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KFW 458 - Förderung von Wärmepumpen bei Eigenleistung ab August 2024

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(@rasti)
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Hallo,

ich möchte meine Wärmepumpe in Eigenleistung einbauen und bei der KFW Förderung fürs Material beantragen.

Wie das geht steht prinzipiell hier :

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/

Siehe Abschnitt "So funktioniert's"   ....in Kurzform steht da

1) Energieberater beauftragen, der muss das ganze begutachten und eine ID als Bestätigung zum Antrag (BzA-ID) rzeugen, die braucht man bei Antragsstellung

2) "Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Ihrem Fach­unternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förder­zusage für Ihr Vorhaben erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Um­setzung der beantragten Maß­nahme ergeben."

3) Zuschuss online beantragen, dafür brauche ich die o.g. BzA-ID und den Lieferungs- oder Leistungsvertrag

4) Wenn Zusage da ist, Heizung einbauen (lassen)

5) Alle Nachweise (Rechnungen und Bestätigung vom Energieberater oder Fachunternehmen einreichen (geht wieder über eine Online ID) und Zuschuss ausgezahlt bekommen

 

Für die Förderung des Materials bei Selbsteinbau (mein Fall) bedeutet das

a) Energieberater beauftragen - da habe ich einen, Problem des Antrags und der Bestätigung des Einbaus ist also für mich gelöst

b) Ich benötige eine Firma, die günstig (Panasonic-) Wärmepumpen und auch welche die das ganze Installationsmaterial liefert. Problem : Bis Förderzusage darf nix gekauft werden, sonst ist die Förderung futsch !) . In der Auftragsbestätigung des Lieferanten muss drinstehen, dass der Vertrag aufgelöst wird, wenn keine Förderzusage kommt ODER dass der Vertrag erst bei Förderzusage in Kraft tritt.

Das ganze gilt so ab 1.9.24 . Bis 31.8.24 kann ich noch einfach bestellen und einbauen. Antrag muss ich dann bis 30.11.2024 einreichen. Der wird dann genehmigt

Ich werde bei mir meine Wärmepumpe und das ganze Material wohl noch im August kaufen und den Antrag dann bis 30.11.24 stellen.

Also bei mir geht es gerade noch so ohne diese dämlichen Vertragsbedingungen

In der Familie (Eltern, Geschwister) soll aber auch in den nächsten 1-2 Jahren in Eigenleistung eine WP installiert werden, natürlich mit Förderung.

Da brauche ich zwingend einen oder mehrere Lieferanten, die bei der "aufschiebenden oder auflösenden Bedingung" im Liefervertrag mitspielen.

Hat da jemand praktische Erfahrungen mit der ab 1.9.24 verpflichtenden Variante ? Am besten konkret Firmen die bereit sind unter dieser Bedingung Wärmepumpe, Heizungsmaterial und Elektromaterial zu liefern.

Bitte keine politische Diskussion über diesen bürokratischen Unsinn, ich suche praktische Hilfestellung...

Viele Grüße

Ralf

 

 

 

Dieses Thema wurde geändert Vor 1 Monat 2 mal von rasti

   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
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Ich verstehe diese "auflösende bzw. aufschiebende Bedingung" nicht. Was ist damit gemeint, so in verständlicher Sprache?

Ich frage, weil mir unklar ist, ob Lieferanten da irgendein Risiko eingehen oder ob das nur ein Proforma-Satz ist, den sie aufschreiben müssen. Schlussendlich wollen Lieferanten ja was verkaufen und orientieren sich an Marktbedingungen, wenn es keine gravierenden Nachteile oder Risiken gibt.

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(@rasti)
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Veröffentlicht von: @win

Ich verstehe diese "auflösende bzw. aufschiebende Bedingung" nicht. Was ist damit gemeint, so in verständlicher Sprache?

hab ich oben ja versucht zu erklären =>  Bis Förderzusage darf nix gekauft werden, sonst ist die Förderung futsch !) . In der Auftragsbestätigung des Lieferanten muss drinstehen, dass der Vertrag aufgelöst wird, wenn keine Förderzusage kommt ODER dass der Vertrag erst bei Förderzusage in Kraft tritt.

War das noch zu unverständlich ?

