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Ein reiner Inselwechselrichter kann generell nicht einspeisen und hat auch nie eine Verbindung zum öffentlichen Netz, oder? Da ändert auch ein allpoliger Umschalter nichts daran.
Aber wie man allgemein so ein Drama drum machen kann, verstehe ich nicht.
Du hast es noch nicht verstanden.
Es geht nicht darum ob dein Wechselrichter einspeisen kann oder nicht.
Du hast nur eine Insel wenn du kein Netzanschluss auf dem Grundstück hast, und somit auch kein Netzstrom beziehen kannst.
Kannst du Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen, dann hast du keine Insel.
9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
3 Victron MP2 5000
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ
Wie ist der Begriff Insel-Wechselrichter eigentlich definiert. Gibt es dazu etwas offizielles? Oder ist das nur eine Verkaufsstrategie der Industrie????
Eines rechtsgültigen Urteils bedarf es doch nicht, um Sanktionen auszulösen, 10 €/Monat pro 1 kWp.
Aber dafür ist nach derzeitiger Gesetzeslage ein "Doppelverstoß" nötig. Allein das Versäumen der Anmeldung bei der BA reicht nicht. Möglicherweise ist das noch ein Hintertürchen zum Laden des V2L e-Auto-Akkus. An dem dann wiederum die Außengeräte der Klimaanlagen zum Heizen in der Übergangszeit angeschlossen sind, oder auch generell einer "Inselanlage". Aber Gesetze können sich ändern.
Die Netzbetreiber sind zwar dazu verpflichtet, die Sanktionszahlungen einzutreiben. Davon hat der NB aber nichts, sondern O-Text BA: Das Geld fließt nicht „in die eigene Tasche“ des Netzbetreibers, sondern auf das EEG-Konto zur Finanzierung der EEG-Förderkosten. Tja, der hat nur Arbeit und Kosten dadurch.
Es bleibt spannend 😎.
Sanktionszahlungen bei Pflichtverstößen gegen das EEG
Wann fallen Sanktionszahlungen an?
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist der Betreiber einer EE-Anlage dazu verpflichtet, bei bestimmten Verstößen gegen seine gesetzlichen Pflichten eine Zahlung an den Netzbetreiber zu leisten (sog. „Sanktionszahlungen“).
Welche Pflichtverstöße zu einer Zahlung führen, ist gesetzlich vorgegeben (§ 52 Abs. 1 EEG). Dazu zählen beispielsweise Verstöße gegen die Pflichten zur
- Registrierung der EE-Anlage (z.B. Solaranlage und/oder EE-Stromspeicher) im Marktstammdatenregister und zur EEG-Jahresmeldung (Nr. 11); hier finden Sie weitere Informationen zu diesem „Doppelverstoß“,
- Ausstattung der EE-Anlage mit technischen Einrichtungen zur Regelbarkeit (Nr. 1),
- viertelstundengenauen Messung und Bilanzierung der Netzeinspeisungeiner direktvermarkteten EE-Anlage(Nr. 8) und
- Zuordnung der EE-Anlage zu einer der EEG-Veräußerungsformen (N.r 9).
Wann löst ein Verstoß gegen die Pflichten zur Registrierung der EE-Anlage im Marktstammdatenregister eine Sanktionszahlung aus?
Eine Sanktionszahlung fällt u.a. dann an, wenn der Betreiber der EE-Anlage es versäumt,
- die für die Registrierung erforderlichen Angaben an das Marktstammdatenregisterzu übermitteln (nach der Marktstammdatenregisterverordnung) und es zudem versäumt,
- die EEG-Jahresmeldung rechtzeitig (spätestens bis zum 28.2. des Folgejahres) gegenüber dem Netzbetreiber mitzuteilen (nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 EEG).
Die Sanktion wird nach dem Verständnis der Bundesnetzagentur zur aktuellen Regelung (§ 52 Abs. 1 Nr. 11 EEG 2023) nur dann ausgelöst, wenn ein „Doppelverstoß“ gegen diese beiden Pflichten vorliegt. Im Unterschied zu der bis Ende 2022 geltenden – insoweit strengeren – Vorgängerregelung (§ 52 EEG 2021) führt ein Verstoß allein gegen die Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister noch nicht zu einer Sanktionszahlung.
Die fehlende Registrierung im Marktstammdatenregister „hemmt“ allerdings die Auszahlung von Förderzahlungen (§ 23 MaStRV). Der Netzbetreiber kann die auflaufenden Förderansprüche erst nach der Registrierung im Marktstammdatenregister auszahlen.
Die Sanktionszahlungen fallen nach der aktuellen Regelung je Kalendermonat an, in dem (zumindest zeitweise) die jeweiligen Pflichtverstöße auftreten. Da die EEG-Jahresmeldung bis zum 28. Februar des jeweils folgenden Kalenderjahres beim Netzbetreiber vorliegen muss (§ 71 Abs. 1 Nr. 1 EEG), ist ein (doppelter) Pflichtverstoß erst nach Ablauf dieser Frist möglich.
