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Neuer Zählerschrank für PV TAB und NAV § 20

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(@lal12)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 5
Themenstarter  

Da ich aktuell an einer PV-Anlage bin und einen neuen Zählerschrank benötige (und in Planung habe), hatte ich mir jetzt nochmals einige Regeln zu diesem Thema durchgelesen.

Wie wohl bei allen fordert die TAB meines VNB/EVU den Einbau eines neuen Zählerschranks, wenn man denn Dinge wie PV und Wallbox einbauen möchte.
Nun ist bis auf den SLS und den Überspannungsableiter an einem Zählerschrank nach VDE-AR-N 4100 nichts sicherheitsrelevant. Beide könnte man aber wohl in den meisten Zählerschränken nachrüsten.

Die rechtliche Grundlage für die TAB ist nun die Niederspannungsanschlussverordnung § 20. Dort heißt es allerdings "soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung […] notwendig ist" und "Der Anschluss bestimmter Verbrauchsgeräte kann in den Technischen Anschlussbedingungen von der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde."

Ich kann danach eigentlich keine rechtliche Grundlage sehen, welche die Netzbetreiber ermächtigt bei dem Anschluss einer Wallbox/PV Anlage einen neuen Zählerschrank zu fordern (jenseits wiegesagt der Nachrüstung von Überspannungsableitung und ggf. SLS).

Mir ist schon klar, dass ich geringe Chancen habe durch realistischen Aufwand mit soetwas durchzukommen. Aber mich interessiert dann doch ob ich mich über unnötige Gesetze oder über deren übergenaue und engstirnige Auslegung aufregen soll xD

Wie sieht da eure Meinung zu diesem Thema aus. Hat da zufällig jemand rechtliche Expertise hier im Forum.


   
Zitat
(@uschi)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1106
 

Natürlich kannst Du dich jahrelang vor Gericht mit dem Netzbetreiber zoffen. Vielleicht gewinnst du auch. Kann dir niemand eindeutig voraussagen. Dein Verlust an Einspeisevergütung wird sich aber summieren.

Oder du besprichst mit einem, wirklich kompetenten, Elektriker die möglichen Optionen und entscheidest dann pragmatisch.
Es gibt z.B. auch Ergänzungsfelder.

Der Netzbetreiber sitzt nunmal, leider, am längeren Hebel.
Darum ja auch die vielen Guerillaanlagen.


   
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(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1155
 

Hallo,

die TAB des Netzbetreibers fordern garantiert NICHT den Einbau eines neuen Zählerschranks.
Da steht wohl, dass bei größeren Änderungen die jeweils gültige Norm einzuhalten ist.
Aktuell siehe hier: https://hager.com/de/wissen/normen/vde-ar-n-4100

2 Dinge gilt es zu klären:
1) Fordert der Netzbetreiber wirklich ein Update auf die neueste Norm ?
Ich hatte mehrere Elektriker hier, die das behauptet haben und mir einen neuen Zählerschrank setzen wollten.
Ich habe dann selbst beim Netzbetreiber nachgefragt, Fotos vom Zählerschrank geschickt und mir wurde dann geantwortet, dass meine PV-Anlage mit Speicher eine "kleine Änderung" sei, die keine "Ertüchtigung des Zählerschranks auf die neue Norm" erfordert. Sprich bei mir muss der Elektriker nur den Ferrariszähler durch einen Zweirichtungszähler ersetzen und die Anlage abnehmen.

2) Wenn die neue Norm vom Netzbetreiber wirklich gefordert wird ist zu klären, warum der alte Zählerschrank nicht der Norm entsprechen sollte.
Ich werde meinen Zählerschrank (obwohl nicht nötig) nun trotz normgerecht umbauen.
Ich habe dazu folgendes gemacht :
APZ-Feld (einfach ein Blechgitter in einem plombierbaren Bereich unten rechts untergebracht),
RfZ (ist im Hager-eHz-Adapter untergebracht)
Dehn Überspannungsableiter Typ1+2
SLS-Schalter

Die o.g. Teile habe ich mir gebraucht bei Ebay besorgt (ca. 200€) und baue sie zusammen mit dem Elektriker ein
am Tag wenn er die Anlage abnimmt und der Netzbetreiber den Zweirichtungszähler setzt.

Das einzige was noch nicht neu-normgerecht ist bei mir ist dass die Aufteilung des PEN in PE und N nicht ab Hausanschlusskasten erfolgt
sondern in den Unterverteilern.

Viel Glück

Ralf


   
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(@lal12)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 5
Themenstarter  

Ich muss nochmal nachlesen aber eigentlich haben die da eine Tabelle die sagt in welchen Fällen der Zählerschrank neu gemacht werden muss. Schaue ich heute Abend nochmal nach.

In meinem Fall fehlt einfach der Platz. Eine Reihe SLS, und einen Überspannungsableiter bekomme ich gut unter. Aber die geforderten Bereiche der AR-N-4100 (APZ, NAR, AAR und RfZ) bekomme ich nicht wirklich unter. Dann wird ja auch noch eine eigenständige Tür nur für den Zählerkasten gefordert die dann mit der bestehenden Schranktür/-rahmen kollidiert.


   
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(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1155
 

Ich muss nochmal nachlesen aber eigentlich haben die da eine Tabelle die sagt in welchen Fällen der Zählerschrank neu gemacht werden muss.

Nochmal, niemand schreibt vor, dass ein neuer Zählerschrank gemacht werden muss.
Vorgeschrieben wird ggf., dass die aktuelle neue Norm einzuhalten ist.
Und das geht oft wirklich mit Umbau des alten Zählerschranks.

Schaue ich heute Abend nochmal nach.

In meinem Fall fehlt einfach der Platz. Eine Reihe SLS, und einen Überspannungsableiter bekomme ich gut unter. Aber die geforderten Bereiche der AR-N-4100 (APZ, NAR, AAR und RfZ) bekomme ich nicht wirklich unter. Dann wird ja auch noch eine eigenständige Tür nur für den Zählerkasten gefordert die dann mit der bestehenden Schranktür/-rahmen kollidiert.

NAR und AAR ist dasselbe wie vorher UAR und OAR und das war vorher ja auch schon alles da.

APZ habe ich nun rechts unten (rechts neben dem linken UAR/NAR .... der Platz war bei mir vorher komplett leer

Es gibt Adapter von Hager wo man eHz auf alte Dreipunktzählerplätze draufmacht. Die haben einen RfZ integriert.
https://hager.com/de/aktuelles/2020-02/hager/ehz-adapter-fuer-den-bestandsbau


   
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(@lal12)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 5
Themenstarter  

Naja es gibt noch Nebenbedingungen z.B. das alle Zähler des Hauses (4x in meinem Fall, 5 ursprünglich) in den Zählerschrank müssen. Oder dass der mit Tür verschließbar sein muss und der APZ mit ihm gleichen Schrank und kein extra Kasten sein muss, usw.

Mittlerweile ist der Zählerschrank ja drin. Aber ganz praktisch selbst wenn es rechtlich anders aussieht hätte ich meinen sonst relativ lockeren Elektriker dazu nicht bekommen. Sobald es um Thema Zählerschrank ging war er pingelig aus Sorge vor dem Netzbetreiber.
Er hatte schon "gemeckert" dass ich ein Kabel seitlich statt von unten eingeführt hatte.

Auf meinen PV-Anschluss und Unterverteilung hat er höchstens eine Minute drauf geschaut ^^, obwohl da ja auch nochmal der Netzbetreiber vorbeikommt.


   
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