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Hi,
ich hab zwar die SuFu benutzt, ist mit dem Suchbegriff 70% Regelung nicht wirklich möglich oder ich bin zu doof :).
Habe gerade mit einem Elektriker bzgl. des Anschlusses einer selbst installierten PV Anlage gesprochen. Maximal 21kWp mit Überschusseinspeisung.
Er meinte bei einer Anlage über 10kWp müsste ein Funk Rundsteuerempfänger verbaut werden. Ich kenn da eine 25kWp Grenze Darauf erwiderte er, diese gelte nur für Volleinspeiser. :wtf:
Was stimmt jetzt? Kann ich eine Anlage mit max. 21kWp mit Überschusseinspeisung ohne einen FRE betreiben?
Kann ich dies auch mit der 70% Regelung begrenzen? Diese würde ja ab 2023 wegfallen und ich kann im ESS die Begrenzung wieder entfernen.
Hat jemand von euch eine Anlage zwischen 10kWp und 25kWp mit Überschusseinspeisung und weiß etwas dazu?
Danke schonmal für eure Unterstützung!
- PV: SW 6,48kWp + 3x4,86kWp (O,S,W)
- BAT: 16x 280 Ah mit JK BMS
- WR: 3xVictron MP2 5k, 2xMPPT 250/70, 9xHoymiles HM1500
Warum soll die Grenze denn nur für Vollleinspeiser gelte und bei Eigenverbruch, der die Eingespeiste Energie noch reduziert, nicht
Im EEG gibt es nur die 25 kWp Grenze. Mein Elektriker hat von einem Rundsteuerempfänger nix gesagt. Ich baue gerade auch 22kWp.
Habe aber noch nicht angemeldet.
Ich würde mal bei EVU anrufen oder in den Anschlussbedingungen nachlesen.
Lies mal hier https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/70#:~:text=1%2C%201a%20und%202%20EEG,eine%20Anlage%2C%20auch%20wenn%20gem .
Danke,
hab das mal durchgelesen. Eine Unterscheidung zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung habe auch nicht in dem Link gefunden.
Zusammengefasst hab ich das mal herausgezogen:
Inbetriebnahme ab 1.1.2021 vor BSI Markterklärung bis Einbau iMSys
> 25 o §14a EnWG -> FER (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2021)
≤ 25 FER oder 70% (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2021)
Inbetriebnahme ab 1.1.2021 nach BSI Markterklärung (07.02.2020)
> 25 o §14a EnWG -> FER + IEF über SMGW/iMSys (§ 9 Abs. 1 EEG 2021)
>7 - 25 -> IEF über SMWG/iMSys (§ 9 Abs. 1a EEG 2021)
Allerdings hat das BSI die Vorschrifft vom 07.02.2020 zum 20.05.2022 aufgehoben. Damit müsste ja wieder gelten: ≤ 25 FER oder 70% (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2021)
Dann reicht es doch die 70% im ESS einzutragen, oder?
Und wie wird dann errechnet, welchen Eigenverbrauch ich habe?
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- BAT: 16x 280 Ah mit JK BMS
- WR: 3xVictron MP2 5k, 2xMPPT 250/70, 9xHoymiles HM1500
So wie ich das verstehe muss kleiner 25kWp nur die Isteinspeisung übertragen werden, keine Abregelung.
Was du selbst verbrauchst interessiert den Netzbetreiber nicht. Nur für das Finanzamt musst du das evtl. nachweisen.
Dazu langt ein Smartmeter wie der EM24. Den hast du bei 70% weich ja eh schon.
Solange es keine SMGw gibt musst du unter 25kWp nix machen.
Bei 3 MP2 in Serienschaltung (nicht Netzparallel) braucht man kein EnergyMeter, soweit ich weiß.
Seit dem 20.05.22 werden keine iSMGw mehr vorgeschrieben.
Oder lieg ich da falsch?
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Bei 3 MP2 in Serienschaltung (nicht Netzparallel) braucht man kein EnergyMeter, soweit ich weiß.
Seit dem 20.05.22 werden keine iSMGw mehr vorgeschrieben.
Oder lieg ich da falsch?
Für 70% weich brauchst du ein Energy Meter. Wenn du nicht netzparallel baust brauchst du keins.
Ist das iSMGw ein Typo? Ich kenne nur iMsys (Intelligentes Messystem) und SMGw (Smart Meter Gateway).
Kann sein das ich nicht auf dem laufenden bin. Soweit mir bekannt bekommt jeder ab 6kWp ein SMGw.
Hast du einen Link?
:angel: iSMGw war ein Michmasch iMSys und SMGW
Die BSI Marktanalyse wurde zurückgezogen. Heißt es muss kein Messsystem mehr verbaut werden, bereits installierte haben eine Art Bestandsschutz.
Zumindest ist das was ich jetzt im Netz gefunden habe.
Einfach mal nach BSI Marktanalye googlen. Da kommt direkt die Info dazu, dass es zurück gezogen wurde.
Hab jetzt aber einfach mal beim VNB angefragt, was Sache ist. Mal schauen was die meinen.
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