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Erweiterung einer PV Anlage nur mit einem eingetragenen Elektroinstallateur?

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(@tryan)
Newbie
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1
Themenstarter  

Hallo,

ich habe ein Problem mit der Anmeldung der Erweiterung meiner PV-Anlage.

Kurz der historische Verlauf.

2021 - Installation über einen Fachbetrieb einer 9kWp Anlage auf dem Dach

2022 - Installation über einen Fachbetrieb eines Victron Energy MultiPlus-II 48/3000/35-32 mit einer 3,5Kw Speicher

Beruflicher Werdegang:

2009 - Ausbildung: Elektroniker für Geräte und System 2009
2012 - Staatlich geprüfter Techniker: Fachrichtung Elektrotechnik 2012
2017 - Bachelorstudiengang: Elektro- und Informationstechnik 2017

Nun habe ich mir ein PV-Zaun (4x400W Module) selber gebaut und über ein MPPT (Victron SmartSolar 150/35) an den MultiPlus-II angeschlossen.

Jetzt wollte ich diese Änderung dem Netzbetreiber anmelden. Dieser weigert mir die Anmeldung, da die Änderung der Anlage von einem 

eingetragenen Elektroinstallateur abgenommen werden muss.

Das Argument lautet:

"Die Erweiterung ist gemäß VDE AR-N 4105 durch eine Elektrofachkraft auszuführen und durch eine beim Netzbetreiber im Installateurverzeichnis eingetragene Elektrofachkraft "

 

Ich konnte zum Glück in die VDE AR-N 4105 reinschauen und dort steht, dass sich die Bestimmungen und Vorschriften auf die Niederspannungsanschlussverordnung beziehen.

Jetzt die eigentlich frage. Wie weit geht die Niederspannungsanschlussverordnung?

Da ich die neuen PV-Panels an die 50V des MultiPlus-II angeschlossen habe, bin ich davon ausgegangen, dass die Niederspannungsanschlussverordnung nicht mehr gilt.

Danke für eure Hilfe.

 

Viele Grüße

 

Tobias

 

 

 

 


   
Zitat
(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1155
 

Veröffentlicht von: @tryan

Da ich die neuen PV-Panels an die 50V des MultiPlus-II angeschlossen habe, bin ich davon ausgegangen, dass die Niederspannungsanschlussverordnung nicht mehr gilt.

Davon würde ich auch ausgehen. Hast du mal versucht, beim Netzbetreiber anzurufen und das bei einem freundlichen Telefonat zu klären ?

 

 

 


   
AntwortZitat
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