Hallo zusammen, lang ist´s her und seit meinen anfänglichen Schwierigkeiten mit dem Vermieter und dem Netzbetreiber kommt nun mein Nachbar hinzu....
dieser hat nun mit voller Absicht direkt vor der Balkonsolar ein paar Bäumchen gepflanzt, die mit Sicherheit schnellwachsend und auch groß werden.
Er hatte es mir ja schon angedroht, weil er das (PV) ja sch***e findet. Und ob es ihn blendet wüsse er ja auch noch nicht. Naja.
Darauf hatte ich ihm gesagt, dann müssen wir es wohl drauf ankommen lassen und abwarten. Versetzen oder Winkel verändern ist kein großes Problem, da in der Größenordnung das ja schnell erledigt ist.
Nun hat er die Baumreihe gepflanzt, aber nicht so, dass man man meinen könnte er möchte die Anlage einfach nur nicht mehr sehen von der Terasse aus, sondern direkt so davor, dass man eigentlich schon von Schikane reden kann.
Noch kurz als Hintergrundinfo: Die Grundstücke gehören einer Baugenossenschaft und ratet mal: der Nachbar ist auch noch Vorstand. 😒
Auch die Baugenossenschaft hat dem ganzen mit mehr als nur Murren zugestimmt:
A: weil es im Garten keinen rechtlichen Grund gibt, der dagegen spricht und
B: ich natürlich auch die geforderte Errichtererklärung gebracht habe. (VitaB)
C: noch den Eintrag im Register und Anmeldung beim Netzbetreiber (Ursprünglich nicht geplant)
jetzt bin ich schon die ganze Zeit auf der Suche ob man diese Bäumchen rechtlich entfernen lassen kann. Leider wird immer nur davon gesprochen, dass der Baum schon vor der Solaranlage da war, oder irgendwann so hoch gewachsen ist, dass dieser nun die Anlage verschattet.
Leider ist es ja in dem Fall genau anders herum. Solaranlage war zuerst da.
Mein Ansatz wäre im ABGB §47-49 aber es wird halt immer von Eigentümern gesprochen mit dem Grenzabstand zum Zaun. Leider befürchte ich, dass in diesem Fall die Baugenossenschaft als Eigentümer ihm mit Sicherheit schriftlich die Erlaubnis erteilt hat, näher als 1m zu pflanzen.
Auch befürchte ich, dass eine Schlichtung zu keinem guten Ergebnis für mich führen wird.
Morgen gehts erstmal zum Versicherungsvertreter und werd die Rechtsschutzversicherung um den Mietrechtschutz erweitern (wenn Nachbarschaftsstreit mit integriert ist)
Evtl hat ja jemand noch eine gute Idee. Wäre euch sehr dankbar.
mfg Franz
hier noch ein Bildchen. Ich hoffe man kann es erkennen. Vorallem wird sich in dem Bereich nie aufgehalten. Maximal auf der Terrasse welche sich links unten befindet. Selbst da nur abends wenn die Sonne sich ab 18uhr hinter den angrenzenden Häusern verdrückt.
ps. Die Bäume sind Kirschlorbeeren, die mal 3-4m hoch werden…
Mein Ansatz wäre im ABGB §47-49 aber es wird halt immer von Eigentümern gesprochen mit dem Grenzabstand zum Zaun. Leider befürchte ich, dass in diesem Fall die Baugenossenschaft als Eigentümer ihm mit Sicherheit schriftlich die Erlaubnis erteilt hat, näher als 1m zu pflanzen.
Auch befürchte ich, dass eine Schlichtung zu keinem guten Ergebnis für mich führen wird.
Morgen gehts erstmal zum Versicherungsvertreter und werd die Rechtsschutzversicherung um den Mietrechtschutz erweitern (wenn Nachbarschaftsstreit mit integriert ist)
Ich sach mal vorsichtig, eine Erlaubnis des Grundstückeigentümers kann die erforderlichen Abstände nicht außer Kraft setzen, falls es da überhaupt eine Grundstückgrenze gibt.
Die Erweiterung deiner Versicherung kannst du natürlich machen, allerdings dürfte die für Fälle, die schon vor dem Abschluß begannen, eher nicht zahlen.
Und ein ganz klein wenig kann ich den Nachbarn dann auch verstehen: dein Solargedöns auf Holzpalette mitten im Garten sieht schon ziemlich bescheiden aus.
Alles weitere wird dir dann wohl ein Anwalt sagen können, und dein Verhältnis zu den Nachbarn nicht unbedingt verbessern.
