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Moin,
du hast es genau richtig zitiert: mittelbar und unmittelbar.
Das heißt übersetzt:
Sobald du einen Stromanschluss als Backup hast (ATS usw.), musst du die Anlage melden und das macht auch Sinn. Es geht im mastr um die Datenerfassung, damit der Bund und die Betreiber wissen wieviel pv installiert ist. Das ist ja erstmal kein Problem. Der Netzbetreiber wird dann aber automatisch benachrichtigt und kann die Annahme verweigern. Egal ob das erlaubt ist oder nicht und genau darum geht's hier doch. Die Betreiber bekommen damit eine Macht die ihnen nicht zusteht. Ich hab's selbst erlebt und mehrere Leute haben mir ähnliches erzählt. Bei manchen geht's auch gut.
Bei Balkonsolar und Inseln ist das reine Schikane.
Möglicherweise sollte man das noch klarer formulieren.
Du kannst aber auch gerne einen Vorschlag machen (Kommentare im Dokument sind erlaubt), das wäre wesentlich konstruktiver.
Ich hab mich wirklich lange damit auseinander gesetzt und möchte die Diskussion nicht ausarten lassen. Das ist aber auch kein Diskussionspunkt, alle hier werden dir das bestätigen. Über irgendwelche Schrebergärten usw. rede ich jetzt nicht.
Viele Grüße
Andreas
Moin lieber Andreas,
sorry, dass Thema ist komplex und drei Juristen liefern womöglich drei verschiedene Antworten. Ich schreibe hier nochmal meine Gedanken. Vielleicht hilft es Dir?
Einigen wir uns darauf: Die Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten ist leider nicht eindeutig und daraus entstehen viele Rechtsunsicherheiten. Bestes wirres Beispiel sind große Mengen installierter USVs, die per Verordnung meldepflichtig wurden. Mittlerweile spricht die Bundesnetzagentur bei USV Brutto-Leistung von unter 1 MW gegen den Wortlaut der Marktstammdatenregisterverordnung von Entbehrlichkeit der Registrierungspflicht.
Die korrekte Definition einer Inselanlage geht aus der MaStRV nicht hervor. Sind Betreiber von Solartaschenrechnern, Solartoastern oder Solarcomputern schon Marktakteure nur weil der Haushalt auch einen konventionellen Stromanschluss hat und die Geräte im Winter am öffentlichen Stromnetz betrieben werden? Weitere Fragen könnten sein: Was kann und will die Politik unternehmen um das Energiewendepotential rentabler DIY Stromversorgungsanlagen zu fördern? Welche Überlegungen bestehen um behördliche (BNetzA) und unternehmerische (Netzbetreiber) Hürden zu minimieren?
Ich fände es halt nur schade, wenn DIYler vereinfachte Anmeldeverfahren für Inselanlage fordern, deren Anmeldung als reine Inselanlage nicht nötig oder mindestens entbehrlich (siehe USV) ist.
Gruß Tobo
Moin,
um ehrlich zu sein: Du hast das Problem einfach nicht verstanden und anscheinend auch noch nicht erlebt.
mit dem mastr würde ich die Diskussion hier jetzt abbrechen. Ich hab die genau so einfach schon zu oft geführt und hab keine Lust mehr drauf. Irgendwie verstehst du auch nicht worum es geht.
Ein Offgrid Inverter der irgendeinen Netzzugang hat muss dort gemeldet werden (im Mastr), so ist das nunmal und das ist auch keine Auslegungssache oder sonstwas. Und das ist auch überhaupt nicht schlimm und stört weder mich noch sonst irgendwen. Das Mastr ist total harmlos.
Nah dem Eintrag ins Mastr gehts zum Netzbetreiber und da entsteht das Problem oftmals. Der Netzbetreiber hat eigentlich kein Recht sich da einzumischen.
Es geht also nicht ums Recht. Es geht darum was die Netzbetreiber illegalerweise und unberechtigt treiben und die blockieren Anlagen obwohl die kein Recht dazu haben. Und das sind keine Einzelfälle.
Das Problem ist: Die haben die Möglichkeit dazu und diese viel zu einfach und diese technische Möglichkeit würde ich denen gerne entziehen für Offgrid Anlagen mit unmittelbaren Netzanschluss und Baclkonsolanlagen.
