Off Grid Anlage mit...
 
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Off Grid Anlage mit Ladegerät bei MaStR anmelden?

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(@linuxdep)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3209
 

Da hat aber schon wieder einer ins Wespen Nest gestochen... Nerd  

 

Einfach machen und abwarten was passiert und wie der Netzbetreiber reagiert. Holger L. hat dies ja auch schon mit seinen Bond Filmen gezeigt, bisher noch nix gehört davon, das es da Probleme gab. Oder?

Victron MPPT Rechner
Leitungsrechner by polz
SolarRechner HTW-Berlin
Akkutester A40L zu verleihen
Anleitung Deye 12k Einrichtung mit Bildern


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 4039
 

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Wenn Ihre PV-Anlage mit Ihrem Hausstromnetz verbunden ist und dieses wiederum über einen Anschluss an das öffentliche Stromnetz verfügt, ist Ihre Anlage ebenfalls daran angeschlossen. Es handelt sich dabei um eine sogenannte mittelbare Anbindung.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Netzanschluss/start.html

Bei sauber getrennten Netzen also auch keine mittelbare Anbindung vorhanden, also auch keine Registrierung/Anmeldung nötig. 

Es ist egal ob du sauber getrennte Netze hast.

 

als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

 

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
3 Victron MP2 5000
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ


   
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(@leverkusen3)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1070
 

Hallo

Mein Womo mit 5KW Speicher, 400W Solar und 2 KW Victron ist mit dem Landstromkabel ständig an mein Hausstromnetz angeschlossen.

Ausgenommen zu den Zeiten an denen ich auf Reisen bin.

Das lässt sich nicht im MStR anmelden.

Beim Energieversorger ist es auch nicht angemelder.

mit freundlichen Grüßen

Thomas


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 920
 

@stromsparer99 belastbare Quelle?

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 4039
 

Ich hatte doch schon die Bildschirmkopie angehängt.

Aber hier gehts zum Original. Einfach runter scrollen zum Thema Inselanlagen.

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html

 

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Eclipse
(@eclipse)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 993
 

Veröffentlicht von: @stromsparer99

Ich hatte doch schon die Bildschirmkopie angehängt.

Aber hier gehts zum Original. Einfach runter scrollen zum Thema Inselanlagen.

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html

Da steht doch ganz klar alle "ortsfesten" Stromerzeugungsanlagen!

Verpflichtend zu registrierende Stromerzeugungsanlagen

Die Registrierung ist grundsätzlich für alle ortsfesten Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend, unabhängig von der Größe und vom Inbetriebnahmedatum und unabhängig davon, ob für den Strom eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG in Anspruch genommen wird. Die Pflicht gilt für alle Anlagen, die Strom für die Einspeisung in das Stromnetz oder für den eigenen Verbrauch erzeugen.

 

Das heisst für mich, alles was Räder hat oder tragbar ist, ist nicht ortsfest und muss nicht angemeldet werden...

Also macht Räder dran oder einen Henkel zum Wegtragen.

Der Trend geht zu mobiler PV. Smile  

Herzliche Grüße

 

Eclipse

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.

Installation:
Wärmepumpe für Warmwasser und 7kW Monoblock Wärmepumpe zum Heizen
Daikin Multisplit 3MXM40 mit Perfera Innengerät 20, 20, 25 als Ergänzung
Daikin Comfora 35 als Single-Split schon zwei Jahre länger zur Kühlung, jetzt auch zum Heizen.
31*410Wp PV auf dem Dach und 11kWh BYD Hochvolt Batteriespeicher
Mobiles Solar-Batterieladegerät zum Laden einer 2,5kWh Batterie für Off-Grid Notstromanwendung
Gartenhütte mit 5,4kWp (12x Trina Vertex S+ 450W) ist jetzt am Netz.
100% Eigenstrom von März bis Oktober 🙂


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 4039
 

OK, dann mach mal Räder an die PV Module.

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1128
 

 

Veröffentlicht von: @stromsparer99

Es ist egal ob du sauber getrennte Netze hast.

 

als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Fehlnterpretation von dir. Da steht ganz genau, wenn das inselnetz nicht an das öffentliche netz angeschlossen werden kann, es nicht mit dem öffentlichen netz verbunden werden kann,  kann man das nicht anmelden.

Wenn du dir was ausdenkst und das hier postest, dann ist das noch lange kein gesetz. Das wurde hier alles schon x mal durchgekaut. 

Unglaublich, hier was zu behaupten, was total gegen das spricht, was in markstammdatenregister steht, das du als quelle angibst.  Da hast du das doch selbst gepostet. Der satz bezieht sich auf das inselnetz, nicht auf das gesamte haus oder grundstück. Was kann man an dem einen satz falsch verstehen ? Fängt an mit : "dies sind Anlagen . . . . ." Da steht nicht: "in diesem haus/Grundstück . . . . . ."

Bezug und einspeisung von der inselanlage zum öffentlichen netz muss ausgeschlossen sein.

Damit ist der satz,: "  es ist egal , ob man sauber getrennte netze hat"  falsch.   

Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 4039
 

OK, und das nachladen mit Ladegerät ist dann kein Strombezug aus dem öffentlichen Netz?

„Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen.

 

Und diesen Absatz solltest du dir auch nochmal durchlesen.

Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann, wenn die lokale Leitungsstruktur, in die die in der Regel zur Eigenversorgung eingesetzte Stromerzeugungsanlage eingebunden ist oder aus der der Eigenversorger Strom bezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versorgung darstellt, aber ihrerseits – unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist. Bei einer solchen lokalen Infrastruktur, die einen mittelbaren Anschluss an ein Netz der allgemeinen Versorgung vermittelt, kann es sich beispielsweise um ein Hausnetz, eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung oder ein Verteilernetz, das nicht der allgemeinen Versorgung dient, handeln.

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.

 

 

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
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 hger
(@hger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1147
 

@stromsparer99 Almhütten sind offensichtlich nur ein Beispiel. Aus dem Satz lässt sich fast nichts eindeutig ableiten. 

Die Diskussion ist nun wirklich nicht neu und Du weißt genau, dass bisher kein einziges Beispiel bekannt ist, wo in irgendeiner Weise gegen eine nicht angemeldete Insel ohne Einspeise Möglichkeit bei einem Einfamilienhaus nur wegen eines vorhandenen Stromanschlusses oder einem Ladegerät vorgegangen worden wäre.

 

 

 

 


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 4039
 

Veröffentlicht von: @hger

@stromsparer99 Almhütten sind offensichtlich nur ein Beispiel. Aus dem Satz lässt sich fast nichts eindeutig ableiten. 

Die Diskussion ist nun wirklich nicht neu und Du weißt genau, dass bisher kein einziges Beispiel bekannt ist, wo in irgendeiner Weise gegen eine nicht angemeldete Insel ohne Einspeise Möglichkeit bei einem Einfamilienhaus nur wegen eines vorhandenen Stromanschlusses oder einem Ladegerät vorgegangen worden wäre.

 

Ich denke da gehts nicht um das Wort Almhütte sondern "ohne Netzanschluss"

 

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 921
 

Mal ganz ehrlich, ich verstehe diese elendige Diskussion nicht. 

Ich bin im Tiefbau tätig und da kommen wir täglich mit den Kabeln der VNB in Konflikt.  Bei evtl Schäden oder Reparaturen wird ein Teilbereich des Netzes Spannungsfrei geschaltet.  Der Monteur geht beruhigt an die Leitung und in dem Moment hängt irgendeine von diesen nicht registrierten und evtl nicht sauber trennenden Anlagen am Netz und speist ein. Verdammt nochmal macht euch mal bewusst, was ihr da anrichtet. Das kann um Leib und Leben gehen.  Und wenn in dem Moment irgendwas nicht angemeldet und abgenommen ist, könnt ihr eure Hütte verkaufen und den Rest eures Lebens von eurem Selbstbehalt leben.

Das mit der Anmeldung hat doch seinen Sinn und scheiß was drauf auf ein bisschen Ärger mit dem VNB.


   
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 hger
(@hger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1147
 

@stromsparer99 Du liest aus dem Satz heraus, dass eine Insel per Definition nur ohne Netzanschluss vorkommen kann. Ich sehe da ein Beispiel für eine Insel, wo eine Almhütte ohne Netzanschluss genannt wird. Wenn man sagen will, dass ein Netzanschluss auf dem Flurstück bedeutet, dass eine ortsfeste Anlage (festgeschraubtes Solarlicht für den Garten) keine Inselanlage mehr sein kann, dann macht man das nicht mit so einem Satz.


   
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(@mischa)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 449
 

Dem MaStR interessieren doch nur Anlagen, die mit dem öffentlichen Netz verbunden sind. Deswegen kann eine Inselanlage den Keller mit Strom versorgen, mit eigener Unterverteilung.

Im EG, auch mit eigener Unterverteilung, darfst du den Strom aus dem öffentlichen Netz benutzen.

Wenn das Haus nur eine Unterverteilung hat und beide Anlage dort verdrahtet sind, wären die Anlagen mittelbar verbunden.

9,8KW/p Ost/West Fronius 8K 2020
1,2KW/p Süd 46° Micro-WR 2022
4,1KW/p Süd-Fassade 84°
14,4KW LiFePO4-Akku 2023
Deye 12K 2023
2,4KW/p Süd-Terrassendach 13° 2023


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 920
 

Nun, die "Quelle" Marktstammregister kenne ich wohl. Nur ist das keine Primärquelle sondern eine alte Auslegung des alten EEG.

Auf der Seite des Marktstammregister wird auf Seite 55 eines Leitfadens der Bundesnetzagentur aus 2016 verwiesen:
Vorlage für einen Bericht (bundesnetzagentur.de)
Dieser behandelt unter Punkt 7.2 EEG freie Inselanlagen und die Voraussetzungen.
Dabei wird allerdings auf die §§5 Nr 12 und 61 Abs 2 Nr 2 verwiesen. Schaut man nun ins aktuelle EEG gibt es diese §§ bzw. Nummern nicht.

Damit laufen alle derartigen Verweise ins Leere und sind substanzlos.

Deshalb meine Frage nach einer belastbaren Quelle.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
E-t0m reacted
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