Ich wundere mich über die Diskussion, steht doch in der Verordnung:
Nach § 5 Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)3 müssen sämtliche ortsfesten Stromspeicher (EE- Stromspeicher und sonstige Stromspeicher) unabhängig von ihrem Inbetriebnahmedatum im Marktstammdaten- register registriert werden.
Bitte jetzt nicht mit einem Brett mit Rollen anfangen.....
9,8KW/p Ost/West Fronius 8K 2020
1,2KW/p Süd 46° Micro-WR 2022
4,1KW/p Süd-Fassade 84°
14,4KW LiFePO4-Akku 2023
Deye 12K 2023
2,4KW/p Süd-Terrassendach 13° 2023
Den Netzbetreiber geht es nichts an. Stimmt. Aber ich bin mir fast genauso sicher das man beim BAN anmelden muss.
Ich denke schon das, das BAN eine Übersicht über Erzeugung und Speicher behalten sollte
-
(von Maschinen o. Ä.) eingebaut; nicht beweglich
Doch, Rollen und Stecker reichen, kann ich dir als jemand der Maschinen entwickelt und sich mit den Richtlinien rumärgern muss garantieren.
Und als jemand der beruflich auch mit der BNA zu hat, zwar mit einer anderen Abteilung, sehe ich immer noch nicht was die mein privater Speicher für meinen selbst erzeugten Strom angehen sollte.
So ein Mist, das mit der Anmeldung habe ich ja total vergessen! Hoffentlich denke daran, dass schnellstens nachzuholen.
Und als jemand der beruflich auch mit der BNA zu hat, zwar mit einer anderen Abteilung, sehe ich immer noch nicht was die mein privater Speicher für meinen selbst erzeugten Strom angehen sollte.
Als jemand, der beruflich auch mal mit Geld zumuten hat, sehe ich immer noch nicht ein, was das Finanzamt mein Einkommen angeht…
Die Anmeldepflicht steht halt in der Verordnung, und auch, für welche Speicher die gilt, und für welche nicht. Die Eigenschaft „privat“ kommt da nicht vor.
Oliver
Ganz einfach, dein privater Speicher hat Kontakt mit dem öffentlichen Netz. Bei der Anmeldung muss man nur die Speichergröße angeben, sonst nix. Die Bundesnetzagentur interessiert nur was alles so im Netz angeschlossen ist.Doch, Rollen und Stecker reichen, kann ich dir als jemand der Maschinen entwickelt und sich mit den Richtlinien rumärgern muss garantieren.
Und als jemand der beruflich auch mit der BNA zu hat, zwar mit einer anderen Abteilung, sehe ich immer noch nicht was die mein privater Speicher für meinen selbst erzeugten Strom angehen sollte.
9,8KW/p Ost/West Fronius 8K 2020
1,2KW/p Süd 46° Micro-WR 2022
4,1KW/p Süd-Fassade 84°
14,4KW LiFePO4-Akku 2023
Deye 12K 2023
2,4KW/p Süd-Terrassendach 13° 2023
Und nochmal, man "muss" nur ortsfeste Speicher anmelden. Aber wurde ja schon oft genug hier durchgekaut, kann jeder machen wie er möchte, bin hier raus.
Ganz einfach, dein privater Speicher hat Kontakt mit dem öffentlichen Netz.
Das hat mein Wohnmobil in der Einfahrt auch über eine CEE blau. Und das hat Solarzellen auf dem Dach, einen LFP Akku und einen Multiplus 2.
Kann also theoretisch ESS.
Also anmeldepflichtig? Und bei jeder Fahrt abmelden und hinterher wieder anmelden?
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
Akkus in Fahrzeugen sind nicht gemeint. Aber ein Akku auf einem Brett mit Rollen für den Notfall den Akku ins freie zu schieben schon. Aber wie bereits erwähnt, kann das ja jeder machen wie er will!Ganz einfach, dein privater Speicher hat Kontakt mit dem öffentlichen Netz.
Das hat mein Wohnmobil in der Einfahrt auch über eine CEE blau. Und das hat Solarzellen auf dem Dach, einen LFP Akku und einen Multiplus 2.
Kann also theoretisch ESS.
Also anmeldepflichtig? Und bei jeder Fahrt abmelden und hinterher wieder anmelden?
9,8KW/p Ost/West Fronius 8K 2020
1,2KW/p Süd 46° Micro-WR 2022
4,1KW/p Süd-Fassade 84°
14,4KW LiFePO4-Akku 2023
Deye 12K 2023
2,4KW/p Süd-Terrassendach 13° 2023
Woher kommt diese Interpretation was mit "ortsfest" gemeint ist und was nicht? Welche Quelle?
Jeder kann das machen wie er will, ja. Art 2 GG.
Einschränkungen nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage. Nur welche trifft hier zu?
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
Quelle ist die Bundesnetzagentur, die nur Daten sammelt, damit einer den Überblick behält wer ins Stromnetzt einspeist:Woher kommt diese Interpretation was mit "ortsfest" gemeint ist und was nicht? Welche Quelle?
Jeder kann das machen wie er will, ja. Art 2 GG.
Einschränkungen nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage. Nur welche trifft hier zu?
9,8KW/p Ost/West Fronius 8K 2020
1,2KW/p Süd 46° Micro-WR 2022
4,1KW/p Süd-Fassade 84°
14,4KW LiFePO4-Akku 2023
Deye 12K 2023
2,4KW/p Süd-Terrassendach 13° 2023
Jepp genau so.
Und nocheinmal, das ist bei der BNA so überhaupt kein Problem. 3 Mauskliks völlig ohne Zertifikat oder sonstetwas. No Problem.
Jetzt muss ich mich doch noch mal melden. Es bezweifelt doch niemand, dass die BNA die Anmeldung von ortsfesten Speichern vorschreibt, nochmals, ein Akku mit Rollen und Steckern ist nicht ortsfest.
@wollewolle Vielen Dank, das du das nochmal bestätigt hast. In der Verordnung steht ".... betrieben wird". Wenn ein Akku zwanzig Rollen hat und neben einem Wechselrichter steht, nicht bewegt wird, ist er Ortsfest! Hier geht es doch um einen selbst Bau Akku für eine PV Anlage! Nicht um einen Akku auf Rollen, den man auch schonmal seinem Schwager ausleiht.
9,8KW/p Ost/West Fronius 8K 2020
1,2KW/p Süd 46° Micro-WR 2022
4,1KW/p Süd-Fassade 84°
14,4KW LiFePO4-Akku 2023
Deye 12K 2023
2,4KW/p Süd-Terrassendach 13° 2023
@wollewolle Vielen Dank, das du das nochmal bestätigt hast. In der Verordnung steht ".... betrieben wird". Wenn ein Akku zwanzig Rollen hat und neben einem Wechselrichter steht, nicht bewegt wird, ist er Ortsfest! Hier geht es doch um einen selbst Bau Akku für eine PV Anlage! Nicht um einen Akku auf Rollen, den man auch schonmal seinem Schwager ausleiht.
Es ist völlig egal wie du das siehst, wichtig ist hier nur wie ortsfest im Maschinenbau, DGUV, VDE etc. definiert ist. Kann etwas leicht von A nach B bewegt werden, ohne Werkzeug oder Hilfsmittel, ist es ortsveränderlich. Wie er betrieben wird interessiert hier nur zweitrangig, da das nicht prüfbar ist.