Ladegerät gleich Ne...
 
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Ladegerät gleich Netzanbindung?

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(@christianharm)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 42
Themenstarter  

Moin moin und hallo, liebe Forengemeinde.

Würde mich sehr über euren Rat zu folgender Frage freuen:

Wenn man eine Inselanlage betreibt, braucht man diese ja nicht beim Netzbetreiber anzumelden, da diese ja abgekoppelt ist vom Netz.

Wenn ich aber den Batteriespeicher dieser Anlage mit einem Gleichrichter vom Netz lade, weil z.B. nicht genug Sonne da ist, ist dann der "Tatbestand" der Netzanbindung gegeben, und diese deshalb meldepflichtig?

Meine pragmatische Meinung wäre nein, da ja das Wechselstromnetz nicht mit dem Wechselstromnetz der Inselanlage zusammen kommt. Lediglich der Schutzleiter ist in meinem Fall mit dem Hausnetz verbunden.

Aber vielleicht hat jemand von euch ja schon mal Erfahrung diesbezüglich gemacht, und kann mir Auskunft darüber erteilen.

Euch allen noch eine schöne Woche!

 

LG

Christian


   
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(@nimbus4)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 301
 

Die ursprünglichen Definitionen zu diesem "mittelbarem Anschluss" stammen aus der Zeit, als man auf Eigenverbrauch noch EEG-Umlage zahlen mußte.

Damals wäre das bei einem solchen "mittelbarem Anschluss" ganz klar der Fall gewesen. Praktisch die einzige Möglichkeit dem zu entgehen, war die Kündigung des Netzanschlusses.

Seit dem es praktisch keine EEG-Umlage mehr gibt, wird hier und anderswo alle paar Monate heiß darüber diskutiert, ob damit das Thema "mittelbarer Anschluss" auch hinfällig ist. Nach meinem Kenntnisstand gibt es dazu aber keine richterlichen Entscheidungen und es scheint auch niemand wirklich ein Interesse zu haben, solche herbeizuführen.

Also ein klassisches "wo kein Kläger, da kein Richter" und jeder macht, was er vor sich verantworten kann.

 


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1398
 

Veröffentlicht von: @nimbus4

wird hier und anderswo alle paar Monate heiß darüber diskutiert,

Eher alle paar Tage. Und trotzdem ploppt die Frage immer wieder neu auf, ohne Erkenntnisgewinn. Auch die tausendste Frage zum Thema ändert nichts an den Antworten.

 

Veröffentlicht von: @nimbus4

Nach meinem Kenntnisstand gibt es dazu aber keine richterlichen Entscheidungen und es scheint auch niemand wirklich ein Interesse zu haben, solche herbeizuführen.

Die rechtliche Lage hat sich nicht verändert. Es aber auch keine Urteile dazu, Bußgelder sind auch nicht bekannt geworden, und jeder Netzbetreiber reagiert unterschiedlich auf das Thema. Letztendlich ist der das, mit dem man sich rumschlagen muß.

 

Oliver

 

 


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7549
 

Veröffentlicht von: @christianharm

Wenn ich aber den Batteriespeicher dieser Anlage mit einem Gleichrichter vom Netz lade, weil z.B. nicht genug Sonne da ist, ist dann der "Tatbestand" der Netzanbindung gegeben, und diese deshalb meldepflichtig?

muss ein akkuschrauber lader auch angemeldet werden?

antwort nein, ein ladegerät kann nicht einspeisen es ist technisch nicht möglich.

 

wichtig ist das deine insel ac seitig komplett vom vnb netzt abgekoppelt ist (auch ein netz- notstromumschalter stellt so eine abkoppelung dar)

und für leute die nicht verstehen was ein netz notstromumschalter macht, einfach hier lesen:

https://www.akkudoktor.net/forum/postid/204404/

 

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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(@paddy72)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 888
 

Kann mich hier nur der Meinung der Vorredner anschließen. Ein Ladegerät stellt keine Kopplung mit dem AC-Netz des Versorgers her, es sollte sogar eine galvanische Trennung bereitstellen. Der Schutzleiter ist mit Erde (PE) verbunden und hat seinerseits keinerlei Kopplung (bis auf geringe kapazitive/induktive) zum Versorgungsnetz.

