Ladegerät gleich Ne...
 
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Ladegerät gleich Netzanbindung?

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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 238
 

@solarheini Ein Anschluss zum Laden des Akkuspeicher ist und bleibt trotzdem ein Mittelbarer Anschluss.


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1044
 

@g1cs2009 

Der mittelbare Anschluss einer Erzeugungsanlage an das öffentliche Netz ist der Anschluss an die vorhandene Hausinstallation zum Zweck bzw. mit der Möglichkeit der Einspeisung in das öffentliche Netz.
Ein unmittelbarer Anschluss an das öffentliche Netz geschieht direkt, mit separater Leitung und dezidiertem Zähler zum Zweck der Einspeisung in das öffentliche Netz.

„Mittelbar“ ist nur anders, wenn man Drückeberger die Befreiung von der EEG-Umlagepflicht vereiteln muss.


   
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(@mischa)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 449
 

Eine Erklärung zur Definition:

Ich stecke meinen Toaster mittelbar in eine Steckdose, damit er funktioniert! Mein Herd dagegen steckt unmittelbar im Drehstromnetz.

Eine USV muss nicht angemeldet werden, weil sie keinen Strom in Netz einspeist! Wie ist es mit dem Akkuladen? Für mich genauso. Der Netzbetreiber möchte doch nur wissen, wenn eine größere Last angeschlossen (11KW Wallbox) oder Energie eingespeist wird. Also, wenn das Ladegerät unter 11KW hat ist alles ok, wenn der Akku dann noch auf Rollen und bewegbar ist, bist du SuperSave!

9,8KW/p Ost/West Fronius 8K 2020
1,2KW/p Süd 46° Micro-WR 2022
4,1KW/p Süd-Fassade 84°
14,4KW LiFePO4-Akku 2023
Deye 12K 2023
2,4KW/p Süd-Terrassendach 13° 2023


   
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(@lars72)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 96
 

Warum diskutiert und argumentiert ihr über/mit der EEG Umlage, wenn diese doch mittlerweile abgeschafft ist?


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1044
 

Veröffentlicht von: @lars72

Warum diskutiert und argumentiert ihr über/mit der EEG Umlage, wenn diese doch mittlerweile abgeschafft ist?

Weil es deshalb keine Inselanlagen geben soll, sobald öffentliches Netz auf dem Grundstück verfügbar ist?
Egal was und wie ist dann „mittelbar“ mit dem öffentlichen Netz verbunden.
Weil man „mittelbar“ wegen der EEG-Umlage verballhornt hat, nur der Einnahmen wegen?

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 4 Monaten von SolarHeini

   
g1cs2009 reacted
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(@nimbus4)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 301
 

Veröffentlicht von: @solarheini

Weil man „mittelbar“ wegen der EEG-Umlage verballhornt hat, nur der Einnahmen wegen?

Ganz genau:

Die EEG-Umlage ist der Schlüssel zum Verständnis der Regelungen rund um das Marktstammdatenregister.
Eine USV-Anlage ist im Gegensatz zu einer "Inselanlage", die nur im Winter über ein Ladegerät mit dem öffentlichen Netz verbunden ist, deswegen ausgenommen, weil sie keinen nennenswerten Energiedurchsatz hat und deswegen keine nennenswerte EEG-Umlage abzuschöpfen war.
Man muss zum Verständnis dieser Regelungen das "Techniker/Ingenieur-Gehirn" ausschalten und das "Steuereintreiber-Hirn" einschalten.

Bei den Belastungen, die das EEG im Moment für den Bundeshaushalt darstellt und der Haushaltssituation für 2025 würde ich nichts darauf wetten, dass die EEG-Umlage ein Relikt der Vergangenheit bleibt.


   
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HF_SPSler
(@hf_spsler)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 506
 

Veröffentlicht von: @nimbus4

Bei den Belastungen, die das EEG im Moment für den Bundeshaushalt darstellt und der Haushaltssituation für 2025 würde ich nichts darauf wetten, dass die EEG-Umlage ein Relikt der Vergangenheit bleibt.

