Hallo,
Ich plane meinen Dach selber mit PV Modulen zu bestücken. Wenn ein Profi die für mich installiert, wird die Geschichte sich nie rentieren. Daher möchte ich alles selber machen, im Rahmen von dem "Solarpaket 1".
Über die grenze von 2kW, steht im Gesetzt:"Bei der Fiktion nach Satz 1 bleiben Steckersolargeräte unberücksichtigt, .... deren installierte Leistung insgesamt bis zu 2 Kilowatt beträgt"...
Die Definition von "installierte Leistung" befindet sich § 3 Abs. 31 EEG : "„installierte Leistung“ die elektrische Wirkleistung, die eine Anlage bei bestimmungsgemäßem Betrieb ohne zeitliche Einschränkungen unbeschadet kurzfristiger geringfügiger Abweichungen technisch erbringen kann".
Ich plane folgende Module für meine Anlage:
* Nord - Ost / 45°: 2 x 500 Wx
* Sud Fassade / 55°; 2 x 380 Wc
* Sud-West / 45° : 2 x 500 Wc.
Die Summe der individualiser Peak Leistungen beträgt 2760 Wc. Aber meine Anlage selber kann technisch, aufgrund der verschiedenen Ausrichtungen, max 2000 Wc kurzfristig leisten (max wäre 1911Wc in Juni gegen 12:30). Die 6 Module sind von mir aus einer Anlage.
Dazu kommt eine 2,4 kWh Speicher mit 800 W Wechselrichter.
Also von mir aus bin ich noch im Rahmen der Definition von BWK.
Ist aber nur eine Interpretations-Sache.
Hat Jemand es schon bei der Anmeldung probiert ? Ich sehe hier schwierigkeiten bei der MaStR...
Danke
Grüße
lass nord ost weg bringt eh fast nix
Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Ich sehe hier schwierigkeiten bei der MaStR...
Sehe ich auch. Deine Interpretation, wie sich die Wp-Leistung berechnet, kenne ich so nicht. Wenn du dir aber sicher bist, dass das nur so gemeint sein kann, wie du es berechnet hast, dann kannst du ja 2000 Wp anmelden. Das da jemand kommt, um dir das Gegenteil zu beweisen, ist unwahrscheinlich.
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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten
Ich lese jetzt zum ersten mal tatsächlich die Definition und was da steht bedeutet nicht, dass die Modulleistung begrenzt ist. Sondern die installierte Leistung bezieht sich auf die "Anlage". Module sind keine Anlage sondern die Anlage enthält den Wechselrichter. Somit ist die installierte Leistung 800W bei entsprechendem wr auch wenn man mehr als 2000W Modulleistung hat. Kann es sein dass die *ussels es falsch formuliert haben und deshalb tatsächlich die Begrenzung der Modulleistung gar nicht vorhanden ist, oder ist mein Verständnis vom Begriff Anlage falsch?
oder ist mein Verständnis vom Begriff Anlage falsch?
Ja…
Bisher war es so, daß bei allen regenerativen Energieerzeugern die Generatorleistung zählt, und das ist bei einer PV-Anlage die installierte Modulleistung. Ausnahme sind steckerfertige Kleinanlagen, da zählt die Wechselrichterleistung.
Es spricht bisher nichts dafür, daß sich das geändert hat.
Oliver
Ich plane auch gerade 2 PV-Anlagen. Eine in meinem Haus die Andere für Tochter und Schwiegersohn, deswegen grüble ich auch noch über die 2 kWpeak.
Wo liegt der gravierende Unterschied zwischen einer Balkon-PV-Anlage und einer "kleinen PV-Anlage".
Nur bei der Anmeldung, oder steuerlich?
Wo ist da der Haken?
Vielen Dank für die Anregungen.
Steuerlich macht das keinen Unterschied wenn du sie als Privatanlage ohne MwSt installierst. Bei mir gab es ein paar Unterschiede
1. Anmeldung. Dafür brauchst du einen Elektriker mit Konzession. Nicht ganz so einfach zu finden, die meisten sind teuer oder wollen das selbst machen, ich hatte auf MyHammer Glück und jemanden gefunden der mir das für <200€ gemacht hat (allerdings war meine Erweiterung auch 12kWp, bei nem Balkoni wird sich das evt. schon sehr stark auf die Amortisierung auswirken)
2. Du kannst Einspeisevergütung beantragen. Bei nem Balkoni nicht sonderlich viel (die 200€ wirst du so schnell nicht rausbekommen). Ansonsten kann das aber sehr viel zur Amortisierung beitragen!