Wenn Du deine 'Insel' aber im Haus betreibst, das selbst einen Netzanschluß hat, dann ist es per Definition (s.o.) keine echte Insel (auch wenn es technisch eigentlich eine ist). Was ginge wäre z.B. Gartenhäuschen ohnen eigenen Netzanschluß etc. Wenn auch nur die Gefahr einer möglichen Kopplung besteht, ist es eigentlich keine Insel mehr.


   
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(@auric)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1982
 

1.) Es wird bestimmt irgend welche Gesetze oder Vorschriften geben die die Pfründe von Stadtwerken und anderen Gesellschaften schützen.

2.) Paragraph 1 Abs. 1 in Deutschland: Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.

 


   
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(@christianharm)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 42
Themenstarter  

Die Erklärung von Voltmeter und Paddy72 entspricht auch meinem Verständnis. Würde man anders argumentieren, müsste ja jedes andere Ladegerät auch angemeldet werden.

Dann sage ich euch erst mal vielen lieben Dank, und sehe dem Ganzen mal gelassen entgegen. Die Anlage steht übrigens in der Garage, auf welcher auch die PV montiert ist. Also nicht wirklich im Haus, und mit separat verlegten Kabeln zu jedem Verbraucher. Das "Inselnetz" hat also keinerlei direkten Kontakt zu irgendeiner anderen Stelle im Haus, welche an das öffentliche Netz angeschlossen ist.

Vielen Dank euch allen für die umfangreichen, und vor Allem sehr schnellen Antworten! Smile

Euch allen noch einen schönen Abend!

 

LG

Christian


   
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(@nimbus4)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 301
 

Veröffentlicht von: @christianharm

Die Erklärung von Voltmeter und Paddy72 entspricht auch meinem Verständnis. Würde man anders argumentieren, müsste ja jedes andere Ladegerät auch angemeldet werden.

 

Ihr blendet dabei aus, dass es urspünglich darum ging, jeden Nutzer von günstigem PV oder Wind Strom im EEG-Umlage-System zu halten, also zu verhindern, dass alle, die durch Selbstverbrauchsanlagen die Möglichkeit haben, sich diesem System entziehen.

Deswegen führt der Vergleich mit einem Ladegerät völlig am Thema vorbei.

Bei "mittelbarem Anschluss" war nie Netzsicherheit der entscheidene Punkt, sondern "Steuer-/Abgabengerechtigkeit".

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 4 Monaten von nimbus4

   
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(@christianharm)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 42
Themenstarter  

@nimbus4 

Aber heute geht es doch bei der Anmeldung in erster Linie um die Netzsicherheit, oder nicht? Es geht doch heutzutage darum sicherzustellen, das nicht, wie aktuell z.B. in Griechenland, das Netz große Probleme bekommt, weil zuviel Energie eingespeist wird, oder liege ich da falsch?


   
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(@nimbus4)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 301
 

Wenn das Marktstammregister notwendig wäre, um "Netzsicherheit" ( wie immer man das auch definieren möchte)  zu gewährleisten würde ich mir wirklich sorgen machen.

Wenn man in einem Netzbereich nach Minuten und Wochentagen die Einspeiseleistung der konventionellen Kraftwerke mit Daten zu solarer Einstrahlungsintensität und Winggeschwindigkeit korrelliert, wird man daraus ein besseres Modell der Wetter und Tageszeit abhängigen lokalen Einspeiseleistung ableiten können, als das mit einem Marktstammregister je möglich sein wird.

 

Meine persöhnliche Meinung ist, dass sich ein Marktstammregister besonders für eins eignen würde und zwar Steuerbescheide zu erstellen. Ob meine Einschätzung zutrifft, wird die Zukunft zeigen.

