Mein Kampf mit dem ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Mein Kampf mit dem Vermieter/ Messstellenbetreiber

28 Beiträge
15 Benutzer
5 Reactions
2,609 Ansichten
(@fleischi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 65
Themenstarter  

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mich zwar hier schon durch so gut wie alle Themen durchgelesen die damit zu tun haben könnten, komme aber leider trotzdem nicht weiter. Daher nun kurz eine Info um was es mir geht und was ich bisher erlesen/recherchiert habe. Und dann noch abschließend die Frage dazu. Auch wenn ich nicht genau weis wie ich sie stellen soll LoL
Außerdem möchte ich hier euch auch meine Erfahrung und auch den Werdegang als Leitfaden für Euch zur Verfügung stellen.

Ich wohne in einem Mietreihenhaus einer Baugesellschaft. Mit Garten& Terrasse. Nachdem ich 1.malig vorsichtig wegen dem Aufstellen einer Balkonsolar angefragt habe (natürlich mit dem Ziel des Klimaschutzes) und mich auch angeboten habe als Tester für diese Anlage zur Verfügung zu stellen um Erfahrungen zu Sammeln, falls weitere Mieter in anderen Wohnungen mit Balkon oder Garten so etwas auch möchten dahingehend eine Vernünftige Lösung zu finden, um alle Glücklich zu machen.
Als Antwort hatte ich eigentlich mehr erwartet, aber es kam nur eine Standartisierte Antwort mit dem Hinweis, Brandschutz, Aufstellen, Versicherungschutz, Netzbetreiber usw. wo erst noch geklärt werden muss was überhaupt zulässig ist.

2 Wochen nach der Rückmeldung die ca 4 Wochen auf sich hat warten lassen, kam eine Mieterhöhung um 8% ins Haus und da ist mir dann die Hutschnur geplatzt und ich habe die Anlage im Garten aufgebaut.
Danach habe ich nochmals einen netten Brief geschrieben, darin habe ich auf
- die Thematiken des Brandschutzes https://www.pvplug.de/wp-content/uploads/2017/05/pi-berlin.testreport.20170520.pdf hingewiesen,
- die unendliche Geschichte mit der Einspeisesteckdose hingewiesen DGS - VS - VDE
- Anmeldemodalitäten beim Versorger und Martkstammdatenregister sind selbstverständlich mein Problem
- Stromzähler
- Versicherung habe ich ne Hausrat/Haftpflicht wobei mir nicht klar sein soll wie eine im Garten aufgestellte Anlage jemanden auf dem Kopf fallen soll oder durch Eisabfall jemand zu schaden kommen soll.

Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass ich mich an die anerkannten Regeln der Technik halte, ein Rückbau jederzeit möglich ist, ich keine Veränderung an der bestehenden Hauselektrik vornehme da ich mit einem Schukostecker in eine Steckdose gehe, an deren Sicherung nur Geräte betrieben werden, die zusammengerechnet nicht mal 1kw an Leistung ziehen.
Auf Anfrage hätte ich der Baugenossenschaft sogar noch die Datenblätter der Module und Wechselrichter, Zertifikat NA-Schutz und Einheitenzertifikat nachgereicht. Von mir aus auch noch die Anmeldungen und das Inbetriebsetzungsprotokoll.

Nach 4 Wochen kam dann nun eine "Vereinbarung" die ich eigentlich so definitiv nicht unterschreiben will und auch nicht einsehe:

die Punkte der Anmeldung, Nachreichen von Datenblättern, etc kann ja noch nachvollziehen und habe damit auch kein Problem.

jetzt aber die Knackpunkte:

Zitat:
- Die Steckverbindung muss ein, vom Elektrofachmann installierter berührsicherer Einspeisestecker, samt passender Einspeisesteckdose sein. Ein entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden.
- Nachweis über sach- und fachgerechte Montage und spätere Demontage (Unternehmererklärung)

meines Wissens nach dürfen Laien Balkonkraftwerke gem. VDE 0100-551-1 selbst anschließen. Außerdem beschädige ich im Garten nicht die Mietsache (das Haus oder die Wand). Im Mietvertrag ist auch nichts geregelt, was das aufstellen einer PV Anlage betrifft. Somit kann der Vermieter eigentlich den Nachweis der fachgerechten Montage nicht einfordern.

Und ja nochmals die Steckverbindung... wobei ich diesen ausführlichen Kampf auch schon fast heranziehen möchte https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?t=7212
Leider bezieht sich der Vermieter nicht auf die VDE aber ich gehe mal stark davon aus.

