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Nein zu den Umschalten gibt es keinen Interpretationsspielraum
Es wird von der Definition Insel geredet und du beziehst dich plötzlich auf Umschalter?
Dazu gibt es bindende Gesetze und Verordnungen.
Das Problem dabei ist, dass dieses dermaßen schwammig und technisch unsinnig und ganz offensichtlich Lobbydiktiert, dermaßen viel Interpretation zulässt, dass es alles andere als eindeutig ist.
Ja, die unvollkommene formulierung bricht den streit vom zaun. Wenn das sicher ausformuliert wird, versteht es dann aber auch keiner mehr.
@sarowe1972 seine argumenttion ist dazu noch sehr wechselhaft und genauso unvollkommen wie der gesetzestext. Zum einen darf man keine inselanlage betreiben, auf der anderen seite schon, wenn man die anmeldet. Was denn nun ? Er beruft sich gebetsmühlenartig immer wieder auf irgend texte, ohne die technische seite zu betrachten, dass es keine verbindung zum öffentlichen netz gibt. Entweder man kann das technisch so betreiben oder nicht.
Im Energiewirtschaftsgesetz steht ALLE Anlagen.
Auch die mit Schalter
Auch Inseln
Nicht mit dem Netz verbundende
Kleine, große.....
ALLE..........
Also auch alles usv Anlagen, weil ich ja den staubsauger einmal in öffentliches netz steckdose stecken kann und auch in die steckdose der usv. Du schreibst gerade so wie es passt.
Es gibt jetzt sxhon sehr viele gerate/Anlagen die man einfach so betreiben darf. Auch wenn du dich wie rumpelstilzchen aufregst, das ändert nix daran, dass autake Anlagen so betrieben werden dürfen.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
Bitte sachlich bleiben.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
@Thomas Grundlage für Das Marktstammdatenregister ist das Energiewirtschaftsgesetz paragraph 111 e und f. Darin wird die Bundesnetzargentur beauftragt ein digitales Verzeichnis anzulegen in dem ALLE Energieproduzierenden Anlagen erfasst werden. Die Netzargentur hat Vorgaben bekommen welche Daten sie erfassen soll und wie sie damit umzugehen hat. Sie ist dazu berechtigt worden Verordnungen zu erlassen. Aber im Gesetz steht ALLE. Darüber braucht man gar nicht streiten und diskutieren.
Die Bürokraten haben dann die sogenannte "Insel" ausgeschlossen. Aber die ist ganz klar definiert und hat so überhaupt nichts mit Inselwechselrichter oder sonst etwas zu tun. "Die Einspeisung UND der Bezug muss dauerhaft technisch ausgeschlossen sein" Nur DANN kann man die Ausnahme in Anspruch nehmen. Der Grundsatz das ALLE Anlagen erfasst werden sollen bleibt aber bestehen.
Ein befreundeter Jurist, mit dem ich Abende lang darüber diskutiert habe geht sogar einen Schritt weiter. Wenn ich diese Ausnahme in Anspruch nehmen möchte, muss ich im Zweifelsfall bewiesen das ich die Bedingungen dafür erfülle. Das wäre nur durch 2 Wege möglich
1. Kein Hausanschluss auf dem Grundstück gemeldet
2. Ein technisches Gutachten das sowohl Bezug als Einspeisung dauerhaft ausgeschlossen werden kann. So ein Gutachten dürfte eigentlich nicht zu erbringen sein. Höchstens mit Verblombten Steckdosen oder Zählerkästen oder ähnlichen.
Nochmal, es gilt der Grundsatz alle energieerzeugenden Anlagen müssen bei der Netzargentur gemeldet werden.
wenn du mit einem Juristen lange diskutieren musst, ist es doch offensichtlich dass die genaue Definition der Insel eben nicht vorhanden ist bzw. individuell festgestellt werden muss. Das weiß auch der Gesetzgeber und wird niemals ein Gutachten verlangen wenn ich meine Teichpumpe nicht anmelde. Man wird es schlucken und gut ist. Ebenso wie Solarlampen.
Übrigens: die Teichpumpe kann ich über ein Netzteil auch an der Steckdose anschließen. Jetzt wird es aber kompliziert. Oder halt doch nicht. Weil sich kein Schwein dafür interessiert. Warum wohl.....
Und wenn ich dort anrufe um zu fragen ob ich meine Teichpumpe anmelden muss, wird man mich auslachen. Und auch noch lachen wenn ich aufgelegt habe.
Meine Meinung über Juristen, die ganze Abende damit verbringen können, behalte ich lieber bei mir. Sonst wird ein Admin eingreifen :-p
Mein Crosstrainer wandelt übrigens auch Energie um. Und die Wirbelstrombremse wandelt sie in Bremswirkung um. Der hängt aber an der Steckdose. Mist.
Und wenn wir schon Haare spalten: ich melde gerne energieerzeugende Anlagen an. Die existieren zum Glück nicht.
Ein befreundeter Jurist, mit dem ich Abende lang darüber diskutiert habe geht sogar einen Schritt weiter. Wenn ich diese Ausnahme in Anspruch nehmen möchte, muss ich im Zweifelsfall bewiesen das ich die Bedingungen dafür erfülle. Das wäre nur durch 2 Wege möglich
1. Kein Hausanschluss auf dem Grundstück gemeldet
Geht ja völlig easy zu umgehen ... z.B der Grundstücksteil mit Werkstatt inkl. 5 kWp Solar+Speicher wird einfach als eigenes Grundstück abgetrennt und an den Sohn verkauft oder verschenkt.
