Vieleicht dient auch die anmeldung im Marktstammdatenregister nur dafür das sie kontrollieren können ob die Mwst korrekt bezahlt wurde die ja seit 2023 quasi 0% ist.
Man könnte ja sonst billig für andere Länder einkaufen und denn billiger verkaufen dort.
Vielleicht sprechen wir aneinander vorbei, bei mir war das so:
Ich habe den Stromanbieter gewechselt. Durch den neuen Akku habe ich über 400€ vom alten Energieversorger zurück bekommen. Dadurch kam einer zum Überprüfen des Stromzählers. Der Zählerstand war korrekt 🙂 .
Anschließend habe ich eine Aufforderung zur Aktualisierung meiner Daten im MaSTR bekommen. Dort habe ich meinen Akku und die zusätzlichen PV-Module angegeben. Meines Wissens bekommt der Netzbetreiber diese Info mitgeteilt.
9,8KW/p Ost/West Fronius 8K 2020
1,2KW/p Süd 46° Micro-WR 2022
4,1KW/p Süd-Fassade 84°
14,4KW LiFePO4-Akku 2023
Deye 12K 2023
2,4KW/p Süd-Terrassendach 13° 2023
Das ist ja auch korrekt, beim Marktstammdatenregister muss/sollte er angemeldet sein.
Dem Netzbetreiber geht es nur bis zum Wechselrichter etwas an, geschweige denn Zertifikate für den Akku.
Zertifikate für den Wechselrichter ja!!!!
Ich habe eine EEL-Box mit Seplos BMS und 280Ah Zellen in Kombination mit einem Multiplus 5000, einem Smart MPPT RS 100 und einem Fronius SYMO 7.0 3 M.
Das habe ich auch genau so beim Netzbetreiber beantragt und warte nun auf den Zähler.
MaStR steht noch aus...
Ich habe aber auch schon die Erfahrung gemacht, dass ein Netzbetreiber den Zähler nach Fertigmeldung der Anlage nicht einbauen wollte, weil der Speicher noch fehlte. Dabei ging es aber ganz offiziell um eine Fronius/BYD Kombination. Lag wohl am Monteur, unsere Argumente dass der Speicher nichts mit dem Netzbetreiber zu tun hat wollte er nicht gelten lassen. Lt. seiner Aussage dürfen sie nur Zähler installieren, wenn der angemeldete Speicher auch fertig installiert ist.
Jeder kocht da quasi sein eigenes Süppchen...
Guck mal weiter oben, da habe ich geschrieben, in welchem Gesetz genau bestimmt ist, was der VNB in seinen TAB regeln darf. Natürlich geht das einigen der VNB gegen ihre Firmenpolitik das "Wir" uns unabhängiger machen und sie versuchen einem jeden Knüppel zwischen die Beine zu schmeißen.
Ich zitiere jetzt mal aus dem Kopf, weil ich keine Lust habe, nochmal nachzuschauen. "Der VNB darf in seinen TAB alles das regeln, was einen sicheren Betrieb des Netzes gewährleistet " Diese Sicherheit gewährleistet in dem Moment, wo euer mit dem Netz verbundenen Wechselrichter, die 4105-2018 und den NA Schutz erfüllt.
Ich habe einen 16 Zellen Akku und bei der Anmeldung das Datenblatt von der Zelle mitgeschickt (EVE) und die Menge angegeben (16 Stück). Als Wechselrichter den Multiplus 2 5000.
Keine Probleme bei der Anmeldung gehabt. Nach 8 Wochen kam das OK.
Ich will 2 Akkus bauen. Bei einem Projekt ist schon knapp 29 kVa Wechselrichternennleistung vorhanden. Wenn ich da mit einem Victron komme, knacke ich die 30kVa und bekomme eine Wandlermessung verordnet.
Ein Bestands-Wechselrichter ist ein Hybrid-Wechselrichter. Wenn ich einfach so tue, als ob an dem die Batterie angeschlossen wurde, dann würde ich zumindest auf dem Papier nicht über 30kVa kommen und für den VNB ist der geringere Stromverbrauch erklärbar.
@burntime Interessant ist doch was du an Modulleistung auf dem Dach hast. Ich habe knapp 30kwp und 34KW WR Leistung. Da eh nie mehr wie die 30kwp kommen (außer du speist über den Victron zurück ins Netz was eh nicht erlaubt ist) kommst du auch nie über die 30KW.