 

PS: Dass der lokale Netzbetreiber zur Netzplanung wissen muss, welche Erzeuger an welchem Leitungssegment seines Netzes angeschlossen sind, ist klar. Dazu benötigt man aber kein Marktstammregister.


   
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(@christianharm)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 42
Themenstarter  

@nimbus4 

Dann habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich meinte die Anmeldung / Registrierung beim Netzbetreiber, was, soweit ich informiert bin, bei "normalen" PV Anlagen doch erforderlich ist, oder nicht? Das MSDR hatte ich auch nicht erwähnt.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 4 Monaten von christianharm

   
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(@nimbus4)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 301
 

Das Marktstammdatenregister habe ich ins Spiel gebracht, da sich aus dessen Regularieren die Pflicht, eine "Inselanlage" auf einem Grundstück mit Netzanschluss dort anzumelden, ableitet.

Dass eine Anlage, die wirklich (nennenswert) einspeist beim Netzbetreiber angemeldet werden sollte, ist unstrittig.

Bei einer Anlage, die nicht einspeist, sondern nur gelegentlich als Verbraucher mit Leistungs-/Energieaufnahme in der Größenordnung anderer typischer Haushaltsgeräte auftritt, sehe ich dazu keinen technischen Grund.
Wenn die Netzbetreiber nicht dazu in der Lage wären, damit umzugehen, dass sich Verbrauchsmuster mehr und mehr von einem "Standardlastprofil" entfernen, hätten/bekämen wir ganz andere Problem.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 4 Monaten von nimbus4

   
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 238
 

Auch wenn das Gesetz für die "soziale" Gerechtigkeit der Staatsabgaben gedacht war, so haben die VNB das ganze zu ihrer Netzsicherheit umgemünzt oder argumentieren damit. Nach Gesetz ist es halt keine Inselanlage mehr und noch interessanter ist doch der Fakt, das Stromspeicher bisher NUR von der PV geladen werden durften und nicht aus dem öffentlichen Stromnetz. Mit der letzten Änderung dürfen diese erst Dynamisch geladen werden. Also sind die vermeintlichen "Inselanlagen" bisher sogar noch verbotener weise aus dem Netz geladen worden.

Eine echte Insel sehe ich im Siedlungsbereich nur bei einer Warmwassererzeugung per PV und Heizstab und als Notwassererwärmung ein Durchlauferhitzer in der Warmwasserleitung. Diese PV Insel kann nicht mit dem Netz verbunden werden, da DC und es wäre sehr erheblicher Aufwand notwendig um AC zu nutzen. Der Durchlauferhitzer ist im Wasserbereich und somit nicht mittelbar an der PV Insel.

Ich habe Jahre eine Insel mit eigenem AC Netz betrieben, ist auch nie jemand da gewesen. Denke die Aussage, wo kein Kläger.... sagt das richtige aus.


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1044
 

@g1cs2009 
Das Gesetz ist eindeutig:
Anlagen ohne mittelbaren oder unmittelbaren Netzanschluss sind weder melde- noch EEG-Umlagen pflichtig.

Um die EEG-Umlage auf Inselanlagen erheben zu können
wurde 2019 "mittelbar" in einem Schiedsspruch der Clearingstelle "neu definiert"!

Votum 2019⁄38.pdf (clearingstelle-eeg-kwkg.de)

Für die VNBs ist das nur eine Steilvorlage, die bis heute von der BNetzA so im Internet verbreitet wird.

Die EEG-Umlagepflicht hingegen gibt es nicht mehr.

SolarHeini


   
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(@christianharm)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 42
Themenstarter  

@solarheini 

Das ist ja echt der Hammer. Wenn ich so etwas lese weiß ich plötzlich genau, warum ich mir eine Wohnung in Spanien gekauft habe, und wohl auch in nicht allzuferner Zukunft dort leben werde...


   
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