Dann frage ich mich, warum die zig-tausend USV Systeme die so im Einsatz sind nicht angemeldet werden müssen.
Immerhin handelt es sich um Stromspeicher die unmittelbar ans Netz angeschlossen sind.
Und da passiert nicht anders als bei "uns". Strom aus dem Netz läd bei bedarf einen Akku aus dem die Endgerät mit 230V Wechselstrom betrieben werden.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
Dann frage ich mich, warum die zig-tausend USV Systeme die so im Einsatz sind nicht angemeldet werden müssen.
wahrscheinlich weil diese irgendwie normiert sind und so nach der norm nicht rückspeisen können
aber sowas müsste eigentlich auch für eine halbinsel gelten wenn diese einer gewissen norm entspricht
bei der vielzahl an pv wr besonders aus china ist das nicht immer sebstverständlich dass diese bei netzausfall nicht ins netz rückspeisen
da muss es einfach eine eindeutige norm geben wenn der wr dies erfüllt ist das wie eine usv anzusehen. die gibt es sogar auch, soweit ich weiß. ist die vde 4105
das dumme ist nur wer kontrolliert das dann dass der wr diese norm erfüllt.
wenn man sagt der betreiber dann wird nie was angemeldet auch wr die es nicht erfüllen, also muss es jemand geben der das überprüft.
blöd ist nur sobald man irgendetwas versucht anzumelden bekommt man massive probleme mit den brüdern. selbst wenn man nichts einspeist.
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Hier die rechtliche Grundlage:
Siehst du, genau da beginnt das Problem:
Lies Mal deinen eigenen Link.
Das steht:
" Verordnung über...."
Ist eine Verordnung ein Gesetz?
Ich gebe zu,
Das das nicht einfach ist.
Das ich davon keine Ahnung habe.
Dass ich nicht betroffen bin.
Dass ich einen solchen Hals auf solche undurchschaubar Bürokratie habe, das ich mir erst vorführen lasse, was eigentlich technisch notwendig und sinnvoll ist.
Und bis dahin mache ich das, was ich im Beruf 30 Jahre lang gemacht habe:
Ich ignoriere und breche Normen, indem ich etwas neues auf gleiche Erfüllung des Normenziel prüfe und mir das von eine unabhängigen Stelle bestätigen lasse.
Früher war das die firmeneigene Arbeitssicherheit, zukünftig wird das ein gerichtsbestellter Gutachter sein müssen.
Aber eines weiss ich: bisher haben meine Einschätzungen immer standgehalten.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
Geben diese USVs 230V Wechselstrom raus ? Hat mal wer einen Link zu einer die nicht angemeldet werden muss ? Nur aus Interesse
Dann frage ich mich, warum die zig-tausend USV Systeme die so im Einsatz sind nicht angemeldet werden müssen.
Immerhin handelt es sich um Stromspeicher die unmittelbar ans Netz angeschlossen sind.
Und da passiert nicht anders als bei "uns". Strom aus dem Netz läd bei bedarf einen Akku aus dem die Endgerät mit 230V Wechselstrom betrieben werden.
Genau.
Und das wird das erste sein, was man mit Hilfe eine Gutachters für das Gericht aufdroselt und sich den unterschied erklären lässt.
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Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
Geben diese USVs 230V Wechselstrom raus ? Hat mal wer einen Link zu einer die nicht angemeldet werden muss ? Nur aus Interesse
suche einfach einen Link zu einer, die angemeldet werden muß.
Oder kontaktiere Eaton, einer der weltweit internationalen ist Anbieter. Bei denen habe ich 6 stellig gekauft.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
Geben diese USVs 230V Wechselstrom raus ? Hat mal wer einen Link zu einer die nicht angemeldet werden muss ? Nur aus Interesse
https://www.battery-direct.de/apc-usv-anlagen/apc-usv-neu.html
Die USV's gibt es seit Jahrzehnten.
Auch Elektroautos und Plug-in Hybride, deren Akkus wieder 230V und bis zu 16A abgeben.
Ich verordne die Nachbesserung der Verordnung Punkt
Siehst du, genau da beginnt das Problem:
Lies Mal deinen eigenen Link.
Das steht:
" Verordnung über...."
Ist eine Verordnung ein Gesetz?
Ok, dann können wir uns aber zumindest darauf einigen: Wer sich an diese behördliche Verordnung hält, der muss eine Nulleinspeiseanlage, die mit dem öffentlichen Netz verbunden ist, auch anmelden.
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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten
Ja.
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Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
Auch Elektroautos und Plug-in Hybride, deren Akkus wieder 230V und bis zu 16A abgeben.
stimmt, V2G und V2L hab ich ganz vergessen
müsste man theoretisch auch anmelden...
und ganz böse sind noch die e autos mit solardach... die auch strom abgeben können...
einfach ein desaster
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Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
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Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Dann frage ich mich, warum die zig-tausend USV Systeme die so im Einsatz sind nicht angemeldet werden müssen.
wahrscheinlich weil diese irgendwie normiert sind und so nach der norm nicht rückspeisen können
aber sowas müsste eigentlich auch für eine halbinsel gelten wenn diese einer gewissen norm entspricht
Technisch sieht das aber anders aus.
