Habe bei einem PV Händler Module angefragt, der will ein Formular ausgefüllt bekommen um die Mwst abziehen zu können.
Die Frage is nun ob das wohin weitergemeldet wird?
Und hat schon jemand seine Anlage nur im MaStR angemeldet und beim Netzbetreiber bzw. Stromanbieter nicht, idialerweise ohne Konsequenzen
Ohne Anmeldung im Marktstammdatenregister gibt es keine 0% MwSt. Die Daten dort werden mit den Daten des Netzbetreibers abgeglichen. Rest kannst Du Dir sicher denken.
Geht es hier um eine Balkonsolaranlage? Dann passiert nichts vom Netzbetreiber.
6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀
Ich weiß nicht woraus geschlossen wird, das eine Anmeldung im MaStR erforderlich ist um den 0% Steuersatz zu erhalten. Es gibt doch noch keine Verfahrensvorschrift. Es ist ja auch nicht festgelegt, dass die Anlage einspeisen muss. Könnte ja auch eine echte Inselanlage auf oder an einem Gartenhaus sein. Die müssen ja nicht mal irgendwo gemeldet werden.
@holgers Die Händler die ich bis jetzt gesehen habe, hatten fast alle ein Formular wo genau die Anmeldung mit Nachweis über einen Auszug gefordert war. Kann natürlich sein, dass sich das in nächster Zeit ändert. Vermutlich hat einer damit angefangen und die anderen haben nachgezogen.
Für eine echte Insel oder für mobile Anlagen bleibt der MwSt Satz bei 19%
@holgers Die Händler die ich bis jetzt gesehen habe, hatten fast alle ein Formular wo genau die Anmeldung mit Nachweis über einen Auszug gefordert war
Es gibt sehr viele Händler, die einfach nur ein Kreuz in der Tickbox "Hiermit bestätige ich, daß..." haben wollen. Bei vielen Käufern gibts ja in der Beschaffungsphase noch gar keine Anlage, und auch keine Marktstammdateneintragung. Da steht dann aber immer auch der Hinweis, daß später weitere Dokumente nachgefordert werden können, falls erforderlich.
Oliver
Man kann jederzeit im Marktstammdatenregister eine Anlage als in Planung anmelden. Was dann passiert, falls man die nie als fertig meldet, kann ich nicht sagen.
Und was macht der Händler mit dem ausgefüllten Zettel? Die müssen doch bestimmt am Ende des Jahres zum Finanzamt damit er keine Steuer für die verkauften PV-Geräte abführen muss.
Das läuft anders rum, irgendwann kommt das Finanzamt zur Betriebsprüfung und da wird dann sicher für alle Rechnungen mit 0% MwSt ein entsprechender Nachweis zu führen sein. Sollte der nicht ausreichen, wird das Finanzamt dann die Abführung der 19% verlangen und der Händler darf dann schauen wie er die beim Kunden eintreibt. Daher kann ich mich nur wundern wie locker das einige Händler handhaben.
Leute, was ist denn los. Der Händler will ein Formular??...ab zum nächsten Händler. Im Netz finde ich unzählige Shops mit Angeboten ohne MWST.
@MarktstammReg: Ich hatte da testweise eine PV angmeldet. (ca. 2 Jahre her), steht immer noch auf Prüfung durch EVU. Meine Erfahrung. Es interessiert keine S*
Meine bescheidene persönliche Meinung. Wenn Ihr WIRLICH technisch fit seid und eine PV / Batterie-Anlage nach dem anerkannten Stand der Technik sicher bauen könnt, dann GO. Just do IT.
Verschwendet keine Gedanken an die German Angst.
Anmelden, nachmelden könnt ihr immer noch. Die Zeichen der Zeit haben sich doch nun deutlich gedreht. Erst mal machen und der Rest gibt sich. In dem Sinne.
