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Inselanlage mit Akk...
 
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Inselanlage mit Akku Ladung vom Netz = Insel?

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(@hannosolar)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 9
Themenstarter  

Moin

Wenn eine PV Anlage mit Akku so dimensioniert ist das sie sich im großen und Ganzen vom Netz allpolig trennen lässt wäre es ja eine nicht genehmigungspflichtige Anlage.

Nun gibt es ja Tage und im tiefen Winter eventuell auch Phasen wo der PV Strom nicht reicht. Könnte man dann nicht an die Hauptsicherung eine einzige Steckdose anschließen und mit einem guten Gleichstrom Netzteil die Akkus aufladen und damit wieder seine Inselanlage „befeuern“ ?

Mir ist bewusst das dabei ladungsverluste entstehen.

Und natürlich das wir in D eine komplett verfehlte Energiepolitik betreiben die ausschließlich den Interessen der großen Energiekonzerne entgegen kommt und kleine Erzeuger komplett verarscht.

Grüße Olli


   
Zitat
voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7751
 

hauptsache der 230v teil deiner anlage ist nicht mit dem netz verbunden

ich wüsste gerne wo man ein ladegerät anmelden muss dass einen akku auflädt
das ist nirgendwo erfasst

Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.


   
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(@uschi)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1111
 

... vom Netz allpolig trennen lässt wäre es ja eine nicht genehmigungspflichtige Anlage.

Falsch, es ist ganz eindeutig keine Insel nach den aktuellen Regeln in Deutschland.
Mußt Deinen Hausanschluß abklemmen lassen und im Winter den Strom von deinem Nachbarn holen.
Natürlich offiziell als "Geschenk", den weiterverkaufen darf der eigentlich auch nicht. 😉


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7751

   
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(@hannosolar)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 9
Themenstarter  

Mich interessiert nicht im geringsten die Meinung des VNB sondern höchstens die Meinung der Rechtssprechung.

Die Frage ist ob das technisch ging und ich glaube nicht das eine InselPV keinen Hausanschluss haben darf.

Läd man die Akkus am besten über einen Laderegler indem man eine POV Spannung simuliert oder direkt am Akku (Bastellösung).

Was wäre effizienter und stabiler?

Grüße Olli


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7751
 

ist doch in meiner signatur verlinkt(rote farbe 😉 )

der vnb hat da garnichts mitzureden solange du die 230v seite deiner anlage nicht an sein netz anschliest
mittelbar und unmittelbar kannst du auch getrost vergessen diese worthülsen sind absolut ohne bedeutung

deswegen sage ich ja wenn man eine insel bauen will dann darf man mit dem 230v teil der pv nicht ans netz(auch nicht im winter) und da muss man auch niemanden fragen was man darf und was nicht
das ist dann reine privatsache

ich habe bei mir den baustromzähler abgemeldet demnächst kommt ein fuzi vom vnb klemmt meinen anschlus vom hak ab und verplombt diesen
hätte ich nicht machen müssen aber da ich eh einen neubau ohne zählerkasten habe ist mir das auch egal.

man kann sich ja auch zb. einen fetten staplerakku in den keller stellen und mit einem ladegerät aufladen ohne das man irgendetwas melden muss 😉
aber stell dich schon mal auf dummheiten seitens des netzbetreiber ein in letzter instanz kann es sein das du deinen stromzähler abbauen musst, kann durchaus soweit kommen.

Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
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(@hannosolar)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 9
Themenstarter  

Klasse Link @Voltmeter

Danke Dir


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 4044
 

Klasse Link @Voltmeter

Danke Dir

Nö, die Meinung des Autors interessiert niemanden.

Guckst du hier
https://vorschau.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html

Hintergrund zu Inselanlagen:
Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
3 Victron MP2 5000
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 8465
 

Natürlich kann man das.
Die Versorger sehen das natürlich nicht gerne, weil das das letzte verbliebene legale Schlupfloch ist, nach Lust und Laune selbsterzeugte Energie zu verbrauchen. Die Regularien sind dementsprechend vage, immer hat man das Gefühl, etwas verbotenes zu tun.
Vor kurzem habe ich irgendwo ein sehr detaillierte, auf diversen Vorschriften beruhende technisch Analyse gesehen, deren Ergebnis war: echter Inselbetrieb kann vom Versorger nicht verboten werden.
Das beruhte vor allem darauf, dass keine direkte Verbindung der beiden 220 Volt Netze existiert, mit der Möglichkeit von Rückwirkung von einem auf das andere Netz, und zwar vom Haus Richtung Netz.

Und dazu gehört meiner Meinung nach der Inselbetrieb auch dann, wenn vom Netz Richtung Akku geladen wird. Es ist zwar eine Belastung des Netzes, aber keine Rückwirkung.
Ein Fön macht durch Belasten ja keine Rückwirkung, und Ein Ladegerät auch nicht. Wen aber der Strom einmal.im Akku ist, weiß das Netz nichts mehr davon. Wäre es anders, dürfte man auch keine Autobatterie laden.

Zusammengefasst, nachdem was ich gelesen habe, und auch nach meiner Einschätzung ist das Laden einer echten Insel kein unzulässiger Betrieb.

Update: seit ich mit dem Schreiben dieser Post begann, sind eine Menge Antworten gekommen. Besonders die letzte vor meiner weicht im Ergebnis von dem ab, was ich gesagt habe.