Mir fällt auch keine weitere Idee ein um es dir zu erklären. Vielleicht gibt's hier noch jemand anderen der es besser erklären kann.
Das Thema läuft auch in eine ganz falsche Richtung, bitte mach sonst einen neuen Thread auf und kläre das für dich, aber bitte nicht mehr hier. Wenn du etwas umformulieren möchtest, dann mach einen Vorschlag im Dokument.
Ansonsten zurück zum Thema bitte.
Viele Grüße
Andreas
Irgendwie sprecht ihr vom selben aber doch nicht die gleiche Sprache.
Also, USV müssen nicht im MaStr eingetragen werden, wenn sie nur zur Notstromversorgung diesen. Somit sind USV, auch wenn sie technisch die selbe Funktion wie ein Insel-WR übernehmen, explizit ausgeschlossen aus dieser Regelung. Das ist auch grundsätzlich erklärbar, schließlich lädt man die Batterien einer USV voll und entlädt sie erst bei einem Stromausfall. Für Insel-PVs gilt eine Ausnahme aber nur, wenn die Anlage nicht „mittelbar oder unmittelbar“ mit dem Stromnetz verbunden ist. Es geht hier aber nur um die Meldepflicht bei MaStr, das hat erstmal nichts mit der Anmeldung beim VNB zu tun und dient nur einer statistischen Erhebung.
Jetzt aber zum Problem:
Das MaStr bietet keine Möglichkeit eine InselPV zu melden, man muss sich zwischen „Teileinspeisung und Volleinspeisung“ entscheiden, was beides nicht richtig ist. Zudem meldet das MaStr die PV Anlage beim VNB, welcher je nach Region anders damit umgeht. Manche haben Probleme mit einer solchen Anlage und nehmen diese nicht ab, andere wollen einen zweirichtungszähler und einen EEG Vergütungsvertrag und anderen ist es komplett egal.
Und hierbei rede ich natürlich nur von den Anlagen, die durch einen Elektriker geprüft sind, ohne Prüfung geht in der Regel gar nichts. Und das ist auch schon nicht so einfach, wegen des DIY Speichers.
Wir DIYer haben grundsätzlich keine Probleme damit, das unsere Anlagen bekannt sind, sie sind aber in der Form (Insel mit ATS) nicht geregelt und werden mit normalen PV in einen Topf geschmissen. Und da erhoffen wir uns Rückenwind.
PIP 5048MS | 6x 340Wp mono (2KWp) Ostdach | 14S80P Powerwall
3x MP2 5000 | 11 kWp Ost- + Westdach | 14kWh LFP
Mitsubishi Multi MXZ2F42VF+MSZEF25VGKW+MSZEF35VGK
Irgendwie sprecht ihr vom selben aber doch nicht die gleiche Sprache.
Also, USV müssen nicht im MaStr eingetragen werden, wenn sie nur zur Notstromversorgung diesen. Somit sind USV, auch wenn sie technisch die selbe Funktion wie ein Insel-WR übernehmen, explizit ausgeschlossen aus dieser Regelung. Das ist auch grundsätzlich erklärbar, schließlich lädt man die Batterien einer USV voll und entlädt sie erst bei einem Stromausfall. Für Insel-PVs gilt eine Ausnahme aber nur, wenn die Anlage nicht „mittelbar oder unmittelbar“ mit dem Stromnetz verbunden ist. Es geht hier aber nur um die Meldepflicht bei MaStr, das hat erstmal nichts mit der Anmeldung beim VNB zu tun und dient nur einer statistischen Erhebung.Jetzt aber zum Problem:
Das MaStr bietet keine Möglichkeit eine InselPV zu melden, man muss sich zwischen „Teileinspeisung und Volleinspeisung“ entscheiden, was beides nicht richtig ist. Zudem meldet das MaStr die PV Anlage beim VNB, welcher je nach Region anders damit umgeht. Manche haben Probleme mit einer solchen Anlage und nehmen diese nicht ab, andere wollen einen zweirichtungszähler und einen EEG Vergütungsvertrag und anderen ist es komplett egal.
