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Intelligentes Messsystem - Vorinformation - Was ändert sich?

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(@tobiasulrich)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 5
Themenstarter  

Hallo,

mein Messstellenbetreiber hat mir eine Vorabinfo geschickt, dass ein Zählerwechsel auf ein Intelligentes Messsystem durchgeführt werden soll.

Meine Fakten:

9,95kWp EEG Anlage aus Bj. April 2015 mit 8,5kW Wechselrichter gedrosselt auf knapp 7kW (70% Begrenzung)

Westnetz Gebiet,bis jetzt ein EHZ-Zweirichtungszähler, Überschusseinspeisung.

Meine Fragen:

- Bisher zahle ich als Einspeiser ca. 15 € Brutto für den Messtellenbetrieb. Werde ich demnächst wirklich 100,-€ zahlen müssen, oder habe ich das im Internet falsch aufgefasst? 

- Muss ich mit einem Inbetriebnahmedatum in 2015 ein APZ - Feld beim Zählerplatz zur Verfügung stellen? (Weil bei Erstellung der Verteilung (in 2012) war rechts ein Medienfeld, welches voll hängt mit Switch, Patchfeldern, Router und Multischalter).

- Und dann habe ich irgendwo jetzt gelesen, dass nach einer "Hochrüstung" auf das intelligente Messsystem die 70% - Abregelung nicht mehr notwendig sei? Ist das Richtig? An anderer Stelle lese ich lediglich von dieser Aufhebung bei Anlagen kleinen 7kWp.

Wenn ihr mir dies beantworten könntet, wäre das super, wenn jemand dazu sogar belastbare Quellen nennen könnte, wäre das Ideal.

Schöne Grüße, Tobias


   
Zitat
(@mr-moose)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 54
 

Ich habe auch das Schreiben von Westnetz bekommen.
9,5kWp aus 2018. Zählerschrank von 1982. SLS-Schalter und Überspannungsableiter im netzseitigen Anschlussraum nachgerüstet. Zweirichtungszähler hängt auf Adapter Dreipunkt auf eHZ. Natürlich kein RzF- und APZ-Feld.

Eine Zählergebühr habe ich nie gezahlt. Ist wohl in den Grundgebühren enthalten.
Ich habe gelesen, dass der Messstellenbetreiber die Gebühren dem jeweiligen Energieversorger berechnet. Ob der das an den Kunden weiter gibt entscheidet der. Bei der Differenz 15 EUR auf 100 EUR wird er das aber wohl tun.

Da Westnetz eigentlich immer entspannt ist, was den Aufbau des Zählerschranks betrifft, hoffe ich, dass da kein Umbau nötig ist.
Es gibt Zähler, auf denen das Smart Meter Gateway huckepack montiert wird: https://lackmann.de/hardware/elektrizitaetszaehler/imsys
Ich hoffe, dass die so was bei mir als iMSys installieren.

 


   
AntwortZitat
(@tobedefined)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 385
 

Ich kann versuchen mit meinem Halbwissen als was die Materie betrifft sehr interessierter Hobbyelektriker deine Fragen teils zu beantworten:

1) Laut Bundesnetzagentur sind die Preisobergrenzen nun gesenkt worden. Ab 2024 sind für Anlagen wie deine nur noch 20€/Jahr fällig. Das war vorher wirklich Wahnsinn, was die sich da überlegt haben. Für 2023 wird dir dann vermutlich aber wirklich die 100€/Jahr berechnet werden. Meine Nachfrage beim hießigen Netzbetreiber hat ergeben, dass man aber für Bezug und Einspeisung maximal den Höchstbetrag des höchsten Werts bezahlt (also was mehr ausmacht: entweder deine Erzeugungsanlage oder dein Bezug)

2) Ich meine APZ war 2015 schon Pflicht. Ich weiß es noch, da ich mich 2015/2016 damit für unser Haus beschäftigt habe und den Zählerschrank selbst zusammengestellt habe. Bei Hager gabe es damals schon sehr viele Informationen dazu. Gibt es u.u heute noch. Einfach mal auf deren Homepage nachschauen. Letztendlich wird dir aber nur dein Netzbetreiber sagen, ob der unbedingt den APZ haben will (und den RfZ). Ich denke manche werden das kulanter lösen.

3) Bei der 70% Regelung lies dir mal Folgendes durch: https://www.pv-magazine.de/2022/10/11/ensig-novelle-abschaffung-der-70-prozent-regelung-fuer-neue-photovoltaik-anlagen-bis-25-kilowatt-vorgezogen-kleine-bestandsanlagen-ab-1-januar-2023-ebenfalls-ohne-beschraenkung-g/
Außerdem findest du im EEG in §9 und §100 Antworten. 
Ich verstehe es so, dass wie due es sagst man bei Bestandsanlagen ab dann fixe 70% Drosselung mehr braucht, da der Netzbetreiber das dann über das Smartmeter machen kann (und in seltensten Fällen auch tun wird). 


