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Nach dieser Definition, die sich genau so auch auf der Seite meines Netzbetreibers wiederfindet, müsste eine PV mit Speicher nur dann angemeldet werden, wenn man den Strom anderen zu Verfügung stellen würde...
Wie kann oder muss man folgendes Verstehen?
Baunetzwissen > Meldepflicht-fuer-pv-anlagen:
Muß man nicht verstehen. Solche Meinungen aus irgendwelchen nicht verbindlichen Quellen sind völlig belanglos.
Oliver
Wie kann oder muss man folgendes Verstehen?
Baunetzwissen > Meldepflicht-fuer-pv-anlagen:
Muß man nicht verstehen. Solche Meinungen aus irgendwelchen nicht verbindlichen Quellen sind völlig belanglos.
Oliver
Der vollständige Link dorthin wurde leider automatisch entfernt, aber hier ein Sceenshoot:
...als Quellenangabe wurde die Bundesnetzagentur genannt
Nach dieser Definition, die sich genau so auch auf der Seite meines Netzbetreibers wiederfindet, müsste eine PV mit Speicher nur dann angemeldet werden, wenn man den Strom anderen zu Verfügung stellen würde...
Du musst Netzbetreiber und Bundesnetzagentur trennen. Zwei verschiedene Paar Schuhe. Netzbetreiber bist du nach NAV gesetzlich verpflichtet.
...als Quellenangabe wurde die Bundesnetzagentur genannt
Dann lies doch einfach selber dort nach, was die wirklich schreiben.
Oliver
Bei DIY Speicher gibt's bald eh neue Gesetzte. Da läuft leider was auf uns zu. Was mal wieder nur Deutschland schaffen kann. 🙈
Bei DIY Speicher gibt's bald eh neue Gesetzte. Da läuft leider was auf uns zu.
Woher kommt denn diese Info?
Oliver
Du musst Netzbetreiber und Bundesnetzagentur trennen. Zwei verschiedene Paar Schuhe. Netzbetreiber bist du nach NAV gesetzlich verpflichtet.
Die Niederspannungsanschlussverordnung - NAV ist hier nicht zuständig.
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben.
6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀
1) Kann die Batterie aus dem Blickwinkel des Netzes ein Verbraucher sein. 2) Ermöglicht die NAV dem VNB eine TAB zu verabschieden. Spätestens in der kann er es fordern.
Man kann sich versuchen das Thema zurecht zu biegen oder einfach die 2 Formulare ausfüllen und einen Elektriker bei myHammer holen…
@andy22 Also meine Anlage ist angemeldet. Aber der Speicher geht die nichts an. Und tatsächlich wird der Speicher Verbraucher wenn ich mir nächsten Winter einen dynamischen Stromtarif gönne. Aber Verbraucher muss man nicht anmelden. Die Wissen nichts von meinem Staubsauger, von meinem Herd und so weiter und so fort.
Es gibt Leute mit Saunen und Kälteräumen....
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Es steht dir ja frei das zu lassen. Ich weise nur auf die klare Gesetzeslage hin. Der Energieversorger hat durch die NAV die Möglichkeit dies in seiner TAB zu fordern. Die meisten tun dies auch. Bezüglich anderer Verbraucher: Auch andere Dauerstromeinrichtungen sind Meldepflichtig. Hierzu zählt bspw. ein elektrischer Durchlauferhitzer >11kW, eine Wallbox usw. Zu unterscheiden ist aber immer Meldepflicht von Genehmigungspflichtig.
Ob man es nun tut oder nicht kann ja jeder selbst entscheiden.
Die Gesetzeslage ist nicht eindeutig. Wenn jemand festlegt, dass nicht aus dem Netz geladen wird findet die NAV keine Anwendung.
Daneben ist der Speicher Teil der Kundenanlage und hat den Netzbetreiber nicht zu interessieren.
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Daneben ist der Speicher Teil der Kundenanlage und hat den Netzbetreiber nicht zu interessieren.
laut mastr muss alles, was mittelbar bzw unmittelbar mit dem netz verbunden ist, angemeldet werden.
sonst ist es illegal und der strom wird abgestellt 😉
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Die Gesetzeslage ist eindeutig. Ich zitiere nochmal Paragraph 20 der NAV:
Der Anschluss bestimmter Verbrauchsgeräte kann in den Technischen Anschlussbedingungen von der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers abhängig gemacht werden.
Damit klinke ich mich aber aus der Diskussion aus, weil die Verordnung eindeutig ist. Alle Diskussionen drum herum machen es nicht uneindeutiger und legitimieren damit auch nicht das Verhalten.
Man könnte höchstens die Sinnhaftigkeit diskutieren. Aber da gibts ja mehrere Gesetze und Verordnungen, die diskussionswürdig sind
@andy22 Das Gesetz ist nicht zuständig für die meisten regulären Stromspeicher. §1. Tschüss.
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