bananenrepublik
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Ich konnte das über mehrere Steckersolaranlagen lösen.
Anstatt eine mit der vollen Modul- und Wechselrichterleistung anzulegen einfach mehrere anlegen und die Leistungen entsprechend anpassen.
Also z.B. zwei Anlagen mit je 400W WR und 1700Wp Modulleistung.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
Danke für die Antworten. Aber zur Erinnerung: Ich habe das BKW im März im MaSTR angemeldet und dem Netzbetreiber gemeldet. Im März galt die 2000Wp/Grenze für die Module noch nicht. Oder liege ich hier falsch.
Im März galt die 2000Wp/Grenze für die Module noch nicht.
Richtig, die gilt auch heute noch nicht, aber die Eingabemaske beim Marktstammregister lässt nichts anderes mehr zu. Im Moment ist das etwas Chaos, die neuen rechtlichen Vorgaben sind noch nicht verabschiedet, aber einige Akteure passen ihre Abläufe schon darauf an. Wird schwer werden, da noch was anderes durchzubekommen, auch wenn es rechtlich vermutlich möglich wäre.
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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten
Ich würde denen freundlich zurückschreiben, darauf hinweisen, daß du deren Meinung zu Kenntnis genommen hast, die Mangels rechtsgültiger Begründung aber nicht teilst. Ansonsten hättest du deiner Pflicht der Anmeldung der Anlage vollumfänglich genüge getan. Damit ist der Vorgang für dich beendet.
Oliver
Auf die Frage ob ich neu anmelden muss oder ob die Meldung reicht
Wer viel Fragt, kriegt viel Antwort...
bekam ich als Antwort, 3400Wp seinen nicht zulässig.
Braucht dich nicht zu jucken.
Der NB hat dir nix zu erlauben oder zu verbieten.
Er darf deine Meldung zur Kenntnis nehmen. Fertig.
Du hast alle gesetzlichen Forderungen erfüllt.
Ich würde mich nicht auf weitere Diskussionen mit dem NB einlassen.
Auf die Frage ob ich neu anmelden muss oder ob die Meldung reicht
Wer viel Fragt, kriegt viel Antwort...
bekam ich als Antwort, 3400Wp seinen nicht zulässig.
Braucht dich nicht zu jucken.
Der NB hat dir nix zu erlauben oder zu verbieten.
Er darf deine Meldung zur Kenntnis nehmen. Fertig.
Du hast alle gesetzlichen Forderungen erfüllt.
Ich würde mich nicht auf weitere Diskussionen mit dem NB einlassen.
Ich denke das wird sich zeigen.
Ein Können ist kein Dürfen.
Schon vor dem Photokopierer und dem TeleFAXgerät konnte man zwei Anträge oder Formulare mit Kohlepapier in einem Durchgang ausfüllen.
Die ersten Neuanmelder nach neuer Art bekamen sogar zeitnahe Hausbesuche des VNB angeboten.
Ich denke das wird sich zeigen.
Was soll dazu ein Entwurf, der nicht gültig ist und von dem auch fraglich ist ob er gültig wird, beitragen?
Er hat alle zum jetzigen Zeitpunkt gültigen Gesetze erfüllt. Wenn die Gesetze sich ändern darf der NB evtl mit im das Streiten anfangen. Aber zum jetzigen Zeitpunkt wäre das nichts als vorauseilender Gehorsam.
@jay
Hier z.B. gab es nach deren maßgeblicher Regelung nie mehr als 600Wp plus etwas (bauartbedingt oder Kulanz).
Eingeben hätte man viel können. Wie es dort im März war weiß ich nicht, es wird aber heute noch genauso sein.
Im Zweifel kann man es aber nicht mehr eingeben.
Die ersten Neuanmelder nach neuer Art bekamen sogar zeitnahe Hausbesuche des VNB angeboten.
Auch wenn es jetzt gerade ein wenig in's OT abdriftet: gibt es tatsächlich Berichte darüber, dass jemand nach Umstellung des Registers sein BKW angemeldet hat und danach sich der VNB bei ihm gemeldet hat? Ich hatte bisher noch nichts darüber gehört oder gelesen (was nichts bedeuten muss).
Weit unten von @mottes der "DerDickeBaer" liest und schreibt in dem thread aber auch?
Hier z.B. gab es nach deren maßgeblicher Regelung nie mehr als 600Wp plus etwas (bauartbedingt oder Kulanz).
So unterschiedlich kann es sein.
Der NB kann und konnte zwar seine eigenen Formulare machen. Man war aber nicht verpflichtet, diese zu verwenden.
Hier habe ich damals im Formular bei "Panelleistung" "Variabel zwischen 800 und 3000Wp" eingetragen, sowie bei der WR leistung 600VA.
Genau das entspricht den Tatsachen und wurde auch so akzeptiert.
Gesetzlich gab (und gibt es auch jetzt) keine Beschränkung der Panelleistung, sondern ausschließlich eine der möglichen Einspeiseleistung der WR.
@jay
Wen es trifft, der merkt es an diesen penetranten Emails mit der Aufforderung die Daten zu korrigieren und ggf. erst dann die Meldung im MaStaDR zu machen oder zu erneuern.
Ich lese das Gesetz auch so, dass weiterhin die Anschlussbedingungen und Anwendungsregeln maßgeblich sein werden.
@derdickebaer
Mea Culpa.
Karfreitag war der 29.März. Ab Ostermontag, den 1.4. neue Eingabemaske.
Da niemand an den Feiertagen dagewesen sein wird kam es zu einer freudschen Fehlleistung. 🙄
@derdickebaer ich hab die Anlage in der Tat vor dem 01.04. angemeldet, und in der Woche drauf haben die Stadtwerke angerufen, und wollten die Anlage besichtigen. Ich habe sie aber auf den Mai vertröstet. da sie erst in der ersten Maiwoche aufs Dach kommen wird.