Ich bezweifele nicht die Richtigkeit der Analyse meines Vorschreibers.

Das würde bedeuten, das das laden des Akkus einer Insel nicht zulässig wäre. Aber was ist, wenn die Insel zwei Akkus hat: einen lade ich, der andere betreibt die Insel. Und die Akkus werden periodisch umgeschaltet.
Ist das dann auch noch "mittelbar" im Sinne des o.g. Vorschriften Textes?

Wenn ja, Ehrlich gesagt, platzt mir da die Hutschnur. Das würde nicht nur bedeuten, das die Herren mit nicht nur vorschreiben wollen, für was ich den Strom verwende, den ich in einen Akku geladen habe, sondern auch in welcher Form....

Mit zu vermeidender "Rückwirkung" hat das nichts, aber auch garnichts mehr zu tun. Und deswegen würde und werde ich bei einer zukünftigen Insel genau diesen Weg notfalls gehen..... Falls ich nicht die Verbraucher zwischen den Netzen einfach umschalte. Ich wüsste nicht, wie man DAS verbieten will.

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7751
 

Und dazu gehört meiner Meinung nach der Inselbetrieb auch dann, wenn vom Netz Richtung Akku geladen wird. Es ist zwar eine Belastung des Netzes, aber keine Rückwirkung.
Ein Fön macht durch Belasten ja keine Rückwirkung, und Ein Ladegerät auch nicht. Wen aber der Strom einmal.im Akku ist, weiß das Netz nichts mehr davon. Wäre es anders, dürfte man auch keine Autobatterie laden.

Zusammengefasst, nachdem was ich gelesen habe, und auch nach meiner Einschätzung ist das Laden einer echten Insel kein unzulässiger Betrieb.

genau so ist das
und da wird auch niemand einen ein strick draus drehen
urteile gibt es keine und wird es auch keine geben da kein schaden entsteht oder entstanden ist weder bilanziell noch physikalisch

das einzige was sein kann wenn die strommafia einem zeigen will, wer der chef ist. das die den stromzähler abmontieren.
was die ja auch nicht so einfach tun dürfen wenn man seine rechnungen bezahlt. die haben immer noch die grundversorgungspflicht.
man rutscht höchstens in einen teuren tarif mit höherer grundgebühr, wenn man wenig abnimmt.

ob es denen nun gefällt oder nicht dass man im jahr nur 500kwh von denen kauft interresiert den inselbetreiber nicht.

Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
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(@hannosolar)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 9
Themenstarter  

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Die widersprechen sich in jedem Absatz selbst.

Das Marktstammdatenregister interessiert mich absolut 0 da es meine elementare Datenschutzbestimmungen verletzt und die meine Daten an VNBˋs weitergegeben ohne das man als Bürger die Möglichkeit hat dem zu widersprechen.

Wäre es anders hätte man ja auch kein Problem eine Inselanlage oder Null-Einspeiseanlange zu registrieren ohne weitere Auswirkungen.

Ist die natürliche datengier des Fiskus um später die Betreiber gemeldeter Solaranlagen mit einer neuen Steuer zu belegen wenn irgendwann die Einnahmen aus der stromsteuer zurück gehen würden.

Grüße


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 4044
 

Klar haben die die Grundversorgungspflicht. Die können dich aber vom Netz ausschliesen, wenn du dich nicht an deren Regeln hälst.

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
3 Victron MP2 5000
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 4044
 

Das Marktstammdatenregister interessiert mich absolut 0 da es meine elementare Datenschutzbestimmungen verletzt und die meine Daten an VNBˋs weitergegeben ohne das man als Bürger die Möglichkeit hat dem zu widersprechen.

Grüße

Das darfst du natürlich für dich so entscheiden.
§95 des ENWG sieht das anders, deshalb habe ich ja den Ausschnitt mit dran gehängt.
Sanktionen von bis zu 50000€, wenn man sich nicht registriert.

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Das Marktstammdatenregister interessiert mich absolut 0 da es meine elementare Datenschutzbestimmungen verletzt und die meine Daten an VNBˋs weitergegeben ohne das man als Bürger die Möglichkeit hat dem zu widersprechen.

Grüße

Das darfst du natürlich für dich so entscheiden.
§95 des ENWG sieht das anders, deshalb habe ich ja den Ausschnitt mit dran gehängt.
Sanktionen von bis zu 50000€, wenn man sich nicht registriert.

Bis zu ….
Und das nur wenn ein Gericht entscheidet das man schuldhaft und vorsätzlich sich nicht registriert hat bei 100% eindeutiger Rechtslage. Die Rechtslage ist aber 100% uneindeutig und im Zweifel…….

Schaden kann auch niemand nachweisen und letztendlich (Ironie) folgt man dem Willen der Regierung nach Ausbau der EEG und dem VNB nach Netzunschädlichkeit

Eine Sauna mit 10 kw Leistung ist natürlich absolut kein Problem und braucht nicht angemeldet werden da es ja das Säckel füllt 😀


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7751
 

LoL 5000000000000€$ bald vielleicht auch noch in rubel?

und 20 jahre knast nicht vergessen! Mr. Green

schon lange nicht so gut gelacht,
bevor man irgendwelche enwg vorschriften nennt sollte man sich fragen für wen das enwg überhaupt gilt und was das enwg überhaupt ist 😉

also alles easy

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