@surolac Ja schon klar, aber ein Inverter der durchnudelt degradiert auch schneller. Bei den aktuellen Preisen ist es eher wurscht, ob die Panel die Grätsche machen oder der Inverter. Denke auch nicht, dass das bei den Panels die Hauptursache wäre sondern sich nur einer von mehreren Degradations-Faktoren leicht erhöht wärend die Inverter klar viel mehr schaffen müssen wenn sie die ganze Zeit 10kW oder mehr schieben und 500 W oder mehr Hitze erzeugen.
Damit dürfte deine ewige Behauptung NICHT einspeisende Anlagen, mit Bezug wären nicht anmeldbar wiederlegt sein.
was ist eigentlich dein problem, wenn leute ihre nicht mit dem vnb netz verbundene anlage nicht anmelden wollen?
hast du ihre pv bezahlt oder warum möchtest du das sie das tun was du willst?
vergiss es, es gibt leute die wollen das nicht anmelden selbst wenn das gehen würde. aus gutem grund.
und hier nochmal für alle zum nachlesen
https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Damit dürfte deine ewige Behauptung NICHT einspeisende Anlagen, mit Bezug wären nicht anmeldbar wiederlegt sein.
es geht vei dem nichtanmeldefähig nicht um "nicht einspeisende Anlagen" sondern um "nicht einspeisefähige Anlagen".
Damit ist der Punkt "Teileinspeisung" sachlich falsch. Die Texterläuterungen beziehen sich auf Nulleinspeisung.
Später wird dann nach dem Wechselrichter und dessen Leistung im Netz gefragt. Hier dann wahrheitsgemäß "0" einzutragen akzeptiert das System nicht.
Somit lässt sich eine Inselanlage dort nur mit Falschangaben anmelden.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
Und das ist jetzt sachlich von dir falsch. Es steht Eigenverbrauchsanlage bei der Netzargentur.
Und richtig es wird nach Wechselrichter gefragt und nicht nach einspeisende Leistung.
Selbst bei einer völligen Nulleinspeisung hat dein Wechselrichter ja eine Leistung oder nicht. Nach Einspeiseleistung wird überhaupt nicht gefragt oder?
Ganz einfach
Ja, kann man so anmelden. Sollte man aber nicht, weil dann das große Glücksspiel mit schlechten Chancen losgeht ob der VNB den nicht-einspeisefähigen WR ohne NA-Schutz akzeptiert. Es gibt immer Glückspilze die das durchkriegen aber typischerweise geht das in die Hose. Wenn man genug Kohle in selbiger hat kann man es drauf ankommen lassen und einkalkulieren die Anlage umbauen zu müssen.
Ich denke, wenn man konform sein wollte, bleibt nur der Umbau auf Inverter mit NA-Schutz und Netzanbindung.
Sonst bleibt einem die Klappe zu halten und zu hoffen das den relevanten Leuten die 100qm Solar auf dem Dach nicht auffallen. Früher oder später wird es das. Und spätestens jetzt muss man sich für obige Lösung oder die Verabschiedung des VNB entscheiden.
So ist es halt. Der Klageweg dürfte aussichtslos sein.
Jetzt kommen wir der eigentlichen Sache langsam näher. Fehlender NA Schutz? Und genau an dem hört der Spaß auf und fängt die Schweinerei an 🤢 🤮
Wenn ihr irgendwelche Anlagen betreiben wollt die nicht dem allgemeinen Stand der Technik und das ist in D die VDE 4105-2018 betreiben wollt dann habt doch wenigstens den Arsch in der Hose und benennt es auch genauso. Und sucht nich fadenscheinige Ausreden der Nichtanmeldbarkeit.
es geht vei dem nichtanmeldefähig nicht um "nicht einspeisende Anlagen" sondern um "nicht einspeisefähige Anlagen".
Ja, die sind wörtlich im Text der Verordnungen nicht vorgesehen. Letztendlich entscheidet dann ein Richter, ob das dann eine teileinspeisende Anlage, oder eine Insel ist - wenn’s jemals soweit kommt.
Oliver
Wenn ihr irgendwelche Anlagen betreiben wollt die nicht dem allgemeinen Stand der Technik und das ist in D die VDE 4105-2018 betreiben wollt dann habt doch wenigstens den Arsch in der Hose und benennt es auch genauso.