Auf der einen Seite habe echt Lust denen das Stuttgarter Urteil hinzuknallen und nochmals auf die Normen hinzuweisen bzw die zwei Punkte einfach rausstreichen und dann denen das so unterschrieben zurückgeben.
Im äußersten Notfall lasse ich es aber auch auf sich beruhen, unterschreibe nichts und warte auf weitere Post. Da wird es dann aber zu 99% zu einer Auseinandersetzung mit Anwalt kommen.
So als Randnotiz: Ich habe mich zumindest telefonisch schonmal mit der Verbraucherschutzzentrale und der DGS in Verbindung gesetzt, aber bevor die Vereinbarung ins Haus geflattert kam. Da ich mir soetwas schon gedacht habe.
Beide Institutionen haben mir gesagt, dass im Garten das aufstellen problemlos möglich ist.

So nun erstmal genug.
Evtl hat ja jemand ähnliche Erfahrungen bei Mietobjekten gesammelt oder kann auch von gegenteiligen berichten.
Mir bereitet Hauptsächlich die "fachgerechte Montage durch ein Unternehmen" Bauchschmerzen.

edit:
Der MSB verhält sich ähnlich unkooperativ und möchte natürlich eine Einspeisesteckdose und einen 2 Richtungszähler verbauen wofür ich sogar 84,50€ bezahlen soll. (habe aber einen rücklaufgesperrten Einrichtungszähler) ...
Bei dem werde ich das Formular der DGS vorlegen und dann wegrennen lol XD

(sorry falls der Titel zu gewagt ist, dann wird er natürlich geändert 😉 )


   
Zitat
solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1535
 

Ich kann verstehen, dass man das alles in Harmonie geklärt haben will. Aber was man so liest ist das häufig schwierig. Ich würde sagen einfach machen. Lass das einfach auf dich zukommen.

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
AntwortZitat
Stefanelo
(@stefanelo)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 844
 

HI

Das Problem ist, dass der Vermieter eine fachgerechte Installation fordern kann. Du kannst es natürlich so machen wie du es gemacht hast, aber dann wirst du dich wahrscheinlich gerichtlich auseinandersetzen müssen. Wir haben hier auch solche Mietgesellschaften und da gibt es von Bauvorschriften über Zähler bis zu Einheitlichkeit der Wohnsache alle möglichen Begründungen. Die wollen einfach keinen Stress und wenn jetzt alle auf die Idee kommen so ein Kraftwerk aufzustellen macht das jede Menge Arbeit. Daher heisst es meist nein.
Das mit dem Zähler weiss ich nicht genau. Hier in Saarbrücken verlangen die auch einen Zähleraustausch egal welche Anlage du anmeldest. Keine Ahnung ob die das dürfen, ich habe es da ich ja eine 7 kwp Anlage aufgebaut habe einfach machen lassen.

Bei solchen Dingen ist meine Erfahrung (hier aus der Nachbarschaft) Wer wenig fragt kriegt wenig blöde Anworten so traurig das ist. Die die versucht haben es offiziell zu machen schlagen sich noch mit Juristerei rum, während die anderen einfach gemacht haben.

Aber das ist überregulierter Beamtenstaat Deutschland mit Oberbefehlhshaber Stadtwerke, die festlegen dürfen was sie wollen wie mir scheint.( in Saarlois ist es überhaupt kein Problem das Ding anzumelden und zu betreiben. In Saarbrücken machen sie Stress wegen jedem Furz.

Stefan


   
AntwortZitat
(@fleischi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 65
Themenstarter  

ja einfach machen hätte ich eigentlich auch gerne gemacht. aber was ich vergessen habe zu erwähnen: mein Nachbar hockt im Vorstand dieser Gesellschaft und ist mega stinkig Mr. Green
denn er hasst PV Anlagen und findet es schon kacke überall in der Landschaft diese PV Parks zu sehen, usw.... bla bla bla.
deswegen wird mir warscheinlich das so derbe reingedrückt.

Aber mein Glück: man kennt ja immer jemanden, der jemanden kennt. somit werde ich warscheinlich zumindest offiziell alle Nachweise erbringen können. :shh:

womit ich mich dann nächstes Jahr warscheinlich mit einer Klage wegen Blendung herumschlagen darf... 😎


   
AntwortZitat
solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1535
 

Einfach auf dich zukommen lassen. Prinzipiell scheint es ja möglich mit ein paar Keilen zwischen den Beinen. Warte doch erstmal auf einen anwaltlichen Brief. Insbesondere da deine Anlage im Garten ist und scheinbar dynamisch geht das den Vermieter nichts an.

