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Inbetriebnahmeprotokoll und Haftung (des Inbetriebnehmers)

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endurance
(@endurance)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 270
Themenstarter  

Lasst uns halbwegs beim Thema bleiben - es geht um Inbetriebnahme und E-Check im Elektrikbereich.

Immer unter Strom
5 PV Anlagen bei Doppelhaushälfte inklusive Nordseite, Batteriespeicher (SMA + Victron), Sole-WP, KNX Hausautomatisierung, 2 Elektroautos >200tkm gefahren.


   
Carolus reacted
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 913
 

Ich habe von diesem Anbieter bisher Gutes gehört:

https://pv-anlagen-anmelden.de/

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
endurance reacted
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1530
 

@endurance Das mit dem Elektriker ist schon so ein Problem. Ich habe meinen über eine Kleinanzeige gefunden, die ich selber aufgegeben habe. Der ist auch Überzeugungstäter. Es haben sich auch einige gemeldet, die mir was verkaufen wollten. Ich habe fast alles selber gemacht, inklusive Zählerschrank. Den Zählerschrank habe ich jemandem abgekauft, der sich von seinem Elektriker einen neuen hat aufschwatzen lassen. Das hat funktioniert und läuft schon fast zwei Jahre offiziell.

Es gibt da auch republikweit tätige Anbieter, die gegen Cash die Anlage anmelden ohne sie gesehen zu haben. Ich hatte mal Kontakt zu einem. Der wollte nur Bilder sehen.

Ich wünsche dir viel Erfolg und sei kreativ.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von solarfreund

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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endurance
(@endurance)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 270
Themenstarter  

Ich werde hier nicht aufgeben Smile Kleinanzeige habe ich auch gemacht - keine Rückmeldung.

Zähler fasse ich nicht an - obwohl es mir juckt, da der Eli, der den mal eingebaut hat (wer auch immer das war) den Neutralleiter erst nach dem Zähler vom PEN getrennt hat. Zum Zähler hin führt aber schon ein N. Irgendwie suspekt, wenn man vermutet, dass da noch ein loses Kabel rumbaumelt - aber auch in einem solchen Fall sagt VNB "wenden sie sich an einen zugelassenen Eli" - nur die wollen auch da nicht dran. Elektriker zu finden ist hier zumindest echt schwer - Wenn man mal einen hat: FESTHALTEN Smile

Immer unter Strom
5 PV Anlagen bei Doppelhaushälfte inklusive Nordseite, Batteriespeicher (SMA + Victron), Sole-WP, KNX Hausautomatisierung, 2 Elektroautos >200tkm gefahren.


   
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Stefanelo
(@stefanelo)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 843
 

Das BGB

Hier ein Auszug von der Sparkassenversicherung. Das ist den meisten Leuten nicht klar.

Wer haftet bei Schäden durch gefällige Hilfe?

Grundsätzlich unterliegt jedermann der sogenannten Verschuldenshaftung. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Wer einem Dritten vorsätzlich oder fahrlässig Schaden zufügt, ist demnach zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet.
Im Falle von Nachbarschaftshilfe oder Freundschaftsleistungen gilt: Wer unentgeltlich eine Nachbarschaftshilfe leistet, kann bei einem Sach- oder Personenschaden nur im Falle der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftbar gemacht werden. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass man unentschuldbare Pflichtverletzungen über das gewöhnliche Maß hinaus begeht. Unter Vorsatz versteht man, dass man etwas extra beschädigt oder Dinge unterlässt, die offensichtlich sind.
 
Gerichte gehen in der Regel bei Hilfsleistungen zwischen Nachbarn, Freunden und Bekannten – auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zwischen Hilfenehmer und Hilfegeber – von einem stillschweigenden Haftungsausschluss aus. Das bedeutet, dass der Hilfenehmer auf Schadenersatz verzichten muss.

   
g1cs2009 reacted
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(@akku-knight)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 12
 

Hey Ihr,

die Erstinstallation hab ich auch von einem "Lobbyregistrierten" Elektriker abnehmen und anmelden lassen.

Die binnen 8 Wochen nachinstallierte PV-Leistung hat kein Eli mehr gesehn, und ich hab mich mit meinem Netzbetreiber gekappelt...  Denn DC braucht keinen Eli, und AC wurde nicht mehr angefasst (der WR ist ausreichend groß). Auch hier gings u.a. um die Haftungsfrage... aber die Argumente des Netzbetreibers ziehen hier nicht.

Haftung hat immer der Betreiber! Und wenn dein Eli um geht, oder aus Altersgründen aufhört, oder was auch immer... der Netzbetreiber haftet dadurch nicht bloß weil der Eli im Lobbyregister drinstand. Somit müßten folglich alle Anlagen deren Installateure nicht mehr am Markt sind, Gründe siehe oben, stillgelegt werden. Ist ja keine Haftung mehr da...  und andere Eli's können ja nicht gezwungen werden... UND NUN? 


   
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(@fearing)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 19
 

Wie ich seh kämpfen hier viele mit dem gleichen Thema. Die Elektrofirmen mit denen ich bis jetzt Kontakte hatte verlangen alle von mir das Material dort komplett zu kaufen sonst nehmen die mir nichts ab. Ich würde gerne anfangen aber aktuell hab ich z.b. nur die Wahl entweder beschaffe ich mir alles selbst und baue mir eine Insel oder ich zahle deutlich zu viel und habe eine Firma die mir den Kram abnimmt - für mich fühlt sich weder noch richtig gut an...


   
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endurance
(@endurance)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 270
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @fearing

Die Elektrofirmen mit denen ich bis jetzt Kontakte hatte verlangen alle von mir das Material dort komplett zu kaufen sonst nehmen die mir nichts ab

Ja und das hat nichtmals etwas mit Haftung zu tun...

Was man machen kann (wenn Du selber bauen möchtest) alle Daten und Formulare vorzubereiten und dem VNB zu schicken mit der ANfrage ob das so für eine zukünftige ANlage für Sie abnehmbar wäre. Ich habe dabei überall wie eingetragener ELI stand das durchgestrichen und eben mich selber eingetragen. An der Reaktion sollte man abschätzen können ob die Sturr auf konzessionierte gehen oder evtl. auch eigeninstallation durchgehen lassen.

Immer unter Strom
5 PV Anlagen bei Doppelhaushälfte inklusive Nordseite, Batteriespeicher (SMA + Victron), Sole-WP, KNX Hausautomatisierung, 2 Elektroautos >200tkm gefahren.


   
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 234
 

@endurance du hast schon geschrieben, dass du dich nicht mit dem Netzbetreiber streiten willst. Aber du sagst, dass dein Bruder Elektriker ist. Warum trägst du ihn nicht in die Formulare ein?

Laut Gesetz kann ein fachkundiger Dritter den Anschluss der Anlage vornehmen. Und ein Elektriker sollte doch fachkundig sein. Die Forderungen des Netzbetreibers nach einen konzessionierten sind widerrechtlich. Und das wissen die auch.


   
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endurance
(@endurance)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 270
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @tigger

Die Forderungen des Netzbetreibers nach einen konzessionierten sind widerrechtlich. Und das wissen die auch.

Ist das wirklich so? wo kann ich nachlesen, das hier TAB/NAV nicht gültig sind. Laut TAB, 

Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage (Bezugs-, Erzeugungsanlage oder Speicher) erfolgt grundsätzlich durch
einen in das Installateurverzeichnis eines VNB eingetragenen und konzessionierten Elektroinstallateur
(nachfolgend kurz auch „eingetragener Installateur“). Die SwBK ist dabei grundsätzlich nicht anwesend (Kap.
14.4 BDEW TAB).

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JayHa reacted
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 234
 

@endurance

Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023)
§ 10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses

(1) Anlagenbetreiber dürfen den Anschluss der Anlagen von dem Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen lassen.
 