Der braucht natürlich keinen Stromanschluß, er hat ja Inselsolar 😉
es reicht doch wenn der Nachbar einen Anschluss hat. Technisch gesehen muss ich nur mit der Kabeltrommel rüber. 1 Minute und ich hänge am Netz. Alleine die Formulierung "technisch ausgeschlossen" ist mehr als schwammig.
Hobbymäßig komm ich aus der Fliegerei. Da gibt es ein Formular das du ausfüllen musst wenn Störungen am Fluggerät auftreten. Auf dem Formular müssen dann diverse Daten angegeben werden. Z.B der Luftdruck der zu der Zeit geherrscht hat. Nun gibt es zigtausende Fehler. Jetzt hatte ich einen Fehler der mit meterologischen Sachen absolut nichts zu tun hatte. Also hab ich den Chef vom Verband angerufen (den ich kenne) und gefragt wozu ich den ganzen Mist ausfüllen soll. Antwort: dann lass es halt weg. Gesunder Menschenverstand.
Hobbymässig komme ich vom Segeln. Da gibts bei Unfällen auch ab und an mal eine Untersuchung durch die entsprechende Behörde (BSU).
Da ist vor einigen Jahren mal ein Oldtimer-Segelboot mit Chartergästen gesunken, mit Todesfolge. Ursache war nach allgemeinem gesundem Menschenverstand ein technischer Defekt. Fazit der Unfalluntersuchung durchs Amt: Ursächlich für den Untergang war das Fehlen der entsprechende Fahrterlaubnis (für Fahrten mit Chartergästen) des Kapitäns. Ohne Chartergäste hätte der rund um die Welt segeln dürfen...
Niemals - Never ever - in solchen Fällen "gesunden Menschenverstand" anwenden.
Oliver
"jede Stromerzeugungsanlage, die unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen ist oder werden soll"
Jetzt kannst du gerne mit deinem Juristen diskutieren was mittelbar und unmittelbar genau bedeutet. Und zwar zu 100%.
Und wie weit das "technisch ausgeschlossen" geht. Gibt es sowas überhaupt? Also wirklich technisch ausgeschlossen? Stichwort Kabeltrommel zum Nachbar.
Die Kosten beim Katasteramt spielen keine Rolle. Es geht ja um den Begriff "technisch ausgeschlossen". Und nicht "was kostet es".
Dein Jurist ist vielleicht einfach ein schlechter Jurist. Oder ein Korinthenkacker der seine Lebensaufgabe darin sieht. Wenn alles eindeutig wäre, gäbe es keine Juristen sondern nur Richter.
Am Ende wird es vieleicht doch der gesunde Menschenverstand sein. Und auch so gewollt sein.
Also ein Verstoß gegen Personenbeförderung ist ja nicht mit gesunden Menschenverstand verhandelbar. Ist ja bei der Fliegerei auch so. Es ist gesunder Menschenverstand dass ich eben nicht einfach Personen befördern darf. Es geht ja um GESUNDEN Verstand. Nicht Unwissenheit oder Dummheit oder Ignoranz.
Aber das Boot ist nicht gesunken weil er keine Erlaubnis zur Personenbeförderung hatte. Und darum ging es in meinem Beispiel.
Aber das Boot ist nicht gesunken weil er keine Erlaubnis zur Personenbeförderung hatte.
Doch, laut Untersuchungsbericht ist es das.
Oliver
Nein Thomas....genau das steht nicht im Energiewirtschaftsgesetz, dort steht ALLE. Lies es selber nach.
Bitte sachlich bleiben.
Warum der Zwischenruf an dieser Stelle? Die wievielte Wiederholung dieses Themas ist das inzwischen?
Realität und BNetzA liefen noch nie synchron.
Nicht erst seit dem 1.April kann man dort Dinge anmelden, denen eine (eindeutige) Gesetzesgrundlage fehlt.
Siehe „Steckersolargeräte“ und der Entwurf des Gesetzes
referentenentw_pv_paket_I.pdf (solarwirtschaft.de)
Des Pudels Kern lassen wir gerne außen vor?
Die maßgeblichen Regelungen der VNBs haben sich nicht geändert und die Änderung der maßgeblichen Regelungen steht in den Sternen.
Auf der anderen Seite eilt nun VDE und FNN der BNetzA voraus.
Es gibt nach deren Auffassung eine Insel.
Wie selbstverständlich gibt es auch kundeneigene Netze, die parallel zum Netzanschluss auf einem Grundstück koexistieren.
Ein überraschend hohes Maß an Realität. Inseln haben fast zwangsläufig einen Speicher.
anschluss-und-betrieb-von-speichern-am-ns-data.pdf (vde.com)
Die Verwirrung ist gewollt?
Sollen abwechselnd die Gesetzeslage oder die Anwendungsregeln der VNBs auf der Bremse stehen?
Solange nur zu jeder Zeit mindestens einer von beiden bremst.
Alles Mumpitz für die Statistik und Lobby, wie z.B. die Erfassung der BKW Einspeisung ohne die Erzeugung oder den Eigenverbrauch zu kennen.
SolarHeini
Im Energiewirtschaftsgesetz steht ALLE Anlagen.
Auch die mit Schalter
Auch Inseln
Nicht mit dem Netz verbundende
Kleine, große.....
ALLE..........
Was ist daran bitte nicht zu verstehen?????
Aus der Begriffsbestimmung zum EnWG:
"24a.
Lasst grüne Männchen die Däumchen senken