Hallo zusammen,
wenn ich zu meiner 9.9kWp Anlage mit Überschusseinspeisung nun noch ein paar Klein-WR bauen will mit jeweils 2-3 Modulen dran, was bedeutet das für mich für den Zählerschrank und für die Einspeisevergütung? Grösse der Zusatzmodule: Ca. 7x350W = 2450kWp. Effizienzmässig weniger effizient wie die Hauptanlage, da anders ausgerichtet.´
Aber ich hätte gerne im Winter n paar Watt mehr für den Akku ...
Nachdem meine Anlage älter als 12 Monate ist, zählt das ja als Neuanlage und nicht als Erweiterung. Was bedeutet das für die Einspeisevergütung? Bekommen dann beide Anlagen die neue Vergütung? Bleibt eine auf der alten Vergütung und eine auf der Neuen? Wenn letzteres der Fall ist: Benötige ich dann einzelne geeichte Zähler für beide Anlagen oder kann das im Verhältnis der jeweiligen Anlagenwerte aufgeteilt werden, auch wenn diese natürlich nicht auf geeichten Werten beruhen?
Nen Elektriker habe ich gefunden, der mir das abnimmt. Der will sich darüber auch grade informieren, aber ich dachte hier bin ich schneller 🙂
Gruß
Roger
Und wem willst Du von der Erweiterung so alles erzählen? Davon ab, Du hast Überschusseinspeisevergütung. Wenn Du Deinen Eigenverbrauch reduzierst (sparen für sich entdecken, neue Geräte...) speist Du ja auch mehr ein... so what?
Ich würd mich da nicht verrückt machen.
Naja, Solarmodule sind jetzt nicht wirklich unsichtbar. Und wenn der Nachbar n Stinkstiefel ist, der mich jetzt sogar bei der Gemeinde verpfiffen hat weil ein paar Äste in den Gehweg reichen, bin ich da lieber mal korrekt.
Ansonsten gebe ich Dir Recht. Beantwortet leider nicht meine Frage ..
Nun, Deine Konkrete Frage dürfte Dir dann wohl nur Dein Vertragspartner beantworten können. Stadtwerke oder wer auch immer Dein Versorger ist, der Dir die Vergütung bezahlt.
Ich kenne diese Verträge nicht und hier sonst offenbar auch niemand.
Ruf doch da an und frag, dann bekommst Du die Antwort. Mehr als "geht" oder "geht nicht" oder "geht unter Voraussetzung XY" kann ja nicht passieren.
Grüße
Markus
Soweit mir bekannt läuft die Einspeisevergütung für die alte Anlage weiter wie bisher. Da mehr als 12 Monate dazwischen liegen (wie du schon richtig geschrieben hast) ist die zweite Anlage eine neue Anlage und bekommt nach den geltenden Gesetzen die Einspeisevergütung berechnet.
Steht ja so im EEG schau mal hier §9 Absatz 3
Was das für das Messkonzept bedeutet kann ich dir nicht beantworten. Ggf. wir die Einspeisevergütung dann anteilig nach installiert kWp ausgezahlt.
Da musst du mit deinem Netzbetreiber reden wie der das handhaben möchte.
Ich habe mittlerweile hierzu folgendes gefunden:
Demnach ergibt sich die neue Vergütung jeweils anteilig der installierten kWp. Das ist natürlich schlecht, da die neuen Module von der Effizient aufgrund ungünstiger Montage natürlich schlechter wären.