Ich frage, weil mir unklar ist, ob Lieferanten da irgendein Risiko eingehen oder ob das nur ein Proforma-Satz ist, den sie aufschreiben müssen. Schlussendlich wollen Lieferanten ja was verkaufen und orientieren sich an Marktbedingungen, wenn es keine gravierenden Nachteile oder Risiken gibt.

Es wird halt schlechter für Lieferanten planbar. Die Förderung gibt es nur solange wie Geld im Topf ist. Wenn 100 Leute eine WP bestellen und Förderantrag stellen und Förderantrag abgelehnt wird, müssen die die WP nicht abnehmen bzw. können das teilweise wg. enger Finanzen nicht

Ein Risiko der Art "ich liefere was bekomme aber kein Geld" haben Lieferanten (oder Heizungsbauer....wenn man einbauen lässt) eher nicht, denn es wird ja nur geliefert oder eingebaut nach Förderzusage.

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Monat von rasti

   
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Win
 Win
(@win)
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Ah verstehe, du musst sozusagen schon den Kaufakt machen, um die Förderung zu beantragen. Geliefert wird noch nichts. Erst wenn die Förderung durch ist, wird geliefert. Und sollte die Förderung nicht gewährt werden, wird der Kauf rückgängig gemacht.

Ein Risiko sehe ich da für den Lieferanten, wenn es um längere Zeitspannen als 2-4 Wochen geht: Bei größeren Sachen können die sich das ja nicht auf Lager legen, sondern werden erst dann bestellen, wenn geliefert werden soll. Die haben ja auch nicht beliebig Lagerplatz. Jetzt könnte es passieren, dass die Preise dann deutlich höher sind oder ein Lieferengpass besteht, und sie ihre Pflicht aus dem Vertrag nicht erfüllen können.

Wenn es nur um kurze Zeitspannen bis 4 Wochen geht, sehe ich eigentlich kaum Probleme für die Händler, insofern gehe ich dann davon aus, dass die sich drauf einstellen. Aber natürlich nicht alle, nur die, die interessiert sind an solchen Förderkunden.

Wie läuft das dann eigentlich mit der Bezahlung? Zahlst du schon bei Kaufakt oder erst kurz vor Lieferung? Das wäre dann ja auch ein persönliches Risiko, wenn man sofort bezahlt. Dann könnte die Firma inzwischen pleite sein, wenn geliefert werden soll.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Monat 2 mal von Win

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(@rasti)
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Veröffentlicht von: @win

Ah verstehe, du musst sozusagen schon den Kaufakt machen, um die Förderung zu beantragen. Geliefert wird noch nichts. Erst wenn die Förderung durch ist, wird geliefert. Und sollte die Förderung nicht gewährt werden, wird der Kauf rückgängig gemacht.

Der Ablauf ist wohl so..... nur anscheinend redet man da nicht von Kauf, sondern von "Liefervertrag" oder "Leistungsvertrag".  Ist wohl so was wie eine Auftragsbestätigung, wo dieser Passus aufgenommen wird. Gekauft wird noch nicht, also kann auch kein Kauf rückgängig gemacht werden. 

Wie läuft das dann eigentlich mit der Bezahlung? Zahlst du schon bei Kaufakt oder erst kurz vor Lieferung? Das wäre dann ja auch ein persönliches Risiko, wenn man sofort bezahlt. Dann könnte die Firma inzwischen pleite sein, wenn geliefert werden soll.

Der Kaufakt und dann das Bezahlen darf erst nach Förderzusage erfolgen. Vielleicht hat man das ins Gesetz eingebaut um bei großen Umbauten (sagen wir mal >100k€) zu verhindern, dass sich Bauherren auf die Förderung verlassen, dann keine kommt aber der Handwerker schon fast fertig ist und von irgendwem bezahlt werden will.

So verstehe ich das.....bin aber kein Jurist....

 


   
Win reacted
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(@linuxdep)
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Das mit dem Energieberater habe ich nicht ganz verstanden, was genau hat der zu tun dabei? Eigentlich ist ja ein Fachbetrieb, der die Umsetzung macht und dies bestätigt, da springt jetzt der Energieberater ein? Aber die sind glaube auch gerade nicht gelangweilt, oder?

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(@rasti)
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Veröffentlicht von: @linuxdep

Das mit dem Energieberater habe ich nicht ganz verstanden, was genau hat der zu tun dabei? Eigentlich ist ja ein Fachbetrieb, der die Umsetzung macht und dies bestätigt, da springt jetzt der Energieberater ein? Aber die sind glaube auch gerade nicht gelangweilt, oder?

