Hallo zusammen,
darf ich zusätzlich zu meiner bestehenden EEG-Anlage 8,2KWp aus 2012 ein Balkonkraftwerk betreiben? Kenn jemand die Gesetzeslage?
Wenn der Überschuss des Balkonkraftwerk ins Netz eingespeist wird, dann wird dies vom Zähler erfasst, und man kann nicht unterscheiden, ob dieser von der EEG-Anlage oder vom Balkonkraftwerk kommt.
VG Holger
Die Antwort dazu lautet, wie bei all diesen Fragen: Ja, außer wenn nicht, oder auch: Nein, außer wenn doch.
Offiziell gilt für Balkonanlagen (die mit vereinfachter Anmeldung und Stecker dran) wohl das Highlander-Motto "Es darf nur die eine geben", aber es gibt wohl angeblich Netzbetreiber die das nicht so eng sehen,und ein Balkonkraftwerk neben einer schon existierenden Anlage dulden. Bei den anderen geht dann nicht über die vereinfachte Anmeldung, da musst du eine zweite Anlage anmelden, mit vollem Anmeldeprogramm (Elektriker, ...)
Das Problem der zwei Anlagen mit unterschiedlicher Vergütung ist aber von dem Thema Balkonkraftwerk unabhängig, und wird üblicherweise dadurch gelöst, daß die Vergütung dann im Verhältnis de Anlagenleistungen berechnet wird.
Oliver
Ja, ist dann kein Balkonkraftwerk. Außer wenn die EEG Anlage einen eigenen Zähler hat.
Ja, habe meine EEG-Anlage (10kWp) mit BKE um 7,2kWp erweitert, anmelden beim MSdR und Netztbetreiber -Leistungserhöhung muss natürlich genehmigt sein vom Netzbetreiber-, Vergütung erfolgt dann anteilig nach z.Zt. gültigen Sätzen und der vorherigen der EEG.
Ich habe die Anlagen auf drei Phasen verteilt angeschlossen.