 

Das sehe ich auch so bzw. mich beschleicht auch das Gefühl, dass die EEG Umlage wieder eingeführt wird. Der Topf ist nämlich leer und die Kosten für die Energiewende mit der Brechstange steigen ins Unermessliche... Da kommt ganz sicher noch was auf uns zu - selbst wenn es am Ende einfach nur anders benannt wird. Nur so mein Bauchgefühl.

 

1. 2,43kWp Trina Solar an MP2 3000 - 5kWh DIY / 14,3kWh Amy Wan Pack LiFePo >> Nulleinspeisung via SIEMENS S7 SPS
2. 12,3kWp JAM54D41 LB an 3x MP2 5000 - 48kWh LiFePo MPPT RS450/200


   
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 238
 

@mischa Naja, Supersave würde ich lieber nicht sagen. Aktuell etwas sicher ja, aber trotzdem ist ja ab 2024 jede neue Wallbox über 4,2kW sogar steuerfähig zu machen. Also 11kW ist da nicht mehr. Und jetzt keine Haarspaltereien ob der VNB es auch wirklich regelt oder nicht. Also deine rollende Batterie, Hust E-Auto Hust, bringt dir schon mal nichts.

Einziges was etwas bringt sind Powerstation und die sind wirklich mobil und NIRGENS am Hausnetz angeschlossen wenn man diese Richtig nutzt. Ladeleistung solcher Geräte am Netz ist auch auf 10-12A begrenzt. Aber zum Bewegen reicht nicht nur das Rollen, es muss, um als mobil zu gelten, schon von einer Person auch noch gehoben werden können. Warum haben Powerstations Erweiterungslimits? Technisch bestimmt nicht notwendig, aber viele, die ich kenne, haben das Limit von 2 oder 3 zusätzlichen Akkupacketen. Das ist schon noch gesetzlichen Anforderungen geschuldet, damit nicht einfach jeder Hirsel eine MEGA Wall mit den Teilen in ein Wohnhaus im 5. Stock ins Kinderzimmer bauen kann und schon hat man eine riesen Brandgefahr (irgendwann steigt durch die Masse der Akkus das Brandrisiko Exponentiell an.).

Genau so sind ja beim Netzbetreiber die Summe aller Wärmepumpensysteme zu melden wenn diese 4,2kW Leistung übersteigen, aber die wenigsten werden alle Luft/Luft Wärmepumpen gleichzeitig (Thema Gleichzeitigkeitsprinzip) auf volle Last laufen lassen und die Steuerung Taktet ja auch, weshalb wie beim E-Herd die volle Leistung nur kurz genutzt wird. Leider verpflichtet trotzdem das Gesetz zur Meldung und Schaffung der Steuerfähigkeit. So Lange kein Kläger, auch kein Ärger. 

Versteh mich nicht falsch, ich suche selber an Schlupflöchern, aber es ist nicht so einfach sich selber eine Lösung auszudenken, mit dieser aber auch durch zu kommen. Nur weil Du an ein Haus ein paar Räder Schraubst ist es kein Fliegender Bau oder gar Mobil. Der Amtsschimmel sagt, Du brauchst eine Baugenehmigung und wenn Du die Nutzungsuntersagung erstmal erhalten hast, dann hast Du sowieso verloren. Die Entscheidungspositionen sind leider nicht so der Fantasie zugeneigt. Ist halt typisch deutsch.