 

Du brauchst 2x eine Bestätigung vom Energieberater oder Handwerksunternehmen, einmal bei Antragsstellung "Bestätigung zum Antrag (BzA)" und eine wenn's fertig ist "Bestätigung nach Durchführung (BnD)" .

Hier ist das ganze gut erklärt =>

 

 

 


   
JensDecker reacted
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(@linuxdep)
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ah danke... da muss aber einer mitspielen... geht wohl nur, wenn man einen gut kennt oder einer die schnelle Mark machen will.

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(@rasti)
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Veröffentlicht von: @linuxdep

ah danke... da muss aber einer mitspielen... geht wohl nur, wenn man einen gut kennt oder einer die schnelle Mark machen will.

Die "Bestätigung zur Durchführung" die ein Fachunternehmer oder Energieberater ausfüllen muss, erfordert eine Bestätigung dass ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde. Der Energieberater hätte also als Hauptaufwand, den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B (also raumweise Heizlastberechnung, kein einfache Heizlastschätzung) zu rechnen, durchzuführen und zu dokumentieren. Das Einstellen der Ventile usw. macht aber i.d.R. kein Energieberater, sondern eine Heizungsfirma. ABER : Dafür gibt es kostenlose Software von den großen Heizungszubehörherstellern. Ich mache die Rechnung selbst mit der Software Danfos (danbasic 8) und bestätige die Berechnung und dass es einstellt wurde mit meiner Unterschrift als Dipl.Ing. Mein Energieberater prüft die Werte nur noch auf Plausibilität und kann das Formular https://files.vdzev.de/pdfs/hydraulischer-abgleich-einzelmassnahme/VDZ_Formular_HydrAbgleich_Einzelmassnahme_BEG.pdf getrost unterschreiben.

 

 

 


   
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(@linuxdep)
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Eine Heizlastberechnung müsste ich ja sicher noch bei den Bauunterlagen zu finden sein, hoffe ich zumindest, da ich aber keine Einzelraumregelung habe, weil ich darin keinen Sinn gesehen habe. Die aber immer noch laut Gesetzt gefordert wird... werde meine Sole WP noch laufen lassen bis sie nicht mehr will und dann hoffen das es eine Lösung fpr R290 in Innenräumen gibt, aber erst mal würde ich eh einen Reparaturversuch starten.

Online jetzt kaufen, einen finden der einem die Papiere dazu ausfüllt und hinstellen der WP mit R410 oder R407 läßt einen ruhig schlafen, aber nachher steht die sich auch nur kapput.

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(@a-team)
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Ich steh jetzt vor einem ähnlichem Problem. Fußbodenheizung DIY und hydraulischen Abgleich wurde selbst gemacht, bzw. wir haben thermisch Abgeglichen. 

Nirgends ist eine Einzelraumregelung, oder Thermostat oder dergleichen und es funktioniert sehr gut. 

Jetzt soll ebenfalls eine WP eingebaut werden und bin gespannt was der Energieberater  sagt. 


   
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(@a-team)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 39
 

Sorry, aber wie komm ich an die "Vorgangsnummer BEG EM"

 

Edit: Hab es gefunden.   


   
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(@a-team)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 39
 

Einen Energieberater für die BZA zu finden ist mehr als schwer. 

Von 5 "Berater" möchte keiner die BZA ausstellen, weil sie von Heizung keine Ahnung haben. 

Ich bin erst einmal sprachlos. 


   
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(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
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Themenstarter  

Veröffentlicht von: @a-team

Von 5 "Berater" ...... weil sie von Heizung keine Ahnung haben. 

wundert mich nicht. Schau dir die Voraussetzungen an um EB zu werden => https://www.ausbildung-energieberater.de/energieberater-ausbildung-voraussetzungen/

Wie soll ein Parkettleger- oder Tischlermeister nach einer Schulung (geht auch abends online) verstehen, wie eine Wärmepumpe funktioniert ?

Selbst bei Schornsteinfegern (sehr viele EB sind Schornsteinfeger) hab ich da so meine Zweifel.

 


   
JensDecker reacted
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(@a-team)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 39
 

Ich habe jetzt meine Erfahrungen mit Energieberater gemacht und es ist gruselig, sehr gruselig. ☹ 


   
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