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
AntwortZitat
(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1448
 

Auf der einen Seite habe echt Lust denen das Stuttgarter Urteil hinzuknallen und nochmals auf die Normen hinzuweisen bzw die zwei Punkte einfach rausstreichen und dann denen das so unterschrieben zurückgeben.

Das Stuttgarter Urteil sagt aber sehr ausdrücklich, daß die Installation nur zulässig ist, „wenn diese baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht rückbaubar und fachmännisch ohne Verschlechterung der Mietsache installiert ist sowie keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgeht“. Im Verlauf des Prozesses hat das da extra ein Sachverständiger überprüft.

Aus der Nummer des Nachweises der fachgerechten Installation kommst du daher nicht so einfach raus. Da wird es auf beiden Seiten kompromißbereitschaft geben müssen.

Oliver


   
AntwortZitat
voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7737

   
Kojote reacted
AntwortZitat
DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

es kam nur eine Standartisierte Antwort mit dem Hinweis, Brandschutz, Aufstellen, Versicherungschutz, Netzbetreiber usw.
[...]
Danach habe ich nochmals einen netten Brief geschrieben, darin habe ich auf
- die Thematiken des Brandschutzes https://www.pvplug.de/wp-content/uploads/2017/05/pi-berlin.testreport.20170520.pdf hingewiesen,
- die unendliche Geschichte mit der Einspeisesteckdose hingewiesen DGS - VS - VDE
- Anmeldemodalitäten beim Versorger und Martkstammdatenregister sind selbstverständlich mein Problem
- Stromzähler
- Versicherung habe ich ne Hausrat/Haftpflicht wobei mir nicht klar sein soll wie eine im Garten aufgestellte Anlage jemanden auf dem Kopf fallen soll oder durch Eisabfall jemand zu schaden kommen soll.

Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass ich mich an die anerkannten Regeln der Technik halte, ein Rückbau jederzeit möglich ist, ich keine Veränderung an der bestehenden Hauselektrik vornehme da ich mit einem Schukostecker in eine Steckdose gehe, an deren Sicherung nur Geräte betrieben werden, die zusammengerechnet nicht mal 1kw an Leistung ziehen.
[...]
meines Wissens nach dürfen Laien Balkonkraftwerke gem. VDE 0100-551-1 selbst anschließen. Außerdem beschädige ich im Garten nicht die Mietsache (das Haus oder die Wand). Im Mietvertrag ist auch nichts geregelt, was das aufstellen einer PV Anlage betrifft. Somit kann der Vermieter eigentlich den Nachweis der fachgerechten Montage nicht einfordern.

Und ja nochmals die Steckverbindung... wobei ich diesen ausführlichen Kampf auch schon fast heranziehen möchte https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?t=7212
Leider bezieht sich der Vermieter nicht auf die VDE aber ich gehe mal stark davon aus.
[...]
Der MSB verhält sich ähnlich unkooperativ und möchte natürlich eine Einspeisesteckdose und einen 2 Richtungszähler verbauen wofür ich sogar 84,50€ bezahlen soll. (habe aber einen rücklaufgesperrten Einrichtungszähler) ...

Du hast gegenüber Deinem Vermieter Pflichten. Zu diesen Pflichten gehört, daß die Mietsache nicht beschädigt werden darf oder daß zum Mietende alle Änderungen rückgebaut werden müssen. Außerdem darf von dem, was Du an der Mietsache tust, keine Gefahr für die Mietsache oder für andere ausgehen. Das bedeutet in Deinem Fall:
Brandschutz: Deine Anlage darf nicht das Haus oder das frische, grüne Gras des Gartens mit dem Goldfischteich mit den Koi-Karpfen in Brand setzen. Ich denke mal, das sollte sich umsetzen lassen. Deine Anlage darf aber auch nicht bei Sturm davonflattern und eine Gefahr für den bösen Nachbarn werden. Das heißt, die Anlage muß tatsächlich wetter- und vor allem aber sturmfest montiert sein! Der Netzbetreiber und der ganze Zirkus geht Deinen Vermieter nichts an, wovon er sich gerne beim Studium der DSGVO überzeugen kann.