3. Du hast keine Limits mehr bzgl. Leistung (naja, keine ist übertrieben, bis 30kWp quasi keine)
4. Du brauchst einen Zwei-Richtungs-Zähler. Wenn du den nicht eh schon hast macht das wohl auch nochmal kosten. Balkoni steckste einfach dran und gut.
Hab ich noch was vergessen? Glaube das waren die großen Punkte.
Danke für die schnelle Antwort.
Muß es ein Elektriker "mit Konzession" sein? Ohne wäre ja kein Problem.
Wie ich jetzt weiß, muss der Elektriker leider eine Konzession haben.
Dann wäre eine PV-Anlage mit 2000 Wp und Wechselrichter mit 2000 Watt abnahmepflichtig beim Elektriker mit Konzession.
Sehr Schade, ich das würde ich gerne eine solche eine Anlage mit 2kW-Speicher aufbauen und eine extra Zuleitung vom Zählerschrank zur PV-Anlage wäre schnell verlegt.
Wie funktioniert eine solche Abnahme und was kostet diese?
Wie ich jetzt weiß, muss der Elektriker leider eine Konzession haben.
Dann wäre eine PV-Anlage mit 2000 Wp und Wechselrichter mit 2000 Watt abnahmepflichtig beim Elektriker mit Konzession.
Sehr Schade, ich das würde ich gerne eine solche eine Anlage mit 2kW-Speicher aufbauen und eine extra Zuleitung vom Zählerschrank zur PV-Anlage wäre schnell verlegt.
Wie funktioniert eine solche Abnahme und was kostet diese?b
Das ist so nicht richtig. Das EEG Gesetz definiert eindeutig, dass es eine Person mit entsprechenden Fachkenntnissen sein muss. Und das steht über den NAV
Hier ist der Text dazu.
https://solarbringer.de/wegweisendes-urteil-zum-eeg-und-zur-nav/
Allerdings kann es sein, dass du mit deinem Netzbetreiber streiten muss und gerichtlich dein Recht einfordern. Bei einer Rechtsschutzversicherung kein Problem.
Stefan
Danke, erwähnsenwert finde ich diesen Abschnitt:
- So wurde im Urteil vom 13.01.2022 – 6 U 201/20 des LG Frankfurt am Main im Hinblick auf den Geltungsbereich der NAV u.a. folgendes festgestellt (Zeile 51):”… dass in dem Abschnitt zwischen dem elektrischen Hausanschluss und der Messeinrichtung (= Stromzähler) Installationsarbeiten einschließlich Instandhaltungsarbeiten nur durch Fachunternehmen durchgeführt werden dürfen. In dem nachfolgenden Abschnitt zwischen Stromkreisverteiler… und dem zu Steckdosen und Verteilerdosen führenden Leitungsnetz dürfen Instandhaltungsarbeiten auch von Nichtfachleuten ausgeführt werden”. Oder anders ausgedrückt: “Alles was nach dem Stromzähler kommt, liegt nicht mehr im Hoheitsgebiet des Netzbetreibers”.
“Alles was nach dem Stromzähler kommt, liegt nicht mehr im Hoheitsgebiet des Netzbetreibers”.
Nicht so ganz. Spätestens dann, wenn es problematische Rückwirkungen in das Stromnetz von deiner Seite gibt, wird der Netzbetreiber tätig.
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Erst einmal vielen Dank für die Antworten.
Nicht so ganz. Spätestens dann, wenn es problematische Rückwirkungen in das Stromnetz von deiner Seite gibt, wird der Netzbetreiber tätig.
Dann sollte jedes "normale" Balkonkraftwerk problematisch sein. Ich befürchte man kann über dieses Thema lange philosophieren.
Was ich möchte ist eine Nulleinspeisung mit einer Modulleistung von 2000Wp mit Speicher und Wechselrichter für 2000W möglichst DIY.
Um die Grundlast festzustellen hab ich schon mal einen Shelly 3 EM eingebaut und einen "Gesellenbrief" in Fachrichtung Elektro habe ich ja noch.
Was ich möchte ist eine Nulleinspeisung mit einer Modulleistung von 2000Wp mit Speicher und Wechselrichter für 2000W möglichst DIY.
Dann machs doch einfach.
Melde ein bkw an und mach soviel 0 Einspeisung dass es knallt. 😎
Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Okay