Zu beurteilen ob der Käufer die Vorraussetzungen zur Mehrwertsteuerbefreiung nach dem JStG 2022 für Photovoltaikanlagen erfüllt ist nicht die Aufgabe des Verkäufers sondern die der Finanzbehörden.
Genau und was passiert wenn die Finanzbehörde bei der Prüfung feststellt, dass die vorhandenen Unterlagen nicht ausreichen um den 0% Satz anzusetzten ? Der Händler darf die 19% abführen, ob er die vom Kunde holen kann interessiert doch das Finanzamt nicht. Somit muss das vom Händler schon wasserdicht dokumentiert werden, ansonsten hat er später ein massives Problem.
Dazu müsste der Händler vollständigen Zugriff auf alle Daten des Marktstammdatenregisters haben um diese dann mit den Daten des Kunden abzugleichen. Diesen Zugriff hat er aber nicht.
Er muss und kann dann auch nur auf die Angaben des Käufers vertrauen.
Wieso sollte er das kontrollieren müssen? Er hat ein Dokument in dem Du versicherst, dass es so ist. Sollte das nicht stimmen, kann er das gerichtlich bei Dir einklagen und sich so die Mehrkosten von Dir holen. Kein Zusatzaufwand, nur Absicherung für den Fall das das Finanzamt bei der Prüfung Abweichungen feststellt. Und glaube mir, die Checken das zumindest stichprobenartig bei der Betriebsprüfung. Die haben bei uns in der Firma bemerkt, dass es einen Gewinn von 52€ durch den Betrieb des Kaffeeautomaten gab, der nicht versteuert wurde ! Lösung der Geschäftsleitung -> kein Kaffeeautomat mehr, wegen Verwaltungsaufwand
Wenn das Aufgabe des Verkäufers wäre müsste man das auf alle Bereiche anwenden können/müssen und z.B. beim Verkauf einer Tube Silikon im Baumarkt müsste der Verkäufer überprüfen ob es ein Privat-oder Gewerbekunde ist. Also mit MwSt oder ohne.
Nur so als Hinweis: der Baumarkt (und jeder andere Händler) kann und darf da keinen Unterschied machen. Die für den Artikel gültige MWST zahlen beim Kauf grundsätzlich immer alle.
Wieso sollte er das kontrollieren müssen? Er hat ein Dokument in dem Du versicherst, dass es so ist. Sollte das nicht stimmen, kann er das gerichtlich bei Dir einklagen und sich so die Mehrkosten von Dir holen. Kein Zusatzaufwand, nur Absicherung für den Fall das das Finanzamt bei der Prüfung Abweichungen feststellt.
Genauso wirds laufen. Wenn das Finanzamt bei dem prüft, wird der Händler im Falle eines Falles beim Kunden weitere Nachweise anfordern. Liefert der dann keinen ausreichenden Nachweis, fordert der Händler die 19% MWST nach.
Oliver
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Und hat schon jemand seine Anlage nur im MaStR angemeldet und beim Netzbetreiber bzw. Stromanbieter nicht, idialerweise ohne Konsequenzen
Ich habe zuerst im MaStR gemeldet und dann abgewartet, der Netzbetreiber scheint das innerhalb etwa 1 Monat mitzubekommen. Dieser ging dann aktiv auf mich zu mit einer "Erinnerung", dass jetzt nur noch die Anmeldung bei ihm fehlen würde.
Ja, einige Händler sehen wohl erst mal ihren Umsatz, das Erwachen kommt mit der Betriebsprüfung durch das FA. Händler möchte ich da gerade nicht sein, schwammige Regeln auf der einen Seite und Kunden die ohne Nachweis 0% wollen. Im Gesetzt is zumindest das MaStR erwähnt, was meint ihr wie ein Richter entscheidet? Aber das wird noch dauern bis die Prüfungen kommen und die Steuernachforderungen raus gehen.
Im MaStR stehen schon einige Informationen zu den Anlagen... interessant wie viele Anlagen es in meinem PLZ Bereich gibt.