die Nase binden, dass die dt. Steuer sich ändert.

Hast du schon was im Auge? So weit ich das sehe sind die Zeiten bei abnahme von 2-3 Paletten inklusive Versand kaum billiger als hier

Naja, habe mir zwei Angebote eingeholt von Aliexpress bzw made-in-China. Da liegt man inkl. Versand bis HH (ohne UST, ohne Zoll, aber ersters fällt am 01.01.23 weg und zweiteres ist schon lange auf 0) bei gut 30ct/Wp, hier liegst du bei Palettenabnahme bei 40ct/Wp. Das ist schon nennenswert, wenn man 10-12kWp installieren möchte. Verfügbarkeitsschwierigkeiten gibt es hier wie dort bei den WR, da muss man Obacht geben, dass es ein Hybrid-WR ist, der die AR N 4106 erfüllt. Wenn die WR noch Low-Voltage LiFePo Akkus unterstützen sollen, wird's eng....


   
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(@petermeter)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 151
 

Ich bin auch dabei, eine CN Bestellung auszulösen für PV. Habe mich gestern beim Zoll erkundigt. Die Dame wusste zwar noch nichts von dem Wegfall der USt auf PV ab dem 01.01.23, aber hat bestätigt, dass mit der Einfuhrumsatzsteuer in aller Regel so verfahren wird, wie mit der inländischen USt. Sprich: fällt das eine weg, fällt auch das andere.
Daher: jetzt Preis vereinbaren mit dem Chinamann und Rechnung und Lieferung in '23 und Chinamann nicht auf die Nase binden, dass die dt. Steuer sich ändert.

Hast du schon was im Auge? So weit ich das sehe sind die Zeiten bei abnahme von 2-3 Paletten inklusive Versand kaum billiger als hier

Naja, habe mir zwei Angebote eingeholt von Aliexpress bzw made-in-China. Da liegt man inkl. Versand bis HH (ohne UST, ohne Zoll, aber ersters fällt am 01.01.23 weg und zweiteres ist schon lange auf 0) bei gut 30ct/Wp, hier liegst du bei Palettenabnahme bei 40ct/Wp. Das ist schon nennenswert, wenn man 10-12kWp installieren möchte. Verfügbarkeitsschwierigkeiten gibt es hier wie dort bei den WR, da muss man Obacht geben, dass es ein Hybrid-WR ist, der die AR N 4106 erfüllt. Wenn die WR noch Low-Voltage LiFePo Akkus unterstützen sollen, wird's eng....

Also bei secondsol komme ich auch auf 30cent/kwp netto nur die Platten ohne vsk aber eben aus Europa. Dafür ohne Stress mit Zoll etc ❓

Als WR würde zum Beispiel ein deye hybrid in Frage kommen, ca 2600$ bis zur Tür


   
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