Einspeisesteckdose/Stromzähler
Daß bei einem neuem Zähler gleich die Kasse Deines Versorgers klingelt, hätten wir Dir schon vorher sagen können. Wenn Dein Zähler also wie bei Dir der Fall schon die Rücklaufsperre hat, dann würde ich meine Klappe halten, denn Du müßtest durch den Gewinn der Überschußeinspeisung erst mal die Kosten des Zählers und des Elektrikers erwirtschaften, bis sich das lohnt. Da ist es billiger, einfach gar nichts zu sagen und die Anlage einfach nur im MaStR zu registrieren. Natürlich muß die Anlage und das ganze Hausnetz so sein, daß ein Brand durch die 600 W ausgeschlossen ist. Wenn das Haus schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts gebaut wurde, könnten da möglicherweise Zweifel aufkommen. Also hoffentlich ist es etwas neuer. 😉

Eine Einspeisesteckdose würde ich definitiv nicht installieren, wenn es nicht gar unbedingt nötig wäre, und das aus folgendem Grund: Du hast doch in jüngeren Jahren mal ein Radio gebaut mit Netzstromversorgung. (Widersprich nicht, Du hast!) Das heißt, Du hast selber ein Haushaltsgerät gebaut und dies an einer Schukosteckdose angeschlossen - völlig legal, ist nicht verboten. Deine PV-Anlage ist im Prinzip nichts anderes, solange sie eben diesen Schukostecker hat. Wenn Du selber die Steckdose auf Deiner Terasse wechselst, dann begibst Du Dich tatsächlich auf Elektrikerterrain (in etwa so, wie wenn Du eine neue Deckenlampe anschraubst) und brauchst tatsächlich einen Elektriker. Deswegen -> Schuko! (Aber bitte unbedingt eine absolut wetterfeste Schukolösung wählen und die Steckdose irgendwie gegen die Unbillen des Wetters (Regen) schützen!)

Sollte Dir irgendwer wegen des Schukosteckers dummkommen, dann montierst Du halt einen sog. Personenschutzstecker, der noch zusätzlich zum NA-Schutz wirkt. Der Preis ist natürlich dabei, daß nach jedem Stromausfall der Personenschutzstecker manuell neu aufgetastet werden muß. :eh:

Daniel


   
AntwortZitat
(@fleischi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 65
Themenstarter  

danke für deine Antwort Grin
Ich kann beruhigen: Die PV Module sind aufgeständert auf aufgestellten Palletten. Der Spitze Winkel ist auch auf Holz fest montiert und das ganze System soweit in Sich gegen Umfallen gesichert durch alle 3 Seiten. Zusätzlich noch im Erdreich mit Spießen gesteckt. Glaube da kann Kyrill kommen XD

Die Unorthodoxe Art mit den Paletten aus dem Grund: Der Kompromiss bestand darin, dass die Frau da Irgendwie Blumen und so ein Zeugs anbringen kann damit es toll ausschaut... Ich bin mal gespannt auf April XD

Das Haus selber ist anfang 2000er erbaut. Also soweit mit vernünftigen Kabeln und Sicherungsautomaten ausgestattet.
Also die Steckdose auf der Terrasse lange ich nicht an. Brauche ich für den Elektrogrill im Sommer... das wäre kontraproduktiv und die 3,5kw Grenze wird dann warscheinlich ne enge Nummer.
Ich bin durchs zwangsbelüftete Kellerfenster gegangen und hab mir dort die Steckdose rausgesucht und habe dort den Schukostecker, den ich natürlich mit durch die Zwangsöffnung gefriemelt habe angeschlossen.

Das einzig dumme: ich bin zwar bestellte Elektrofachkraft. aber leider nur Typ2 für die Arbeit. d.h. im Privaten darf ich eigentlich nix anfassen... Aber da mein Konzern recht groß ist, hat sich ein Netter Kollege gefunden, der zur Not was austellen kann. :shh:
Ich konnte auch heute meiner Pflicht gar nachkommen und habe meinen Stromversorger das Formular des DGS für die Anlage reingereicht. Diesmal wollten se nichtmal den Nachweis NA- Schutz geschweige denn das Inbetriebnahmeformular XD
aber hauptsache Kohle haben wollen.... Naja ich hab mir den Eingang bestätigen lassen und nu reagiere ich einfach nicht mehr XD
Somit habe ich eigentlich alle Vorlagen meines nicht kooperativen Vermieters erfüllt. Nächster Zug bitte 😉


   
AntwortZitat
DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Die PV Module sind aufgeständert auf aufgestellten Palletten. Der Spitze Winkel ist auch auf Holz fest montiert und das ganze System soweit in Sich gegen Umfallen gesichert durch alle 3 Seiten. Zusätzlich noch im Erdreich mit Spießen gesteckt. Glaube da kann Kyrill kommen XD

Wieviele Erdspieße sind das und wie tief reichen sie ins Erdreich? Unterschätz die Kraft eines ausgewachsenen Sturms nicht, der ganze Dächer abdeckt, die ja auch befestigt sind! Wenn da nur vier Erdspieße sind, die 20, 30 cm in den Boden reichen, dann nützt das rein gar nichts. Das lupft Dir ein kleiner Aushilfswind mit Leichtigkeit aus dem Boden.

