Ich habe ein kleines Balkonkraftwerk (Für welches es ja keine Einspeisevergütung gibt) und habe diese um eine größere, "richtige" PV Anlage erweitert. Im Zuge der Anmeldung haben wir natürlich auch einen Einspeisevertrag erhalten, welchen ich gerne eingehen würde - Natürlich versuche ich Überschuss zuerst selbst zu verbrauchen (Akku ist vorhanden) aber im Sommer hat man dann natürlich trotzdem noch genügend Überschuss welcher einem sonst nichts bringt.
Die Frage ist nun wie genau das ganze zu trennen ist, natürlich trägt die Balkonanlage auch zum eingespeisten Strom bei, dafür darf man ja aber meines wissens eigentlich keine Vergütung erhalten?
Danke!
Deine Frage erinnert mich an eine Doku, in der ein Almbauer gefragt wurde, wie das denn geregelt sei, wenn seine trächtige Kuh ihr Kalb auf dem hinteren Ende der Alm bekäme, weil das hintere Ende der Alm doch schon in Österreich läge und das dann mit der EU und blablabla zu ziemlichen bürokratischen Hürden käme. Der Bauer meinte dann: Nein, meine Kuh macht sowas nicht, die kalbt nur auf deutscher Seite.
Genauso ist es mit deinem Balkonkraftwerk: das lässt deine restlichen Anlage der Vorrang beim Einspeisen. Selbst würde es sowas nie tun...
und habe diese um eine größere, "richtige" PV Anlage erweitert.
Bei einer Erweiterung gibt es kein BKW mehr, sondern nurnoch eine große Solaranlage mit der Leistung beider.
Bei einer Erweiterung gibt es kein BKW mehr, sondern nurnoch eine große Solaranlage mit der Leistung beider.
Genau, bei der Anmeldung müsstest eigentlich deinen WR vom BKW mit Anmelden.
Also nächstes müsste die Frage kommen, kann ich zu meiner Anlage ein BKW dazu bauen
Also nächstes müsste die Frage kommen, kann ich zu meiner Anlage ein BKW dazu bauen
Und danach dann "gehn auch zwei?"