Wir haben größere (120kVA, 200kVA) Doppelwandler-USVen (online USV) eines italienischen Herstellers im Einsatz.
Die können laut Datenblatt nicht rückspeisen. Wenn ich aber einen „geheimen“ Code eingebe, dann wird der elektronische Bypass aktiviert und der Wechselrichter bleibt an und die USV speist dann doch ein. Das wird laut einem Techniker für Tests verwendet. Manchmal hat man auf der USV nicht genug Last während der Überprüfung (oder es ist vorgeschrieben, dass ein Test mit z.B. 50% Last ausgeführt wird). Dann kann man der USV sagen, dass sie 50% Last macht und die Differenz zur Last wird dann eingespeist (analog zum Probelauf einer NEA, den man mit fest eingestellter Last auch Netzparallel fährt).
(mir wurde mal gesagt, dass die Netzparallel-Probeläufe der NEA von den Stadtwerken auch nur toleriert werden und man eigentlich nicht einspeisen dürfte und stattdessen eine Lastwiderstandsbank bräuchte, die bei einigen 100 kVA die ganze Sache deutlich komplexer machen würde)
Die USV hat auch garantiert keinen NA-Schutz und angemeldet werden muss auch keine USV.
Jetzt werden aber an USV und Halbinsel zwei unterschiedliche Maaße angelegt:
1. bei einer USV wird nichts hinterfragt, alles OK (so wie es sein muss!)
2. bei der Halbinsel wird alles in Frage gestellt (was ist wenn, …)
Dabei wäre es so einfach: die MSB könnten einfach immer und für alle Zweirichtungszähler einbauen. Halbinsel/Nulleinspeisung wird einfach ohne Anmeldung akzeptiert und erst wenn der Zähler einspeiseseitig über einem bestimmten Limit liegt, kann dir der NB auf die Finger klopfen „du speist ein, melde deine Anlage an“. Bleibt der Wert unter einer Toleranzgrenze wird nichts hinterfragt und gut is.
@carolus Schon mal die StraßenverkehrsORDNUNG in Zweifel gezogen?
Eine Verordnung unterscheidet sich vom Gesetz vor allem dadurch wer sie erlässt / erlassen darf.
Gesetze werden durchs Parlament erlassen. Irgendwelche Zustimmungen Bundesrat.. mal außen vor gelassen.
Verordnungen werden durch den zuständigen Minister erlassen, der vorher durch ein Gesetz, hier Straßenverkehrsgesetz, dazu ermächtigt wurde.
Gerade dadurch kann auf Veränderungen schneller reagiert werden, weil nicht erst das Parlament über irgendeinen Furz, was kostet Parken in Feuerwehrzone?...., abstimmen muss. Das macht der Verantwortliche "alleine".
Mach doch bei nächster Gelegenheit mal was überschaubar teures und mäßig gefährliches im Straßenverkehr falsch: Ohne Parkscheibe parken z.B.
Gegen die Knolle gehst Du dann mit der Verordnungsbegründung vor und berichtest vom Ausgang des Gerichtsverfahren. Bitte!
Wenn der WR bei Netzausfall einspeist und der Elli auf der anderen Seite Du bist und gerade eine gepflastert bekommst, dann siehst Du das bestimmt anders.
Lasst grüne Männchen die Däumchen senken
weil nicht erst das Parlament über irgendeinen Furz, was kostet Parken in Feuerwehrzone?...., abstimmen muss. Das macht der Verantwortliche "alleine".
Sehr schön.
Dieser Finanzrahmen ist bis heute nicht festgelegt, und nichtmal die genauen Bedingungen, siehe Eingangspost.
Und parken in der Feuerwehr Zone hat ein klares Ziel: Personensicherheit.
Und jetzt darfst du raten, welchen Unterschied die drei Dinge machen.
und der 4 Punkt ist, habe ich schon gesagt, dagegen sind Rechts mittel möglich, letztendlich entscheiden DANN Gerichte.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
Dabei wäre es so einfach: die MSB könnten einfach immer und für alle Zweirichtungszähler einbauen. Halbinsel/Nulleinspeisung wird einfach ohne Anmeldung akzeptiert und erst wenn der Zähler einspeiseseitig über einem bestimmten Limit liegt, kann dir der NB auf die Finger klopfen „du speist ein, melde deine Anlage an“. Bleibt der Wert unter einer Toleranzgrenze wird nichts hinterfragt und gut is.
Gute Lösungen müssen einfach sein.
Man könnte sogar noch die Einspeisung mit dem Bezug (beliebig verzerrt) verrechnen, wie beim Ferraris.....
Man könnte sogar noch die Einspeisung mit dem Bezug (beliebig verzerrt) verrechnen, wie beim Ferraris.....
Schweden macht das. Und existiert immer noch.
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