Daniel


   
AntwortZitat
(@fleischi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 65
Themenstarter  

So dann nach einer längeren Pause hat sich wieder etwas neues ergeben. 

mein Vermieter scheint zufrieden. Zumindest habe ich seit knapp 4 Wochen kein Veto oder sonstiges gehört. 

dafür hat sich Ende November mein Netzbetreiber gemeldet wollte den Zähler zum Zweirichtungszähler tauschen. Tauschen lassen habe ich ihn, da der NB das ja machen kann wie er möchte. Ist ja sein Eigentum. Leider kam gestern dann doch tatsächlich eine Rechnung über 100€ !mit Zahlungsziel 14Tage. Trotz meinem wiederspruch der Kostenübernahme bei der Anmeldung gem. dem DGS -Formular. Ich habe der Rechnung nochmals wiedersprochen und nochmals auf das MsbG hingewiesen. außerdem mit Anwalt gedroht und einen Artikel in der lokalen Presse angedroht.😅 

 

meine Vermutungen

1.sie wollen es trotzdem probieren

2. kurz vor Weihnachten ist sehr klug gewählt weil in den nächsten zwei Wochen mit Sicherheit kaum ein Anwalt erreichbar sein wird.

Ich bin mal gespannt ob in 14 Tagen die Mahnung ansteht oder ob der Netzbetreiber reagiert. 
evtl kennt ja jemand einen Anwalt der sich gerne darauf stürzen würde. So weit ich weis gabs diesbezüglich ja Deutschland soweit noch kein Verfahren oder? 

dann schonmal schöne Weihnachten 🥳


   
AntwortZitat
solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1535
 

Grundsätzlich finde ich dein Vorgehen gut. Das mit dem Anwalt würde ich nicht machen. Den musst du bezahlen. Oder hast du Rechtschutz? 
Aber eigentlich bist du doch dein bester Anwalt. Und du weißt doch Bescheid. Lass es einfach auf dich zukommen. Die Gesetze sind auf deiner Seite.

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
AntwortZitat
(@Anonym 3021)
Batterielecker Gast
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 371
 

@fleischi nur aus Interesse: Hast du den "-" im Titel absichtlich gesetzt...?

Grüße


   
AntwortZitat
latenight
(@latenight)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 1044
 

Hi,

als Vermieter als auch als Mieter kann man sich permanent Stöcker zwischen die Beine schmeißen. Da hilft reden oft mehr als alles andere. Sowohl beim Versorger als auch beim Vermieter sitzt ein Mensch, und der will möglichst wenig Arbeit und Probleme haben.

Wenn du nun einen Termin machst und wirklich Lösungsorientiert (passend zur Jahreszeit mit Plätzchen und Glühwein auftauchst) lassen sich viele Dinge ganz schnell lösen. Vor allem wenn man versteht "warum" die Gegenseite diese Dinge möchte.

Alle Seiten möchten gerne positive PR da ist so ein Testkanidat doch super. Sowohl Netzbetreiber als auch Vermieter auf dem Foto in der Lokalpresse, darunter ein positiver Artikel "Wir setzten uns für eine Ökologische Zukunft ein". Dann lassen Sie sich auch gerne dazu herrab beim Testkanidaten die Hälfte der Kosten selbst zu tragen...

Beitrag geholfen? Links unter dem Profil einen "Daumen hoch" geben.
PS: Bitte wenn ich angesprochen werde immer mit der ZITAT Funktion arbeiten, so bekomme ich in meiner Timeline angezeigt.


   
AntwortZitat
(@fleischi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 65
Themenstarter  

@donpepe23 ja ich hoffe doch das so der Titel auch als das verstanden wird was es ist. Leider ist es halt ein Kampf. Wie ich immer wieder feststellen muss. @latenight das habe ich am Anfang schon versucht. Leider nix gebracht. Weder beim Vermieter wo ich tatsächlich versucht habe mit dem eine gemeinsame Lösung für alle zukünftigen Mieter zu organisieren usw. Noch beim Netzbetreiber wo ich schon gleich pampig angemacht wurde wegen dem dgs Formular….

und ja Rechtsschutz habe ich. Von daher sehe ich es trotzdem entspannt. 


   
AntwortZitat
Seite 1 / 2
Teilen: