. Und das ist mit dem Vertragsverhältnis zum Versorger in keinem Fall abgedeckt
Es ist aber übereinstimmend mit einem Beschluss der EU von 2016, und dem Verhalten einer Menge anderer EU Länder. Und da nach eu Recht nicht verboten sein kann, was in anderen Ländern erlaubt ist, die Länder sind da zu Angleichung verpflichtet, sehe ich da den Grund, warum unsere Versorger starrsinnig an ihren Vertragsbedingungen festhalten, und gleichzeitig kein einziges gerichtliches verfahren riskieren.
Wen man bedenkt, das ich zum Thema Guerilla zum ersten Mal vor 7 Jahren gestoßen bin da waren es geschätzte 80000 Leute, die das machten. Letztens habe ich eine Schätzung von. 1 bis 2 Mio gesehen.
Das muss ja einen Grund geben, warum man nicht mag, was die machen.
Und auch einen, warum man legal nichts macht gegen das was die "illegal" machen.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
Mach dir keinen Kopf wenn da weniger auf dem Zähler steht. Erstens ist sparen angesagt, zweitens wurden evtl. neue Geräte angeschaft und kein E-Wasserkocher mehr betrieben. Man kann auch einfach ein paar KW mehr angeben die dann in der nächsten Zeit verbraucht werden. Mit dem Anmelden warten bis der Zählerstand wieder stimmt, das EVU hat nach der Anmeldung 3 Monate Zeit in dem es den Zähler tauschen kann, bis dahin darf der Zähler rückwärts laufen und dann liegt es eben daran das die Sonne es gut meinte.
Mach dir keinen Kopf wenn da weniger auf dem Zähler steht. Erstens ist sparen angesagt, zweitens wurden evtl. neue Geräte angeschaft und kein E-Wasserkocher mehr betrieben. Man kann auch einfach ein paar KW mehr angeben die dann in der nächsten Zeit verbraucht werden. Mit dem Anmelden warten bis der Zählerstand wieder stimmt, das EVU hat nach der Anmeldung 3 Monate Zeit in dem es den Zähler tauschen kann, bis dahin darf der Zähler rückwärts laufen und dann liegt es eben daran das die Sonne es gut meinte.
Vielleicht ist mir das entgangen, aber das wäre nur neu. Mein Kenntnisstand: Rückwärts laufender Zähler stellt Manipulation dar und ist daher strafrechtlich relevant. Da kann man noch so viel anmelden. Lasse mich da aber gerne mit Quellen eines besseren belehren.
Einfach weitermachen ohne Skrubel, die Stromkonzerne wissen dank der Merrit Order auch nicht mehr wohin mit dem ganzen Profit, (von dem Politversagen in punkto EW fail will ich garnicht reden) jedem der dich anmachen sollte erzählste das wäre reiner Inselbetrieb und auf Notstrom ausgelegt da das Netz mittlerweile alles andere als stabil ist, Stichwort Redispatchmaßnahmen, Experte dazu Outdoor Chiemgau ausserdem könnte es sich ja auch um eine Zweitwohnung handeln wo du nicht immer bist, dein Hauptwohnsitz geht niemanden was an
Outdoor Chiemgau Fakten statt Sektenillusionen, ach und der Himmel ist so schön blau 😍
Es ist aber übereinstimmend mit einem Beschluss der EU von 2016, und dem Verhalten einer Menge anderer EU Länder. Und da nach eu Recht nicht verboten sein kann, was in anderen Ländern erlaubt ist, die Länder sind da zu Angleichung verpflichtet
Das sehe ich auch so, eigentlich sollten EU weit die gleichen Bestimmungen gelten. Vielleicht ist es auch so wie bei Netflix. Die wussten, dass jahrelang account sharing betrieben wurde, sind aber nicht dagegen vor gegangen. Weil dann vielleicht massiv Kunden zu den Konkurrenten gewechselt wären. Wer will schon bei einem Unternehmen Kunde sein, das seine Kunden verklagt ? Dieses Risiko muss nicht sein, auch wenn man augenscheinlich nix falsch macht, kann es doch sein, dass das Unternehmen einen Betrug sieht und man Ärger bekommt.
Jedes Unternehmen wird sich auch die Frage stellen, ob es das wert ist, einen Kunden vor Gericht zu zerren. Was springt denn für das Unternehmen raus ? Mit gesundem Menschenverstand tauschen die den Zähler und unterbinden so ein zurückdrehen . Die strittige Summe, um wie viel kwh der Zähler zurück gedrehr hat, lässt sich auch nicht ermitteln. Weil es tausende Gründe gibt, warum man weniger Strom verbraucht hat, als letztes Jahr. Steht diese 50.000 Euro strafe im Raum, das ist die höchststrafe, die dürfte nur angesetzt werden, wenn eine richtig kriminelle Energie nachzuweisen ist. Die Strafe kassiert dann auch noch der Staat, nicht das klagende Versorgungsunternehmen.
Bis ende Januar kommen überall die jahresendabrechnungen, wir werden sehen ob sich was tut. Das ist ja bald, bis dahin kann sich jeder noch bischen verrückt machen lassen.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
Brauche bitte Ratschlag von euch:
Soll ich es aussitzen( ich glaube, dass es Rückfragen geben wird)und versuchen mich irgendwie herauszureden oder eine "Selbstanzeige" machen mit allen Konsequenzen(Erstattung Differenz, Strafe für Ordnungswidrigkeit=gutes Gewissen)?
Danke vorab vielmals.
Es wird keiner Nachfragen
Mein Stromverbrauch ist von 5.400 auf aktuell 2.000 gesunken über die letzten Jahre mit meinem BKW und
Viele Maßnahmen und Änderungen die ich gemacht habe…….. Aquarium, LED Leuchten, neue Großgeräte, Krankenhaus, Reha, Urlaub, Kinder ausgezogen, und, und. Das ist doch alles Menschlich, unser Leben dreht sich doch weiter und ändert sich. Manche Hobbys verschwinden aus unseren Leben wieder, eventuell hast Du Große Werkzeuge benutzt und jetzt nicht mehr.
Ich habe letztes Jahr deutlich weniger Schokolade gekauft und gegessen. Wie rechtfertige ich das nun bei meinem Edeka/Rewe/Lidl-Händler? Er wird sich doch wundern, warum plötzlich der Schoko-Konsum so gering ist. Brauche ich ein ärztliches Attest, dass mir die Schokolade nicht gut tut?
Ist doch irgendwie die gleiche Ausgangslage, oder? 😉
Ist eine ganz andere Ausgangslage. Die Schokolade bekommst Du nicht nur bei einem Händler. Zudem kontrolliert er weder wie viel Du kaufst noch wie viel Du wirklich isst.
Denke bei einer Erhöhung eines Strombedarfs wird es keine Nachfragen kommen. Ist ganz normal, wenn man sich ein Elektroauto anschafft und lädt. Muss man ja auch nicht über eine Wallbox machen. Über den 230V Adapter reicht.
Und klar, gibt es Möglichkeiten zu argumentieren, warum der Stromverbrauch um 1/4 reduziert wurde.
Ob es bei einer Reduzierung des Stromverbrauchs zu einer Nachfrage kommt, wird man sehen. Wenn der Threadersteller die Nachfrage oder Konsequenzen fürchtet, kann er immer noch mittels Heizlüfter den Verbrauch auf den normalen Verbrauch des Jahres erhöhen.
Generell würde ich unabhängig davon schnell die Panels, restliche Installation abbauen sowie alles in die Ausgangssituation vor der Installation versetzen, die darauf hinweist, dass dort eine Anlage war. Das wäre alles ohne Ferrariszähler mit einem Zweirichtungszähler kein größeres Problem gewesen. Aber rückwärtsdrehende Zähler sind kein Kavaliersdelekt in DE. Nach Anmeldung eines 600 Watt Balkonkraftwerkes wird er auch bei großen Speicher nicht den Ertrag hinbekommen, den er in den Jahr hatte. Bei 900 kWh Einsprung und 1/4 Reduzierung hätte er ansonsten 3600 kWh Jahresverbrauch gehabt. Mit einem Balkonkraftwerk mit 600 Watt Wechselrichter, schafft man bei diesem geringen Jahresbezug normalerweise keinen Ertrag von 900 kWh ohne Einspeisung. Selbst wenn man einen Akku hätte.
Denn das erste was der Netzbetreiber nach Meldung des Balkonkraftwerkes machen wird, ist den Zähler tauschen, damit dort kein Ferrariszähler mehr installiert ist. So ein Tausch ist schnell gemacht, wenn der Netzbetreiber Zeit hat. Vorher wird er bei der jetzigen Gesetzeslage den Betrieb nicht bestätigen. Und bei der neuen Gesetzeslage, die geplant ist, würde er schnell einen Zweirichtungszähler installieren.
Im Sommer wird die neue Anlage einspeisen, sofern die angemeldet wird. Die Differenz ist auf jeden Fall nicht sauber. Ob es eine Ordnungswidrigkeit ist oder ein gar Strafverfahren nach sich zieht, würde ich nicht auszuschließen, wenn man den Ferrariszähler munter rückwärts zählen lässt, um damit statt 0 EUR pro kWh dann den vollen Bezugspreis zu reduzieren. Wie man es dreht und wendet. Es ist dem Stromlieferant ein Schaden entstanden. Er musste Strom teurer einkaufen, wenn der Börsenpreis niedriger war. Wir das ein Staatsanwalt beurteilt, ist eine andere Sache, sofern es zu einer Anzeige kommen würde.
Insofern die Anlage schnell außer Betrieb nehmen, Wechselrichter 600 Watt kaufen und anmelden.
Soll ich es aussitzen( ich glaube, dass es Rückfragen geben wird)
Es wird keinerlei rückfragen geben.
oder eine "Selbstanzeige" machen
Ganz dumme idee. Du willst denen die beweise und ein geständniss frei haus liefern? Ganz dumme idee!
Wenn du das anmeldest dann mit 2kwp und 600W WR. Lügen ist angesagt. Es hat eh niemand das recht das anzuschauen und das ist denen auch völlig egal.
Komm von deiner panik runter junge. Falls wer fragt war das haus länger unbewohnt oder diene tochter ist ausgezogen.
Döp dö dö döp.
Was ist eigentlich aus der Aussage von Habeck geworden, dass Zähler übergangsweise rückwärts laufen dürfen?
Mit dieser rechtlichen Neuerung dürfte sich die Bewertung so einer Sache vielleicht grundsätzlich ändern. Man darf ja dann ganz offiziell sein BKW sofort anschließen mit rücklaufendem Zähler und muss erst dann seine Anmeldung machen. Dann ist der Sachverhalt des rückwärtsdrehenden Zählers gar nicht das Problem mehr, sondern lediglich das Versäumnis, das BKW angemeldet zu haben.
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@win Genau das hatte ich mit meinem Post gemeint, wenn das BKW angemeldet wurde hat jetzt das EVU 3 Monate Zeit den alten Zähler auszutauschen um ein längeres Rückwärtslaufen zu verhindern. So habe ich die Aussage von Habeck über die Sachlage ab 2024 auch verstanden, es sind nun 800W erlaubt mit <2KW Solarpanelen.
Wurde das denn umgesetzt oder ist das das Gesetzesvorhaben das noch in der "Warteschleife" zur Verabschiedung steckt?
Das war alles Wunschdenken, davon wurde bisher nichts umgesetzt.
Oliver
Ich bin überzeugt, dass die Regierung das dieses Jahr noch auf den Weg bringt. Auch die 800 W.
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Denk ich auch. Sobald die radwege in Peru stehen wird sich die regierung unverzüglich um balkonkraftwerke kümmern.
Döp dö dö döp.