Oliver
auf dem Bild ist hinten scheinbar eine kleine Hütte. Wäre es eine Alternative die Module da drauf zu packen?
Das ist echt gemein. Ich würde deine Zeit und dein Geld anderweitig einsetzen. Jetzt wart doch erstmal ab bis das problematisch wird. Mit Ignoranz ärgerst du ihn am meisten. Dann fang ein Katz und Mausspiel an. Und Bau das immer etwas um. Ein bisschen höher, weniger aufgeständert und mehr Module. Vielleicht erledigt sich das von selbst.
6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀
Also das Solargedöns auf Paletten aufgeständert hat einen Grund: die Schattenseite lässt sich wunderbar mit Schattengewächsen vertikal nutzen. Und die offenen Seiten sollen auch noch Bepflanzungen bekommen. Ein Anstrich kommt auch noch hinzu.
ja ich mein ich gehe früh außer Haus und komme abends heim. Ich schaue nicht jedes Mal in den Garten. Wenn ich die Bepflanzung erst nächste Woche entdecke könnte es klappen mit dem Rechtschutz.
auf das Gartenhäusl hatte ich auch schon überlegt. Aber da wäre wieder die Baugenossenschaft daher gekommen mit ihrem Veto. Aber ein zusätzliches Gewächshaus hatte ich mir auch schon überlegt.😅 ich mein wenn der Nachbar es nicht sehen möchte, dann muss er die komplette Zaunfläche schon bepflanzen und nicht nur direkt vor Süden 🙈.
als ich mein Hochbeet aufgebaut habe, musste ich dieses auch mindestens 1m vom Zaun entfernt aufstellen. War eine Vorgabe vom VM. Dürfte es sogar schriftlich noch haben.
aber umbauen, höher, etc werd ich mir noch überlegen. Da es ja dem VM um die Ersterrichtung ging und um die „Einspeisesteckdose“ und solange ich nicht nicht da dran rumfummel kann ich mit dem Rest machen was ich Will. Vor allem da mein Errichter mich in die Anlage und Gefahren eingewiesen hat.
Hallo
Den Ball mit dem Rechtsanwalt würde ich in deinem Fall ganz flach halten.
Hast du für deine Freilandanlage eine amtliche Baugenehmigung?
Wenn jemand nämlich auf diese Idee kommt, hast du auf jeden Fall verloren.
mit freundlichen Grüßen
Thomas
Hast du für deine Freilandanlage eine amtliche Baugenehmigung?
Wenn jemand nämlich auf diese Idee kommt, hast du auf jeden Fall verloren.
Je nach Bundesland benötigt es dafür keine Baugenehmigung.
ps. Die Bäume sind Kirschlorbeeren, die mal 3-4m hoch werden…
Vergiss es, Kirschlorbeeren sind klassische Heckenpflanzen.
Sträucher in Heckgröße am Zaun musst du dulden. Falls die wirklich mal 3m hoch werden, kannst du immer noch zum Anwalt rennen.
..,-
vielleicht möchte der nachbar sich ja vor der bösen pv panel strahlung schützen, solche pfosten gibts zu genüge.
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
@leverkusen3 bei uns in Bayern/ Oberfranken sind freiflächenanlagen bis 3m Bauhöhe und max. 21qm Fläche genehmigungsfrei. Da kommt die BKS mit groben 3,5qm nicht mal ansatzweise hin und ner bauhöhe von 0,8m 😅 glaub mir diese Dinge habe ich schon lange vorher geklärt um meinen VM den Wind aus den Segel nehmen zu können.
@voltmeter Jap. Er hat von Haus aus schon nen Hass gegen die Anlagen und hat als Vorstand auch schon dafür gesorgt, dass die Baugenossenschaft BKS an ihren Mietshäusern nicht akzeptiert. Ich hoffe mal die Petition kommt durch und kann was bewirken. 🤷♂️
Er hat von Haus aus schon nen Hass gegen die Anlagen und hat als Vorstand auch schon dafür gesorgt, dass die Baugenossenschaft BKS an ihren Mietshäusern nicht akzeptiert.
mein kumpel hat auch so nen jammerlappen in der eigentümergemeinschaft
ich sag nur, die werden nicht ewig leben 😛
leider werden die aber wärend ihrem dahinsiechen noch genügend schaden anrichten
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
In solchen Fällen kann zu gegebenen Zeitpunkt C3H8NO5P dein Freund sein……
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