   
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(@tobiasulrich)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 5
Themenstarter  

@tobedefined 

Vielen Dank für die Antworten.

Zu 1) wird mir die Westnetz mittlerweile kurios. Du nennst die BNA. Ich habe folgendes von Westnetz:

https://www.westnetz.de/content/dam/revu-global/westnetz/documents/fuer-partnerfirmen/energiebelieferung-und-messstellenbetrieb/lieferantenvertraege/2023_westnetz_-_preisblatt%20mme%20und%20ims.pdf

Dort werden immer noch 100€ im Jahr für eine Anlag mit der Größe von 7-10KWp angegeben. 

 

Ich wende mich jetzt folgendermaßen an Westnetz:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Datum vom XX.08.2023 habe ich Ihre Vorabinformation zum Wechsel des Stromzählers in ein intelligentes Messsystem erhalten.

Einspeisestelle XX

Marktlokation XX

 

Natürlich schreiben Sie auch, dass ich mich um nichts zu kümmern habe, und dass ein Dienstanbieter zwei Wochen vor dem Wechsel auf mich zukommt.

Für mich ergeben sich hier schon einige Fragestellungen, die Sie mir bitte einmal beantworten:

 

Welche der Folgenden Quellen sind nun aktuell?

 

Meine Anlage ist bis jetzt auf eine Einspeiseleistung von ca. 7KW gedrosselt, wegen der 70%-Regelung.

Jetzt gibt es die Aussage, dass die 70%-Drosselung entfällt, sobald ein iMS installiert worden ist.

  • Dazu habe ich diesen Artikel gefunden:

<a href=" Link entfernt " target="_blank" rel="noopener"> Link entfernt   „70-Prozent_PVmagazine“ (siehe Anhang).

 

Und dann stellt sich die Frage der Einbausituation:

  • Meine Anlage wurde erstellt in 2013 mit EHZ. 2015 wurde die PV-Anlage verbaut. Es ist derzeit kein APZ- Platz vorhanden, muss dieser zwingend nachgerüstet werden? Wo wird das Gateway installiert und wieviel Platz wird hierfür benötigt?

 

Bitte nehmen Sie mein Anliegen Ernst und geben mir kurze Rückinfo´s.

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr 8 mal von tobiasulrich

   
AntwortZitat
(@tobedefined)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 385
 

Dein Link wurde entfernt, deswegen kann ich darauf nur so eingehen:
Falls dort die Gebühr für dieses Jahr aufgeführt ist, so würde diese ja immer noch 100€ betragen. Vollkommen korrekt. Laut dem neuen Gesetz würde sich die Situation erst nächstes jahr verbessern.

 

Zu den beiden anderen Fragen wirst du wie du es gemacht hast deinen Netzbetreiber fragen müssen. 


   
tobiasulrich reacted
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(@tobiasulrich)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 5
Themenstarter  

Also was habe ich bisher erfahren:

- Es ist wie "ToBeDefined" es schon richtig genannt hatte, dass dieses Jahr noch der Preis von 100,-€ für ein iMsys gezahlt werden müssen. Ab 01.01.2024 sind es dann wohl für den Endnutzer bzw. den PV-Betreiber 20,-€ pro Jahr.

- Zu der 70%-Regelung ist die Sache noch nicht eindeutig. Es gibt diese Aussagen im Netz:

https://www.pv-magazine.de/2022/10/11/ensig-novelle-abschaffung-der-70-prozent-regelung-fuer-neue-photovoltaik-anlagen-bis-25-kilowatt-vorgezogen-kleine-bestandsanlagen-ab-1-januar-2023-ebenfalls-ohne-beschraenkung-g/

Und dann gibt es dieses: (Darauf verweist mein VNB in seiner Mail, ohne genauer darauf einzugehen.)

https://www.westnetz.de/de/einspeisen/aktuelles-fuer-einspeisende.html  

Dort muss man "Ausbau der 70-%-Regelung bzw. des Funkrundsteuerempfängers (FRE) für PV-Anlagen bis 7 kWp ab 2023" auswählen, damit man weiterkommt.

An die dort angegebene Mailadresse habe ich jetzt den Wunsch geäußert, die 70%Regelung gerne abzulegen und auf eine bauartbedingte 85%-Überschusseinspeisung gehen zu wollen. (9,95kWp mit 8,5kW-Wechselrichter = 85%-Überschusseinspeisung bauartbedingt gedrosselt.)

Bin ich wirklich einer von ganz wenigen, die sich hierfür interessieren?

- Zum Thema APZ gibt es keine klare Aussage, er muss nicht ad hoc vorhanden sein, sollte es aber nicht anders gehen, könne der VNB aber darauf bestehen... Also Abwarten...


   
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