Beispiel:
In dem Beispiel führt die fehlende Registrierung der neu in Betrieb genommenen EE-Anlage von Beginn an zu einer Hemmung der Förderzahlungen bis zu ihrer Registrierung (dünner Pfeil, hellorange). Die Sanktionszahlungen (dicker Pfeil, dunkelorange) fallen nach dem Verständnis der Bundesnetzagentur hingegen erst für die Monate nach Ablauf der Frist für die EEG-Jahresmeldung an bis einschließlich des Monats, in dem der Anlagenbetreiber die letzte der beiden Pflichten (nachträglich) erfüllt. Mit der nachträglichen Erfüllung beider Pflichten verringern sich zudem rückwirkend die monatlichen Sanktionszahlungen um 80%.
Ein reiner Inselwechselrichter kann generell nicht einspeisen und hat auch nie eine Verbindung zum öffentlichen Netz, oder? Da ändert auch ein allpoliger Umschalter nichts daran.
Aber wie man allgemein so ein Drama drum machen kann, verstehe ich nicht.
Du hast es noch nicht verstanden.
Es geht nicht darum ob dein Wechselrichter einspeisen kann oder nicht.
Du hast nur eine Insel wenn du kein Netzanschluss auf dem Grundstück hast, und somit auch kein Netzstrom beziehen kannst.
Kannst du Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen, dann hast du keine Insel.
Das wäre ja geistige Umnachtung auf dem Höchststand. Im Grunde ein IQ-Test für die Bevölkerung.
Na dann mach mal 😎
Ich musste eine Post löschen, der Link hatte die Formatierung des fadens zerstört. Sorry.
Seid vorsichtig mit Links.
Bitte nochmals erstellen.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
@Oliver So......
Alles gut. Natürlich gibt es Verordnungen und die Bundesnetzargentur ist ja ausdrücklich dazu aufgefordert worden die auszuarbeiten. Es ging nur darum was im Gesetz steht. Also ganz entspannt bleiben.
Ich find es auch urkomisch wenn man wegen einem aufgeführtem Beispiel (z.B Eine „Inselanlage“ wäre z.B. die Solaranlage auf dem Dach einer autarken Almhütte ohne Netzanschluss) davon ausgeht es gäbe keine andere Konstellation.
Ich versuch morgen mal die Solarpumpe vom Gartenteich anzumelden. Wird ein Mordsspass. Oder wie schaut es mit Solarlampen im Garten aus? Immerhin ist das Haus ja am Netz angeschlossen.
Ich versuch morgen mal die Solarpumpe vom Gartenteich anzumelden.
oder ein an die fensterbank geklebtes solarradio
die fest installierte usv im serverrack nicht vergessen die muss auch angemeldet werden weil erzeugt strom aus akku 🤣
das ist doch lächerlich was die handvoll leute hier mit ihrem stromanschluss auf dem grundstück immer faseln.
wenn man zeit hätte würde man die mastr leute so richtig in den wahnsin treiben
Du hast nur eine Insel wenn du kein Netzanschluss auf dem Grundstück hast, und somit auch kein Netzstrom beziehen kannst.
aha und als was meldet man dann eine nicht mit dem netz verbundene analge an? als teil oder volleinspeisung?
weißt du überhaut was du da schreibst?
melds doch mal an, vielleicht wirst du dann mal deine meinung ändern.
oder hilf mir mal, wie soll ich meine anlage anmelden? ich würds wirklich gerne machen 😆
aber gerne mal hier wieder
https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig
scheint mancher hier ja wunderbar zu ignorieren
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
ich frag mich da auch was mit dem gesunden Menschenverstand passiert ist. Schraub ich ein paar Panels aufs Carport, natürlich mit Inselwechselrichter, und habe keinerlei Verbindung zum öffentlichen Netz. Nur um z.B. mein neues E-Auto zu laden. Und das soll ich dann anmelden. Was auch noch nicht mal einen Sinn für den Netzbetreiber ergeben würde. Im Grunde wäre außer Bürokratie nichts erreicht. Dafür sind wir Deutschen aber ja weltweit bekannt. Und die selben Leute wundern sich warum das ganze Land von der Bürokratie gelähmt ist.
Schraub ich ein Panel auf mein Gartenhaus um etwas autark Strom zu haben, soll ich es dann anmelden. Wahnsinn. Kein Mensch hätte da einen Nutzen davon. Fast nicht zu glauben wie wir uns endlos ins Knie ballern.
