Victron beschreibt hier, wie sich das einfach ändern lässt:
https://community.victronenergy.com/storage/attachments/29992-presentation-ess-systems.pdf
Seite 46 .
leider ist mit dem neuen Victron Forum dieser Link nicht mehr funktionabel. hat jemand das pdf zufällig runtergeladen und kann es mir zur Verfügung stellen?!
besten Dank & Grüsse!
Die Niederspannungsanschlussverordnung - NAV ist hier nicht zuständig.
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben.
Etwas weiter steht es noch expliziter:
Sie gilt nicht für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas.
Irgendwo hatte ich ein Urteil gelesen, das für PV-Anlagen nicht die NAV sondern das EEG anzuwenden ist.
Hatte einige Folgen, wie z.B. kein konzessioniert Elektriker notwendig etc.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
Habe meinen 160kWh Speicher im MaStR und beim VNB angemeldet. Im MaStR sind das zwei verschiedene Anlagen. Obwohl die auch wissen daß es DC gekoppelte Speicher gibt und die Solaranlage nicht ohne Speicher und auch der Speicher nicht ohne Solaranlage funktioniert.
Beim Netzbetreiber war das eine Anmeldung mit zusätzlichem Formular für Speicher und nur eine Inbetriebnahmemeldung.
Den Netzbetreiber interessiert es wohl nur, wenn Speicher aus dem Netz geladen werden können. Das macht bei den momentanen Strompreisen freilich niemand freiwillig. In diesem Fall müsste das ein fernsteuerbarer Verbraucher werden wo die Leistung wie bei jeder Wärmepumpe begrenzt werden kann.
@4zoom Achtung: Dazu wirst du einen Rundsteuerempfänger zum abregeln oder einen iMSys mit Gateway benötigen. Das geht lt. EEG unverständlicherweise nach kWp und nicht nach WR kVA. Habe ich bei mir auch übersehen weshalb ich jetzt gleich auf 100kWp erweitere. Dazu dreht aber der VNB wieder durch, weil er meint, daß ich ab 30kWp eine Wandleranlage bauen muß. Tatsächlich hat er aber übersehen, daß ich einen (angemeldeten) Akku habe der mir über 24 Std auf 44 Amp am Direktzähler einspeisen kann. Die Anlage läuft seit 8 Wochen, MaStR und Inbetriebnahmeformular von einem Eingetragenen abgegeben. Sie ist aber weiter unplombiert und ohne Netzbetreiberprüfung im MaStR. Mal sehen was daraus noch wird.
Die Sache mit dem Verzicht auf einen Stromanschluss ist in Deutschland im Übrigen auch nicht so einfach. Zumindest für Wohnraum bekommt man ohne Erschliessung inkl. Strom, Wasser und Abwasser keine Baugenehmigung. Anstelle Abwasser kann man eine eigene Kläranlage bauen. Für Wasser und eine eigene Insel PV gibts aber keine Regelungen. Außer natürlich der PV Pflicht für Neubauten. Die wird aber mangels Personal von der Genehmigungsbehörde nur insofern geprüft, daß der MaStR Eintrag vorhanden sein muß. Als Insel mit Akku betriebene Anlagen dürfen dort aber nicht drin stehen. Das kommt praktisch einem Verbot gleich.
So einfach ist das nicht. Wenn wegen der Inselanalge kein Stromverbrauch gezählt wurde, brauchst du nicht mal die Grundgebühren bezahlen. Beiliegend Stellungnahme der Clearingstelle zum Gerichtsurteil wo das VNB probiert die Rechnung einzuklagen.
Neben verschiedenen Speichern "mit Erzeugungsanlage" wie etwa dem DC gekoppelten Speichern gibt es tatsächlich aber auch die Nulleinspeisung. Es wird Zeit, daß sowas auch im Gesetz und in den Anmeldungen berücksichtigt wird. Auch Nulleinspeisungen brauchen derzeit noch einen Rundsteuerempfänger um abgeregelt zu werden wenn die Modulleistung >25kWp ist. So wird das mit der Energiewende nie was werden.
Wenn wegen der Inselanalge kein Stromverbrauch gezählt wurde, brauchst du nicht mal die Grundgebühren bezahlen. Beiliegend Stellungnahme der Clearingstelle zum Gerichtsurteil wo das VNB probiert die Rechnung einzuklagen.
Das verlinkte Urteil bezieht sich auf den zusätzlichen Zähler einer volleinspeisenden PV-Anlage. Für den entfallen lt. Urteil die Bezugsgebühren, da die Anlage keinen Strom aus dem Netz bezieht.
Mit einer PV-Anlage am normalen Haushaltszähler wirst du die Grundgebühr so nicht los, auch wenn du gar keinen Strom beziehst. Dazu muß der Anschluß komplett gekündigt werden, was allerdings auch kein großes Problem ist.
Oliver
Dazu muß der Anschluß komplett gekündigt werden, was allerdings auch kein großes Problem ist.
ja geht easy
netzbetreiber anrufen und sagen man möchte den zähler weghaben, dann kommt ne denkpause beim sachbearbeiter. 😀 a a aber dann haben sie ja keinen strom mehr!? 🤣
das licht im keller lief noch als der zählermonteur den abgeklemmt hat, hatte der auch noch nie gehabt sagte er mir.
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
😀
@voltmeter du bekommst mit 12kWp auch im Winter deinen Stombedarf sicher gedeckt oder hast du noch nen Diesel als Backup?
nen e-Herd hast du dann aber nicht, oder?
wieviel Speicher? {edit, ok 48kWh, steht ja da}
ps. 'hab grad mal deinen Projektlink geklickt. leider gehen sehr viele Links da drin in's Leere