Und hierbei rede ich natürlich nur von den Anlagen, die durch einen Elektriker geprüft sind, ohne Prüfung geht in der Regel gar nichts. Und das ist auch schon nicht so einfach, wegen des DIY Speichers.Wir DIYer haben grundsätzlich keine Probleme damit, das unsere Anlagen bekannt sind, sie sind aber in der Form (Insel mit ATS) nicht geregelt und werden mit normalen PV in einen Topf geschmissen. Und da erhoffen wir uns Rückenwind.
Das hast du sehr gut zusammengefasst. Letztlich sollte es beim mastr einfach eine zusätzliche Option für Balkonsolar und eine für offgrid. Der Netzbetreiber sollte dann informiert werden, aber nicht eingreifen dürfen. Damit wäre die Kiste erledigt.
Den das reine melden beim mastr ist kein großes Problem in meinen Augen. Ist doch interessant für die Statistiken.
Vielleicht sollte ich das im Brief etwas deutlicher formulieren, denke das wird nichts klar genug.
Viele Grüße
Andreas
Hallo Nick, hallo Andreas,
danke für alle Mühe die Hintergrundinfo zu tippen. Ich wollte niemanden stressen und glaube, wir meinen und wollen alle das gleiche. Vielleicht formulierte ich meine Beispiele auch nur zu flapsig und ungeschliffen. Ich wollte nur differenziert wissen, dass eine reine Inselstromerzeugung (ohne ATS, ohne Netzanbindung, ohne EEG) von klein bis groß in Haushalten vorkommt und nicht dem MaStR gemeldet werden muss.
Die reine Insel ist stressfrei und günstig, weil kein Netzbetreiber, keine BNetzA und keine vom VNB zertifizierte Elektriker ins Haus kommen. Die Stromlobby findet es aber attraktiver den Eindruck des illegalen Betriebes zu erwecken. Deshalb halte ich es im Sinne der Energiewende für wichtig diese Freiheiten öffentlich herauszustellen um DIY-Bastlern auch außerhalb dieser Community noch mehr Mut zum Eigenbau zu machen. In meinem Umfeld höre ich leider noch viel mehr absurde Argumente warum Solaranlagen im Eigenbau nicht zulässig sind (Versicherungsschutz entfällt / die Feuergefahr durch Akku und Module vernichtet Eigentum / schlechte Stromqualität zerstört die elektrischen Geräte etc.). Wenn die Politik Klimawandel will, dann sollten lokale, regionale oder bundesweite Anreize mindestens durch transparente und ehrliche PV- und Speicherkommunikation geschaffen werden.
Andreas, Dein Engagement ist super. Auf der anderen Seite stehen Stromlobbisten die für die Arbeit bezahlt werden. Du engagierst Dich im Ehrenamt. DANKE!
Gruß Tobo
Hi Tobo,
Das meine ich auch, wir wollen alle das gleiche, aber die Sicht auf die Dinge unterscheiden sich etwas.
Grundsätzlich gibt es nunmal für unsere Anlagentypen keine saubere Regelung, und das wünschen wir uns. Und da die Regelung fehlt, kann man sicherlich Stunden darüber diskutieren, welche bestehende Regeln, Gesetze oder Vorschriften nun am ehesten greifen. (TAB, VDE, MaStR, was ist genau „mittelbar“, etc.).
@Andreas:
Vielleicht ist es sinnig in deiner Nachricht explizit den Wunsch zu äußern, das für unsere Anlagen eine Regelung geschaffen werden soll. Ich denke das sollte die Argumentationsbasis sein, natürlich mit der Begründung, die du ja bereits formuliert hast. Und genau dein Vorschlag mit der anmeldemöglichkeit von Balkon und offgrid ohne Genehmigung von VNB wäre eine super Lösung. Ähnlich wie die 11KW Wallboxen, die auch nur gemeldet aber nicht genehmigt werden müssen und nur bei triftigen Grund verweigert werden können.
PIP 5048MS | 6x 340Wp mono (2KWp) Ostdach | 14S80P Powerwall
3x MP2 5000 | 11 kWp Ost- + Westdach | 14kWh LFP
Mitsubishi Multi MXZ2F42VF+MSZEF25VGKW+MSZEF35VGK
Keinen Stress, ich wollte nur eine zweite/dritte Diskussion über dieses Thema vermeiden. Da gab es ja schon öfters (sehr ausschweifende) Diskussionen drüber, deswegen kann ich es einfach nicht mehr hören
Aber auf jeden Fall hat es gezeigt, dass man unser Anliegen in dem Brief nicht ordentlich versteht. Ich habe den Punkt nochmal überarbeitet, schaut einfach mal drüber und wie gesagt: Macht gerne Kommentare im Dokument. Auch bei Fehlern oder schlechter Grammatik.