Und genauso ist es wichtig zu erwähnen, dass bei einer Norm nicht der Wortlaut gilt, sondern der technisch erzielbare Stand.
Man kann also etwas machen, was in technischer Beurteilung "gleichwertig" ist.
Normen sind keine Gesetze.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
Völlig richtig. Trotzdem gilt die Einhaltung des NA Schutzes und ist ein Ausschlusskriterium bei der Anmeldung. Und das ist gut und richtig so
Und es ändert auch nichts daran, das die Aussage das nicht einspeisende Anlagen NICHT ANMELDBAR SIND schlicht und ergreifend falsch ist. Punkt
Jetzt kommen wir der eigentlichen Sache langsam näher. Fehlender NA Schutz? Und genau an dem hört der Spaß auf und fängt die Schweinerei an 🤢 🤮
Wenn kein Netz angeschlossen ist braucht es auch keinen Netz- und Anlagenschutz.
Der NA-Schutz soll sicherstellen das bei Netzausfall das Systen keinen Strom mehr ins Netz einspeist. Das ist bei Inseln ja gerade konstruktiv schon gegeben.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
Jetzt kommen wir der eigentlichen Sache langsam näher. Fehlender NA Schutz? Und genau an dem hört der Spaß auf und fängt die Schweinerei an 🤢 🤮
Immerhin brauchen wir jedes Mal weniger Seiten um an den Punkt zu kommen wo klar wird, dass du nicht verstehen kannst/willst was der Netz- und Anlagenschutz (NA Schutz) ist.
Auch dieses Mal wird eine Erklärung nicht fruchten, du wirst Minuten, Tage, Wochen oder Monate später den albernen Quatsch wieder auspacken.
Wenn du einen OFFGRID Wechselrichter um einen NA Schutz ergänzen würdest (zusätzlich, extern, Q-Relay Enphase etc.) würde er keinen Strom produzieren können, niemals.
Der NA hätte nie ein Netz auf das er sich synchronisieren könnte, würde stets den Netzausfall annehmen und die Produktion abbrechen müssen (der NA wäre stets getrennt).
Dem DKE/VDE/VNB usw. kommt dieser Irrglaube gerade recht.
So gestehen sie der Insel eine Netzparallelität von weniger als 100ms zu.
Man unterstellt einen netzparallelen Anschluss, schließt den zumindest nicht aus.
Weniger als 100ms und 0ms sind aber ganz andere Geräte.
Es ist nicht die Schweinerei die da anfängt ...
Du brauchst mir keinen Vortrag über NA Schutz halten, ich habe mich intensiv damit beschäftigt.
Trotzdem ist deine Aussage FALSCH. Nicht einspeisende Anlagen aber mit Bezug sind problemlos anmeldbar.
Wenn du schreibst Anlagen ohne NA Schutz sind nicht anmeldbar und dürfen nur betrieben werden, wenn sie nur mit "erheblichen technischen Aufwand" mit dem Netz verbunden werden, dann werde ich mit keiner Silbe widersprechen
Du brauchst mir keinen Vortrag über NA Schutz halten, ich habe mich intensiv damit beschäftigt.
Trotzdem ist deine Aussage FALSCH. Nicht einspeisende Anlagen aber mit Bezug sind problemlos anmeldbar.
Wenn du schreibst Anlagen ohne NA Schutz sind nicht anmeldbar und dürfen nur betrieben werden, wenn sie nur mit "erheblichen technischen Aufwand" mit dem Netz verbunden werden, dann werde ich mit keiner Silbe widersprechen
Da habe ich meine Zweifel, wie sonst kann man den NA in dem Zusammenhang anführen?
Der technische Aufwand um den Wechselrichter einer OFFGRID Anlage mit dem öffentlichen Netz zu verbinden ist im Zweifel immens (kostspielig).
Das Ding geht sofort kaputt.
Das warum habe ich dir bereits in einem anderen Threat zur Genüge erklärt. Warum ich den NA Schutz bei jegliche möglicher Verbindung mit dem allgemeinen Netz für wichtig, "überlebenswichtig" halte