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Neuer Zählerschrank für PV? Wann zwingend nötig? Alternative Lösungen?

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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 239
 

Gegenfrage, wo steht die von dir genannte Begrenzung.

 

Das Frage ich mich im Bezug auf das was manche von Ihren VNB vorgeschrieben bekommen auch. Aber vielleicht bald egal, weils dann 2kWp sein sollen. 

In der Umschulung zum Technischen Produktdesigner M.u.A.(Erwachsenenbildung ist doch etwas anders als Ausbildung) und der Meisterschule haben wir jeweils das gleiche gelernt. Was nicht explizit Verboten ist, ist erlaubt. Wink  

 


   
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 wihz
(@wihz)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 713
 

Veröffentlicht von: @wollewolle

Der Beitrag von whiz ist falsch. Niemand muss der BNA oder dem Netzbetreiber hinsichtlich der Modulleistung überhaupt etwas klar machen, siehe VDE-AR-N 4105.  

Du sprichst in Rätseln. Ich habe nichts bzgl. der Modulleistung geschrieben. Die ist derzeit noch nicht begrenzt. Man muss aber bei der vereinfachten Anmeldung klar machen, dass man max. 600 Watt einspeist. Und das plausibel.

 


   
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(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1155
 

Veröffentlicht von: @solarheini

Ich weiß jetzt nicht, ob die VDE AR-N 4100 irgendwo frei zugänglich ist.

Nö. Kannst du beim VDE Verlag kaufen. Oder vielleicht in irgendwelchen Unibibliotheken oder so einsehen.

Das hier hilft aber schonmal sehr weiter => https://hager.com/de/wissen/normen/vde-ar-n-4100

Die meisten bekommen ein „Das ist Vorschrift, das muss so, das machen wir hier so“ mit dem Angebot.
Denen würde es auch nicht helfen die VDE AR-N 4100 einsehen zu dürfen.

Klar gibt es diesen Typ Handwerker der es machen wie er will oder gar nicht. Da hilft dann auch keine fachliche Diskussion.

Aber einige merken auch wenn man selbst Ahnung hat und lassen ggf. mit sich reden. Wenn man denen sagt "da unten rechts ist leer.....da kann ein APZ-Feld rein" oder "es gibt es auch Adapterplatten für 3PunktZähler wo das RfZ-Feld integriert ist" oder "SLS und ÜSS gibt es auch für Hutschiene" oder oder oder dann kommt man evtl. weiter. Geht natürlich nur wenn man grundlegend Ahnung von Strom hat und sich idealerweise in die Thematik z.B. mit obigem hager-Dokument ein wenig eingelesen hat

 

 

 


   
Ulli, grumpy_badger, g1cs2009 and 1 people reacted
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 239
 

Veröffentlicht von: @wihz

Veröffentlicht von: @wollewolle

Der Beitrag von whiz ist falsch. Niemand muss der BNA oder dem Netzbetreiber hinsichtlich der Modulleistung überhaupt etwas klar machen, siehe VDE-AR-N 4105.  

Du sprichst in Rätseln. Ich habe nichts bzgl. der Modulleistung geschrieben. Die ist derzeit noch nicht begrenzt. Man muss aber bei der vereinfachten Anmeldung klar machen, dass man max. 600 Watt einspeist. Und das plausibel.

 

 

Aber das macht man doch über die VDE Zertifizierung/Zertifikat bei der Anmeldung deutlich? Würde ich jetzt so sagen, da das Zertifikat die Scheinleistung ausweist. Zumindest beim BKW, alles was Einstellbar ist, wird er VNB in vielen Fällen, sofern er von der Einstellbarkeit weiß, eh bemängeln oder ablehnen. 

 


   
SolarNerdPro reacted
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1044
 

@rasti 

Das Okkulte der VDE Normen ist mir bewusst.
Normen auf die im Vertragswerk mit meinem Stromlieferanten Bezug genommen wird und dennoch nicht barrierefrei einsehbar sind, sind … tja
 
Hier noch ein Link zu Herstellern:
Anpassen elektrischer Anlagen / ELEKTRO+ (elektro-plus.com)

Immer wieder lustig: Endlich Platz für Kabelfernsehen, TAE Dose und !Fritzbox


   
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 Ulli
(@ulli)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 531
 

Wenn Du mit Deiner Familie in einer Wohnung mit klassischer Nullung lebst, wo nur das Bad mal einen Fi bekommen hat und der Bestandschutz sich aus irgendwelchen Gründen erledigt haben sollte, wie soll das gehen?

Musst Du dann raus, Wochen oder monatelang ins Hotel oder bei Verwandten wohnen, wenn die Bude elektr. Kernsaniert wird? Tja, warum eigentlich nicht, nach einem Brand ist das auch so, nur bezahlt die Umsiedlung dann wahrscheinlich die Versicherung. Jedenfalls, wenn sie denn irgendwann mal nach langwierigen Verhandlungen und Prozessen zumindest einen Teil bezahlt. 

 

 


   
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(@paddy72)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 959
Themenstarter  

'Klassische Nullung' heißt doch, das N und PE in der Steckdose verbunden werden, richtig? Sowas gibts eigentlich seit den 70er Jahren nicht mehr, glaube 1973 wurde das verboten. Bei uns wird das wohl im ZS getrennt und vom HAK kommen nur die 4 Adern für Außenleiter und N (reicht ja auch). FI haben wir auch nicht überall, eigentlich nur in den Bädern - das war auch 1973 (unser Baujahr) noch so üblich. Eine elektr. Kernsanierung käme bei uns nicht in Frage - da liegt man ja bei 20+k, das mache ich nicht mit - dafür das man eigentlich was Gutes tun will.


   
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(@vavuum)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 332
 

Wer hat sich denn im Bad aufgehalten ???

Nur mal so dumm gerfragt - und dabei sich elektrisches Gerät angesehen ?????

 

Hatte irgend eins denn einen Schutzleiter ????

 

NEIN - alles SK2

 

Wie SINNFREI sich über eine klassische Nullung zu unterhalten Grinning  

 


   
g1cs2009 reacted
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(@paddy72)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 959
Themenstarter  

Naja, manche alten Heizlüfter hatten ein Metallgehäuse. Noch früher gab es auch den Fön aus Metall - vor der 'Bakelitwende'.

Da hatte man aber auch nicht über PE nachgedacht...


   
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(@txgtgx)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 67
 

Ich kann nur den Rat geben, das Thema mit dem Elektriker abzuklären der dann auch die Anmeldung der Anlage macht. Bei uns (Netzbetreiber E.DIS) kam jetzt raus dass unser 95cm-Zählerschrank völlig in Ordnung ist, es muss nur für kleines Geld ein SLS vor dem Zähler nachgerüstet werden. So zumindest die bisherige Aussage dazu, ich hoffe dabei bleibt es dann auch:)


   
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(@paddy72)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 959
Themenstarter  

Ich frage mich ernsthaft, warum ein NB Vorschriften für den Zählerschrank machen kann. Bis zum Zähler ist das sein Anschluß (oder eigentlich nur bis zum HAK), der Rest ist zwischen dem Eigentümer und Elektriker auszumachen nach meinem Dafürhalten. Habe von manchen Solarteueren schon gehört, dass der NB sogar Vorschriften zu den PV-Modulen macht und welche max. Größe die haben dürfen. Was ich auf meinem Dach mache geht den aber überhaupt nichts an! Ob der Strom jetzt aus vielen kleinen, oder wenigen großen Moduelen kommt ist doch völlig egal! Entscheidend ist der Strom, der aus dem WR kommt und an den Zähler geht - erst ab da hat es den NB zu interessieren. Alles andere ist aus meiner Sicht Gängelei und entbehrt wohl auch der Rechtsgrundlage.


   
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(@rainbow-dash)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 26
 

In Deutschland gibts ja noch die blöde 2qm-Grenze (Glasfläche), wo alle größeren Module eine baurechtliche Sondergenehmigung benötigen.

Daher sind die meisten Module ja 1,997 qm.


   
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(@paddy72)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 959
Themenstarter  

In Hessen ist diese Grenze aufgehoben 😊 Hier liegt sie jetzt m.W. bei 3qm - das ist schon ordentlich. Die großen 540 Wp Module würden bei uns sehr gut passen. Aber der NB selbst hat mit diesen Grenzen eigentlich gar nichts zu tun - das sind eher Bauvorschriften.


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1044
 

Veröffentlicht von: @paddy72

In Hessen ist diese Grenze aufgehoben 😊 Hier liegt sie jetzt m.W. bei 3qm - das ist schon ordentlich. Die großen 540 Wp Module würden bei uns sehr gut passen. Aber der NB selbst hat mit diesen Grenzen eigentlich gar nichts zu tun - das sind eher Bauvorschriften.

Psssst, sonst kommt 'ne VDE, dass auch die 3qm Module bei schlechtem Wetter und nachts in dem Zählerschrank untergestellt werden können müssen🤐

 


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 920
 

Neue VDE-Ideen für Zählerschränke werden erst können wenn das Geschäft mit den jetzigen abebbt, sonst könnten ja Kunden Schritte überspringen und so Einnahmen verloren gehen. Schön ein Schritt nach dem anderen.

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