Ich weiß gar nicht warum hier noch diskutiert wird. Es steht doch alles geschrieben und ist hier mehrfach geteilt. Ihr könnt es noch so sehr ins lächerliche ziehen oder sonst etwas anstellen, es ändert alles nichts an der rechtlichen Lage. Es geht doch auch überhaupt nicht darum, wie sinnvoll oder schwachsinnig es ist, es geht einzig und allein darum wie die rechtliche Lage ist. Es steht ja auch jedem frei dagegen juristisch vorzugehen der damit nicht einverstanden ist aber solange bis das geklärt ist gilt die jetzige Regelung.
Übrigens eine Anlage die nie einspeist, kann sehr wohl angemeldet werden. Einfach mal bei der Eingabemaske auf das blaue Kästchen mit der Hilfe klicken, da wird es wunderbar erklärt. Auch diese Behauptung es gäbe Anlagen die man beim Marktstammdatenregister nicht anmelden könnte ist schlicht und ergreifend FALSCH. Ich selber habe so eine Anlage gemeldet.
Also bitte tut und lasst was ihr wollt, aber verbreitet hier nicht immer Unwahrheiten aus welchen Gründen auch immer
@voltmeter Eine USV erzeugt keinen Strom, sie speichert ihn und gibt ihn bei Bedarf ab. Es sei denn, Du meinst eine Notstromversorgung, z.B. in einem Krankenhaus per Dieselaggregat o.ä.
Ein Stromanschluß auf dem Grundstück und eine Inselanlage schließen sich nicht aus, aber ein wie auch immer gearteter Umschalter zwischen "Insel" und Netz des VNB tötet den Inselstatus. Auch wenn der ein oder andere hier was anderes erzählt. Der Umschalter, allpolig oder nicht, ist "der mittelbare Anschluss". Was sollte sonst ein mittelbarer Anschluss sein? Ein Akku, den ich mal an der Insel und mal am Netz lade? Oder nur am Netz lade und dann zurück zur Insel schleppe, um dort den Strom zu verbrauchen?
Lasst grüne Männchen die Däumchen senken
Ich find es auch urkomisch wenn man wegen einem aufgeführtem Beispiel (z.B Eine „Inselanlage“ wäre z.B. die Solaranlage auf dem Dach einer autarken Almhütte ohne Netzanschluss) davon ausgeht es gäbe keine andere Konstellation.
Ich versuch morgen mal die Solarpumpe vom Gartenteich anzumelden. Wird ein Mordsspass. Oder wie schaut es mit Solarlampen im Garten aus? Immerhin ist das Haus ja am Netz angeschlossen.
Diese gesetzestext-Sätze wurden von irgend bürokraten erdacht, nicht von Fachleuten der Elektrotechnik. Das ist vorprogrammiert, dass das nicht ganz genau formuliert wird und sich jetzt über die auslegung der Sätze gestritten wird.
Wenn man das von der elektrotechnischen Seite sieht, ist die inselanlage eine insel, wenn es überhaupt keine verbindung zum öffentlichen netz gibt. Das ist der fall, jeder fachmann Elektrotechnik wird das so unterschreiben. Deshalb kann es am ende nur dazu führen, dass die reinen inselanlagen so laufen dürfen. Sobald es vor gericht gehen würde, kann das alles mit gutachten bewiesen werden, dass die insel in sich geschlossen ist. Nicht mal eine kwh ins netz eingespeist wird. Das öffentliche netz wird in keinster weise beeinflusst. Es gibt niemanden, der geschädigt wird. Hier werden immer nur irgend gestzestexte und verordnungen gepostet, gesunder menschenverstand ist da leider nicht vorhanden. Sonst würde man das nicht immer wieder posten. Neidhammel und strom lobbisten , die posten das immer wieder. Oder es fehlt der gesunde menschenverstand, elektrotechnische Fachkentnisse. Lassen wir die personen das posten, warten wir ab. Das ganze wird nicht hier abschliessend geklärt. Es ist sinnlos, wir kämpfen gegen windmühlen.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
Übrigens eine Anlage die nie einspeist, kann sehr wohl angemeldet werden.
nein
Also bitte tut und lasst was ihr wollt, aber verbreitet hier nicht immer Unwahrheiten aus welchen Gründen auch immer
genau, lass es einfach
btw wie wollen die mich zb bestrafen? mir den nicht vorhandenen strom von außen abstellen? 🤣 weil ich keine almhütte ohne stromanschluss bin?
sorry ich kann nicht mehr vor lachen, danke für die lustigen worte. 👍
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
@Alter Hase Es gibt viele Gesetze die dem gesunden Menschenverstand einzelner widersprechen. Trotzdem gelten sie. So ist es halt, wenn man sein Zusammenleben in einer Gesellschaft regelt. Es sei denn wir lassen diese Regeln und kehren wieder zur Keule zurück, dann können wir auf Regeln verzichten und keiner zweifelt einzelne an.