Viele Grüße
Andreas
Jetzt aber zum Problem:
Das MaStr bietet keine Möglichkeit eine InselPV zu melden, man muss sich zwischen „Teileinspeisung und Volleinspeisung“ entscheiden, was beides nicht richtig ist.
na wo liegt denn das problem?
wenn ich eine inselanlage melden möchte, die Option ist aber nicht vorhanden also wird eben nichts gemeldet weil das was ich melden möchte nicht existiert 😎
es kann manchmal so einfach sein
ich halte mich einfach aus dem ganzen raus, zum glück habe ich auch keinen netzanschluss
ist aber schon nervig für die rechtschaffenen, ich verstehe das.
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
zum glück habe ich auch keinen netzanschluss
dann bist Du hier womöglich tatsächlich der Einzige mit einer echten Inselanlage, so wie VNBs und MaStr. das definieren.
Und ohne Netzanschluss ist das auch der einzige Fall, bei dem man nirgends etwas anmelden musst, weder bei dem einen noch bei dem andern.
" dann bist Du hier womöglich tatsächlich der Einzige " Nö 😉 aber ich überlege noch, ob ich mir einen ins Haus legen lasse 😉
1 kWp Ost / 3,7 kWp West / 34 kWh LiFePO4 Inselanlage
" dann bist Du hier womöglich tatsächlich der Einzige " Nö 😉 aber ich überlege noch, ob ich mir einen ins Haus legen lasse 😉
Du lebst unseren Traum😅
So ich werde den Brief nochmal von meiner Frau auf Rechtschreiben und Grammatik/klang checken lassen und dann geht's los.
Als erstes würde ich den an die Pressestelle der Grünen, baerbock, Habeck und Lauterbach schicken. Der pinkwart aus NRW wäre auch eine Idee oder Thekla Walker, Wibke Brems von den Grünen.
Das wären jetzt die Personen die mich an meisten interessieren und wo die Antwort an unwahrscheinlichsten ist😅 habt ihr außer den Presserstellen noch Personen/Abgeordnete die ihr anschreiben möchtet?
Viele Grüße
Andreas
die Saar-Grünen
Da würde mich auch mal interessieren, wie oder ob die sich zu Balkonsolar positionieren, da es hier bei uns soweit ich das weiß nur einen einzigen VNB gibt, der damit eine Monopolstellung hat und der ja sehr strikt gegen Balkonsolar und Inselanlagen etc. ist
lgs@gruene-saar.de
Der Saar-Günen Abgeordnete im Bundestag -> markus.tressel@bundestag.de
edit:
ganz frisch von heute das (vorläufige) Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 (Downloadlink recht weit unten) -> https://www.gruene.de/artikel/wahlprogramm-zur-bundestagswahl-2021
@Stefan: Schreibe ich an. Ich hab auch noch einen Punkt über diesen Niederlande als Vorbild gebracht. Ich hab's mir angesehen und war echt überrascht wie cool das bei denen ist. Das ist der rückwärts laufende Zähler ja Standard und der Austausch des Zählers usw umsonst. Wirklich übel was hier abgeht.
Viele Grüße
Andreas
Hallo Leute,
@ Andreas, ich finde es gut das Du dich jetzt doch entschieden hast die Aktion durchzuziehen. Danke dafür :thumbup:
Ich denke Nick hat es recht einfach auf den Punkt gebracht.
Eine Inselanlage ist klar definiert und diese muss auch nicht angemeldet werden. Diese haben aber nur die wenigsten. Was wir aus mMn nicht benötigen ist aber eine Neudefinition von Inselanlagen was aber geklärt weden müsste ist in wie fern eine, für die EV und VNB umsatzfördernde, Backupfunktion für die Definition relevant wäre. Das geht mMn auch recht klar aus dem Brief hervor. Insofern noch einmal :thumbup:
LG Stefan
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