Gruß
Mayk
@wolle ich habe mir die ganze Diskussion hier heute nochmal durchgelesen. Lies du bitte nochmal genau nach was du oben zitierst hast "WÄHREND DESBETRIEBS, den Standort wechseln kann"
Ich glaube das ist das entscheidende und das dürfte bei einem Pv Speicher schwierig sein
@clarion-power Hattest du bei der Anmeldung das Ding schon angeschlossen und genutzt? Oder hast du auf das OK gewartet?
Habt ihr alle die Inbetriebnahme/Errichtung des WR durch einen Elektriker attestieren lassen?
Sagen wir mal, da wurde beim Errichten des Sicherungskastens eine Sicherung mit abgehendem Kabel vor Jahren vorbereitet.. das anschließen des WR ist analog des Anschlusses einer Glühbirnenfassung.
@maxpd:
Ich habe auf das OK vom Netzbetreiber gewartet. Sicherungen usw waren alle im Sicherungskasten Montiert, mehr nicht.
Mein Elektriker schließt dann die Anlage an (ist ja nur das Kabel vom Multiplus an der Sicherung und meldet die Fertigstellung.
Hallo ich lese fleißig bei der Diskussion mit, den Netzbetreiber geht‘s bis zum Wechselrichter etwas an lese ich.
Werden die Module den Netzbetreiber gemeldet? Den Akku meldet ihr an den MaSTR ohne Zertifikate.
Danke
Meine Modulleistung hat 5730 Watt, mein Wechselrichter ist der SUN1000 mit Trucki Platine
Ich hatte im Herbst den Speicher im MaStR angemeldet und heute kam eine Rückmeldung vom VNB
"wir sind als Netzbetreiber verpflichtet, Ihre Registrierung zur Stromspeichereinheit SEE123456789, installierte Leistung 0,6 kW(p), Inbetriebnahmedatum 01.09.2023 zu prüfen. Dies können wir nicht, da wir keine Stromspeichereinheit systemseitig finden können.
Wurde diese bei uns angemeldet? Wenn ja, senden Sie uns bitte eine Vorgangsnummer. Wenn nein, lassen Sie die Stromspeichereinheit von Ihrem Installateur anmelden und in Betrieb setzen.
Bitte geben Sie uns innerhalb von zwei Wochen eine Rückmeldung, damit wir Ihre registrierte Stromspeichereinheit im Marktstammdatenregister prüfen können.
Vielen Dank."
Ich hätte jetzt folgende Zurückgemeldet.
"Bei dem Batteriespeicher handelt es sich um zwei 24V LFP Akkus mit insg. 5,12 kWh Leistung.
Der Speicher wird bei Überschuß unserer PV Anlage ((SEER987654321) mit zwei 24V Victron Ladegeräten netzparallel aufgeladen.
Die Endladung erfolgt über 2 Hoymiles HM-300 Wechselrichtern, die auf die Grundlast unseres Hauses gedrosselt sind und nur Nachts laufen.
(Anm. Das sind Balkonkraftwerk-Wechselrichter mit jeweils 300 W Nennleistung, die ohne Elektriker von Laien in Betrieb genommen werden dürfen)
Die Zertifikate der Wechselrichters füge ich bei."
Habt ihr noch Ergänzungen?
Ich hätte jetzt folgende Zurückgemeldet.
Kann man so machen.
Allerdings könnte der Netzbetreiber die Meinung vertreten, daß die vereinfachte Laieneinbetriebnahme nur und ausschließlich für steckerfertige Solaranlagen gilt, und es so etwas wie steckerfertige und laieninbetriebnehmbare Umrichter mit Akkus nicht gibt - abgesehen davon, daß es NBVs gibt, die auch beim Balkonkraftwerk die vom Elektriker installierte Wielanddose fordern, und abgesehen davon, daß der NBV sehr wahrscheinlich das Anlagenschema von Solaranlage und Akku vom eingetragenen Elektriker angemeldet und bestätigt haben möchte, und abgesehen davon, daß der NBV sicherstellen will und muß, daß der Akku keinen aus dem Netz entnommen Strom als Solarstrom wieder einspeist.
Spätestens letzteres wird der show-stopper für dich werden, aber egal. Schick dein Schreiben ab, und warte, was passiert.
Oliver
@belzig Zu viele Infos aus meiner Sicht.
"Der Akku ist Teil der gemeldeten Steckersolaranlage."
Mehr nicht.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000