 
Das EEG ist gegenüber NAV und TAB das höherrangige Gesetz. Deswegen steht in der NAV:
 

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben. Diese sind Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Netzanschluss an das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung, soweit sie sich nicht ausdrücklich allein auf eines dieser Rechtsverhältnisse beziehen. Die Verordnung gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse und ist auch auf alle Anschlussnutzungsverhältnisse anzuwenden, die vor ihrem Inkrafttreten entstanden sind. Sie gilt nicht für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas.

   
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 234
 

Das hat auch schon die Gerichte beschäftigt:

https://solarbringer.de/wegweisendes-urteil-zum-eeg-und-zur-nav/

Da der Netzbetreiber nicht weiter bis zum BGH geklagt hat, zeigt mmn, dass die genau wissen,dass dann die Verarsche der Verbraucher ein Ende hätte.


   
grumpy_badger, AlexNo, g1cs2009 and 1 people reacted
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endurance
(@endurance)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 270
Themenstarter  

Danke - das hilft als Argument, bestätigt auch die Praxis meines vorherigen VNB der mich als Ing. Elektrotechnik wohl als fachkundig genug aktzeptiert hatte. Dann werde ich die Formulare nochmals ausfüllen und eben auch nochmals selber einsenden. Wenn dann wieder der Hinweis auf konzessioniert kommt werde ich auf das EEG und den passus in der NAV hinweisen. 

BTW gilt Speicher hier als EEG relevant - oder ist das wieder Grauzone und die können mir hier wieder einen Strick draus drehen. Der Speicher dient ja zum Zwischenlagern von EEG Energie...

So wurde im Urteil vom 13.01.2022 – 6 U 201/20 des LG Frankfurt am Main im Hinblick auf den Geltungsbereich der NAV u.a. folgendes festgestellt (Zeile 51):”Das heißt im Klartext:
Gängige Rechtspraxis in Deutschland ist die Einschränkung des Geltungsbereichs der NAV auf den Teil der Anlage bis einschließlich des Stromzählers (Messeinrichtung). Sämtliche nach dem Stromzähler installierte Hauselektrik gehört nicht mehr zum Hoheitsgebiet des Netzbetreibers, sondern ist privatrechtliche Angelegenheit des Hausbesitzers. Oder anders ausgedrückt: Jede Arbeit an der Hauselektrik nach dem Stromzähler darf von einer “fachkundigen dritten Person” durchgeführt werden. Das kann auch der Hausbesitzer selber sein. Oder eben ein fachkundiges Unternehmen, welchen nicht zwingend im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers gelistet sein muss.

Immer unter Strom
5 PV Anlagen bei Doppelhaushälfte inklusive Nordseite, Batteriespeicher (SMA + Victron), Sole-WP, KNX Hausautomatisierung, 2 Elektroautos >200tkm gefahren.


   
linuxdep reacted
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 235
 

Leider wegen dringendem Auszug aus dem alten Haus keine Power mehr, Speicher und deren Nutzbarkeit wurde doch auch im Solarpaket 1 Angepasst, sprich auch das Laden aus dem Netz ist dadurch jetzt erlaubt. So als Suchanfang. 

Aber die anderen Infos, GEIL. Danke an die anderen. Starry Eyes  


   
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(@akku-knight)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 12
 

Veröffentlicht von: @endurance

...

BTW gilt Speicher hier als EEG relevant - oder ist das wieder Grauzone und die können mir hier wieder einen Strick draus drehen. Der Speicher dient ja zum Zwischenlagern von EEG Energie.

...

Zwischenlagern von EEG-Energie? Wasn das fürn Quatsch? Oder geht es hier bei dir um eine geförderte Komplettanlage mit Speicher? Dann vll...

Alle anderen Anlagen sind "Hybridanlagen": Erzeugung und vorrangiger Eigenverbrauch von PV-Strom, nur Überschuß geht ins Netz und wird mickrig vergütet. Und da speichere ich sicher keine EEG-Energie in den vorhandenen Batteriespeicher. Weil das erstmal als Eigenverbrauch gilt.

Kann mich aber auch irren? Dann bitte korrektiv werden.

 


   
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