Ich kloppe mich mit dem Support, auch wenn er diesen Namen nicht verdient, vom  marktstammdatenregister da ich am 26.04.2024 ein BKW mit 5,6kWp Modulleistung und 600W Einspeiseleistung eintragen wollte. Ging nicht da die schon auf 2kWp begrenzt haben aber die 800W zugelassen haben. Das Gesetz war zu diesem Zeitpunkt durch den Bundestag aber noch nicht mal durch den Bundesrat und auch noch lange nicht im Bundesanzeiger. Trotzdem wurden die neuen Regeln einfach angewendet. Da kannst Du 5 mal recht haben, aber soll ich mich jetzt 5 Jahre für teuer Geld durch alle Instanzen klagen? Und ja, den Rechtsstreit zahlst dann selber, weil es kein Zivilverfahren ist. Nur die Gerichtskosten entfallen am Ende des Tages, aber der Anwalt wird nicht übernommen. Ich werde also die Anlage abmelden und 3 BKW (1 je Stromkreis also 3 Phasen) Anmelden und somit 6kWp Modulleistung und 800W Einspeiseleistung anmelden. Laut den Infos die ich gefunden habe wäre es rechtlich so erlaubt.

Also doch mehr Leistung als vorher und trotzdem vereinfachtes verfahren. Kommen dann 3 Growatt dran und fertig. Die Geregelt zum Stromverbrauch und dann hat man auch noch erlaubte 2,4kW Einspeiseleistung wenn diese nicht mehr als 800W ins Netz rückspeisen.

 

Ergänzend noch, ich stelle mich selber darauf ein, das wir in ein paar Jahren massive Besteuerung von selbsterzeugtem Strom haben werden wenn noch ein Netzanschluss vorhanden ist. Ich versuche alles soweit aus zu bauen, das wir im Ernstfall auch den Hausanschluss kappen lassen können. Es ist dann unbequem, ja, aber ich bin dafür freier in meinem Handeln.


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7549
 

Veröffentlicht von: @g1cs2009

Ergänzend noch, ich stelle mich selber darauf ein, das wir in ein paar Jahren massive Besteuerung von selbsterzeugtem Strom haben werden wenn noch ein Netzanschluss vorhanden ist. Ich versuche alles soweit aus zu bauen, das wir im Ernstfall auch den Hausanschluss kappen lassen können. Es ist dann unbequem, ja, aber ich bin dafür freier in meinem Handeln.

ich vermute das auch, für was anderes ist das mastr auch nicht geeignet. deswegen habe ich nirgendwo irgendwas gemeldet und den hausanschluss stillegen lassen.

wahrscheinlich einfach was dreistes, steuer per kwp installierter leistung eine art "solidaritätsabgabe". bevor der lastenausgleich beschlossen wird.

unangehnehme zeiten in denen wir leben, dem kasperletheater in berlin traue ich mittlerweile alles zu

 

brauche den stromanschluss eh nicht mehr.

höchstens als notfall für den baustromkasten wenn sturm blitz oder hagel meine pv zerstört. ist zwar versichert aber bis das erstezt wurde vergehen bestimmt ein paar monate.

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 238
 

@voltmeter ICh muss mal versuchen deine Anlage nachzuvollziehen, bekomme ich gerade noch nicht so hin auf die Schnelle, aber eigentlich hast Du mit dem 3 Phasig / 1 Phasig recht und ich muss eh noch warten bis ich bestellen kann, da beim Hauskauf immer noch Stillstand wegen Wegerechtsklärung ist. Ursprünglich wollte ich auch den 3 Phasen 10kW, aber weil er halt günstiger war als die Variante Je Phase einen und ich das bestehende Hausnetz nicht zu stark verändern wollte, aber die Grundlast ist ja echt gering bei uns. Kochfeld auf Gas, also "nur" 3 Splitklima je 2kW, Backofen und paar Maschinen. Einzig meine kleine Drehmaschine hat ein Danfoss 3 Phasen Umrichter, da brauche ich dann eine andere Lösung.

Warmwasser mit 3kWp Gleichstromheizstab und 200l Speicher geplant. Das sehe ich definitiv als 100% Insel an.

Theoretisch funktioniert ja der Reine Inselbetrieb in der Planung. Wie ist das bei Dir, klappt es auch ohne Generator oder wieviel Generatorleistung brauchst Du ca im Winter?


