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Netzbetreiber will ggf. Netzanschluss wegen fehlendem Nachweis eines Elektroinstallateurs einer Inselanlage kündigen

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(@h-milch)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 26
Themenstarter  

Hallo Kollegen und Experten,
das ich dem Netzbetreiber einen Nachweis eines Elektroinstallateurs für eine Inselanlage beibringen muss, das diese eine Inselanalge ist, dafür finde ich nicht Ansatzweise eine rechtliche Grundlage. Der Spaß würde mich sicher x hundert Euro kosten...
Da bau ich den Krempel lieber wieder ab! Tolle Energiewende...
Hab ich da was übersehen? Wo?
Das die Anlage nicht anmeldepflichtig ist hab ich indes auf der anderen Seite vom Netzbetreiber schriftlich...
Das ich in's Blaue eine negative Beweisführung erbingen soll halte ich für sehr gewagt.
Danke

Dieses Thema wurde geändert Vor 2 Jahren 2 mal von H-Milch

   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1535
 

Immer wieder derselbe Scheiß. Erzähl mal mehr was passiert ist.

Hat der Netzbetreiber das schriftlich geäußert? Wie stark sind deine Nerven? Lass es darauf ankommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das passiert und tippe eher auf eine überlastete Mitarbeiter*in.

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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Chris N
(@chris-n)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 946
 

Veröffentlicht von: @h-milch

für eine Inselanlage

 

Hallo

 

Ist es wirklich eine echte Inselanlge, oder meist DU das nur?

Bei einer echten Inselanlage gibt es normalerweise keinen VNB, der da noch dranhängt.....

 

----------------------------------------------------------------------------
Vielen Dank und schöne Grüße Chris

PV 8,3kWp an DEYE 12K 3Ph + LFP 16* EVE LF280K; Go-E (openWB) Charger für e-Golf;


   
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(@und-mehr)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1148
 

Wenn das seine "Insel" ist und die 3000er an der sleben Phase anmelden wollte, verstehe ich dass der VNB danach fragt, ob da auch mal ein Elektriker drauf geguckt hat.

https://www.akkudoktor.net/forum/panels-wechselrichter-laderegler/vvictron-ess-nulleinspeisung-sollwert-netz-differenz-netzmessung-shelly-3em/

..,-


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1535
 

Ich war in meinem ersten Post von einer Steckersolaranlage ausgegangen. In Häusern mit Netzanschluss kann es keine Inselanlage geben.

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1535
 

@halsbonbon Und dann hat man ne Insel

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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(@h-milch)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 26
Themenstarter  

Zur Vorgeschichte, habe die reine Inselanlage aus Doofheit und Interesse im MaStR angemeldet.
Übliche mail vom Netzbetreiber, mai zurück ist reine Inselanlage, er "ist nicht anmeldepflichtig, bitte löschen."
Im MaStR gelöscht.
Jetzt kommt der Netzbetreiber mit der obigen Nummer. Nachweis, Inselanlage ist eine Inselanlage...
Somit, bevor ich dem Netzbetreiber versuche einen reinzuwürgen, meine Frage, ob es dafür irgendwo eine Rechtsgrundlage für gibt.
Danke

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren von H-Milch

   
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(@h-milch)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 26
Themenstarter  

@solarfreund Ja, hab ich schriftlich. Denke auch da wird nichts kommen, aber da frage ich lieber mal hier nach. Ggf haben andere ja auch das "Problem". Zumal schon zweite Schreiben, jetzt mit Vorbehalt der Kündigung Netzanschluss


   
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(@h-milch)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 26
Themenstarter  

@und-mehr anderes Haus, andere Anlage...


   
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(@h-milch)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 26
Themenstarter  

@halsbonbon Nein, da mit der Inselanlage nur Akkus geladen werden


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7741
 

Veröffentlicht von: @h-milch

aus Doofheit und Interesse im MaStR angemeldet.

Tja.  Was soll man noch dazu sagen. Ich hoffe du hast was draus gelernt.

Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.


   
Derpumba reacted
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(@und-mehr)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1148
 

Veröffentlicht von: @h-milch

@und-mehr anderes Haus, andere Anlage...

Ok, dann habe ich nichts gesagt,

Anmelden ist fast immer ein Fehler, es sei denn man steht auf Schmerzen.
Einige evus sagen ihren Kunden auch "bitte melden sie die Anlage nicht an unsere Software ist dafür nicht vorgehen".

..,-


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1448
 

Veröffentlicht von: @h-milch

@halsbonbon Nein, da mit der Inselanlage nur Akkus geladen werden

 

Und wohin werden die Akkus entladen?

Oliver

 


   
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 Tom
(@tom77)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 18
 

Veröffentlicht von: @solarfreund

Ich war in meinem ersten Post von einer Steckersolaranlage ausgegangen. In Häusern mit Netzanschluss kann es keine Inselanlage geben.

 

Warum kann es da keine Inselanlage geben? Ich überlege gerade ob ich im Keller ein zweites Leitungssystem lege und daran Multiplus, Akku und Solaranlage anschließe um meine Server zu versorgen. Das ist eine gut kalkulierbare Last mit wenig Schwankungen. Wenn sich das bewährt, dann kann ich mir vorstellen nach und nach mehr Verbraucher umzuklemmen, die Anlage wachsen zu lassen und ggf. wirklich irgendwann den Netzanschluss zu kündigen (nein, mit den Wintermonaten wird das wohl kaum passieren). 
Auf jeden Fall hätte ich zwei völlig getrennte Netze die auch nicht über einen Umschalter in Kontakt kommen. Somit ist für mich auch keine mittelbare Verbindung (z.B. über Netzumschalter oder ein Anklemmen des Akkus am 1. Hausnetz) gegeben. Jedoch lese ich die Aussage immer wieder. Kannst Du sie belegen?

 

Bereits Stromschläge bis 230V/16A überlebt. Persönliches Urteil: Nicht empfehlenswert.


   
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 Tom
(@tom77)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 18
 

Veröffentlicht von: @h-milch

Hab ich da was übersehen? Wo?

"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) § 17 Netzanschluss, Verordnungsermächtigung" ist Dein Freund 😉

"(1) Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben Letztverbraucher, [...] an ihr Netz anzuschließen, [...]" 
Der VNB (Versorgungsnetzbetreiber) ist also erstmal verpflichtet Dich anzuschließen.

"(2) Betreiber von Energieversorgungsnetzen können einen Netzanschluss nach Absatz 1 Satz 1 verweigern, soweit sie nachweisen[...]"
Jetzt wäre die Frage wie die Androhung der Kündigung begründet ist.

 

Wenn Du Dir also sicher bist das Du nichts zu verheimlichen hast, dann kannst Du Deinem VNB einfach schreiben das eine Inselanlage nicht "abnahmepflichtig" durch eine Elektrofachkraft ist, sie aber gerne bei begründeten Verdacht eine Elektrofachkraft beauftragen dürfen die Inselanlage in Augenschein zu nehmen.
In meinen Augen ist der Verdacht mit der Anmeldung hinreichend begründet. Insofern die Elektrofachkraft dann keinerlei Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz sieht, sollte sie das dem VNB bestätigen. Damit trägt dieser auch die Kosten. Wird er feststellen, dass Du z.B. mittels CEE-Steckdose Deine "Insel" unproblematisch an Dein Haus anhängen kannst oder die Akkus über das Hausnetz nachlädst, dann ist eine mittelbare Verbindung zumindest unterstellbar.
Dann wird sich da wohl auch ein Rechtstreit ergeben oder Du baust die Anlage ab.

 

 

 

 

PS: Ich bin weder Anwalt noch habe ich Ahnung von den Thema, also meine Aussage mit aller gebotenen Vorsicht aufnehmen. 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren von Tom

Bereits Stromschläge bis 230V/16A überlebt. Persönliches Urteil: Nicht empfehlenswert.


   
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