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7549
 

Veröffentlicht von: @g1cs2009

klappt es auch ohne Generator oder wieviel Generatorleistung brauchst Du ca im Winter?

bis jetzt 2 winter durch noch nie den generator laufen lassen müssen, ein paar wochen waren knapp man muss sich schon einschränken dh kochen über gas geschirr spülen von hand und wäsche waschen bei überschuss.

einmal musste ich für paar tage auf notbetrieb(nur noch haustechnik licht und kühlschrank da hatte ich aber noch 24kwh akku und die garage steht noch nicht wo der generator laufen würde)

 

wenn die garage steht kommt ja noch südwest fassade mit 3,5kwp und akku ausbau auf 80kwh dann ist eh alles easy

 

hier im ersten post unten sind die winterertäge

https://www.akkudoktor.net/forum/postid/331/

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
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(@jayha)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 77
 

@g1cs2009 

Warum willst du auf dein Recht einklagen?

Wenn das Gesetz nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht, dann nicht gültig. So einfach. Egal, was die sagen.

Lass dir die Ablehnung rechtsverbindlich schriftlich geben und betreibe es ohne Anmeldung. Damit hast du der Forderung, anzumelden, Genüge getan. Du kannst ja mitteilen, daß du es dann ohne Anmeldung betreibst. Sollen die anderen doch klagen.

Wichtig ist nur die begründete schriftliche Ablehnung. Meine Erfahrung ist, sobald es an die persönliche Haftung der Behördenmitarbeiter für deren Entscheidung geht, knicken die meisten ein.


   
AntwortZitat
(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 238
 

@jayha Jaa, versuch das mal beim Marktstammdatenregister. Ich hab jetzt aufgegeben und gut ist. Ja, ich weiß, die machen das extra, aber das MArktstammdatenregister agiert online NICHT wie eine Behörde. Und ich vertraue nach etlichen Erfahrungen in D nicht mehr auf den Rechtsweg und die richtige Rechtsabfolge. Mit der neuen Anmeldung läuft der Zähler mit 2 BKW halt rückwärts bis EWE wechselt und wenn die Dritte in betrieb geht, habe ich erstmal genug Tagsüber damit der Bezug enorm sinkt. Für anderes kommt noch eine Inselanlage,, welche ich aber ohne Netzbezug aufbaue.


   
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(@jayha)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 77
 

@g1cs2009 Kann ich durchaus nachvollziehen, daß man sich den Stress nicht antun will, zumal der Rechtsweg zumindest in erster Instant oft nicht gegeben ist. Und auf eine Berufung verzichten viele, weil ihnen das nicht wert ist. Aber so ändert sich auch nichts.

Mir ist es aber sowas von zuwider, daß irgendwelche lokalen Napoleons ihre vermeindliche Macht missbrauchen,  erst recht, wenn es zum Zeitpunkt nachweisbar kein gültiges oder geltendes Recht ist und auch nicht absehbar ist, das kommendes Recht rückwirkend gilt (was m.M.n. schon rechtswidrig ist).

Allerdings baue ich mir gerade als Alternative eine kleine Insel für meine Minimalversorgung auf, um durch Androhung von Abschaltung nicht erpressbar zu sein und jederzeit den Netzanschluss kündigen zu können, falls man mir doof kommt. Ich bin nach so vielen Jahren einfach müde - sollen die anderen sich rumärgern, ich igel mich ein. Da bin ich frei in der Anzahl der Panele - kommenden Winter wird die finale Testphase.


   
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 238
 

@jayha Ist ja bei uns auch nur die Vorbereitung auf so ein Szenario. Klar ist, wenn der Netzanschluss tot gelegt ist, ist es definitiv eine Insel. Ich werde mal schauen ob ich mir einen Generator als Backup auf Diesel selber bauen kann. Käufliche Systeme sind einfach zu teuer.


   
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